Antrag für Neuausstellungen

Beispiel: 006XXXXXXX. Falls Sie Ihre Prüfungsnummer nicht kennen, lassen Sie das Feld bitte leer.


1. Nach Erhalt der Informations-E-Mail überweisen Sie bitte die Gebühren für die Neuausstellung innerhalb von zwei Tagen.

2. Nach der Neuausstellung ist eine Rückerstattung nicht mehr möglich.

3. Ein Gesamtzeugnis kann nur für B1-Prüfungen (ab August 2015) und B2-Prüfungen (ab September 2019) ausgestellt werden. Prüfungsteilnehmende, die innerhalb eines Jahres an verschiedenen Prüfungsterminen in Korea alle vier Module bestanden haben, können ein Gesamtzeugnis beantragen. Dieses weist das Bestehen aller vier Module in einem Dokument nach.
- Für das Gesamtzeugnis werden automatisch die jeweils höchsten Punktzahlen der innerhalb eines Jahres abgelegten Modulprüfungen berücksichtigt.
- Bei der Abholung des Gesamtzeugnisses müssen alle Einzelzeugnisse der Module abgegeben werden.

4. Zur Abholung des Zeugnisses müssen Sie einen gültigen Ausweis vorlegen (Personalausweis oder Reisepass). Wenn ein Familienmitglied das Zeugnis abholen möchte, muss die Familienzugehörigkeit durch gültige Dokumente (z. B. Familienregister sowie Lichtbildausweise des Familienmitglieds und der Prüfungsteilnehmerin bzw. des Prüfungsteilnehmers) nachgewiesen werden.

* Pflichtfeld

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