Ausleihbedingungen - Goethe-Institut Südafrika

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Ausleihbedingungen

Bildausschnitt: beleuchteter, festlicher, vertäfelter Filmvorführraum

Rechte

Die Filme können ausschließlich für nicht kommerzielle Vorführungen ausgeliehen werden. Das Kopieren der Filme ist nicht gestattet. Unrechtmäßige Filmvorführungen können strafrechtlich verfolgt werden. Zur Wahrung der Autorenrechte müssen die Filme in ihrer Gesamtheit vorgeführt und dürfen nicht verändert werden. Die Vorführrechte dürfen nicht auf Dritte übertragen werden. Werbemaßnahmen sind nur in Form von redaktionellen Presseankündigungen zulässig.

Aus rechtlichen Gründen können wir Filme aus unserem Filmarchiv nicht an Privatpersonen ausleihen.

Transport

Der Versand der Filme muss in jedem Fall mit einem Kurierdienst erfolgen. Die Kosten für den Transport trägt der Entleiher. Bei der Rücksendung der Filme ist der Way-Bill an das Goethe-Institut Johannesburg zu faxen.

Vorführberichte

Das Goethe-Institut Johannesburg fügt beim Versand der Filme einen Vordruck bei, aus dem sich das Rücksendedatum ergibt. Daneben erbitten wir von Ihnen Angaben zur Anzahl der Vorführungen und der Zuschauer sowie Angaben über evtl. Beschädigungen der DVD.

Termine und Fristen

Bitte bestellen Sie Filme so früh wie möglich und schicken sie unmittelbar nach ihrer Vorführung zurück an das Goethe-Institut Johannesburg. Das auf dem beigefügten Vordruck vermerkte Rücksendedatum ist verbindlich.

Bestellen

Wenn Sie zum ersten Mal einen Film aus unserem Filmarchiv bestellen, verwenden Sie bitte unsere Online-Registrierung. Als registrierter Entleiher können Sie die gewünschten Filme unter Angabe Ihrer Kundennummer mittels des Online-Bestellformulars bestellen.

Das Goethe-Institut Johannesburg bittet um Erwähnung auf allen Werbeträgern zu Programmen, die mit Filmen aus seinem Filmarchiv durchgeführt werden. Das Logo des Goethe-Instituts kann auf Wunsch zugeschickt werden.