Informationen für Geflüchtete aus der Ukraine
Normalerweise richten wir uns mit diesem Webportal an Menschen, die zum Arbeiten nach Deutschland kommen. Aktuell gibt es aber auch viele Fragen zu den Auswirkungen des Kriegs gegen die Ukraine. Daher finden Sie hier wichtige Informationen für geflüchtete Menschen aus der Ukraine, die nach Deutschland kommen. Die Informationen werden laufend aktualisiert.
Wichtig
Häufig gestellte Fragen
Die deutschen Auslandsvertretungen in der Ukraine sind geschlossen. Es ist daher nicht möglich, ein Visum für Deutschland in der Ukraine zu erhalten.
Die EU-Staaten haben sich am 04.03.2022 darauf geeinigt, Kriegsgeflüchtete aus der Ukraine schnell und unkompliziert aufzunehmen und vorübergehenden Schutz zu gewähren. Dieser Schutz gilt weiterhin-
Alle EU-Länder, die an die Ukraine grenzen, gestatten allen Menschen, die aus humanitären Gründen vor dem Krieg in der Ukraine fliehen, die Einreise, unabhängig davon, ob sie einen biometrischen Reisepass besitzen oder nicht. Dies gilt auch für Kinder. Auch für einen längerfristigen Aufenthalt beispielsweise zum Familiennachzug oder zur geplanten Arbeitsaufnahme wird aktuell kein vorheriges Visum vorausgesetzt. Wenn Sie keinen biometrischen Pass besitzen, werden Sie von den Mitgliedstaaten aus humanitären Gründen zugelassen. Einzelheiten finden sie hier:
Wer erhält diesen Schutz:
- Ukrainische Staatsangehörige
- Familienangehörige von ukrainischen Staatsangehörigen
- nicht-ukrainische Staatsangehörige und staatenlose Personen mit einem internationalen oder nationalen Schutzstatus in der Ukraine mit ihren Familienangehörigen
- nicht-ukrainische Staatsangehörige und staatenlose Personen mit Daueraufenthaltsrecht in der Ukraine, die nicht in ihr Heimatland zurückkehren können
Voraussetzung ist, dass Sie vor dem 24.2.2022 dauerhaft in der Ukraine gelebt haben. Seit Beginn des Angriffskrieges können Geflüchtete aus der Ukraine also mit dem biometrischen Pass, dem alten Reisepass oder der nationalen-ID 2015 weiterhin visumsfrei einreisen und sich legal in Deutschland aufhalten. Sie müssen sich aber innerhalb der ersten 90 Tage registrieren und die Aufenthaltserlaubnis nach § 24 beantragen, wenn Sie in Deutschland bleiben. Bitte lassen Sie sich also registrieren und stellen Sie den Antrag auf Aufenthaltserlaubnis, auch wenn Sie keine Sozialleistungen beantragen oder bekommen.
Die EU-Richtlinie zum temporären Schutz für ukrainische Geflüchtete wird immer wieder verlängert. Diese deutsche Regelung dazu heißt „Ukraine-Aufenthalts-Übergangsverordnung“. Sie gilt vorläufig bis 06.03.2025 und wird voraussichtlich verlängert werden, wenn der Angriffskrieg fortdauert.
Kinder ohne eigenen Pass:
Nehmen Sie für Ihre Kinder oder Enkel die Geburtsurkunde mit und, wenn nur ein Elternteil oder kein Elternteil dabei ist, nach Möglichkeit eine Einverständniserklärung des anderen Elternteils / der Eltern.
Haustiere:
Viele Geflüchtete aus der Ukraine haben ihre Haustiere mitgebracht. Mit Unterstützung des BMEL wurden vorübergehend die Bedingungen für die Einreise von Heimtieren aus der UKR in EU-Mitgliedsstaaten erleichtert.
Bestimmungen für Deutschland: Tierhalter mit ihren Heimtieren können bis auf Weiteres aus der Ukraine einreisen, ohne vorab eine Genehmigung beantragen zu müssen. Bitte kontaktieren Sie an Ihrem Wohnort in Deutschland die lokale Veterinärbehörde (Gesundheitsamt) oder einen Tierarzt, um den Gesundheitsstatus des Tieres wegen Tollwut zu bestimmen und wenn nötig zu helfen (Isolierung, Antikörper-Titer Bestimmung, Tollwut-Impfung, Mikrochipping, Ausstellung Heimtierausweis).
Wenn Sie mehr wissen möchten: Hier sind die die allgemeinen Bestimmungen:
https://www.bmel.de/DE/themen/tiere/haus-und-zootiere/heimtiere-einreiseregelung.html
Bitte besuchen Sie auch Germany4Ukraine.
A. Öffentliche Verkehrsmittel - Bahn
Die Deutsche Bahn ermöglicht ukrainischen Staatsangehörigen, kostenlos alle Fernzüge aus Polen, Tschechien und Österreich nach Deutschland zu nutzen. Sie brauchen keine Fahrkarte, bei Kontrollen reicht der ukrainische Personalausweis oder Pass. Die Ankunftsbahnhöfe sind Berlin, Dresden, München und Nürnberg.
Sie haben folgende Möglichkeiten nach Deutschland einzureisen: Mit den Regelzügen der Deutschen Bahn in Kooperation mit europäischen Partnerbahnen:
- Warschau – Berlin | 5x täglich
- Przemysl – Krakau – Berlin | 1x täglich
- Gdynia – Berlin | 1x täglich
- Breslau – Berlin | 1x täglich
- Prag – Dresden | 7x täglich
- Wien – Passau – Nürnberg | 8x täglich
- Budapest – Wien – München | 6x täglich
- Wien – München | 2x täglich
B. Privat - mit dem Auto
Wenn Sie mit Ihrem in der Ukraine zugelassenen Auto nach Deutschland kommen, achten Sie bitte darauf, dass Sie eine gültige Haftpflichtversicherung haben.
Die benötigte Haftpflicht-Versicherung kann nachgewiesen werden:
- mit einer „Grünen Karte“, die der Versicherungsnehmer von seinem ukrainischen Kfz-Haftpflichtversicherer erhalten hat. Die „Grüne Karte“ des ukrainischen Versicherers kann man momentan auch aus Deutschland digital erhalten. Nähere Informationen findet man unter https://mtsbu.ua/greencard
- mit einer an der EU-Außengrenze erworbenen gültigen Grenzversicherung
- mit einer in Deutschland erworbenen Grenzversicherung.
An vielen Hauptbahnhöfen in Deutschland finden Sie Informationsstellen für die Unterbringung und die Weiterreise. Bitte melden Sie sich dort. Wenn Sie die Informationsstelle nicht finden, gehen Sie bitte zur Bahnhofsmission.
Dort bekommen Sie Hilfe und erste Informationen zur Orientierung – oftmals auch in Ihrer Muttersprache. Sie können Ihre Kinder versorgen und bekommen Imbiss und Getränke.
Sie erhalten dort auch Informationen zur Registrierung und Weiterleitung in das vorgesehene Ankunftszentrum sowie zu Unterkunft und Weiterreise. Sie werden in das vorgesehene Ankunftszentrum gebracht, wo Sie sich registrieren. Von dort aus werden Sie zu den Unterkünften gebracht.
Großstädte wie Berlin, Hamburg und München haben schon sehr viele Geflüchtete aufgenommen. Die Aufnahmemöglichkeiten können beschränkt sein. Nehmen Sie dann Angebote zur organisierten Weiterreise an.
Weiterführende Links:
Viele Menschen in Deutschland und Europa bieten Menschen aus der Ukraine aktuell eine kostenlose Unterkunft an. Schützen Sie sich hier aber vor unseriösen Angeboten und benachrichtigen Sie die Polizei (+49 110), falls Sie sich unwohl fühlen. Alleinreisende Minderjährige ohne ihre Familien dürfen nicht privat untergebracht werden. Hier ist die Polizei oder das Jugendamt zu informieren.
Sie haben eine private Unterkunft bei Familie oder Freund*innen in Deutschland und können dort dauerhaft wohnen? Dann sollten Sie mithilfe Ihrer Unterstützer*innen die Ausländerbehörde in Ihrer Stadt oder in Ihrem Landkreis informieren. Dort werden Sie registriert und Sie erhalten eine Bescheinigung und weitere Informationen. Sie müssen keinen Asylantrag stellen.
Oft benötigen Sie dafür einen Termin. Bitte melden Sie sich davor online, telefonisch oder per E‑Mail an.
NEU: Sie können sich jetzt auch online für die Beantragung der Aufenthaltserlaubnis anmelden:
Die Registrierung ist die Grundlage für Zahlungen der Unterstützungsleistungen und für eine Krankenversicherung. Wenn der Termin bei der Ausländerbehörde sehr weit in der Zukunft liegen sollte, können Sie bereits vor der Registrierung Sozialleistungen erhalten. Für die Antragsstellung beim Sozialamt brauchen Sie die Bestätigung der Terminvereinbarung mit der Ausländerbehörde (Antwort-E-Mail oder Ähnliches).
Wichtig: „Die erste Registrierung, die Verteilung, die Anmeldung bei der Meldebehörde und die Beantragung eines Aufenthaltstitels sind getrennte Vorgänge – manchmal werden sie gemeinsam erledigt, dies hängt aber letztendlich von der Organisation vor Ort ab.“ (Quelle: BAMF: FAQ Ukraine)
Ankunftszentren und Landesaufnahmestellen als Startpunkt – Registrierung
Die Ankunftszentren und die Landesaufnahmestellen sind die zentralen Registrierungs- und Verteilstellen für das Bundesland und die Region. Dort können Sie sich registrieren, dort bekommen Sie, wenn Sie nicht bei Verwandten, Bekannten oder Freund*innen wohnen, auch Unterkunft und Verpflegung. Sie bekommen einen Ankunftsnachweis und dort gibt es auch weitere soziale Beratung und Gesundheitsversorgung.
Hinweis: Die Registrierung ist kein Asylantrag – Sie müssen keinen Asylantrag stellen, um in Deutschland zu bleiben.
Die Ankunftszentren und Landesaufnahmestellen haben einen Überblick, in welchen Orten Wohnungen und Unterkünfte frei sind, in die Sie zugewiesen werden können. Bereits bestehende verwandtschaftliche und freundschaftliche Beziehungen werden nach Möglichkeit berücksichtigt.
Wichtig: „Die erste Registrierung, die Verteilung, die Anmeldung bei der Meldebehörde und die Beantragung eines Aufenthaltstitels sind getrennte Vorgänge – manchmal werden sie gemeinsam erledigt, dies hängt aber letztendlich von der Organisation vor Ort ab.“ (Quelle: BAMF: FAQ Ukraine)
Wenn Sie am neuen Wohnort sind
Städte, Landkreise und Gemeinden in Deutschland sind auf die Aufnahme und Unterbringung ukrainischer Kriegsgeflüchtete vorbereitet. Bitte melden Sie sich nach der Ankunft in der Stadtverwaltung oder Gemeindeverwaltung.
NEU: Sie können sich jetzt auch online für die Beantragung der Aufenthaltserlaubnis anmelden:
An Ihrem Wohnort werden Sie das Sozialamt, die Ausländerbehörde und das Jobcenter kontaktieren, um alle Fragen zu Unterkunft, Lebensunterhalt, Krankenversicherung und Aufenthalt zu klären. Sie bekommen Informationen auch zur Versorgung Ihrer Kinder und zum Schulbesuch (siehe auch Frage 9). Oft gibt es Menschen, die Ihnen als Freiwillige bei den Formalitäten und Wegen helfen.
Zum 01.06.2022 hat sich die Grundlage der Sozialleistungen für hilfebedürftige Geflüchtete aus der Ukraine geändert. Die Sozialleistungen werden nicht mehr nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, sondern nach dem Sozialgesetzbuch gewährt. Zuständig ist dann das Jobcenter/ ARGE. Voraussetzung dafür ist aber, dass Sie schon im Ausländerzentralregister eingetragen sind und einen Aufenthaltstitel zum vorübergehenden Schutz beantragt haben. Das bedeutet, Sie brauchen entweder eine Fiktionsbescheinigung („vorläufige Bestätigung“) oder haben schon die Aufenthaltserlaubnis zum vorübergehenden Schutz. Vorher bleibt das Sozialamt zuständig.
Durch den Wechsel ins Sozialgesetzbuch werden Sie Asylberechtigten gleichgestellt. Damit werden umfangreichere Hilfen zur Sicherung des Lebensunterhalts, für die Gesundheitsversorgung und für die Integration gewährleistet. Dafür müssen Sie natürlich die üblichen Voraussetzungen für Grundsicherungsleistungen nach dem SGB II oder SGB XII wie alle anderen Bürger*innen auch erfüllen, wie nicht genug eigenes Einkommen und Vermögen, um davon hier leben zu können.
Mit dem Auto in Deutschland
Wenn Sie mit Ihrem in der Ukraine zugelassenen Auto nach Deutschland kommen, achten Sie bitte darauf, dass Sie eine gültige Haftpflichtversicherung haben.
Die benötigte Haftpflicht-Versicherung kann nachgewiesen werden:
- mit einer Grünen Karte, die der Versicherungsnehmer von seinem ukrainischen Kfz-Haftpflichtversicherer erhalten hat. Die Grüne Karte des ukrainischen Versicherers kann man momentan auch aus Deutschland digital erhalten. Nähere Informationen findet man unter http://www.mtsbu.ua/ua/green_card/80365/
- mit einer an der EU-Außengrenze erworbenen gültigen Grenzversicherung
- mit einer in Deutschland erworbenen Grenzversicherung
Führerschein - Gültigkeit ukrainischer Führerscheine in Deutschland
Das EU-Parlament hat die Änderungen zur vorübergehenden Anerkennung von ukrainischen Führerscheinen beschlossen: Flüchtende aus der Ukraine müssen ihren Führerschein erst einmal nicht umschreiben lassen. Für die Dauer ihres Schutzstatus – das heißt zunächst bis zum 23.02.2023 – werden ukrainische Führerscheine auf dem gesamten Gebiet der EU anerkannt. Eine Verlängerung hängt von den weiteren Entwicklungen in der Ukraine ab.
Inhaber*innen ukrainischer Führerscheine, die sich nur vorübergehend im Bundesgebiet aufhalten, sind auch von der Verpflichtung zur Mitführung einer Übersetzung befreit.
Reisen
Vor der Aufenthaltserlaubnis
Bitte beachten Sie: Wenn Sie eine Aufenthaltserlaubnis beantragt haben, sollten Sie eine sogenannte Fiktionsbescheinigung (vorläufige Bescheinigung) bekommen. Mit dieser Fiktionsbescheinigung oder anderen behördliche Bescheinigungen über die Registrierung oder Antragstellung als Kriegsgeflüchtete*r haben Sie noch keine visumfreie Reisefreiheit. Es kann darauf vermerkt sein: „Gilt nicht für Auslandsreisen“. Die Einreise ist aktuell allerdings ausnahmsweise bis zum 30.11.2022 erlaubt, diese Regelung wird verlängert. Sie können also zurückkehren.
Reisen mit Aufenthaltserlaubnis §24
Sie können mit Ihrem Pass und mit der Aufenthaltserlaubnis § 24 reisen, auch zurück in die Ukraine, um z.B. zurückgelassenes Eigentum zu holen, jemanden zu besuchen oder abzuholen. Wenn Sie auf Dauer zurückkehren, kann die Aufenthaltserlaubnis ungültig werden.
Beachten Sie dazu bitte diese Hinweise:
„Wenn Sie bereits einen Aufenthaltstitel zum vorübergehenden Schutz (§ 24) in Deutschland haben, ist es Ihnen grundsätzlich möglich ins Ausland und damit auch in Ihr Herkunftsland zu reisen (bitte beachten Sie hierzu etwaige Einreisebestimmungen jeweiliger Zielländer). Während der Gültigkeit der Aufenthaltserlaubnis und mit einem gültigen Reisedokument (Pass) können Sie jederzeit nach Deutschland wieder einreisen.“
(Quelle: BAMF: FAQ Ukraine)
Hinweis: Das „helpukraine“-Ticket kann auch, aber nur innerhalb Deutschlands, für die Rückreise in Richtung Ukraine genutzt werden.
Beachten Sie bitte, wenn Sie soziale Leistungen beziehen:
Sie müssen für das Sozialamt oder das Jobcenter erreichbar sein. Wenn Sie Ihren Wohnort für längere Zeit verlassen wollen, müssen Sie das Sozialamt oder das Jobcenter informieren (Meldepflicht - Ortsabwesenheit). Bis zu drei Wochen können Sie Ihren Wohnort verlassen, wenn Sie einen wichtigen Grund haben und Sie die Erlaubnis bekommen haben. Sie können dann auch in die Ukraine reisen, um wichtige Angelegenheiten zu erledigen. Wenn Sie nicht rechtzeitig zurückkommen können, informieren Sie bitte Ihr Jobcenter. Die Zahlungen werden dann eingestellt. Wenn Sie länger als 6 Wochen bleiben, müssen Sie nach Rückkehr in Deutschland einen neuen Antrag beim Jobcenter stellen.
Für den Erstkontakt zu den deutschen Behörden gehen Sie bitte in das Rathaus an Ihrem Ort. Dort bekommen Sie Informationen zu allen Diensten, die Ihnen helfen können.
Für Ihre Beratung gibt es auch spezielle Migrationsberatungsstellen, die Ihnen helfen bei Anträgen und Schreiben und viele weitere Informationen für Sie haben:
Mein Weg nach Deutschland: Beratungsdienste in Deutschland
Diese Beratungsstellen haben auch Online-Beratung:
Finden Sie die Flüchtlingsberatung, die Migrationsberatung und den Jugendmigrationsdienst an Ihrem Ort oder in der Nähe.
Es gibt zusätzlich viel ehrenamtliche Hilfen von Bürger*innen, die Ihnen als Freiwillige zur Seite stehen können. Hier eine Auswahl, wie Sie diese Hilfen online finden können:
- Für München z.B. hier:
Willkommen in München - Suche nach Bundesländern:
Pro Asyl: Lokale Beratungsstellen für Flüchtlinge und Migrant*innen (sehr umfangreich, nur auf Deutsch) - Suche nach Beratungsangeboten Flucht & Migration:
adressen.asyl.net (nach Postleitzahlen sortiert, Deutsch und Englisch)
Aktuell: Roaming-Abkommen zwischen EU und Ukraine verlängert
Menschen aus der Ukraine können ein weiteres Jahr lang ohne hohe Zusatzkosten mit ihrem ukrainischen Mobilfunkvertrag innerhalb der EU telefonieren, Nachrichten versenden und das Internet nutzen. Die Europäische Kommission teilt mit, dass die freiwillige Vereinbarung zwischen 22 europäischen und sieben ukrainischen Telekommunikationsbetreibern fortgesetzt wird, um Flüchtlingen aus der Ukraine günstigeren Kontakt in die Heimat zu ermöglichen. Es handelt sich um die fünfte Verlängerung des Abkommens, es gilt bis Juli 2025.
Für ukrainische Geflüchtete gibt es bei zwei großen Mobilfunkgesellschaften einen vergünstigten Prepaid-Tarif. Prepaid bedeutet, dass man die SIM-Karte mit Geld auflädt. Monatlich wird dann der Tarif abgebucht und Sie sind nicht an einen langfristigen Vertrag gebunden. Voraussetzung für die Registrierung Ihrer SIM-Karte ist immer, dass Sie einen ukrainischen Pass oder Ausweis/ID haben, ersatzweise die amtliche Registrierung in Deutschland oder den Nachweis über einen Wohnort in der Ukraine in den letzten 12 Monaten.
- Telekom: https://www.telekom.de/hilfe/prepaid-ukraine
Neukund*innen mit ukrainischem Pass /Ausweis können den Prepaid-Tarif „MagentaMobil Prepaid Ukraine“ für 9,95 Euro pro vier Wochen in den Telekom-Shops und Telekom-Partner-Agenturen abschließen.
- O2 Telefónica: https://www.ortelmobile.de/willkommeninde.html
Ortel Mobile Option Wilna Ukraina für 9,99€ /4 Wochen gilt für alle ukrainischen Geflüchteten
Nutzen Sie mit Ihrem Smartphone auch die kostenlosen öffentlichen WLAN-Verbindungen an vielen Orten, zum Beispiel in der Bahn, an Bahnhöfen, in Rathäusern und Bibliotheken, in Supermärkten usw.
Achtung: Während Anrufe übers Internet, etwa per Whatsapp oder Facetime, weiterhin kostenlos bleiben (abgesehen von Kosten für mobile Daten oder Internet), wurden Anrufe und SMS in die Ukraine ohne besonderen Ukraine-Tarif seit 1. oder 15.07.2022 wieder kostenpflichtig (bis 1,99 € je Minute!).
Einen Überblick zur medizinischen Versorgung finden Sie hier: Bundesamt für Migration und Flüchtlinge: Gesundheitsversorgung
Wichtiger Hinweis für Notfälle:
Auch ohne Krankenversicherung haben Sie Anspruch auf medizinische Hilfe im Notfall. Gehen Sie bei einem medizinischen Notfall also unbedingt ins nächste Krankenhaus oder rufen Sie einen Krankenwagen unter der Telefonnummer: 112.
In den Ankunftszentren und Landesaufnahmestellen und in den Sozialämtern Ihres Wohnortes kümmert man sich um Ihre Krankenversicherung. Bevor Sie krankenversichert sind, können Sie sogenannte „Überbrückungsleistungen“ vom Sozialamt bekommen, dazu gehört auch eine medizinische Versorgung. Sie müssen diese Hilfen beantragen, bevor Sie zum Arzt gehen. Das Sozialamt wird Ihnen dann einen sogenannten „Behandlungsschein“ geben.
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge: Gesetzliche Krankenversicherung
Jede in Deutschland lebende Person hat Anspruch auf ein Girokonto (Minimum ist ein Basiskonto). Ein Konto kann in jeder Filiale einer Sparkasse, Volks- oder Raiffeisenbank oder anderen Bank beantragt werden. Auch bei den Direktbanken kann über das Internet ein Konto eingerichtet und online genutzt werden. Alle Banken prüfen bei der Einrichtung des Kontos Ihre Identität. Sie müssen Ihren Pass und Ihre Anmeldebescheinigung vorlegen.
Bei vielen Banken muss man für das Konto eine Gebühr bezahlen. Das Konto ermöglicht Ein- und Auszahlungen wie Gehaltszahlungen oder Mietüberweisungen sowie den Empfang von Sozialleistungen. Mit der Bank-Karte können Sie bargeldlos bezahlen und an Bankautomaten Geld abheben. Heben Sie Geld an Automaten ab, die zu Ihrer Bank gehören, ist das Abheben kostenfrei. Wenn Sie an Automaten Geld abheben, die nicht zu Ihrer Bank oder der Bankenverbund gehören, müssen Sie meistens eine Gebühr bezahlen!
Ihre Kinder können sowohl den Kindergarten als auch die Schule in Deutschland besuchen. Melden Sie sich möglichst innerhalb der ersten Wochen nach dem Zuzug wegen des Schulbesuches beim Sozialamt und im Jugendamt Ihrer Stadt oder melden Sie sich direkt bei einer Schule. Die Regelungen unterscheiden sich je nach Bundesland.
Die Schulen sind kostenlos. Zunächst besuchen Kinder vier Jahre lang eine Grundschule. Nach der vierten Klasse entscheidet sich, welche weiterführende Schule sie besuchen. Es gibt Hauptschulen, Oberschulen, Realschulen, Gymnasien und Gesamtschulen. Die Lehrerinnen und Lehrer der Schulen geben Empfehlungen und beraten Sie für die Entscheidung.
Die Hauptschule endet frühestens nach der 9. Klasse mit dem Hauptschulabschluss, meist nach der 10.Klasse, die Realschule nach der 10. Klasse mit dem Realschulabschluss. Danach können die Jugendlichen eine Berufsausbildung beginnen oder die Schule fortsetzen. Das Gymnasium schließt nach der 12. oder 13. Klasse mit dem Abitur, das zum Studium an einer Hochschule berechtigt. Gesamtschulen haben die verschiedenen Schulformen zusammengefasst. Das Abitur kann man auch über berufsbildende Schulen erreichen.
Ukrainische Schülerinnen und Schüler, die keinen Abschluss machen können und ein Studium in Deutschland aufnehmen möchten, müssen sich beim jeweiligen Studienkolleg ihrer Wunschhochschule bewerben. Die Studienkollegs bereiten ausländische Bewerber*innen auf ein Studium in Deutschland vor. In der Regel wird nach einem Jahr Studienkolleg eine Prüfung abgelegt. Dieser deutsche Abschluss berechtigt dann dazu, an deutschen Hochschulen zu studieren.
Information für Studierende
Auch für Studierende im ersten Studienjahr ist die Aufnahme eines Studiums in Deutschland möglich, selbst wenn sie ihr Studienjahr nicht abschließen konnten.
Wer bereits länger studiert, muss sich direkt bei der deutschen Hochschule bewerben.
Die Studienleistungen aus der Ukraine werden durch die deutschen Universitäten geprüft und dann entsprechend anerkannt. In der Datenbank anabin.kmk.org kann man checken, ob Ihre Universität und Ihr Studiengang anerkannt werden können. Eine endgültige Bewertung Ihrer bisherigen Studienleistungen macht dann die Universität/Hochschule Ihrer Wahl.
Wir empfehlen Ihnen zur ersten Info:
Kontaktieren Sie auch den DAAD:
Man kann im Rahmen der Quoten für internationale Studierende/Akademiker*innen an verschiedenen vom DAAD geförderten Kursen und Programmen teilnehmen.
Sehen Sie sich auch die Webseite Hochschulkompass an.
Lesen Sie dann die Informationen der Universität zur Hilfe für Studierende aus der Ukraine.
Viele Studienplätze werden über die Webseite uni-assist vergeben werden.
Kontaktieren Sie in Deutschland direkt das International Office einer Universität in der Nähe. Viele deutsche Universitäten haben Infos für Geflüchtete aus der Ukraine. Falls Sie bei den Bewerbungsvoraussetzungen unsicher sind, empfehlen wir eine Kontaktaufnahme mit dem International Office bzw. dem Akademischen Auslandsamt der jeweiligen Universität, am besten per Telefon oder Online-Sprechstunde.
Ausbildungsförderung
Sie können wie andere Studierende BAföG beziehen, wenn die Voraussetzungen vorliegen und wenn Sie an einer deutschen Universität/ Hochschule studieren.
Wenn Sie ein Fern-Studium an einer ukrainischen Hochschule online beginnen oder fortsetzen, ist ein Bezug von BAföG nicht möglich. Das gilt auch, wenn Sie als Gast- oder Austauschstudierende eingeschrieben werden, ohne auf ein konkretes Ausbildungsziel im Sinne eines Abschlusses zu studieren. Es besteht dann jedoch die Möglichkeit des Bezugs von Bürgergeld (Antrag beim Jobcenter), das auch alle anderen ukrainischen Geflüchtete wie auch deutsche Bedürftige bekommen. Die Höhe der finanziellen Unterstützung ist ähnlich.
Wenn Sie nicht weiterwissen: Es gibt einen speziellen Suchdienst des Deutschen Roten Kreuzes DRK. Nehmen Sie Kontakt auf zur Zentrale in Hamburg:
DRK-Suchdienst
Es gibt viele Möglichkeiten, Deutsch zu lernen. Starten Sie doch online hier bei „Mein Weg nach Deutschland“ (auch in ukrainischer Sprache).
In unserem Sprachführer „Willkommen!“ finden Sie die wichtigsten Wörter und Sätze für Ihren Start in Deutschland:
Kostenlose Deutschübungsangebote des Goethe-Instituts finden Sie hier:
Goethe-Institut: Kostenlos Deutsch üben
Das Goethe-Institut Ukraine bietet verschiedene Online-Kurse für Erwachsene, Kinder und Jugendliche an: Goethe-Institut Ukraine: Aktuelle Kursangebote
Der Kurs „Online Training: Erste Schritte auf Deutsch“ richtet sich an Menschen ab 16 Jahren ohne Vorkenntnisse der deutschen Sprache. Es handelt sich um einen digitalen Selbstlernkurs auf der Stufe A1.1. Sie können den Kurs zu einem Preis von UAH 165 (ca. 5 Euro) buchen.
Die Deutschkurse des Goethe-Instituts finden Sie hier:
Goethe-Institut: Deutsch lernen in Deutschland
Die Onleihe des Goethe-Instituts finden Sie hier: Goethe-Institut: Onleihe
In der Onleihe finden Sie auch Materialien zum Lernen von Deutsch als Fremdsprache.
Besuchen Sie auch die kostenfreien Online-Angebote:
Deutsche Welle in ukrainischer Sprache
VHS Lernportal
Sie können hier auch „Ukrainisch“, „Russisch“ oder „Englisch“ unter Sprache wählen.
Wichtig! Das Goethe-Institut bietet generell keine Integrationskurse an. Die einzige Ausnahme ist das Goethe-Institut Mannheim. Die Integrationskurse am Goethe-Institut Mannheim finden in Präsenz statt.
Wenn Sie an Integrationskursen interessiert sind, dann empfehlen wir Ihnen die Volkshochschulen (VHS) oder andere Kursträger an Ihrem Ort zu fragen. Dort gibt es ein breites Angebot an Sprach- und Integrationskursen.
- Erstorientierungskurse für Asylbewerber (EOK)
- Programm „Migrantinnen einfach stark im Alltag“ (MiA-Kurse)
- Allgemeine Integrationskurse
- Berufssprachkurse
Es stehen auch alle weiteren vom BAMF geförderten Kursarten zur Verfügung:
- Spezielle Kurse für junge Menschen, für Frauen und Eltern
- Alphabetisierungskurse
- „Zweitschriftlernerkurse“, die sich an Menschen richten, die das lateinische Alphabet noch nicht beherrschen (sondern z.B. nur das kyrillische).
- Intensivkurse
- Kurse für gehörlose und Kurse für blinde Menschen
Bitte informieren Sie sich auch hier:
Flyer "Integrationskurse"
Angebote zum Online-Deutschlernen und Informationen zu Deutschkursen finden Sie unter Punkt 11.
Als ukrainische*r Kriegsgeflüchtete*r mit vorübergehendem Schutz werden Sie mit der Aufenthaltserlaubnis auch eine Arbeitserlaubnis bekommen. Damit sind Erwerbsarbeit und auch selbstständige Tätigkeiten erlaubt, im Aufenthaltstitel wird „Erwerbstätigkeit erlaubt“ eingetragen.
Wir haben wichtige Informationen zu verschiedenen Erwerbstätigkeiten in einem Flyer gesammelt (Deutsch und Ukrainisch):
Bitte beginnen Sie die Arbeit erst, nachdem Sie die Fiktionsbescheinigung bekommen haben oder die Ausländerbehörde die Erlaubnis zugesichert hat. Ihr Arbeitgeber kann Ihnen dabei helfen.
Für die Arbeitssuche kontaktieren Sie bitte die nächste Agentur für Arbeit an Ihrem Wohnort / in Ihrer Region. Melden sie sich „arbeitssuchend“. Die Mitarbeitenden helfen Ihnen bei der Arbeitssuche. Wenn Sie registriert sind, ist das Jobcenter/ ARGE für Sie zuständig. Dann übernehmen die Mitarbeitenden dort die Arbeitsvermittlung.
Hier die Informationen der Bundesagentur für Arbeit:
Bundesagentur für Arbeit: Hilfe für Geflüchtete aus der Ukraine
Hier findet man Infomaterial zum Herunterladen: Infomaterial
Den Kontakt zu Ihrer Agentur für Arbeit finden Sie über die Dienststellensuche hier:
Bundesagentur für Arbeit: Suche Dienststellen
Beginnen Sie Ihre Suche, indem Sie Postleitzahl oder Ort eingeben.
Informationen in englischer Sprache:
Bundesagentur für Arbeit: Consultation and job placement
Zur Arbeitssuche online für ganz Deutschland gibt es die Jobbörse der Bundesagentur für Arbeit online: Bundesagentur für Arbeit: Jobsuche (leider nur in deutscher Sprache)
Umfangreiche Informationen zum Arbeiten, zur Ausbildung und zum Studium in Deutschland finden Sie hier auch in englischer und russischer Sprache: Make it in Germany
Sie haben bereits einen Berufsabschluss, berufliche Qualifikationen oder einen Hochschulabschluss?
Dann informieren Sie sich doch bitte hier über die Möglichkeiten und Wege der Anerkennung:
Anerkennung in Deutschland (Deutsch)
Wo kann ich mich beraten lassen?
Dokumentations- und Kulturzentrum Deutscher Sinti und Roma (e.V.)
Die Notfall-Hotline für Roma aus der Ukraine - Dokumentations- und Kulturzentrum Deutscher Sinti und Roma bietet geflüchteten und fliehenden Roma aus der Ukraine Hilfe bei alltäglichen Problemen, Nöten und Sorgen. Mögliche Themen: Rechtliche, soziale, aber auch alltägliche Gegebenheiten des Aufenthalts, Unterbringung, soziale Leistungen, gesellschaftliche Teilhabe und erlebte Diskriminierung
Die Hotline des Dokumentations- und Kulturzentrums Deutscher Sinti und Roma (e.V.) ist von Montag bis Freitag von 9.00 bis 17.00 Uhr erreichbar.
Telefon:
+49 176 88215091
+49 6221 981153
Die Mitarbeiter*innen sprechen Romanes, Ukrainisch, Russisch und Deutsch.
Roma Center e.V. berät fliehende Roma aus der Ukraine zur Flucht, Ankunft, Registrierung, Unterbringung und Versorgung in Deutschland. Die Hotline des Roma Centers e.V. können Sie unter der Nummer +491623554670 erreichen (auch per WhatsApp).
Die Mitarbeiter*innen sprechen Romanes, Russisch, Ukrainisch, Deutsch und Serbisch.
Wo kann ich noch Hilfe bekommen?
Das Dokumentations- und Kulturzentrum Deutscher Sinti und Roma (e.V.) ist als Dachverband in Mitgliedsverbänden auf Bundes-, Landes- und regionaler Ebene organisiert. Hier können Sie einen Mitgliedsverband in Ihrem Bundesland finden (Deutsch und Englisch):
Was tun, wenn ich diskriminiert wurde?
MIA (Melde- und Informationsstelle Antiziganismus) dokumentiert antiziganistische Vorfälle in Deutschland, bietet Betroffenen Verweisberatung an und informiert die Öffentlichkeit: Home - Melde- und Informationsstelle Antiziganismus (antiziganismus-melden.de)
Wenn Sie einen antiziganistischen Vorfall erlebt oder beobachtet haben, können Sie diesen sowohl über die MIA-Website als auch per Anruf, WhatsApp und Sprachnachricht unter der Nummer: +49 179 66 32 95 4 melden.
Das ERRC.org - European Roma Rights Centre (deutsch: Europäisches Zentrum für die Rechte der Roma), kurz ERRC, ist eine Organisation, die sich mit den Problemen der Roma und Sinti in Europa befasst. Informationen auf Englisch und Romani.
Ich möchte in Deutschland studieren oder Arbeit finden nach dem Studium
Der Studierendenverband der Sinti und Roma in Deutschland bietet Hilfe für Studieninteressent*innen, Studierende und für Absolventen an.
Eine Übersicht mit den wichtigsten Informationen finden Sie auch in unserem Flyer (Ukrainisch und Russisch):
Weitere hilfreiche Informationen:
-
Wichtige Begriffe auf Deutsch und Ukrainisch: Mein Weg nach Deutschland: Glossar
-
Vokabeln und Redewendungen auf Deutsch und Ukrainisch: Kostenloses E-Book zum Deutschlernen (sprachnudel.de)
-
Was müssen Helfer*innen bei der Aufnahme von Geflüchteten beachten: Tagesschau: FAQ-Aufnahme - Geflüchtet
-
Direkter „Draht“ für Kinder und Jugendliche Krisenchat ist eine digitale, professionelle psychosoziale Beratung in Berlin per Chat in Echtzeit, rund um die Uhr, ohne Registrierung, kostenlos und vertraulich. Die Beratung wird ausschließlich von Fachleuten mit entsprechenden Qualifikationen, Zusatzausbildung und Beratungserfahrung durchgeführt. Gefördert vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Psychosoziale Soforthilfe (SMS/ Whatsapp) für ukrainische Kinder und Jugendliche: Krisenchat: Ukraine
Die Informationen für Geflüchtete aus der Ukraine auf „Mein Weg nach Deutschland“ wurden vom Goethe-Institut 2022 erstellt, gefördert durch das Auswärtige Amt. Seit Sommer 2024 werden die Informationen im Rahmen des Projekts „Vorintegration und Übergangsmanagement – den Migrationsprozess erfolgreich gestalten“ überarbeitet und aktualisiert.
Hinweis zur Finanzierung
Die Informationen für Geflüchtete aus der Ukraine auf „Mein Weg nach Deutschland“ werden vom Goethe-Institut erstellt als Teil eines umfassenden Maßnahmenpakets, für welches das Auswärtige Amt Mittel aus dem Ergänzungshaushalt 2022 zur Abmilderung der Folgen des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine bereitstellt.