Erklärung zur Barrierefreiheit

Das Goethe-Institut e.V. ist bemüht, ihre Websites im Einklang mit der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung – BITV 2.0 barrierefrei zugänglich zu machen. Nach § 3 Absatz 2 BITV 2.0 kann Barrierefreiheit vermutet werden, wenn die Konformität der Webseiten zu harmonisierten Barrierefreiheitsrichtlinien festgestellt wird.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Webseiten des Goethe-Instituts auf www.goethe.de (Stand: 16.07.2021).

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Anforderungen werden in § 3 BITV 2.0 benannt. Insbesondere sind die Kriterien in Kapitel 9 der EN 301549 v2.1.2 (entspricht den Erfolgskriterien der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 auf Konformitätsstufe AA) zu genügen.

Die Webseiten auf www.goethe.de sind wegen der folgenden Unvereinbarkeiten teilweise mit der BITV 2.0 vereinbar.

Nicht barrierefreie Inhalte

Die Webseiten sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei: Unvereinbarkeit mit § 3 Absatz 2 BITV 2.0. Im Einzelnen handelt es sich um folgende Erfolgskriterien der Web Content Accessibility Guidelines 2.1, denen nicht genügt wird:

  • 1.1.1 Nicht-Text-Inhalt [Stufe A]
  • 1.2.1 Reines Audio und reines Video (aufgezeichnet) [Stufe A]
  • 1.2.2 Untertitel (aufgezeichnet) [Stufe A]
  • 1.3.1 Info und Beziehungen [Stufe A]
  • 1.3.2 Bedeutungsvolle Reihenfolge [Stufe A]
  • 1.3.5 Eingabezweck bestimmen [Stufe AA]
  • 1.4.3 Kontrast (Minimum) [Stufe AA]
  • 1.4.10 Automatischer Umbruch (Reflow) [Stufe AA]
  • 1.4.11 "Nicht-Text-Kontrast" [Stufe AA]
  • 2.1.1 Tastatur [Stufe A]
  • 2.2.2 Pausieren, stoppen, ausblenden [Stufe A]
  • 2.4.4 Linkzweck (im Kontext) [Stufe A]
  • 2.4.6 Überschriften und Beschriftungen (Labels) [Stufe AA]
  • 2.4.7 Fokus sichtbar [Stufe AA]
  • 2.5.3 Beschriftung (Label) im Namen [Stufe A]
  • 3.1.2 Sprache von Teilen [Stufe AA]
  • 3.2.2 Bei Eingabe [Stufe A]
  • 3.3.2 Beschriftungen (Labels) oder Anweisungen [Stufe A]
  • 4.1.1 Syntaxanalyse [Stufe A]
  • 4.1.2 Name, Rolle, Wert [Stufe A]
  • 4.1.3 Statusmeldungen [Stufe AA]
  • Darüber hinaus verfügen PDF-Dateien nicht über Tags.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit 

Diese Erklärung wurde am 16.07.2021 erstellt.

Sie beruht auf einer tatsächlichen Bewertung einer Seitenauswahl der Webseiten auf www.goethe.de (Konformitätsprüfung nach WCAG 2.1) durch Hellbusch Accessibility Consulting.

Die Erklärung wurde zuletzt am 21.06.2023 durch eine Selbstbewertung überprüft.

Schlichtungsverfahren

Beim Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen gibt es eine Schlichtungsstelle gemäß § 16 BGG. Die Schlichtungsstelle hat die Aufgabe, Konflikte zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes zu lösen.

Sie können die Schlichtungsstelle einschalten, wenn Sie mit den Antworten aus der oben genannten Kontaktmöglichkeit nicht zufrieden sind. Dabei geht es nicht darum, Gewinner oder Verlierer zu finden. Vielmehr ist es das Ziel, mit Hilfe der Schlichtungsstelle gemeinsam und außergerichtlich eine Lösung für ein Problem zu finden.

Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Sie brauchen auch keinen Rechtsbeistand.

Auf der Internetseite der Schlichtungsstelle finden Sie alle Informationen zum Schlichtungsverfahren. Dort können Sie nachlesen, wie ein Schlichtungsverfahren abläuft und wie Sie den Antrag auf Schlichtung stellen. Sie können den Antrag auch in Leichter Sprache oder in Deutscher Gebärdensprache stellen.

Sie erreichen die Schlichtungsstelle unter folgender Adresse:

Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz
bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Mauerstraße 53
10117 Berlin

Telefon: +49 30 18527-2805
Fax: +49 30 18527-2901
E-Mail: info@schlichtungsstelle-bgg.de
Internet: www.schlichtungsstelle-bgg.de

Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten von www.goethe.de aufgefallen? Oder haben Sie Fragen zum Thema Barrierefreiheit? Melden Sie sich gerne bei uns! Bitte benutzen Sie dafür das vorgesehene Feedback-Formular.

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