Solitude-Stipendien 2020/21

Akademie Schloss Solitude
© Akademie Schloss Solitude

Für ein Stipendium können sich Künstler*innen und Wissenschaftler*innen aus den Praxisfeldern VISUELL (Visuelle Kunst & Medien), AUDITIV & PHYSISCH (Musik & Darstellende Kunst), DIGITAL (Digitale Kunst, Gaming, Digitaler Journalismus, Digitales Publishing), RÄUMLICH (Architektur & Design), TEXTUELL (Literatur & Sprache), GESELLSCHAFTLICH/GEMEINSCHAFTLICH (Erziehung, Vermittlung, Theorie) und WISSENSCHAFTLICH/art, science & business (Geistes-, Sozial-, Natur- & Wirtschaftswissenschaften) bewerben.

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Wer kann sich bewerben?

Internationale Künstler*innen, Wissenschaftler*innen und Kulturschaffende sind eingeladen, sich für die oben genannten Praxisfelder zu bewerben. Stipendien werden an Personen vergeben, die nicht älter als 40 Jahre sind. An einer Hochschule eingeschriebene Studierende können nicht in die Auswahl mit einbezogen werden. Doktoranden sind zur Bewerbung zugelassen. Gruppenbewerbungen sind möglich. Die Haussprache ist Englisch.

Das Solitude-Stipendium ist ein Anwesenheitsstipendium: Es wird vorausgesetzt, dass die Stipendiat*innen mindestens zwei Drittel ihrer Stipendienzeit an der Akademie verbringen.

Das Stipendium umfasst die folgenden Leistungen:

• ein kostenfreies, möbliertes Wohn-/Arbeitsstudio inklusive Strom, Wasser und Heizung,

• ein Stipendium in Höhe von 1.200,- Euro pro Monat,

• einmalige Reisekosten für die An- und Abreise.

Die Bewerbungsfrist endet am Dienstag, den 30. April 2019.

Ab dem 1. März 2019 werden Interessent*innen gebeten, sich auf der Bewerbungswebseite der Akademie zu registrieren und ihre Bewerbung online abzugeben.

Weitere Informationen über den Thematischen Fokus sowie über die allgemeinen Bewerbungsbedingungen finden Sie im angehängten pdf oder unter folgendem Link.

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