Nach dem Beschluss der Kultusministerkonferenz im Herbst 2013 bildet der Fremdsprachenunterricht in der Grundschule bundesweit die Grundlage für den Erwerb von Mehrsprachigkeit und für lebenslanges Fremdsprachenlernen sowie die Auseinandersetzung mit kultureller Vielfalt und den Erwerb interkultureller Kompetenzen. Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 17.10.2013
Bereits seit 2005 gehört der Fremdsprachenunterricht zu den verpflichtenden Unterrichtsfächern an den Grundschulen. Er knüpft gegebenenfalls auch an eine Mehrsprachigkeit in Familien (siehe „Deutsch als Zweitsprache“) und zunehmend auch an Sprachlernerfahrungen in der frühkindlichen Bildung an.
Vorrangig wird in den Jahrgangsstufen 3 und 4 eine erste Fremdsprache unterrichtet, in einigen Bundesländern auch in den Jahrgangsstufen 1 und 2. Eine Übersicht über die Situation in den Ländern bietet der Bericht der Kultusministerkonferenz.
Im Mittelpunkt des Fremdsprachenunterrichts in der Grundschule steht das Erlernen grundlegender kommunikativer Fähigkeiten und Fertigkeiten, die kontinuierlich entwickelt werden.
Seit der „PISA–Krise“ sind verbindliche Bildungsstandards in Deutschland wichtig geworden. Im Zusammenhang damit definieren die Lehrpläne nicht mehr primär die Inhalte des Unterrichts, sondern vor allem die zu erwerbenden Kompetenzen.
Die Prinzipien der allgemeinen Fremdsprachendidaktik gelten im Grunde auch für den frühen Fremdsprachenerwerb, wenn auch mit etwas anderen Schwerpunkten.
Die jungen Lernerinnen und Lerner benötigen einen möglichst vielfältigen und inhaltlich bedeutsamen Input, um fremdsprachliche Kompetenzen zu entwickeln.
Der Kontakt zu einer Fremdsprache kann um ein Vielfaches erhöht werden, wenn sie zusätzlich als Unterrichtssprache im Sachfachunterricht verwendet wird.