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Kontakt und Information

Kontakt und Information Foto: Getty Images

Kontakt zum Sprachkursbüro

Camberly Booyse
Officer for Language Courses and Exams
Tel. +27 11 4423232
Fax +27 11 4423738
JOH-Learngerman@goethe.de

Beratungssprechstunden

Öffnungszeiten des Sprachkursbüros:
Montag–Donnerstag 08.30 - 18.00 Uhr
Freitag 08.30 - 14.30 Uhr
Oder nach individueller Vereinbarung


In unserem Sprachkursbüro helfen wir Ihnen weiter, wenn Sie einen Deutschkurs in Johannesburg oder in Deutschland buchen oder eine unserer Prüfungen ablegen möchten.

​​Bitte kontaktieren Sie uns, um einen Beratungstermin zu vereinbaren.
 
Um sich für einen unserer Deutschkurse anzumelden, nutzen Sie bitte unseren Webshop. Sollten Sie keine Kreditkarte besitzen oder aus irgendeinem anderen Grund nicht in der Lage sein, den Webshop zu nutzen, kontaktieren Sie bitte JOH-LearnGerman@goethe.de für alternative Zahlungsmethoden.

Falls Sie bereits Deutsch gelernt haben und nicht sicher sind, für welche Kursstufe Sie sich einschreiben sollen, vereinbaren Sie bitte telefonisch mit uns einen Termin. Wir machen mit Ihnen einen Einstufungstest, bestehend aus einem informellen Gespräch und einem Multiple‑Choice‑Test.

Wenn Sie möchten, können Sie schon jetzt online Ihre Deutschkenntnisse testen:
Online-Einstufungstest
  • Überweisungsbeleg
  • Bargeld
  • Kreditkarte
1. Anmeldeanforderungen

1.1 Mindestalter:
  • Standardkurse, Blended‑Learning‑Kurse, Superintensivkurse und Onlinekurse: 16 Jahre
  • Jugendkurse: 12–16 Jahre
  • Individualkurse: auf Anfrage

1.2 Mit Ausnahme solcher Lernenden, die keinerlei Grundkenntnisse in Deutsch haben, durchlaufen alle Neueinsteiger*innen eine individuelle Einstufung, um ihre Kompetenzstufe zu ermitteln und sie dem ihrer Kenntnis der deutschen Sprache entsprechenden Kurs zuzuteilen. Für die Einstufungsprüfung fallen keine zusätzlichen Gebühren an.

1.3 Das Goethe-Institut bietet folgende Kursmodule an (das Goethe-Institut behält sich das Recht vor, gewisse Module nicht anzubieten, wenn die Teilnehmendenzahlen zu gering sind oder andere Umstände dies rechtfertigen): A1.1, A1.2, A2.1, A2.2, B1.1, B1.2, B1.3, B2.1, B2.2, B2.3, C1.1, C1.2, C1.3, C2.1, C2.2, C2.3.

1.4 Buchung:
  • Das ausgefüllte Anmeldeformular, ein Zahlungsbeleg und eine Abschrift des Passes oder des südafrikanischen Personalausweises sind für die vollständige Anmeldung erforderlich. Unvollständige Anträge werden nicht bearbeitet.
  • Obige Anträge sind als eine PDF-Datei an JOH- Learngerman@goethe.de. zu senden.
  • Buchungen werden nach dem Grundsatz „First come, first served“ vorgenommen.
  • Das Goethe-Institut bearbeitet vollständige Buchungsanträge und benachrichtigt die Teilnehmenden schriftlich über das Ergebnis.
  • Eine bestätigte Buchung ist nicht auf Dritte übertragbar.
  • Umbuchungen sind nur auf Anfrage und gegen eine Verwaltungsgebühr von zehn Prozent der Kurs- und Prüfungsgebühren möglich.

1.5 Nochmaliges Schreiben von Prüfungen:
Teilnehmende der Superintensivkurse, die eine Prüfung noch einmal schreiben möchten, haben ein neues Anmeldeformular auszufüllen und zusammen mit dem Einzahlungsbeleg und einer Abschrift ihres Passes oder ihres südafrikanischen Personalausweises an folgende Anschrift zu senden:  JOH-Learngerman@goethe.de.
Ein Modul kann auf Anfrage nochmals geschrieben werden.

1.6 Teilnehmende mit spezifischem Bedarf:
Teilnehmende mit spezifischem Bedarf haben das Goethe-Institut mindestens 30 Arbeitstage vor der Prüfung über die Art und den Umfang ihres spezifischen Bedarfs zu benachrichtigen.
Ein solcher Antrag ist an folgende Anschrift zu senden: JOH-Learngerman@goethe.de.
Informationen für Teilnehmer*innen mit spezifischem Bedarf


2. Zahlungsbedingungen / Preise  

2.1. Elektronische Überweisungen und Bezahlungen mit Bargeld sind die einzigen zulässigen Zahlungsmodalitäten.

2.2. Kurspreise:
  • Standardkurse, Blended-Learning-Kurse und Jugendkurse: R4.500
  • Intensivkurse: R8.700
  • A1/A2 Superintensivkurse (einschließlich Prüfung): R9.500
  • B1/B2/C1/C2 Superintensivkurse (einschließlich Prüfung): R11.000
  • Onlinekurse (einschließlich Prüfung): R9.500
  • Prüfungsvorbereitungskurse: R1.800
  • Individual- und Firmenkurse: auf Anfrage / nach Angebot
  • neu ausgefertigtes Zertifikat auf Anfrage – R350.00.

2.3 Der gesamte Kurspreis ist vor der Einschreibung und vor Beginn des Kurses zahlbar.

2.4. Der Kurspreis schließt die Kosten vorgeschriebener Bücher ein. Zusätzliche Lernmaterialien sind im Sprachbüro käuflich zu erwerben. 


3. Rücktritt, Nichtteilnahme und Erstattung

3.1 Rücktrittserklärungen sind dem Goethe-Institut schriftlich zuzustellen oder per E-Mail an JOH-Learngerman@goethe.de. zu senden. Das Rücktrittsdatum ist der Tag des Eingangs beim Goethe‑Institut Südafrika.

3.2 Rücktritt vor Beginn eines Kurses:
  • Eine Rücktrittsgebühr von 20 Prozent des gesamten Kurspreises ist zahlbar, wenn der Teilnehmende mindestens zehn Geschäftstage vor Beginn des Kurses zurücktritt.
  • Eine Rücktrittsgebühr von 50 Prozent des gesamten Kurspreises ist zahlbar, wenn der Teilnehmende fünf bis neun Geschäftstage vor Beginn des Kurses zurücktritt.
  • Eine Rücktrittsgebühr von 80 Prozent des gesamten Kurspreises ist zahlbar, wenn der Teilnehmende mindestens einen bis fünf Geschäftstage vor Beginn des Kurses zurücktritt.
Die/der Teilnehmende erkennt obige Rücktrittsgebühren als angemessen an.
 
3.3 Rücktritt nach Beginn eines Kurses:
Ab dem Tag des Kursbeginns werden keine Rückerstattungen mehr geleistet, ob ein*e Teilnehmende*r vom Kurs zurücktritt oder nicht. Ist ein*eTeilnehmende*r vom Kurs zurückgetreten, so gelten die ausstehenden Kursgebühren als angemessene Rücktrittsstrafe akzeptiert.
Abwesenheit vom Unterricht berechtigt nicht zu einer Reduzierung der Gebühren, noch entlastet sie die/den Teilnehmende*n von der Bezahlung der Gebühren, noch berechtigt sie ihn/sie zu anderweitigem Unterricht.

3.4 Gebühren, die für Gruppenunterricht bezahlt wurden, sind nicht in Gebühren für Individualunterricht umwandelbar und nicht auf das nächste Quartal übertragbar. 


4. Klassengröße

4.1 Die Gruppengröße bei Standardkursen, Blended‑Learning‑Kursen, Intensivkursen, Superintensivkursen und Jugendkursen beträgt zwischen acht und 18 Teilnehmenden.

4.2 Das Goethe-Institut behält sich das Recht vor, Stundenpläne und Kursanfangsdaten zu ändern sowie Unterricht im Rahmen eines Kurses bei unzureichendem Interesse oder aus anderen angemessenen Gründen zu verschieben oder abzusagen.

4.3 Sagt das Goethe-Institut einen Kurs ab, wird der/dem Teilnehmenden der Kurspreis vollumfänglich erstattet oder ein Gutschein über den bezahlten Betrag ausgestellt, der sie/ihn zur Teilnahme an dem gleichen Kurs zu einem späteren Zeitpunkt berechtigt. 


5. Kursformat und -dauer
  • Standardkurse: ein bis zwei Termine pro Woche, 9 Wochen, 60 Unterrichtseinheiten (1 Einheit = 45 Minuten)
  • Blended‑Learning‑Kurse: ein Termin pro Woche, 9 Wochen, 60 Unterrichtseinheiten (30–36 Einheiten Präsenzunterricht, 24–30 Einheiten Onlineunterricht)
  • Intensivkurse: 3 Termine pro Woche, 9 Wochen, 120 Unterrichtseinheiten
  • Superintensivkurse: 5 Termine pro Woche, A1–A2 (4 Wochen, 120 Unterrichtseinheiten), B1–C2 (6 Wochen, 180 Unterrichtseinheiten)
  • Jugendkurse: ein oder zwei Termine pro Woche, 3–9 Wochen, 60–120 Unterrichtseinheiten
  • Onlinekurse: 18 Wochen, 130 Unterrichtseinheiten
  • Prüfungsvorbereitungskurse: 3 Tage, 20 Unterrichtseinheiten
  • Individual- und Firmenkurse sind innerhalb eines angemessenen Zeitrahmens durchzuführen, damit sichtbarer Fortschritt und befriedigende Lernergebnisse erzielt werden können. Ein solcher Zeitrahmen und die Anzahl der Unterrichtseinheiten werden bei einer Sprachberatung vor dem Kurs festgelegt. Unterricht, der nicht im vereinbarten Zeitrahmen genutzt wird, verfällt. 


6. Fortlaufende Beurteilung und Fortschritt

6.1 Eine fortlaufende Beurteilung wird durch Hausaufgaben (inklusive Moodle) und Prüfungen gewährleistet. Teilnehmende, die die Hausaufgaben nicht erledigen und an den Prüfungen nicht teilnehmen, können nicht beurteilt werden.

6.2 Teilnehmende, die an weniger als 70 Prozent aller Unterrichtseinheiten teilgenommen, weniger als 70 Prozent ihrer Hausaufgaben (inklusive Moodle) erledigt und Prüfungen nicht geschrieben haben, erhalten lediglich eine Teilnahmebescheinigung und kein akkreditiertes Teilnahmezertifikat.

6.3 Teilnehmende, die das oben erwähnte akkreditierte Teilnahmezertifikat nicht erhalten, haben sich vor der nächsten Kursstufe einem kostenlosen Einstufungstest zu unterziehen.

6.4 Eine Teilnahmebescheinigung wird erst nach Abschluss des Kurses erstellt.

6.5 Teilnehmende können nur nach erfolgreichem Abschluss eines Moduls mit der nächsthöheren Kursstufe fortfahren.

6.6 Beendet ein*e Teilnehmende*r den Kurs nicht im vorgegebenen Zeitrahmen oder erlangt ein*e Teilnehmende*r die für den erfolgreichen Abschluss des Kurses erforderlichen Ergebnisse nicht, so steht ihr/ihm keine Ermäßigung der Gebühren zu.

6.7 Das Goethe-Institut behält sich das Recht vor, den Kurs einer/eines Teilnehmenden auf Grund störenden oder missbräuchlichen Verhaltens oder widerrechtlicher Handlungen komplett zu beenden. In einem solchen Falle werden die gezahlten Kursgebühren nicht erstattet. 


7. Anforderungen am Prüfungstag

7.1 Pass oder südafrikanischer Personalausweis im Original: Teilnehmende ohne Pass oder südafrikanischen Personalausweis werden nicht zur Prüfung zugelassen. Eine Geburtsurkunde ist zulässig, wenn junge Lernende keinen südafrikanischen Personalausweis und keinen Pass besitzen. Ein Führerschein ist nicht zulässig.

7.2 Teilnehmende haben sich an die Prüfungszeiten zu halten. Wer zu spät kommt, wird nicht zur Prüfung zugelassen. 


8. Prüfungsergebnisse

8.1 Die Ergebnisse der C2-Prüfung sind erst vier bis sechs Wochen nach der Prüfung erhältlich.

8.2 Alle anderen Prüfungsergebnisse sind ohne Ausnahme fünf bis zehn Arbeitstage nach der Prüfung erhältlich. 


9. Die Durchführungsbestimmungen der Prüfungen sind unter folgenden Links einsehbar:

9.1 A1: https://www.goethe.de/pro/relaunch/prf/en/Durchfuehrungsbestimmungen_A1_Start_Deutsch_1.pdf

9.2 A2: https://www.goethe.de/pro/relaunch/prf/en/Durchfuehrungsbestimmungen_A2.pdf

9.3 B1: https://www.goethe.de/pro/relaunch/prf/en/Durchfuehrungsbestimmungen_B1.pdf

9.4 B2: https://www.goethe.de/pro/relaunch/prf/en/Durchfuehrungsbestimmungen_B2.pdf

9.5 C1: https://www.goethe.de/pro/relaunch/prf/en/Durchfuehrungsbestimmungen_C1.pdf

9.6 C2: https://www.goethe.de/pro/relaunch/prf/en/Durchfuehrungsbestimmungen_C2_neu.pdf

9.7 in der Bibliothek einsehbar. 


10. Die Prüfungsordnungen sind unter folgenden Links einsehbar:

10.1 https://www.goethe.de/pro/relaunch/prf/en/Pruefungsordnung.pdf

10.2 Goethe-Test PRO: https://www.goethe.de/pro/relaunch/prf/en/Pruefungsordnung_GTP.pdf

10.3 in der Bibliothek einsehbar. 


11. Technische Voraussetzungen für Onlinekurse können hier eingesehen werden:
https://www.goethe.de/resources/files/pdf90/AFR_Technische-Voraussetzungen_DeutschOnline_E.pdf

12. Allgemeines

12.1 In Johannesburg findet der Unterricht im Goethe-Institut Südafrika, 119 Jan Smuts Avenue, Parkwood 2193, statt.

12.2 Die/der Teilnehmende hat die jeweils geltenden Sicherheitsbestimmungen des Goethe‑Instituts oder jedes anderen Orts, an dem die Kurse angeboten werden, zu befolgen.

12.3 Sollten sich die oben angegebenen Teilnehmendenangaben ändern, so hat die/der Teilnehmende dies dem Goethe-Institut unverzüglich schriftlich mitzuteilen.

12.4 Beauftragt das Goethe-Institut Anwält*innen im Falle eines Verstoßes der/des Teilnehmenden gegen die Bestimmungen dieser Vereinbarung, so trägt die/der Teilnehmende alle Kosten, wie sie zwischen dem Anwaltskanzlei und dem Kunden vereinbart wurden, einschließlich aller durch solche Maßnahmen gegen die/den Teilnehmende*n anfallenden Kosten.

12.5 Ist eine hierin enthaltene Bestimmung oder Bedingung aus beliebigem Grund nicht vollumfänglich umsetzbar oder gültig, so ist eine solche Bestimmung oder Bedingung als von den anderen hierin enthaltenen Bestimmungen oder Bedingungen getrennt zu betrachten und diese werden durch die mangelnde Umsetzbarkeit der jeweiligen Bestimmung oder Bedingung nicht beeinträchtigt.

12.6 Das Goethe-Institut behält sich das Recht vor, die Bedingungen für das nächste Quartal oder den nächsten Kurstermin zu ändern und wird Teilnehmende entsprechend schriftlich benachrichtigen. 


13. Haftpflicht des Goethe-Instituts

13.1 Die/der Teilnehmende hält hiermit die Direktor*innen, Mitarbeiter*innen, Lehrkräfte, Freiwilligen, Dienstleister*innen, Agent*innen und Vertreter*innen (nachstehend als „schadlos gehaltene Parteien“ bezeichnet) gegen Tod, Krankheit, Verletzung, Verlust oder Schaden jeglicher Art schadlos, die der/dem Teilnehmenden durch die Teilnahme am Kurs und den damit verbundenen Aktivitäten auf beliebige Weise entstehen mögen.

13.2 Die/der Teilnehmende gibt hiermit alle Forderungen oder Maßnahmen auf, die sie/er infolge ihrer/seiner Einschreibung und Teilnahme am Kurs gegen die schadlos gehaltenen Parteien erheben könnte.

13.3 Die/der Teilnehmende hält hiermit die schadlos gehaltenen Parteien gegen alle Verluste, Schäden, Folgeschäden, Verletzungen oder Kosten schadlos, die der/dem Teilnehmenden durch die Teilnahme am Kurs und den damit verbundenen Aktivitäten auf beliebige Weise entstehen mögen.

13.4 Das Goethe-Institut übernimmt keine Haftung für die Stornierung seiner Dienstleistungen infolge höherer Gewalt (zum Beispiel Naturkatastrophen, Feuer, Überschwemmungen, Krieg, amtliche Erlasse und alle anderen Umstände, die sich der Kontrolle der Vertragsparteien entziehen). 


14. Datenschutz

14.1 Das Goethe-Institut erhebt, verarbeitet und verwendet die persönlichen Daten der/des Teilnehmenden zum Zwecke der Erfüllung der mit der/dem Teilnehmenden eingegangenen Vereinbarung gemäß den gesetzlichen Bestimmungen und allen unterzeichneten Zustimmungserklärungen im Rahmen der Datenschutzgesetze.

14.2 Persönliche Daten werden zum Zweck der Erstellung von Zertifikaten verwendet und Dritten nicht zugänglich gemacht.
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