Glossar

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A


Abgeordnete
Die Bürgerinnen und Bürger einer Stadt oder eines Landes können nicht alle gleichzeitig darüber entscheiden, welche Politik gemacht wird. Sie wählen daher Frauen oder Männer, die sie für eine bestimmte Zeit im Parlament vertreten. Das kann der Bundestag oder der Landtag sein oder auch ein Stadt- oder Gemeinderat. Dort sollen die Abgeordneten dann möglichst im Sinne ihrer Wählerinnen und Wähler Entscheidungen treffen. Die Abgeordneten gehören meist einer Partei an, aber das muss nicht so sein. Es gibt auch parteilose Abgeordnete. Der wichtigste Teil der Abgeordnetenarbeit findet in Arbeitsgruppen und Ausschüssen statt. Dort wird beispielsweise beraten, wie die Jugend- oder Gesundheitspolitik aussehen soll. Als Abgeordneter hat man viel zu tun. Da bleibt keine Zeit, um weiterhin im alten Beruf zu arbeiten. Doch ohne Beruf gibt es natürlich auch kein Gehalt. Deswegen bekommen Abgeordnete sogenannte "Diäten".

Aktien
Die Aktie (aus dem lateinischen "actio", das bedeutet so viel wie "Handlung") ist eine Urkunde. Sie bestätigt ihrem Besitzer, dass er einen bestimmten Geldbetrag einem Unternehmen (einer Aktiengesellschaft oder kurz AG) gegeben hat. Damit gehört dem Besitzer der Aktie ein kleiner Teil des Unternehmens. Er hat jetzt einen Anspruch auf einen Teil des Gewinns, den das Unternehmen macht. Wenn dieser Gewinn hoch ist, steigt auch der Wert der Aktien. Der Aktienbesitzer (Aktionär genannt) kann sie dann zu einem höheren Preis wieder verkaufen und so, besonders wenn er viele Aktien gekauft hat, eine Menge Geld verdienen. Wenn aber das Unternehmen keinen Gewinn, sondern Verluste oder gar Pleite macht, kann der Aktionär auch viel Geld verlieren.
Der Aktionär hat noch weitere Rechte. So kann er in der Jahreshauptversammlung des Unternehmens, von dem er Aktien, also Anteile hat, mitentscheiden, wie es weitergeht mit der AG: Haben die Chefs ihre Sache gut gemacht hat oder sollen sie abgewählt werden? Aktien und andere Wertpapiere werden an der Börse gehandelt.

Aktiengesellschaft
In einer Aktiengesellschaft, die man auch AG nennt, schließen sich Leute zusammen, die gemeinsam Geschäfte machen oder ein Unternehmen gründen wollen. Für die Gründung einer AG gibt es Rechtsvorschriften. Sie bestimmen, wie die Struktur einer AG aussehen muss, wer sie leitet, wer verantwortlich ist und so weiter. Das Besondere an einer Aktiengesellschaft ist, dass sie Aktien, also Anteilscheine an ihrer Gesellschaft, zum Kauf beispielsweise an der Börse anbieten kann. Wenn die AG Aktien verkauft, erhält sie dafür Geld, das sie für ihre Geschäfte einsetzten kann. Ein Aktienkäufer kann eine oder viele Anteilscheine kaufen. Der Wert einer Aktie sinkt oder steigt, je nach dem ob die AG erfolgreich ist. Käufer hoffen darauf, dass der Wert einer Aktie steigt, um sie dann mit Gewinn zu verkaufen. Macht eine Aktiengesellschaft jedoch Verluste oder geht gar Pleite, verlieren die Anteilscheine an Wert.

Amt
Im Wort "Polizeibeamter" steckt das Wort "Amt". Das Wort entwickelte sich aus einer mittelalterlichen Sprache und hieß früher "Ambet" oder "Ammet". Es bedeutet, dass jemand bestimmte Aufgaben hat, die er für andere Menschen erledigt, wie es zum Beispiel der Polizist oder auch die Finanzbeamtin tut. Der Beamte hat also ein Amt. Man unterscheidet, ob das Amt hauptberuflich oder neben dem eigentlichen Beruf als sogenanntes Ehrenamt ausgeübt wird. Wer hauptberuflich ein Amt ausübt, wird dafür bezahlt, für ein Ehrenamt wird man nicht bezahlt. Die Gebäude, in denen die Menschen arbeiten, die ein öffentliches Amt haben, werden Ämter oder Behörden genannt. Wir kennen das Finanzamt und das Sozialamt. Wir hören oft vom Kanzleramt, wo der Regierungschef arbeitet. Denn die Arbeit des Bundeskanzlers ist auch ein öffentliches Amt und wird in einem extra dafür gebauten öffentlichen Gebäude erledigt.

Antisemitismus
Wenn Menschen Juden gegenüber feindlich eingestellt sind, nennt man das "Antisemitismus". Dabei kann es bei Worten bleiben, es kann aber auch zu körperlicher Gewalt kommen oder sogar zu organisierter Massentötung. Besonders schrecklich war der Antisemitismus im Nationalsozialismus. Der Holocaust war Massenmord an vielen Millionen Juden, den der Staat organisiert hatte.
Das Wort "Antisemitismus" für "Judenfeindschaft" gibt es in Deutschland seit dem letzten Drittel des 19. Jahrhunderts. Er hat sich bis heute gehalten, obwohl "Antisemitismus" genau übersetzt eigentlich etwas anderes bedeutet. Die Semiten sind eine Volksgruppe, zu der alle Völker gehören, die semitische Sprachen sprechen. Eine semitische Sprache ist zum Beispiel Hebräisch – das ist die Sprache der Juden. Aber auch Aramäisch, Äthiopisch und Arabisch gehören zur semitischen Sprachgruppe. Weil "anti" "gegen" heißt, müsste sich Antisemitismus also auf alle Semiten beziehen. Tatsächlich aber bezieht er sich nur auf die Juden – und nicht auf die Araber oder Äthiopier. In unserem Grundgesetz steht, dass antisemitische Handlungen und Reden verboten sind. Aber es gibt den Antisemitismus immer noch; besonders in Kreisen der Neonazis wird gegen Juden geredet oder werden judenfeindliche Gewalttaten begangen.
Die Täter werden hart bestraft.

Arbeitskampf
Ein Grundrecht in modernen Demokratien ist die sogenannte Koalitionsfreiheit (Grundgesetz Art. 9, Abs. 3). Das bedeutet, dass sich die Arbeitnehmer und die Arbeitgeber in Verbänden zusammenschließen dürfen, um gemeinsam ihre Interessen zu vertreten. Sowohl gegenüber anderen Verbänden als auch gegenüber der Politik.
Angenommen, Arbeiter und Angestellte in der Autoindustrie fordern mehr Lohn oder wollen kürzere Arbeitszeiten und bessere Arbeitsbedingungen haben. Sie beauftragen die Gewerkschaften, also diejenigen, die ihre Interessen vertreten, mit den Unternehmern und deren Verbänden über die Lohnerhöhung zu sprechen. Wenn die Arbeitgeber zum Beispiel sagen, wir können nicht mehr Lohn zahlen oder wir wollen, dass es weniger Urlaubstage gibt, dann gibt es einen Konflikt. Die Vertreterinnen und Vertreter der Gewerkschaften sowie der Arbeitgeber versuchen dann in Gesprächen, eine Lösung zu finden. Wenn es auch nach mehreren Versuchen zu keiner Einigung kommt, dann haben beide Seiten, die Arbeitnehmer und die Arbeitgeber, es zu einem Arbeitskampf kommen lassen. Wenn die Arbeitnehmer diesen Kampf beginnen, dann nennt man das Streik, das heißt, die Arbeitnehmer erscheinen nicht am Arbeitsplatz. Wenn die Arbeitgeber diesen Kampf beginnen, dann nennt man das Aussperrung, das heißt die Arbeitgeber lassen die Arbeitnehmer nicht an ihren Arbeitsplatz. In beiden Fällen bedeutet das, dass die Arbeit nicht getan werden kann und ein wirtschaftlicher Schaden entsteht.
So bekommen bei Streik und Aussperrung die Arbeitnehmer für diese Zeit keinen Lohn, aber in den Fabriken und Büros wird auch keine Arbeit erledigt, so dass die Arbeitgeber auch keine Einnahmen haben. Deshalb sind beide Seiten sehr vorsichtig, Interessenunterschiede bis zu diesem Konflikt zu treiben. Aber ab und zu kann es schon einmal zu einem Arbeitskampf kommen. Um dann eine Lösung zu erreichen, wird oft ein Unbeteiligter, ein sogenannter "Schlichter", eingesetzt, um beide Konfliktparteien wieder zusammen zu führen und sich auf einen neuen Vertrag zu einigen. Eine Aussperrung oder die Teilnahme an einem Streik ist keine Kündigung. Wenn der Arbeitskampf beendet ist, werden die Arbeitsverhältnisse wieder normal aufgenommen. Bei einem Arbeitskampf müssen bestimmte Regeln beachtet werden. Es ist zum Beispiel festgelegt, wie lange beide Seiten versuchen müssen, sich zu einigen, bevor es zu einem Streik oder einer Aussperrung kommen darf.

Arbeitslosengeld
Wenn jemand seine Arbeit verliert und arbeitslos wird, hat er für eine bestimmte Zeit Anspruch auf Arbeitslosengeld. Zurzeit gelten dafür folgende Regelungen: Ausgezahlt wird das Geld von der Agentur für Arbeit. Bevor jemand Arbeitslosengeld (ALG I) beantragen kann, muss er vorher eine bestimmte Zeitlang gearbeitet haben. Er muss zudem von seinem Gehalt oder Lohn monatlich einen gewissen Betrag in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt haben. Wie hoch das Arbeitslosengeld ist, hängt davon ab, wie viel der Arbeitslose vorher verdient hat. Und wichtig ist auch, in welcher persönlichen Situation der Arbeitslose lebt. Jemand, der zum Beispiel eine Familie zu ernähren hat, bekommt 67 Prozent vom früheren Lohn, Arbeitslose ohne Kinder erhalten 60 Prozent.Das Arbeitslosengeld wird bis zu zwölf Monate lang bezahlt. Die Dauer hängt davon ab, wie lange jemand vorher beschäftigt war. Menschen, die 50 Jahre oder älter sind,erhalten es 15 bis 24 Monate lang. Um aber überhaupt Arbeitslosengeld bekommen zu können, muss der Arbeitslose vor Ort bleiben, um Arbeitsangebote der Agentur für Arbeit annehmen zu können. Er muss sich zudem Mühe geben, selber eine neue Arbeit zu finden. Bietet die Arbeitsagentur dem Arbeitslosen eine normale Arbeit an, muss der Arbeitslose diese Arbeit annehmen. Weigert er sich, bekommt er weniger Geld. Melden sich die Arbeitslosen bei der Arbeitsagentur nicht regelmäßig, riskieren sie, dass das Arbeitslosengeld gekürzt oder sogar gar nicht mehr gezahlt wird. Neben dem sogenannten Arbeitslosengeld I gibt es auch das Arbeitslosengeld II (ALG II). Dafür wird umgangssprachlich der Name "Hartz IV" benutzt. Das ALG II können alle Menschen beantragen, die arbeitslos sind oder aber trotz einer Arbeit nicht genug Geld haben und staatliche Unterstützung brauchen. Die Agentur für Arbeit betreut die Arbeitslosen. Sie organisiert Fortbildungen, an denen die Arbeitslosen teilnehmen, um wieder eine Arbeit finden zu können.

Arbeitslosigkeit
Jeder, der arbeiten möchte, aber keine Arbeit findet, ist arbeitslos. Auch wer bei seiner Arbeitsstelle entlassen worden ist, ist arbeitslos. Um zu zeigen, dass man arbeiten möchte und bei der Arbeitssuche Unterstützung braucht, muss man sich bei der Agentur für Arbeit melden. Dort bemüht man sich, für die Arbeitslosen eine Arbeit zu finden.
Für viele Menschen ist Arbeitslosigkeit eine schlimme Erfahrung. Sie haben das Gefühl, dass man sie nicht braucht, obwohl sie noch arbeiten wollen und es auch könnten. Menschen, die ihre Arbeit verloren haben, haben dann viel weniger Geld als vorher. Denn die Arbeitslosenversicherung, in die sie während ihrer Beschäftigung eingezahlt haben, zahlt nur ungefähr 60 Prozent ihres alten Gehaltes. Diese Regelung gilt auch für diejenigen Menschen, die nicht von ihrem Arbeitgeber entlassen wurden, sondern von sich aus gekündigt und dann keine Arbeit gefunden haben. Je länger die Arbeitslosigkeit dauert und je älter die Menschen sind, die Arbeit suchen, umso schwieriger wird es, einen neuen Job zu finden.
Das Wort "Arbeit" hat sich aus dem Mittelhochdeutschen entwickelt, und zwar aus dem Wort "Arebeit". Das hieß vor ungefähr 700 Jahren "Mühe" oder "Not".

Arbeitsmarkt / Arbeitsmarktpolitik
Der Arbeitsmarkt ist kein Platz, den man sehen oder besuchen kann wie einen Gemüse- oder Jahrmarkt. Vielmehr ist er ein "virtueller", also unsichtbarer und nur vorgestellter Ort, an dem die Nachfrage und das Angebot von Arbeitskräften zusammentreffen. Wenn zum Beispiel in einem bestimmten Industriezweig, sagen wir auf dem Bau, Arbeiter und Ingenieurinnen gebraucht werden, versuchen die Firmen über die Agentur für Arbeit oder durch Stellenanzeigen die richtigen Leute zu finden.
Auf dem Arbeitsmarkt wird auch über die Höhe der Löhne und Gehälter entschieden und über die Arbeitsbedingungen. Damit sich nicht jede Arbeitnehmerin und jeder Arbeitnehmer alleine über den Lohn oder die Arbeitszeit oder auch die Zahl der Urlaubstage einigen muss, haben sich viele Arbeitnehmer in Gewerkschaften zusammengeschlossen, die ihre Interessen vertreten. Für unser Beispiel Bauindustrie wäre das die Gewerkschaft IG BAU (Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt). So wie die Arbeitnehmer sich in den Gewerkschaften zusammenschließen, so schließen sich auch die Arbeitgeber in eigenen Verbänden zusammen. Diese sollen dafür sorgen, dass auf dem Arbeitsmarkt Rücksicht auf die Interessen der Arbeitgeber genommen wird.
Arbeitsmarktpolitik umfasst alle Regeln, die für das Angebot und die Nachfrage von Arbeitskräften gelten. Auf diese Weise soll verhindert werden, dass Arbeitslosigkeit entsteht oder - was auch passieren kann - dass es einen Mangel an Arbeitskräften gibt. Zur Arbeitsmarktpolitik gehört es auch, die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass möglichst viele neue Arbeits- und Ausbildungsplätze entstehen können.

Arbeitsrecht
Alle Frauen und Männer, die in einem Betrieb arbeiten oder in einer Behörde angestellt sind, also "abhängig beschäftigt" sind, haben auch bestimmte Rechte, die sie schützen sollen. Das ist zum Beispiel das Recht auf einen Arbeitsvertrag mit dem Arbeitgeber, in dem alle Bedingungen der Arbeit genau festgelegt sind. Dazu gehören die Regelungen über Lohn und Urlaubstage, über Arbeitszeit oder die Gründe für eine Kündigung. Das Arbeitsrecht umfasst auch eine Reihe von Bestimmungen über den Jugendschutz, über den Mutterschutz, über die Arbeit von Schwerbehinderten. Es gibt eine Vielzahl von Gesetzen im Arbeitsrecht. Die Anfänge des Arbeitsrechts stammen aus dem 19. Jahrhundert. Damals sind die ersten Fabriken entstanden, in denen Menschen gearbeitet haben. Wenn ein Arbeiter oder eine Arbeiterin, ein Angestellter oder eine Angestellte sich ungerecht behandelt fühlen oder sie die Opfer eines eindeutigen Verstoßes gegen eine Bestimmung des Arbeitsrechtes sind, können sie vor einem Arbeitsgericht ihr Recht einklagen.

Armut
Auf der Welt gibt es über eine Milliarde Menschen, die auf der Straße leben, nicht genug zu essen und kaum Kleidung haben. Viele von ihnen können nie zur Schule gehen. Sie leben in bitterer Armut. Die Armut hat viele Ursachen. Oft finden die Menschen keine Arbeit, weil es keine Arbeit gibt oder weil sie keine Ausbildung haben.
Weitere Gründe sind Überbevölkerung und Naturkatastrophen wie Überschwemmungen oder Trockenheit. Das führt oft zu schlechten Ernten. In vielen Ländern fehlen Rohstoffe, um eine Industrie aufzubauen, die Arbeitsplätze schaffen könnte. Auch Kriege oder die Fehler der eigenen Regierungen stürzen Menschen in die Armut.
Auch in Deutschland gibt es Menschen, die nicht jeden Tag ausreichend zu essen haben und nur wenige Dinge besitzen. Arm sind bei uns vor allem alte Menschen, allein erziehende Frauen und Kinder. Sozialhilfe und Arbeitslosengeld II sollen helfen, die schlimmsten Auswirkungen der Armut zu mildern. Viele Bürger helfen auch ehrenamtlich.

Asyl
Das Wort kommt aus dem Griechischen und bedeutet so viel wie "Heim", "Unterkunft" und "Zufluchtsstätte". In vielen Ländern werden Menschen wegen ihrer religiösen oder politischen Überzeugungen verfolgt, verhaftet, gefoltert oder sogar getötet. Deswegen fliehen viele Menschen und bitten in anderen Ländern um Asyl. Das heißt, sie möchten dort ohne Verfolgung und Bedrohung leben und arbeiten. In vielen demokratischen Staaten steht in der Verfassung, dass der Staat Asyl gibt. Auch in Deutschland heißt es in Artikel 16 des Grundgesetzes (so nennt man die deutsche Verfassung): "Politisch Verfolgte genießen Asylrecht."

Aufenthaltsgenehmigung/ Aufenthaltserlaubnis
Ausländerinnen und Ausländer, die keine Bürger eines EU-Staates sind und sich für eine bestimmte Zeit in Deutschland aufhalten wollen, brauchen dafür eine Genehmigung. Diese wird von der Ausländerbehörde für eine bestimmte Zeit gegeben. Um die Aufenthaltsgenehmigung zu bekommen, muss man angeben, weshalb man in Deutschland leben möchte. Wer zum Beispiel studieren möchte oder für eine bestimmte Zeit eine Arbeit hat, kann diese Genehmigung erhalten. Wenn das Studium oder die Arbeit beendet ist, muss der ausländische Bürger wieder ausreisen.
Es gibt auch die Möglichkeit, dass jemand eine Aufenthaltserlaubnis erhält. Sie unterscheidet sich von der Aufenthaltsgenehmigung: für die Aufenthaltserlaubnis braucht man kein Studium oder eine Arbeit. Eine Aufenthaltserlaubnis bekommen vor allem Familienangehörige von Ausländern, die in Deutschland mit einer Aufenthaltsgenehmigung leben.

Aufklärung
Eine bestimmte, zunächst unklare Sache wird erklärt und dann offen gelegt. Auch ein Verbrechen wird (hoffentlich) aufgeklärt. In der Schule gibt es im Fach Sexualkunde ebenfalls Aufklärung. Zusammenhänge, die ihr vorher noch nicht verstanden habt, sind euch dann deutlich geworden, ihr seid darüber aufgeklärt worden.
"Aufklärung" ist auch der Name einer geistigen Bewegung, die am Ende des 17. Jahrhunderts in Europa entstand. Diese Denkrichtung erklärte die Vernunft (Rationalität) des Menschen und ihren richtigen Gebrauch zum Grundsatz allen Handelns. Nur das, was mit dem Verstand begründet werden kann, was beweisbar ist, kann als Grundsatz des eigenen Verhaltens dienen. Der Philosoph Immanuel Kant, einer der bedeutendsten Vertreter der Aufklärung, forderte: "Habe Mut, deinen Verstand zu gebrauchen." Die Aufklärer sagten, dass das Hauptziel aller Erziehung sein müsse, die Fähigkeiten des Verstandes auszubilden. Nur so sei ein freiheitliches, menschenwürdiges und glückliches Zusammenleben der Menschen möglich. Weitere wichtige Vertreter der Aufklärung im deutschsprachigen Raum neben Kant waren: in der Politik König Friedrich II. ("Friedrich der Große"), in der Erziehung Johann Heinrich Pestalozzi, in der Literatur Gotthold Ephraim Lessing.
Im geistigen Leben des 18. Jahrhunderts breiteten sich die Ideen der Aufklärung in Europa und Nordamerika immer stärker aus, modernere Zeiten nahmen ihren Anfang. Denn mit zunehmenden bürgerlichen Freiheiten wurden die alten Mächte des Feudalismus, die Tradition und die Autorität von Königen und Fürsten schwächer.

Außenpolitik / Außenminister/-in
Die Außenpolitik beschäftigt sich mit den Beziehungen eines Staates zu anderen Staaten und zu internationalen Organisationen wie zum Beispiel der UNO. Außenpolitische Beziehungen gibt es im Bereich der Politik, der Wirtschaft, der Kultur, des Militärs oder auch des Rechts. Durch die Diplomatie, durch Verträge und Bündnisse werden außenpolitische Beziehungen gemacht. In manchen Bereichen hat Deutschland zusammen mit anderen Staaten eine gemeinsame Außenpolitik. Das geschieht durch Bündnisse wie die EU oder die NATO. In Deutschland ist für die Außenpolitik das Auswärtige Amt zuständig, dessen Chef ist der Außenminister. Seine amtliche Bezeichnung ist "Bundesminister des Auswärtigen".

Ausländer/in
In Deutschland leben rund 7 Millionen Männer, Frauen und Kinder, die nicht die deutsche Staatsangehörigkeit haben. Alle Ausländerinnen und Ausländer, die in Deutschland leben, müssen sich an die deutschen Gesetze halten. Wenn Ausländerinnen oder Ausländer aus einem Land der Europäischen Union kommen, also zum Beispiel aus Frankreich, Italien oder England, haben sie fast die gleichen Rechte und Pflichten wie die deutschen Staatsbürger. Sie können arbeiten und wohnen, wo sie wollen. Anders ist es bei Menschen, die nicht aus EU-Ländern kommen, also zum Beispiel aus Amerika, Afrika oder Asien. Sie müssen beim Ausländeramt bestimmte Genehmigungen beantragen, etwa eine Aufenthaltserlaubnis und eine Arbeitsgenehmigung. Oder sie müssen einen Antrag auf Asyl stellen, damit sie in Deutschland bleiben können. Das Ausländerrecht enthält alle Bedingungen, die den Aufenthalt von Ausländerinnen und Ausländern regeln.

Ausschuss
Ein "Ausschuss" ist eine gewählte Arbeitsgruppe. Im Deutschen Bundestag gibt es unterschiedliche Ausschüsse, in denen Abgeordnete der verschiedenen Parteien sitzen. In den Ausschüssen werden Aufgaben erledigt, die nicht vom gesamten Parlament übernommen werden können. Hier werden Gesetze vorbereitet, was zumeist viel Fachwissen und Zeit erfordert. In den Ausschüssen versuchen die Abgeordneten auch, Kompromisse zwischen den unterschiedlichen Meinungen der Parteien zu finden.
Der Auswärtige Ausschuss des Deutschen Bundestages beschäftigt sich mit Fragen der Außenpolitik. Es gibt auch einen Innenausschuss, einen Verkehrsausschuss oder den Sportausschuss. Insgesamt hat der Deutsche Bundestag derzeit mehr als 20 Ausschüsse, die sich mit unterschiedlichen Themen befassen. (Sie heißen "ständige" Ausschüsse, weil sie während der gesamten Legislaturperiode regelmäßig tagen). Es gibt auch Ausschüsse, die nur für eine bestimmte Zeit eingerichtet werden. So kann ein Untersuchungsausschuss gebildet werden, wenn Missstände bei der Regierung untersucht werden sollen. Nach Abschluss der Untersuchung wird er wieder aufgelöst. Auch der Vermittlungsausschuss kommt nur zeitweise zusammen: Wenn bei Gesetzesvorlagen keine Einigkeit zwischen Bundestag und Bundesrat erzielt worden ist, versucht er, Kompromissvorschläge zu erarbeiten, damit ein Gesetz doch noch beschlossen werden kann.

Aussperrung
In einem Arbeitskampf versuchen Arbeitnehmer und Arbeitgeber, ihre jeweiligen Interessen durchzusetzen. Das Grundgesetz bestimmt, dass Arbeitskämpfe nach bestimmten Regeln ablaufen. Wenn die Arbeiter und Angestellten streiken, so können die Arbeitgeber darauf mit einer Aussperrung reagieren. Die Aussperrung bedeutet, dass die Arbeitgeber für einen bestimmten Zeitraum ihre streikenden Arbeiter oder Angestellten von der Arbeit ausschließen können. In dieser Zeit müssen auch keine Löhne oder Gehälter gezahlt werden. Eine Aussperrung ist keine Kündigung. Wenn der Arbeitskampf beendet ist, sollen die Arbeitsverhältnisse wieder normal aufgenommen werden. Das ist in Artikel 9 des Grundgesetzes festgelegt.