Umweltschutz in Deutschland

Der rasche Wiederaufbau und das enorme wirtschaftliche Wachstum der Fünfziger- und Sechzigerjahre führten in Deutschland zu dramatischen Umweltbelastungen in Form verseuchter Flüsse und Seen, schadstoffbelasteter Luft und einer stark zersiedelten Landschaft. In der Bundesrepublik führte vor allem der Unmut einer großen Zahl von Bürgern dazu, dass seit Anfang der Siebzigerjahre die Umweltbelastungen systematisch bekämpft werden. Die staatliche Verantwortung für die Umwelt fand ihren Niederschlag im ersten Umweltprogramm der Bundesregierung von 1971, in dem Umweltpolitik definiert wird als die Gesamtheit aller Maßnahmen, die notwendig sind, um dem Menschen eine Umwelt zu sichern, wie er sie für seine Gesundheit und für ein menschenwürdiges Dasein braucht, um Boden, Luft und Wasser, Pflanzen und Tierwelt vor nachhaltigen Wirkungen menschlicher Eingriffe zu schützen und um Schäden oder Nachteile aus menschlichen Eingriffen zu beseitigen.“
In der DDR galt der Raubbau an den natürlichen Lebensgrundlagen gemäß der SED-Ideologie als Merkmal des westlichen Kapitalismus. Die dramatischen Umweltprobleme im eigenen Land wurden von der politischen Führung und den staatlich gesteuerten Medien weitgehend ignoriert. Die über den tatsächlichen Zustand der Umwelt vorliegenden Daten unterlagen der Geheimhaltung. Dabei waren manche Regionen – insbesondere die Braunkohlereviere und die Zentren der chemischen Industrie – derart belastet, dass sie nach den Grenzwertempfehlungen der UNO als unbewohnbar hätten eingestuft werden müssen.
Umweltschutz im Grundgesetz
In der Bundesrepublik wurde seit Anfang der Siebzigerjahre eine Vielzahl von Umweltschutzgesetzen und -verordnungen erlassen. Die Maßnahmen reichen vom Abfallbeseitigungsgesetz (1972) über das Bundesimmissionsschutzgesetz (1974) und das Bundesnaturschutzgesetz (1976) bis zur vorgeschriebenen Umweltverträglichkeitsprüfung (1990).
1994 wurde der Umweltschutz als Staatsziel Umweltschutz in das Grundgesetz aufgenommen (Art. 20a): „Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung durch die Gesetzgebung und nach Maßgabe von Gesetz und Recht durch die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung.“
In der Praxis freilich stoßen die verstärkten Forderungen nach einer gesunden und intakten Umwelt an Grenzen, vor allem weil (gut organisierte) wirtschaftliche Interessen ihm entgegenstehen. Erschwert wird eine effektive Umweltpolitik auch dadurch, dass sie als Querschnittsaufgabe, die beinahe sämtliche Politikfelder betrifft, nur dann erfolgreich sein kann, wenn sie von den politischen und gesellschaftlichen Akteuren in allen Politikfeldern als Leitziel auch wirklich als im Zweifel anderen Interessen vorrangig verfolgt wird.
Von der Nach- zur Vorsorge
Die Umweltschutz folgte auch in Deutschland anfangs dem bloßen Nachsorgeprinzip: Mit sogenannten End-of-the-pipe-Technologien wie Klär- und Filteranlagen sollten die Schäden, die im Zuge des Wirtschaftsprozesses angerichtet wurden, im Nachhinein wieder repariert und für sauberes Wasser und reine Luft zu gesorgt werden.
Die staatliche Umweltpolitik steht heute unter vier Prinzipien: Über das Verursacherprinzip sollen die Kosten der Umweltzerstörung den Schädigern zugerechnet und damit von vornherein vermieden werden. Das Vorsorgeprinzip geht in eine ähnliche Richtung und soll den Umweltschutzgedanken möglichst früh zum Tragen bringen. Das Kooperationsprinzip soll alle beteiligten Akteure in den umweltpolitischen Entscheidungsprozess einbinden und das Integrationsprinzip soll Umweltschutz in allen Politikbereichen zum Tragen bringen.
Gemeinsam fügen sich diese vier Prinzipien in das grundlegende Prinzip der Nachhaltigkeit, demgemäß durch die Nutzung natürlicher Ressourcen das System der natürlichen Umwelt insgesamt nicht aus seinem Gleichgewicht gebracht werden darf, so dass seine Regenerationsfähigkeit und damit sein Bestand auf Dauer gesichert bleibt.
Zahlreiche staatliche Umweltschutzmaßnahmen haben zusammen mit einem gestiegenen Umweltbewusstsein der Bevölkerung dazu beigetragen, dass der Zustand der Umwelt in Deutschland sich im Laufe der Jahrzehnte erheblich verbessert hat. Manche Verbesserung ist auch der deutsch-deutschen Wiedervereinigung geschuldet – beinahe die gesamte Chemie- und Schwerindustrie der ehemaligen DDR wurde durch umweltfreundliche Industrien ersetzt.
Die globale Dimension der ökologischen Frage
In der Gesellschaft und auch den politischen Parteien besteht in Deutschland ein recht weit reichender Konsens. So bekennen sich heute alle politischen Parteien, die auf Bundesebene eine Rolle spielen, in ihren Programmen zum Umweltschutz, auch wenn in entscheidenden Fragen, etwa im Hinblick auf die Nutzung der Atomenergie, schwer überbrückbare Unterschiede bestehen.
Im internationalen Vergleich gehört Deutschland nicht nur auf dem Gebiet der Umwelttechnologien zu den führenden Nationen. Innerhalb der Europäischen Union sowie bei den internationalen Umweltregimen wie dem Kyoto-Protokoll zur Reduzierung der Treibhausemissionen, gehört es zu den treibenden Kräften. Auch im Alltag gehen die Deutschen immer wieder mit manch gutem Beispiel voran, etwa bei der Mülltrennung. Probleme bestehen nach wie vor besonders beim Artenschutz und der Zersiedelung der Landschaft.
Eines der dringendsten Probleme jedoch stellt die Belastung der Atmosphäre mit sogenannten Treibhausgasen dar, die für den Klimawandel verantwortlich gemacht werden. Vor allem der Klimawandel macht die globale Dimension der ökologischen Frage deutlich, ob und wie wir in Zukunft überleben können. Diese Frage richtet sich anders als die großen Fragen der Vergangenheit nicht mehr an die Nationalstaaten, als vielmehr an die internationale Gemeinschaft der Staaten und die Weltgesellschaft.
Dr. rer. pol. habil., Lecturer an der Universität der Bundeswehr München und Lehrbeauftragter an der Hochschule für Politik München sowie Co-Leiter der dortigen Forschungsstelle für Politische Ökologie.
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Oktober 2009
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