1. Allgemeine Teilnahmevoraussetzung
Der Kursteilnehmer muss mindestens 16 Jahre alt sein.
2. Zahlungsbedingungen
Bei Einschreibung ist die gesamte Kursgebühr in bar zu zahlen.
3. Preise
3.1. Die zum Zeitpunkt der Einschreibung gültigen Preise im jeweils aktuellen Kursprospekt des Goethe-Institut sind Vertragsbestandteil.
3.2. Wird von dem Kursteilnehmer eine Umbuchung veranlasst (z. B. Änderung des Kurstermins oder Kurswechsel), so ist die erste Umbuchung kostenfrei, sofern Kurs und Gebühr der 1. Buchung entsprechen.
4. Rücktritt
Kann der Kursteilnehmer nicht am Kurs teilnehmen, so gelten folgende Rücktrittsbedingungen: Nur bei Rücktritt vor Kursbeginn wird die Kursgebühr in voller Höhe zurückerstattet.
Wenn die Teilnehmende Person einen vom Prüfungsverantwortlichen akzeptablen Grund zur Rücktritt von der Prüfung präsentiert, kann sie von der Prüfung zurücktreten. In diesem Fall wird eine Verwaltungsgebühr von 20% einbehalten
5. Kurseinteilung/Klassengröße
5.1. Die Zuweisung zu einer Kursstufe erfolgt aufgrund des Einstufungstests im Institut.
5.2. Sollte bei Kursbeginn eine zu geringe Teilnehmerzahl vorliegen, behalten wir uns das Recht vor, diesen Kurs zu annullieren oder zu verschieben. In diesem Fall bieten wir den Teilnehmern die Möglichkeit, in einen anderen Kurs zu wechseln oder die gesamte Kursgebühr zurück zu erhalten. Leider können nur solche Kurse zustande kommen, bei denen eine volle Kostendeckung erzielt wird. Um eine Annullierung oder Verschiebung zu vermeiden , raten wir den Sprachschülern, sich in ihrem eigenen Interesse, möglicht frühzeitig registrieren zu lassen.
6.Pflichten des Kursteilnehmers/der Kursteilnehmerin
Der/die Kursteilnehmer/in ist verpflichtet, die am Institut geltende Kurs- und Hausordnung einzuhalten.
7. Haftung des Goethe-lnstituts/ Höhere Gewalt
Die Haftung des GI und seiner Mitarbeiter ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Das GI haftet auch nicht für den Ausfall seiner Leistungen aufgrund höherer Gewalt (z. B. Naturkatastrophen, Feuer, Überschwemmungen, Krieg, behördliche Anordnungen und alle anderen Umstände, die außerhalb der Kontrolle der Vertragsparteien stehen).