Gleichgeschlechtliche Ehe
Vor dem Gesetz sind alle gleich

Demonstration in Berlin für die „Ehe für Alle“;
Demonstration in Berlin für die „Ehe für Alle“; | Foto (Ausschnitt): © LSVD

Die Iren haben sich im Mai 2015 in einem Referendum für die gleichgeschlechtliche Ehe ausgesprochen. Auch in Deutschland wird intensiv über das Thema diskutiert.

Die Ehe ist schon länger nicht mehr, was sie nach der althochdeutschen Bedeutung des Wortes einmal war: ewig. Rund ein Drittel aller Ehen in Deutschland werden geschieden, obwohl es im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) heißt: „Die Ehe wird auf Lebenszeit geschlossen“. Noch stärker aber gerät das traditionelle Eheverständnis von einer anderen Seite unter Druck. Viele homosexuelle Paare wollen rechtlich so behandelt werden wie heterosexuelle Paare und auch Ehen eingehen können. Die Debatte darüber wird in Deutschland seit vielen Jahren geführt. Neue Entwicklungen wie das Referendum in Irland zum einen, mit dem sich die Iren zur gleichgeschlechtlichen Ehe bekannten, und das Urteil des amerikanischen Supreme Court im Juni 2015 zum anderen, wonach die Verbote von Ehen unter Homosexuellen in 14 Bundesstaaten der USA verfassungswidrig sind, haben die Diskussion befeuert.

In der Bundesrepublik gibt es seit 2001 die Möglichkeit, eine „eingetragene Lebenspartnerschaft“ einzugehen. Einen rechtlichen Bund also, der nur gleichgeschlechtlichen Paaren offen steht und in einem eigenen Gesetz geregelt ist. Eine Ehe kann nach dem deutschen BGB dagegen nur von verschiedengeschlechtlichen Personen geschlossen werden.

Ehe und Partnerschaft nähern sich an

Die eingetragene Lebenspartnerschaft für homosexuelle Paare ist keine deutsche Erfindung, sondern wurde Ende der 1980er-Jahre in Dänemark eingeführt. In den 1990er-Jahren setzten sich in vielen Ländern Forderungen durch, Schwulen und Lesben ein staatlich anerkanntes Zusammenleben zu ermöglichen. In Belgien und Spanien öffnete die Politik die traditionelle Ehe für Homosexuelle. Deutschland folgte dem Modell der Lebenspartnerschaft nach skandinavischem Vorbild. Ein Trend ist fast überall zu beobachten: Obwohl Ehe und Partnerschaft vielfach mit unterschiedlichen Rechten ausgestaltet waren, nähern sie sich einander weiter an. Entweder wurde der Gesetzgeber selbst aktiv, oder es waren die Verfassungsgerichte, die auf Gleichstellung pochten. So auch das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe, das über die Einhaltung des deutschen Grundgesetzes (GG) wacht. Artikel 3 des GG gebietet, dass alle Menschen vor dem Gesetz gleich zu behandeln seien sowie wesentlich Gleiches gleich und wesentlich Ungleiches ungleich behandelt werden muss.

Füreinander einstehen, Verantwortung übernehmen

Sind Lebenspartner und Eheleute „wesentlich gleich“? Ja, sagten die Richter. Denn auch Schwule und Lesben wollen in ihrer Verbindung dauerhaft füreinander einstehen und Verantwortung übernehmen. Immer wieder landeten Fälle vor Gericht, bei denen Schwulen und Lesben in eingetragenen Lebenspartnerschaften auf Gleichstellung klagten, meistens erfolgreich. Deshalb genießen Lebenspartner in Deutschland heute in Renten- und Versorgungsfragen dieselben Rechte wie Verheiratete und können für sich auch deren Steuervorteile geltend machen. Rechtlich ist die Gleichstellung deshalb nahezu erreicht. Trotzdem – oder gerade deshalb – ebbt die Debatte nicht ab. Denn nun geht es um die letzten strittigen Fragen. Die eine ist die Adoption von Kindern, die andere, weshalb Schwule und Lesben nicht gleich die bürgerliche Ehe eingehen dürfen.

Streit über das „richtige“ Familienbild

Die Adoption ist ein besonders heikles Thema. Nicht nur im konservativen Lager finden sich Menschen, die meinen, ein Kind sei bei Vater und Mutter grundsätzlich am besten aufgehoben. Forschungsergebnisse, die auch das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil zur Sukzessivadoption 2013 herangezogen hat, belegen, dass Kinder bei homosexuellen Eltern genauso gut aufwachsen können. Über den Umgang mit Kindern und das „richtige“ Familienbild können die Deutschen ohnehin leidenschaftlich streiten, wie auch die Diskussionen um Geldleistungen für Familien oder staatlich geförderte Kinderbetreuung zeigen. Es ist denkbar, dass das Bundesverfassungsgericht noch ein Machtwort spricht.

Die sogenannte Sukzessivadoption zum Beispiel, bei der ein Lebenspartner das adoptierte Kind des anderen Partners ebenfalls adoptieren kann, hat das Bundesverfassungsgericht im Mai 2014 durch ein Urteil ermöglicht. Doch die Politik kann sich nicht zum großen Wurf entschließen, obwohl es im Koalitionsvertrag der Regierungsparteien CDU (Christlich Demokratische Union Deutschlands), CSU (Christlich-Soziale Union in Bayern) und SPD (Sozialdemokratische Partei Deutschlands) heißt: „Wir wissen, dass in gleichgeschlechtlichen Partnerschaften Werte gelebt werden, die grundlegend für unsere Gesellschaft sind.“ Die SPD will die BGB-Ehe für homosexuelle Paare öffnen. Aber CDU und CSU machen nicht mit. Noch ist Ehe in Deutschland exklusiv Mann und Frau vorbehalten.

Dass es vorerst wohl dabei bleibt, liegt auch am Bundesverfassungsgericht. In seinen vergangenen Urteilen hat es betont, dass die im Grundgesetz gesondert geschützte Ehe (Artikel 6 GG) der Verbindung von Mann und Frau vorbehalten ist. Viele Verfassungsjuristen meinen, es müsse erst das Grundgesetz geändert werden, um die Ehe für alle zu ermöglichen. Dafür wäre im Bundestag eine Zweidrittelmehrheit nötig. Homosexuellenverbände fordern dagegen, es ohne Verfassungsänderung zu versuchen. Sie hoffen darauf, dass die Verfassungsrichter den GG-Artikel „dynamisch“ interpretieren, also angepasst an die Zeichen der Zeit, die auf Gleichstellung stehen. Ausgeschlossen ist das nicht.