Termine und Anmeldung Abidjan
Sie brauchen für Arbeit, Studium oder Visum ein Zertifikat oder Zeugnis? Sie möchten wissen, wie gut Ihre Deutschkenntnisse sind? An unserem Institut können Sie eine Vielzahl international anerkannter Prüfungen ablegen.
Die Stufenübersicht der Prüfungen und der Sprachkurse des Goethe-Instituts zeigt Ihnen, welche Prüfungen für Ihre Kursstufe in Frage kommen.
In unserem Sprachkursbüro helfen wir Ihnen weiter, wenn Sie einen Kurs in Abidjan oder in Deutschland buchen oder eine unserer Prüfungen ablegen wollen.
Neue Information zu den Prüfungen am Goethe-Institut Côte d'Ivoire
Aufgrund der Tatsache, dass viele Prüfungsteilnehmer die Prüfung nicht oder nur sehr schlecht bestehen, ist der Besuch der Prüfungsvorbereitungskurse ab Juni 2018 für interne und externe Prüfungsteilnehmer obligatorisch.Termine und Preise zu den Prüfungsvorbereitungskursen finden Sie hier: https://www.goethe.de/ins/ci/de/spr/kur/gia/tup.cfm
Ohne Besuch der Prüfungsvorbereitungskurse erfolgt keine Einschreibung in die Prüfungen.
Prüfungstermine
PRÜFUNG | TERMIN UND UhRZEIT |
Goethe-Zertifikat A1: Start Deutsch 1 |
15.02.2023, 9:00 Uhr 25.05.2023, 9:00 Uhr 28.08.2023, 9:00 Uhr 29.11.2023, 9:00 Uhr |
Goethe-Zertifikat A2 |
09.01.2023, 9:00 Uhr 28.03.2023, 9:00 Uhr 27.06.2023, 9:00 Uhr 18.09.2023, 9:00 Uhr 11.12.2023, 9:00 Uhr |
Goethe-Zertifikat B1 | 06.01.2023, 9:00 Uhr 27.03.2023, 9:00 Uhr 26.06.2023, 9:00 Uhr 15.09.2023, 9:00 Uhr 08.12.2023, 9:00 Uhr |
Goethe-Zertifikat B2 | 15.02.2023, 9:00 Uhr 28.03.2023, 9:00 Uhr 27.06.2023, 9:00 Uhr 18.09.2023, 9:00 Uhr 11.12.2023, 9:00 Uhr |
Die Anmeldung zu Prüfungen des Goethe-Instituts muss bis spätestens fünf Tage vor dem Prüfungstag erfolgen.
PRÜFUNGSPREISE
PRÜFUNG | INTERNE KANDIDATEN | EXTERNE KANDIDATEN |
Goethe-Zertifikat A1: Fit in Deutsch 1 |
- | 30.000 F CFA |
Goethe-Zertifikat A1: Start Deutsch 1 |
40.000 F CFA | 80.000 FCFA |
Goethe-Zertifikat A2: Fit in Deutsch |
- | 35.000 FCFA |
Goethe-Zertifikat A2 |
50.000 FCFA | 100.000 FCFA |
Goethe-Zertifikat B1 |
70.000 FCFA | 140.000 FCFA |
Goethe-Zertifikat B1 Module |
25.000 FCFA | 35.000 FCFA |
Goethe-Zertifikat B2 |
80.000 FCFA | 140.000 FCFA |
Goethe-Zertifikat B2 Module |
25.000 FCFA | 35.000 FCFA |
Goethe-Zertifikat C1 |
100.000 FCFA | 140.000 FCFA |
Goethe-Zertifikat C2 |
100.000 FCFA | 140.000 FCFA |
Goethe-Zertifikat C2 Module |
25.000 FCFA | 35.000 FCFA |
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR PRÜFUNGEN
1. PREISE
Es gelten die zum Zeitpunkt der Anmeldung gültigen Preise, die in der jeweils aktuellen Kursbroschüre und auf der Webseite des Goethe-Instituts Côte d’Ivoire veröffentlicht sind.
2. EINSCHREIBUNG
(1) Die Einschreibung für die Prüfungen am Goethe-Institut Abidjan muss bis spätestens fünf Tage vor der Prüfung zu den Öffnungszeiten im Sprachkursbüro erfolgen. Zur Einschreibung muss die/der Prüfungsteilnehmende einen gültigen Personalausweis oder Reisepass, eine Kopie des Personalausweises oder Reisepasses und ein aktuelles Passfoto mitbringen.
(2) Die Einschreibung zu den veröffentlichten Prüfungsterminen erfolgt nach Maßgabe der verfügbaren Plätze. Ein Rechtsanspruch auf Einschreibung zum gewünschten Prüfungstermin besteht nicht. Bei minderjährigen Teilnehmenden ist die Zustimmung der Erziehungsberechtigten nötig. Eine Einschreibung in eine Prüfung ist erst dann verbindlich, wenn die Prüfungsgebühren innerhalb der Einschreibfrist bezahlt worden sind.
(3) Die Einschreibung für Prüfungen in Conakry erfolgt über das Anmeldeformular auf der Webseite des Goethe-Instituts Côte d’Ivoire. Prüfungsteilnehmende in Conakry müssen am Tag der Prüfung einen gültigen Personalausweis oder Reisepass und eine Kopie des Personalausweises oder Reisepasses mitbringen.
3. WIEDERHOLUNG
Das Goethe-Institut ermöglicht allen Prüfungsteilnehmenden eine zeitnahe Wiederholung der Prüfung.
4. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
(1) Die Bezahlung der Prüfungen am Goethe-Institut Abidjan erfolgt bar bei der Einschreibung im Sprachkursbüro oder per Überweisung bis spätestens fünf Tage vor dem Prüfungstermin. Im Falle einer Überweisung, sind die Prüfungsgebühren auf eines der beiden Konten einzuzahlen:
Empfänger: Goethe-Institut Côte d’Ivoire
Bank: Commerzbank
IBAN: DE09 7004 0041 0227 5923 00
BIC: COBA DEFF 700
Für Überweisungen von Deutschland aus benutzen Sie bitte das folgende deutsche Konto:
Empfänger: Goethe-Institut Côte d'Ivoire
Bank: Standard Chartered Bank Cote d'Ivoire SA, 17 BP 1141 Abidjan 17, 23 Boulevard de la République
IBAN: CI097 01001 100100417600 86 (nationale Überweisung)
IBAN: CI93 CI097 01001 100100417600 86 (internationale Überweisung)
(2) Überweisungen müssen Vor- und Nachname, Teilnehmernummer und den Namen der Prüfung enthalten. Im Falle von fehlenden Angaben auf der Überweisung ist keine Einschreibung möglich. Die überwiesenen Gebühren werden nicht zurückerstattet. Wenn die überwiesene Summe nicht exakt dem Prüfungspreis entspricht, ist ebenfalls keine Einschreibung möglich. Die überwiesenen Gebühren werden nicht zurückerstattet und der Teilnehmer verliert den Anspruch auf den Prüfungsplatz.
(3) Über die Bezahlung der in Conakry stattfindenden Prüfungen werden wir auf unserer Webseite informieren.
5. RÜCKTRITT UND ERSTATTUNG
(1) Die/der Prüfungsteilnehmende hat das Recht des Rücktritts von der Prüfung. In diesem Fall sowie im Falle des Ausschlusses von der Prüfung (vgl. Prüfungsordnung § 12) werden die gezahlten Prüfungsgebühren nicht erstattet, die Prüfung gilt dann als nicht abgelegt. Wird die Prüfung nach Beginn abgebrochen, so gilt die Prüfung als nicht bestanden.
(2) Wird eine Prüfung nicht begonnen oder nach Beginn abgebrochen und werden dafür Krankheitsgründe geltend gemacht, sind diese unverzüglich durch Vorlage eines ärztlichen Attests beim zuständigen Prüfungszentrum nachzuweisen. Die Entscheidung über das weitere Vorgehen trifft das Prüfungszentrum nach Rücksprache mit der Zentrale des Goethe-Instituts.
6. PRÜFUNGSTEILNAHME
(1) Alle Prüfungsteilnehmenden sind verpflichtet, sich am Tag der Prüfung mit einem gültigen Personalausweis oder Reisepass auszuweisen.
(2) Prüfungsteilnehmende, die zu spät zur Prüfung kommen, werden von der Prüfung ausgeschlossen. In diesem Fall werden die gezahlten Prüfungsgebühren nicht erstattet.
(3) Von der Prüfung ausgeschlossen wird auch, wer in Zusammenhang mit der Prüfung täuscht und unerlaubte Hilfsmittel mitführt oder verwendet, dazu zählen auch Mobiltelefone. In diesem Fall werden die gezahlten Prüfungsgebühren ebenfalls nicht erstattet (vgl. Prüfungsordnung § 11).
7. ERGEBNISSE UND ZERTIFIKATE
(1) Die Prüfungsergebnisse werden im Anschluss an die Korrektur anonym unter Angabe der Teilnehmernummer per Aushang am Goethe-Institut bekannt gegeben. Die Zertifikate können nach bestandener Prüfung von den Teilnehmenden persönlich und unter Vorlage eines gültigen Personalausweises bzw. Reisepasses an der Rezeption des Goethe-Instituts Abidjan abgeholt werden.
(2) Innerhalb von einer Woche nach Bekanntgabe der Prüfungsergebnisse kann die/der Prüfungsteilnehmende einen schriftlichen Antrag auf Einsichtnahme in die Unterlagen der nicht bestandenen Prüfung an die Leitung der Sprachabteilung des Goethe-Instituts Côte d’Ivoire stellen. Die Einsichtnahme in die Unterlagen ist ausschließlich am Goethe-Instituts Côte d’Ivoire möglich.
(3) Bei Verlust des Zertifikats wird durch das Goethe-Institut Côte d’Ivoire eine Ersatz-Bescheinigung ausgestellt. Die Ausstellung der Bescheinigung ist kostenpflichtig. Das Archiv über die Gesamtergebnisse wird 10 Jahre lang aufbewahrt und dann fachgerecht entsorgt.
(4) Die Prüfungsergebnisse von Prüfungen in Conakry werden im Anschluss an die Korrektur anonym unter Angabe der Teilnehmernummer per Aushang in Conakry bekannt gegeben. Die Zertifikate können nach bestandener Prüfung von den Teilnehmenden persönlich und unter Vorlage eines gültigen Personalausweises bzw. Reisepasses bei der Deutschen Botschaft Conakry abgeholt werden.
8. BESCHWERDEWEG
Ansprechpartner für Beschwerden zu den vom Goethe-Institut angebotenen Prüfungen ist die Leitung der Sprachabteilung am Goethe-Institut Côte d’Ivoire.
9. PFLICHTEN DER PRÜFUNGSTEILNEHMENDEN
(1) Die Prüfungsteilnehmenden sind verpflichtet, die am Goethe-Institut Côte d’Ivoire bzw. in seinen Außenstellen geltenden Hausordnung einzuhalten.
(2) Alle Prüfungsteilnehmenden am Goethe-Institut Abidjan sind verpflichtet, an den Prüfungsvorbereitungskursen teilzunehmen.
10. DATENSCHUTZ
Das Goethe-Institut erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten der Prüfungsteilnehmenden sowohl zum Zwecke der Erfüllung eines mit den Teilnehmenden geschlossenen Vertrages als auch im Rahmen der gesetzlichen Erlaubnisse und einer dem Goethe-Institut gegebenenfalls erteilten datenschutzrechtlichen Einwilligungserklärung. Ohne diese Einwilligung werden keine Daten an Dritte weitergegeben.
11. HAFTUNG
Die Haftung des Goethe-Instituts und seiner Mitarbeiter ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Das Goethe-Institut haftet auch nicht für den Ausfall seiner Leistungen aufgrund höherer Gewalt (z.B. Naturkatastrophen, Feuer, Überschwemmungen, Krieg, behördliche Anordnungen und alle anderen Umstände, die außerhalb der Zurechnungsbereichs der Vertragsparteien stehen).
12. GERICHTSSTAND
Als Gerichtsstand wird Abidjan vereinbart.
13. SALVATORISCHE KLAUSEL
Sollten Teile oder einzelne Formulierungen dieser AGB unwirksam sein, bleiben die übrigen Teile in ihrem Inhalt und ihrer Gültigkeit davon unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine rechtlich zulässige zu ersetzen, die der unzulässigen nach Inhalt und wirtschaftlicher Auswirkung am nächsten kommt.
14. VERBINDLICHE GRUNDLAGEN
Aktuelle Informationen zu Preisen, Einschreibterminen etc. werden auf der Homepage des Goethe-Instituts Côte d’Ivoire und per Aushang veröffentlicht.
Wenn Sie noch kein Konto haben, können Sie sich ganz einfach und schnell unter https://login.goethe.de registrieren.