Praktikum

Das Goethe-Institut Marseille bietet für Studierende die Möglichkeit eines Praktikums. Sie erhalten einen Einblick in die Arbeit eines Goethe-Instituts und beteiligen sich an der Planung und Umsetzung von Kulturprogrammen.

Informieren Sie sich auf unseren Seiten über die Voraussetzungen, die verschiedenen Arbeitsbereiche und freie Stellen.

Sollten Sie Interesse an einem Praktikum im Goethe-Institut Marseille haben, dann bewerben Sie sich bitte online.

Voraussetzungen

Für ein Praktikum am Goethe-Institut Marseille gelten folgende Voraussetzungen, die teils auf Vorgaben des französischen Arbeitsrechts beruhen:
  • Deutsche Staatsbürgerschaft und/oder sehr gute deutsche Sprachkenntnisse (muttersprachliches Niveau)
  • Gute Französisch-Kenntnisse
  • Praktikant*innen müssen als Studierende an einer Fach-/Hochschule immatrikuliert sein. Sie sollten mindestens im 3. Semester studieren.
  • Es wird ein Praktikumsvertrag erstellt, der von drei Parteien unterzeichnet wird: dem*r Praktikant*in, dem Goethe-Institut wie auch einem*r Ansprechpartner*in, bzw. Ausbildungsleiter*in an der Hochschule, an der der*die Praktikant*in eingeschrieben ist.
  • Der*die Praktikant*in ist verpflichtet, für die Dauer des Praktikums am Goethe-Institut eine private Unfallversicherung, eine private Haftpflichtversicherung mit Versicherungsschutz im Ausland und eine zusätzliche Auslandskrankenversicherung abzuschließen.
  • Dauer: maximal zwei Monate, 35 St./Woche
  • Das Goethe-Institut Marseille bietet keine Schüler*innenpraktika (stage de 3ème) an.

Bereiche und Tätigkeiten

  • Mitarbeit bei Kulturveranstaltungen, bzw. deren Vorbereitung
  • Betreuung von Künstler*innen bei Veranstaltungen
  • Recherchen für geplante Veranstaltungen (Internet etc.)
  • Vorbereitung von Sponsoringanfragen und Partnerschaften
  • Öffentlichkeitsarbeit: Betreuung der Webseite und des monatlichen Newsletters
  • Pressearbeit: Archivierung von Pressematerial, Erstellung des Pressespiegels, Kontaktpflege mit Journalist*innen
  • Korrespondenz mit lokalen, nationalen und internationalen Partnern und Dienstleistern

Freie Stellen, Dauer und Termine

Praktika am Goethe-Institut Marseille dauern maximal zwei Monate, 35 St./Woche.
Aktuell sind keine freien Stellen zu vergeben. 

BEWERBUNGSVERFAHREN

Um Entscheidungen für ein Praktikum zügig und reibungslos treffen zu können, möchten wir Sie bitten, sich an folgendes Verfahren zu halten:

Füllen Sie den Bewerbungsbogen in deutscher Sprache aus und senden Sie ihn mit den nötigen Anlagen an das Goethe-Institut Marseille. Planen Sie bitte frühzeitig Ihr Praktikum. Mindestens sechs Monate Vorlaufzeit erhöhen Ihre Bewerbungschancen!

Erforderliche Bewerbungsunterlagen:
  • Bewerbungsbogen Online-Formular
  • Lebenslauf (und am besten auch Zeugnisse)
  • Referenzschreiben (muss von einem Hochschullehrer oder Dozent*in verfasst werden, sollte max. eine DIN A4-Seite umfassen, einen persönlichen Eindruck Ihrer Leistung wiedergeben und kurz begründen, warum Sie sich für ein Auslandspraktikum eignen)

Vergütung

Ab dem 01.08.2023 zahlt das Goethe-Institut eine freiwillige Aufwandsentschädigung in Höhe von 450 € pro Monat (hierin inbegriffen ist ein Zuschuss von 50% für die Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel in Marseille).

Unterlagen

Vor Antritt des Praktikums sind folgende Unterlagen einzureichen:
  • Immatrikulationsbescheinigung
  • Europäische Krankenversicherungskarte
  • Nachweis über den Abschluss einer privaten Unfallversicherung und einer Zusatzkrankenversicherung mit Rückholtransport für die Dauer des Auslandsaufenthalts
  • Nachweis über den Abschluss einer privaten Haftpflichtversicherung
  • Schriftliche Erklärung über Zahl und Dauer anderer Praktika, die während des gegebenen Studienjahres absolviert werden.

Unterkunft

Die Praktikant*innen sind selbst für ihre Wohnungssuche verantwortlich, wobei das Goethe-Institut, soweit möglich, gerne hilft.

(Studierende können Wohngeld bei der Caisse d'allocations familiales (CAF) beantragen, es beträgt ca. 1/3 der Miete.)

Praktikumsbestätigung und -bericht

Sie sind verpflichtet, am Ende des Praktikums einen Bericht zu erstellen, der als Grundlage der Praktikumsbestätigung dient.

Eine Bewertung der Tätigkeit findet in aller Regel nicht statt, kann aber auf Wunsch erstellt werden.

Bitte beantragen Sie die Bestätigung rechtzeitig bei der Praktikumsleitung. Es besteht jedoch kein Rechtsanspruch auf ein Beurteilungsschreiben.