Ehegattennachzug

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Entscheidung des Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg vom 30.01.2015

Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat am 30.01.2015 entschieden, dass Ehegatten türkischer Staatsangehöriger, die als Arbeitnehmer in der Bundesrepublik Deutschland leben, für ein Visum zum Familiennachzug keine deutschen Sprachkenntnisse nachweisen müssen.
 
Der Bundesregierung ist die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg bekannt. Ob zukünftig die Start Deutsch 1-Prüfung für nachziehende Ehepartner erforderlich ist, kann erst entschieden werden, wenn alle Gründe für das Urteil des Oberverwaltungsgerichts ausgewertet wurden. Dieses Urteil liegt momentan noch nicht schriftlich vor.
Das heißt, dass es bis zu einer gegenteiligen Entscheidung der Bundesregierung bei den Sprachtests bleibt.

Die Kurse für nachziehende Ehegatten und die Start Deutsch 1 Prüfungen werden bis auf weiteres wie geplant am Goethe-Institut  angeboten und durchgeführt.

Informationen zum Sprachnachweis beim Ehegattennachzug

Wer aus dem Ausland zu seinem Ehemann oder seiner Ehefrau nach Deutschland ziehen möchte, muss in vielen Fällen vor der Ausreise aus dem Heimatland einfache Deutschkenntnisse nachweisen. Nur dann erhält sie/er eine Aufenthaltserlaubnis, mit der sie/er nach Deutschland einreisen darf.

Diese einfachen Deutschkenntnisse können Sie mit einer Prüfung des Goethe-Instituts nachweisen. Hier finden Sie Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen zu dieser Prüfung und zum Ehegattennachzug und außerdem ein Prüfungsbeispiel.

Häufig gestellte Fragen