Informationsfreiheit als Herausforderung – Hermann Rösch im Gespräch

Die Bibliotheken verstehen sich als Garanten der Informationsfreiheit. Im Gespräch mit Goethe.de erklärt Hermann Rösch vom Institut für Informationswissenschaft der Fachhochschule Köln, warum das auch in Demokratien keine leichte Aufgabe ist.
Herr Rösch, Sie sind Mitglied des Komitees „Freedom of Access to Information and Freedom of Expression“ ( FAIFE) im Weltverband der Bibliotheken. Welche Rolle spielen Bibliotheken für die Meinungs- und Informationsfreiheit?
Im Artikel 19 der UN-Menschenrechtserklärung ist festgelegt, dass jeder Mensch das Recht auf freie Meinungsäußerung hat und damit gleichzeitig das Recht, „Informationen und Gedankengut durch Mittel jeder Art zu beschaffen, zu empfangen und weiterzugeben“. Bibliotheken haben in diesem Zusammenhang eine fundamentale Rolle: Sie bieten Zugang zu eigenen oder netzbasierten Informationen unabhängig von deren weltanschaulicher, religiöser oder sonstiger Orientierung. Und sie bieten ihre Dienstleistungen ausnahmslos für alle Menschen an.
Grenzen der Informationsfreiheit
Gibt es also überhaupt keine Grenzen für die Informationsfreiheit?
Wie jeder Freiheit sind auch der Informationsfreiheit Grenzen gesteckt. So müssen Informationsfreiheit und Datenschutz, also das Recht auf informationelle Selbstbestimmung, aufeinander abstimmt werden. Darüber hinaus wird zum Beispiel im Kontext der Open-Access-Bewegung diskutiert, wie eine zeitgemäße Balance zwischen Informationsfreiheit und Urheberrecht aussehen könnte.
Bedeutet die Forderung, dass Bibliotheken den ungehinderten Zugang zu Informationen garantieren sollen, dass sie zum Beispiel auch rechts- und linksradikale oder rassistische Schriften anbieten müssen?
Artikel 5, Absatz 1 des Grundgesetzes legt unmissverständlich fest: „Eine Zensur findet nicht statt.“ Es liegt nicht im Ermessen der Bibliotheken, darüber zu entscheiden, wann ein Werk als rassistisch oder rechtsradikal zu gelten hat, beziehungsweise was darunter zu verstehen ist. Dafür ist der Gesetzgeber zuständig. Insofern gilt der Grundsatz, dass Werke nur dann aus Bibliotheken zu entfernen oder nicht zugänglich zu machen sind, wenn in ihnen nachweislich Straftatbestände erfüllt sind oder die Vorschriften des Kinder- und Jugendschutzes verletzt werden.
Man sollte meinen, dass Meinungs- und Informationsfreiheit nur in nicht-demokratischen Staaten ein Problem ist ...
Das kann man so natürlich nicht sagen. Die Schwierigkeiten stecken im Detail: Ein höchst aktuelles Thema ist etwa der Einsatz von Filtersoftware, um Benutzern bei der Internetrecherche den Zugang zu bestimmten Materialien zu verwehren. Nicht selten wird nirgendwo mitgeteilt, dass ein Filter zum Einsatz kommt; darüber hinaus bleibt meist unklar, was gefiltert wird und wer darüber entscheidet.
Zensur in Bibliotheken?
Wo haben die Bibliothekare in Deutschland mit Einschränkungen der Informationsfreiheit zu kämpfen?
Auch darauf kann man keine einfache Antwort geben. In der subjektiven Wahrnehmung werden viele Kolleginnen und Kollegen zu Recht sagen, dass bei uns keine Einschränkungen der Informationsfreiheit erkennbar sind. Aber ausländische Beobachter wundern sich darüber, wie verkrampft man in deutschen Bibliotheken zum Beispiel mit Materialien der umstrittenen Sekte Scientology verfährt.
Die damalige Familienministerin Ursula von der Leyen hat 2009 mit ihren Vorstößen zur Sperrung von Webseiten mit kinderpornographischem Inhalt für Diskussionen gesorgt. Wie ist Ihre Position dazu?
Die bestehenden gesetzlichen Regelungen zu Produktion, Verbreitung und Konsum kinderpornographischen Materials sind eindeutig und strikt. Dennoch hat der Bundestag im Juni 2009 das „Zugangserschwerungsgesetz“ verabschiedet, das jedoch aufgrund „handwerklicher Fehler“ inzwischen außer Kraft gesetzt worden ist.
Das Gesetz sieht vor, dass das Bundeskriminalamt (BKA) eine Liste zu filternder Seiten erstellt und beständig weiterentwickelt. Diese Liste wird an inländische Provider übermittelt, die dann verpflichtet sind, die genannten Seiten zu sperren. Wer die Strukturen des Internets kennt, weiß, dass nationale Regelungen dort nur höchst begrenzte Wirkung haben können.
Bedenklich aber ist die in dem Gesetz vorgesehene Infrastruktur. Die vom BKA erstellte Sperrliste ist nicht öffentlich einsehbar und jeder demokratischen Kontrolle entzogen. Damit entsteht eine Struktur, die sich für Zensurmaßnahmen missbrauchen ließe.
Haben Sie einen Wunsch für die Zukunft der Arbeit des FAIFE?
Ich wünsche mir, dass FAIFE auch zukünftig von der IFLA, dem Weltverband der Bibliotheken, als „Core Activity“ einstuft und unterstützt wird. Mindestens genauso sehr wünsche ich mir, dass die Aufmerksamkeit für die von FAIFE vertretenen Anliegen in der deutschen Bibliotheksszene wächst. Mit der Verabschiedung einer Berufsethik durch den BID 2007 wurde sicher ein wichtiger Schritt getan. Was aber das Bewusstsein um die Bedeutung informationsethischer Fragen im bibliothekarischen Alltag angeht, gibt es meiner Ansicht nach erkennbaren Nachholbedarf.
stellte die Fragen. Sie arbeitet als freie Publizistin in Bonn.
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Dezember 2009
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