Reisekostenförderung
Internationale Musikprojekte in Deutschland

Wir fördern Musikprojekte von Künstler*innen und Ensembles aus Entwicklungs- und Transformationsländern. Voraussetzung für ein Projekt ist eine Einladung und Antragstellung von Kooperationsbeteiligten in Deutschland. Die Förderung richtet sich sowohl an professionelle Ensembles und Künstler*innen als auch an Nachwuchs- und Amateurensembles.

Eine Sängerin am Mikrofon Pexels/Papa Yaw

Förderbedingungen

Wir fördern professionelle sowie Nachwuchs- und Amateurmusiker*innen und Ensembles aus Entwicklungs- und Transformationsländern, die für ein Musikprojekt in Deutschland eingeladen werden.

Aus Gründen der Nachhaltigkeit fördern wir keine Kurzreisen. Ihr Musikprojekt sollte mindestens drei Veranstaltungen (Konzerte, Workshops, Panels etc.) umfassen.

Von der Förderung ausgeschlossen sind Benefizprojekte, Kurz- und Wochenendreise, Reisen mit touristischem Charakter, folkloristische Veranstaltungen, Vorhaben mit parteipolitischen, religiösen oder ideologischen Inhalten.

  • Antragsstellung durch einen einladenden Kooperationsbeteiligten aus Deutschland
  • hohe musikalische Qualität des einreisenden Ensembles
  • kulturpolitische Bedeutung des Vorhabens
  • Im Mittelpunkt des Projekts muss der künstlerische Austausch stehen.
  • Programmgestaltung und -ablauf sollen schlüssig sein
  • Berücksichtigung von Nachhaltigkeitskriterien bei der Verkehrsmittelwahl: Wir unterstützen bevorzugt Bahnreisen, insbesondere innereuropäisch bei Reisezeiten bis zu sieben Stunden. Mehrkosten im Vergleich zu Flugpreisen prüfen wir auf Zuwendungsfähigkeit.

  • ausgefülltes Antragsformular
  • detaillierte Projektbeschreibung
  • aktuelles Hörbeispiel (Link)
  • künstlerische Biografie des einreisenden Ensembles
  • konkreter Zeit- und Ablaufplan
  • Einladung des Antragstellenden an das einreisende Ensemble
  • zwei Kostenvoranschläge (von Internetportalen, Reisebüros etc.) als Nachweis einer besonders günstigen Reiseverbindung
  • Zusätzlich ist bei Flugreisen das Angebot mit den geringsten CO2-Emissionen beizufügen.
  • durchnummerierte Liste der Teilnehmenden mit Funktionsangabe, Geburtsdatum und Angabe des Wohnorts

Begonnene Maßnahmen, d. h. Vorhaben, in deren Zusammenhang bereits Buchungen (z. B. für Flüge) getätigt wurden, können generell nicht gefördert werden. Bevor Sie verbindliche Buchungen eingehen, ist es daher erforderlich, den sogenannten vorzeitigen Maßnahmenbeginn formlos per E-Mail zu beantragen. Die Vergabe des vorzeitigen Maßnahmenbeginns ist nicht gleichbedeutend mit einer verbindlichen Förderzusage.

Bitte beachten Sie die geltende Datenschutzerklärung.
 

Nächster Bewerbungsschluss

Anträge auf Förderung von Musikprojekten im Ausland müssen mindestens drei Monate vor dem geplanten Beginn eines Projektes gestellt werden.

Kontakt

Goethe-Institut e.V.
Bereich Musik | Gastspiele Deutschland
musikfoerderung@goethe.de Tel. +49 89 15921-346

Nachhaltigkeit und Inklusion

Uns ist sehr daran gelegen, Musikprojekte nachhaltig zu gestalten. Gerne beraten wir Sie dabei, Ihr Projekt umweltfreundlich zu planen.

Außerdem ist uns die Förderung der kulturellen Teilhabe von Menschen mit Behinderung ein wichtiges Anliegen.

Bei Fragen diesbezüglich oder Bedarf an Unterstützung bei der Antragstellung können Sie sich sehr gerne an uns wenden.

Empfehlungen für klima- und ressourcenschonende Reisen bei Förderprogrammen des Fachbereichs Musik:​​​​​​​

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