Die Prüfungsteilnehmenden sind dazu verpflichtet, die Prüfungsordnung zur Kenntnis zu nehmen. Mit der
Anmeldung zur Prüfung und mit der Bezahlung der Prüfungsgebühr bestätigt der/die Prüfungsteilnehmer/-in, dass er/sie die Prüfungsordnung sowie die Durchführungsbestimmungen in ihrer jeweils aktuellen Fassung zur Kenntnis genommen hat und anerkennt. Die Prüfungsordnung und Durchführungsbestimmungen sind bei den jeweiligen Prüfungsbeschreibungen zu finden.
Das Goethe-Institut bietet generell Prüfungen für Interessierte an. Aufgrund der erhöhten Nachfrage nach Prüfungen am Goethe-Institut in Skopje ist es jedoch MOMENTAN dort nicht möglich, diese zeitnah zu bedienen. Daher empfehlen wir gegebenenfalls, die Prüfungen in den Heimatländern abzulegen.
Das Goethe-Institut hat in den letzten Jahren seine Kapazitäten im Kosovo ausgebaut und bietet in Prishtina verstärkt Möglichkeiten an, Sprachprüfungen abzulegen, womit eine höhere Verfügbarkeit unserer Dienste sichergestellt wird und zusätzliche Kosten auf Lasten unserer Kunden vermieden werden.
Aufgrund der verfügbaren Kapazitäten kann das Goethe-Institut in Skopje momentan nur Personen mit dem Wohnsitz in Nordmazedonien einen Prüfungsplatz anbieten.