Europäisches Parlament

Europäisches Parlament

By Alina Zienowicz Ala z (Own work) [GFDL (http://www.gnu.org/copyleft/fdl.html), CC-BY-SA-3.0 (http://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0/) or CC BY-SA 2.5-2.0-1.0 (http://creativecommons.org/licenses/by-sa/2.5-2.0-1.0)], via Wikimedia Commons
Dieses Parlament mit Vertretern aus verschiedenen europäischen Staaten wurde 1958 gegründet. Gewählt wird das Parlament alle fünf Jahre von den Wahlberechtigten in den Mitgliedsstaaten der EU. Jedes der 28 EU-Mitgliedsländer kann entsprechend seiner Bevölkerungsgröße eine bestimmte Anzahl von Abgeordneten in das Parlament schicken. Insgesamt hat das EU-Parlament 751 Abgeordnete. Die größte Gruppe bilden die 96 Abgeordneten aus der Bundesrepublik Deutschland. Das Europaparlament, wie es auch genannt wird, hat seinen Verwaltungssitz in Luxemburg, seine Treffen finden in Straßburg oder in Brüssel statt. Es kann gemeinsam mit dem EU-Ministerrat europäische Gesetze beschließen. Dieses Recht, mitzuentscheiden, gilt zum Beispiel bei Fragen des EU-Budgets, bei Fragen der Bildung oder des Umweltschutzes, des Gesundheitsbereiches oder bei kulturellen Fragen. Zusätzlich zur Mitbestimmung bei Gesetzen können einige wichtige Entscheidungen in der Europäischen Union nur getroffen werden, wenn das Europäische Parlament zustimmt, zum Beispiel wenn es um die Aufnahme neuer Mitgliedsländer in die EU geht oder um die Ernennung der Mitglieder und des Präsidenten der EU-Kommission.

Seit der Gründung der EU sind die Rechte des Europäischen Parlaments immer mehr ausgeweitet worden. Zuletzt geschah das durch den Vertrag von Lissabon, der Ende 2009 in Kraft trat. In diesem Vertrag wurde auch beschlossen, dass die Parlamente der Mitgliedsstaaten der EU mehr Mitsprache bei der Schaffung von neuen Gesetzen in der EU bekommen.

Foto von Alina Zienowicz Ala z (Eigenes Werk) [GFDL, CC-BY-SA-3.0 oder CC BY-SA 2.5-2.0-1.0], via Wikimedia Commons

Abgeordnete

Die Bürgerinnen und Bürger einer Stadt oder eines Landes können nicht alle gleichzeitig darüber entscheiden, welche Politik gemacht wird. Sie wählen daher Frauen oder Männer, die sie für eine bestimmte Zeit im Parlament vertreten. Das kann der Bundestag oder der Landtag sein oder auch ein Stadt- oder Gemeinderat. Dort sollen die Abgeordneten dann möglichst im Sinne ihrer Wählerinnen und Wähler Entscheidungen treffen. Die Abgeordneten gehören meist einer Partei an, aber das muss nicht so sein. Es gibt auch parteilose Abgeordnete. Der wichtigste Teil der Abgeordnetenarbeit findet in Arbeitsgruppen und Ausschüssen statt. Dort wird beispielsweise beraten, wie die Jugend- oder Gesundheitspolitik aussehen soll.

Als Abgeordneter hat man viel zu tun. Da bleibt keine Zeit, um weiterhin im alten Beruf zu arbeiten. Doch ohne Beruf gibt es natürlich auch kein Gehalt. Deswegen bekommen Abgeordnete sogenannte "Diäten".

Amt

Im Wort "Polizeibeamter" steckt das Wort "Amt". Das Wort entwickelte sich aus einer mittelalterlichen Sprache und hieß früher "Ambet" oder "Ammet". Es bedeutet, dass jemand bestimmte Aufgaben hat, die er für andere Menschen erledigt, wie es zum Beispiel der Polizist oder auch die Finanzbeamtin tut. Der Beamte hat also ein Amt. Man unterscheidet, ob das Amt hauptberuflich oder neben dem eigentlichen Beruf als sogenanntes Ehrenamt ausgeübt wird. Wer hauptberuflich ein Amt ausübt, wird dafür bezahlt, für ein Ehrenamt wird man nicht bezahlt. Die Gebäude, in denen die Menschen arbeiten, die ein öffentliches Amt haben, werden Ämter oder Behörden genannt. Wir kennen das Finanzamt und das Sozialamt. Wir hören oft vom Kanzleramt, wo der Regierungschef arbeitet. Denn die Arbeit des Bundeskanzlers ist auch ein öffentliches Amt und wird in einem extra dafür gebauten öffentlichen Gebäude erledigt.

Bildung

Dieser Mann oder diese Frau ist sehr gebildet, hört man manchmal jemanden sagen. Oder auch: Der oder die hat eine gute Allgemeinbildung. Damit meint man, dass eine Person viel weiß. Bildung ist also das gesamte Wissen eines Menschen. Unter dem Begriff versteht man aber auch den Weg, wie man dieses Wissen bekommt. Das kann durch die Ausbildung in der Schule geschehen oder auch der Lehre oder in der Universität. Man kann sich aber auch selber viel beibringen. Wenn man sehr neugierig ist, viel liest und sich für viele Fragen interessiert, wird man bald viel wissen. Für Bildung gibt es keine Altersbegrenzung.

Mit dem Begriff "Bildung" ist aber auch noch etwas anderes gemeint, und das geht über die Ansammlung von Wissen hinaus. Gemeint ist die innere Bildung, die sogenannte Herzensbildung, also die geistige und seelische Ausbildung des Menschen. Sie gibt ihm die Fähigkeit, in seinem Leben verantwortlich zu handeln, seine Talente und Fähigkeiten verantwortlich umzusetzen. Dazu gehört auch die Bereitschaft, an seine Mitmenschen zu denken und entsprechend zu handeln.

Europa

Deutschland liegt mitten in Europa. Mit einer Fläche von 10 Millionen Quadratkilometern ist Europa nach Australien der zweitkleinste Kontinent oder Erdteil. So nennt man große zusammenhängende Landmassen mit dazugehörigen Inseln und Meeren. Auf unserem Planeten gibt es fünf Erdteile: Asien, Amerika, Afrika, Europa, Australien. Deutschland würde ungefähr 33-mal in Europa hineinpassen. Das Ural-Gebirge in Russland grenzt Europa von Asien im Osten ab; im Süden ist das Mittelmeer die Grenze zu Afrika. Westlich und nördlich von Europa liegt der Atlantische Ozean. Der südlichste Punkt Europas liegt auf Zypern, der nördlichste ist das Nordkap in Norwegen. Würde man vom südlichsten Punkt des Kontinents bis zum nördlichsten reisen, wäre man mit Auto und Schiff - ohne Staus und Pausen - vier bis fünf Tage unterwegs.

In Europa gibt es viele verschiedene Länder, darunter auch sehr viele kleine Länder. Insgesamt leben hier über 700 Millionen Menschen. Es werden über 60 verschiedene Sprachen gesprochen.

Viele europäische Staaten haben sich in der Europäischen Union (EU) zusammengeschlossen, um in manchen Bereichen eine gemeinsame Politik zu machen. Woher der Name Europa kommt, wollt ihr noch wissen? Diesen Namen hat man den griechischen Mythen entnommen. "Europa" hieß dort die Tochter eines phönizischen Königs. Sie wurde vom Götterkönig Zeus, der sich als Stier verkleidet hatte, gestohlen. Deswegen wird Europa in der Kunst oft als eine Frau mit einem Stier dargestellt.

Europäische Kommission

Die Europäische Kommission muss in der Europäischen Union dafür sorgen, dass die Beschlüsse des EU-Ministerrats und des EU-Parlaments auch wirklich in die Tat umgesetzt werden. Wenn ein Mitgliedsstaat ein Gesetz, das alle gemeinsam beschlossen haben, nicht umsetzt oder sich zu lange Zeit nimmt, kann die Kommission sagen, dass das schneller gehen soll und im schlimmsten Fall den Mitgliedsstaat sogar bestrafen. Die EU-Kommission ist also eine "Hüterin der EU-Verträge". Doch sie passt nicht nur auf, dass Beschlüsse verwirklicht werden. Sie kann selber auch vorschlagen, dass das Europäische Parlament oder der Rat der Europäischen Union bestimmte Gesetze beschließen möge. (Das nennt man "Initiativrecht"). Zu den weiteren Aufgaben der Kommission gehört die Vertretung der Gemeinschaft nach außen. Wenn also die EU mit Staaten, die nicht zur EU gehören, oder auch mit internationalen Organisationen Verträge schließt, wird die EU-Kommission aktiv.

Die EU-Kommission besteht derzeit aus 28 Kommissarinnen und Kommissaren und dem Präsidenten. Damit ist jedes Mitglied der EU in der Kommission vertreten. Die Mitglieder der Kommission werden von den Regierungen der EU-Staaten vorgeschlagen und treten nach Zustimmung des Europäischen Parlaments ihr Amt für fünf Jahre an.

EU: Europäische Union

Die Europäische Union (abgekürzt: EU) ist ein Zusammenschluss von europäischen Staaten, die gemeinsame politische Ziele haben. Die EU besteht seit dem 1. November 1993. An diesem Tag haben sich zwölf Staaten, darunter auch Deutschland, zur Europäischen Union zusammengeschlossen. So war es vorher im Vertrag von Maastricht vereinbart worden. Zuvor gab es schon einen Zusammenschluss europäischer Staaten, die sogenannte "Europäische Gemeinschaft". Sie hatte aber andere Ziele als die EU und war anders organisiert.
Jeder Staat in Europa hat die Möglichkeit, Mitglied der Europäischen Union zu werden. Allerdings müssen dafür einige Voraussetzungen erfüllt sein. Eine der wichtigsten Voraussetzungen ist es, dass das zukünftige Mitglied demokratisch ist. Heute gehören 28 Staaten zur EU. Sie haben insgesamt über 500 Millionen Einwohner/innen.

Mitglieder der Europäischen Union
Dies sind die Mitglieder der EU: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, die Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, die Slowakische Republik, Slowenien, Spanien, die Tschechische Republik, Ungarn, das Vereinigte Königreich (Großbritannien) und der griechische Teil Zyperns. Wenn alle Staaten, die einen Aufnahmeantrag gestellt haben, in den nächsten Jahren von der EU aufgenommen werden, wird die EU mehr als 30 Mitglieder haben.

Gemeinsame europäische Politik
Die Staaten, die sich in der EU zusammengeschlossen haben, wollen in vielen politischen, wirtschaftlichen und sozialen Fragen zusammenarbeiten. Sie wollen gemeinsam dafür sorgen, dass der Wohlstand in Europa gesichert wird und die Menschen in Frieden leben können. Eine solche gemeinsame Politik ist manchmal ziemlich schwierig. Alle Staaten in der Gemeinschaft sind immer noch selbstständige Staaten und haben eigene Regierungen. Da gibt es manchmal Streit zwischen der EU und einzelnen Staaten - und natürlich auch zwischen den Staaten untereinander. Das ist so wie in einer großen Familie. Da ist es nicht immer leicht, sich zu einigen.

Seit 1999 haben viele EU-Staaten eine gemeinsame Währung: den Euro. Das erleichtert den Handel und das Wirtschaften zwischen den teilnehmenden Ländern.

Vielleicht ist euch aufgefallen, dass an den Grenzen zu den Niederlanden, nach Frankreich oder zu anderen EU-Ländern zwar manchmal noch kleine Kontrollhäuschen stehen, dort aber keine Passkontrollen stattfinden. Früher musste man immer einen Pass vorzeigen, wenn man in ein anderes Land fuhr. Heute dürfen die Staaten der EU nur noch in Ausnahmefällen die Grenzen kontrollieren. Dass das Reisen in Europa von einem Land ins andere heute so leicht ist, zeigt, dass die Menschen auf unserem Kontinent in einem "Gemeinsamen Haus Europa" leben.

Der Begriff "Union" kommt übrigens aus dem Lateinischen und heißt "Vereinigung".

Gesetz

Für viele Bereiche in unserem Leben gelten Gesetze. Wenn ein Stein zu Boden fällt, wirkt das Gesetz der Schwerkraft. Das ist ein unveränderliches Naturgesetz. Ein Autodieb oder ein Einbrecher verstoßen aber nicht gegen ein Naturgesetz, sondern gegen ein vom Staat gemachtes Gesetz. An diese Gesetze oder Regeln muss man sich halten. Nur dann kann das friedliche Zusammenleben vieler Menschen funktionieren. Was Gesetz ist, wird bei uns von dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat bestimmt. In den Gesetzesbüchern werden diese Regeln und Vorschriften (amtlich heißt das "Erlaubnis", "Verbot" oder "Gebot") aufgeschrieben.

Kultur

Kultur umfasst alles, was der Mensch geschaffen hat. Unter "Kultur" verstehen wir auch die Art und Weise, wie das Zusammenleben der Menschen gestaltet ist.

Stellt euch vor, ihr landet zusammen mit einigen Leuten auf einer einsamen Insel, die noch kein Mensch zuvor betreten hat. Als Erstes werdet ihr sicher die Insel erkunden und dann besprechen, was ihr tun müsst, um zu überleben – zum Beispiel Früchte sammeln, Fische fangen, Trinkwasserquellen suchen, Werkzeuge und Hütten bauen. Aber wie fängt man Fische? Wer holt das Wasser? Wie verbringt ihr eure Freizeit? Was tut ihr, wenn es Streit gibt? Mit der Zeit werdet ihr gemeinsam Regeln aufstellen, um euer Zusammenleben auf eine friedliche Weise zu ordnen. Zur Kultur gehört also auch eine Gesellschaftsordnung. Doch auch Sprache, Religion, Wirtschaft, der Umgang mit der Natur, Kunstgegenstände, Musik, Literatur, Traditionen und Bräuche sind Bestandteile der menschlichen Kultur – also alles, was die Menschen mit ihren Händen, mit ihrer Intelligenz und ihrer Phantasie selber gemacht haben.

Von "Kultur" wird auch in der Biologie gesprochen, wenn etwa auf bestimmten Böden Pflanzen gezüchtet oder mit geeigneten Methoden Bakterien oder andere Zellarten herangezogen werden, um sie zum Beispiel zur Schädlingsbekämpfung oder in der Arzneimittelforschung einzusetzen.

Parlament

Das Wort "Parlament" kommt von dem französischen Wort "parler" (auf Deutsch: "sprechen") und bedeutet "Volksvertretung". Im Parlament sitzen die Abgeordneten (Volksvertreter). Im Parlament werden neue Gesetze diskutiert und beschlossen. Deshalb wird das Parlament auch gesetzgebende Versammlung oder auch "Legislative" genannt. Das kommt vom lateinischen Begriff "legislatio", was "Gesetzgebung" bedeutet.

Die Volksvertretung kontrolliert die Regierung. Wenn zum Beispiel die Regierung vorschlägt, Soldaten in ein Kriegsgebiet zu schicken oder die Steuern zu erhöhen, aber die Volksvertreterinnen und -vertreter dagegen stimmen, kann der Vorschlag nicht durchgeführt werden. In Deutschland gibt es viele Parlamente: in den Gemeinden, den Städten und den Bundesländern. Das Parlament für das ganze Land ist der Deutsche Bundestag.

Es gibt auch Studenten- und Schülerparlamente. In allen diesen Vertretungen sitzen die Gewählten und beraten, was das Beste für ihre Wählerinnen und Wähler ist. Auch die Europäische Union hat ein Parlament. Die Abgeordneten werden in den verschiedenen Mitgliedsländern der EU gewählt. Das Europäische Parlament arbeitet in Straßburg, Brüssel und Luxemburg.

Präsident

Das Wort kommt aus dem Lateinischen und bedeutet so viel wie "Vorsitzender". Wir kennen es als Bezeichnung für unser Staatsoberhaupt, den Bundespräsidenten. Den Titel gibt es auch in vielen anderen Bereichen, zum Beispiel gibt es den Bundestagspräsidenten, die Gerichtspräsidentin oder den Polizeipräsidenten. Auch vielen Verbänden und Vereinen sitzt ein Präsident oder eine Präsidentin vor (als Beispiel: der Präsident des Deutschen Sportbundes). Manchmal wird dieser Titel auch nur für eine kurze Zeit vergeben: So kann ein Mann oder eine Frau etwa zum Tagungs- oder Kongresspräsidenten ernannt werden.

Staat

Im Pass wird in einer Zeile nach der "Staatsangehörigkeit" gefragt. Bei den meisten von uns steht da: Deutsch. Bei unseren Nachbarn würde da vermerkt sein, dass sie zum Beispiel die polnische oder die niederländische Staatsangehörigkeit haben. Kinder haben meist die gleiche Staatsangehörigkeit wie ihre Eltern. Was bedeutet "Staat"? Das Wort kommt vom lateinischen "status" und vom italienischen "stato" und heißt so viel wie "Zustand" oder "Verfassung". Der Begriff wurde übrigens zum ersten Mal im 15. Jahrhundert von dem italienischen Schriftsteller Niccolo Machiavelli gebraucht und hat sich Ende des 18. Jahrhunderts auch im deutschen Sprachraum durchgesetzt. Staat meint eine Vereinigung vieler Menschen, die (freiwillig) in einem bestimmten, abgegrenzten Gebiet leben. Meistens ist ein Staat über einen längeren Zeitraum gewachsen, seine Bürger sind durch die gleiche Staatsangehörigkeit verbunden. Man nennt diese Gemeinschaft das Staatsvolk; das Gebiet, auf dem das Staatsvolk lebt, ist das Staatsgebiet. Dazu gehört auch der Luftraum darüber und ein bestimmter Streifen am Küstenmeer, meistens drei Seemeilen. Ein Staat ist normalerweise von keiner anderen Macht abhängig, er gibt sich seine eigenen Gesetze. Er ist souverän. Die Polizei, das Militär und andere Staatsorgane üben die Staatsgewalt aus. Sie sorgen dafür, dass die Gesetze eingehalten werden und dass die Unabhängigkeit des Staates von keiner anderen Macht bedroht wird. Ein Staat hat eine bestimmte Herrschafts- und Regierungsform. Bei uns und in vielen anderen Ländern ist das die Demokratie, in der das Volk seine Vertreterinnen und Vertreter in das Parlament wählt. Andere Staaten haben als Herrschaftsform zum Beispiel eine Monarchie oder eine Diktatur.

Umwelt

Alles, was um euch herum ist, was ihr seht, hört, riecht oder schmeckt – das alles gehört zu eurer Umwelt. Dazu zählen auch eure Familien und Freunde, Häuser, Autos und Straßen. Wenn wir aber heute von Umwelt sprechen, denken wir zuerst an Pflanzen und Tiere, an Erde, Wasser und Luft. Das alles ist die natürliche Umwelt, die wir – manchmal auch vor uns selbst – schützen müssen. (In der Politik spricht man hier oft von "Nachhaltigkeit" und meint damit, dass wir nicht mehr Natur verbrauchen und zerstören dürfen, als wieder neu entstehen kann.)

Die meisten Dinge in der Natur hängen miteinander zusammen. Man spricht deshalb auch vom "Kreislauf der Natur". Wenn zum Beispiel das Gift, mit dem ein Bauer Insekten bekämpft, auf die Felder kommt, werden vielleicht Hasen davon krank. Wenn dieser kranke Hase dann von einem Jäger geschossen und später gegessen wird, können auch Menschen davon krank werden. Wenn das Gift in die Erde fließt und ins Wasser kommt, können Fische und Tiere, die das Wasser trinken, Krankheiten bekommen. Und auch wenn in der Stadt zu viele Abgase aus Schornsteinen und Autos in die Luft gepustet werden, kann das viel Unheil anrichten: Die Menschen bekommen Atemprobleme, die Bäume sterben, wenn sie zu stark mit den Giften belastet werden.

Umweltschutz umfasst alle Maßnahmen, die dazu beitragen, dass die natürliche Umwelt der Menschen erhalten bleibt, dass Boden, Luft, Wasser, Pflanzen und Tiere geschützt werden. Seit 1994 ist der Umweltschutz als Staatsziel im deutschen Grundgesetz festgelegt.

Vertrag

Verträge sind Vereinbarungen, die zwischen Menschen, Organisationen, Institutionen geschlossen werden. Die Vertragsparteien (so nennt man diejenigen, die einen Vertrag schließen) verpflichten sich, etwas zu verkaufen, zu verleihen, zu vermieten oder auch andere Dinge zu tun. Im Vertrag wird festgelegt, welche Rechte und Pflichten die Vertragsparteien haben. Es gibt bestimmte Regeln, die bei einem Vertrag eingehalten werden müssen – so darf beispielsweise ein Vertrag nicht gegen die guten Sitten verstoßen. Verträge können sowohl mündlich als auch schriftlich abgeschlossen werden. In Deutschland gilt die Vertragsfreiheit. Das heißt, dass die Menschen frei darüber entscheiden können, welche Verträge sie abschließen. Allerdings müssen die geltenden Gesetze dabei beachtet werden. Jugendliche unter 18 Jahren sind nur beschränkt vertragsfähig. Das heißt, dass die Verträge, die sie schließen, nicht in jedem Fall gültig sind.

Auch Staaten können miteinander Verträge abschließen. Das geschieht in vielen Bereichen etwa in der Wirtschaft und im Handel, bei der Zusammenarbeit in der Forschung, Kultur oder im militärischen Bereich. Auch für die gegenseitige Hilfe bei der Verfolgung, Verhaftung und Auslieferung von Straftätern haben Staaten Verträge abgeschlossen.