Qualifizierte Lehrkräfte sind die Voraussetzung für den Erfolg von Integrationskursen. Sie zeichnen sich durch hohe pädagogische und interkulturelle Kompetenz sowie durch hohe fachliche Qualifikation aus.
Rechtsgrundlagen
Lehrkräfte, die im Integrationskurs Deutsch als Zweitsprache unterrichten, müssen ein erfolgreich abgeschlossenes Studium Deutsch als Fremdsprache oder Deutsch als Zweitsprache vorweisen (§ 15 Absatz 1 IntV).
Soweit diese fachliche Qualifikationen nicht vorliegt, kann Lehrkraft nur zugelassen werden, wenn sie an einer vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) vorgegebenen Zusatzqualifizierung teilgenommen hat (§ 15 Absatz 2 IntV).
Zulassungsverfahren
Die Zulassung der Lehrkräfte erfolgt zentral durch das BAMF. Sie müssen dazu einen Antrag über einen vom Bundesamt zugelassenen Kursträger stellen. Das bedeutet, Sie müssen den Antrag von einer Einrichtung, die Integrationskurse anbietet abstempeln lassen und diesen an das BAMF schicken:
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge entscheidet anhand der eingegangenen Unterlagen und teilt seine Entscheidung schriftlich mit. Mit diesem schriftlichen Bescheid über die Teilnahme an einer verkürzten oder unverkürzten Zusatzqualifizierung können Sie sich beim Goethe-Institut zur Zusatzqualifizierung anmelden.
Auf der Seite des Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF), finden Sie Anhaltspunkte, ob und welche Zusatzqualifizierung für Sie aufgrund Ihrer Qualifikationen und Lehrerfahrung in Frage kommt.