Sie bauen Häuser, kümmern sich um deren Instandhaltung, pflegen Kranke und halten die tschechische Industrie am Laufen. Ukrainer*innen sind für die tschechische Gesellschaft unverzichtbar – allerdings nur so lange, bis sie alt werden. Anstatt sich ausruhen zu können, sehen sich die Senior*innen dann mit einem gleichgültigen System konfrontiert, in dem es an Würde mangelt. Beispiele aus Finnland oder Polen zeigen jedoch, dass lebenslange Arbeit gerechter gewürdigt werden kann.
Der Weg zu einem Altern in Würde wird für Menschen, die in mehreren Ländern gearbeitet haben, nicht nur durch ihre fragmentierte berufliche Laufbahn erschwert, sondern auch durch undurchsichtige internationale Abkommen, deren Inhalt den Arbeitnehmenden zudem weitgehend unbekannt ist. Eines davon ist der Vertrag über soziale Sicherung, der zu Beginn des Jahrtausends zwischen der Tschechischen Republik und der Ukraine geschlossen wurde.Dieses bilaterale Abkommen, das sich unter anderem auf Altersrenten bezieht, erscheint auf den ersten Blick fair. Das Prinzip des Vertrages beruht auf einer Aufteilung der Zuständigkeiten. Jeder Staat sorgt dafür, dass seine Rentner*innen eine Rente entsprechend ihrer dort geleisteten Arbeitsjahre erhalten – die tschechische Seite zahlt den Anteil für die Arbeit in Tschechien, die ukrainische Seite den Anteil für die Arbeit in der Ukraine. Bei Erreichen des Rentenalters entscheidet die Rentnerin oder der Rentner, wo sie oder er die wohlverdiente finanzielle Unterstützung im Alter beantragt. Diese in der Vergangenheit verhafteten Regeln, die die gelebte Realität außer Acht lassen, bescheren Menschen mit einer grenzüberschreitenden Karriere jedoch eher Almosen als eine Rente.
Marijas bewegtes Leben und die Ukraine in den 90er Jahren
Zu den Seniorinnen, die eine sogenannte tschechische Teilrente beziehen, gehört auch die 74-jährige Marija. Sie kam, wie viele andere ukrainische Saisonarbeiterinnen in den 1990er und 2000er Jahren, aufgrund des Strukturwandels in der ukrainischen Wirtschaft – des Übergangs von der Plan- zur Marktwirtschaft – nach Tschechien. „Ich bin weggegangen, weil die Fabrik für Kondensatoren, in der ich gearbeitet hatte, die Produktion eingestellt hat. Damals sind viele Arbeitsplätze weggefallen“, erinnert sich Marija an die wirtschaftliche Transformation.Die unabhängige Ukraine durchlebte laut der Weltbank in den 1990er Jahren eine der schlimmsten Wirtschaftskrisen weltweit. In den Jahren 1991 bis 1999, also in der Zeit, als Marija in die Tschechische Republik ging, sank das Bruttoinlandsprodukt der Ukraine um 60 Prozent. „Die Auswirkungen des Rückgangs des BIP auf die Bevölkerung der Ukraine waren verheerend. Die Armutsquote stieg an und betraf 1999 bereits 27 Prozent der Bevölkerung“, heißt es in einem Bericht der Weltbank aus dem Jahr 2006.
Unter allen Transformationsländern und sogar unter den Ländern der ehemaligen Sowjetunion war der wirtschaftliche Abschwung der Ukraine einer der gravierendsten und längsten. „Länder, deren Transformation relativ erfolgreich verlief – wie die Tschechische Republik, Estland, Ungarn oder Polen – führten rasch strenge Haushaltsbeschränkungen für große staatliche Unternehmen ein und privatisierten diese. Die Ukraine hingegen unterstützte diese Unternehmen mit direkten Subventionen, Krediten und Steuererleichterungen“, so die Einschätzung der Weltbank weiter. Auch deshalb konzentrierten sich die Migrationsbewegungen unter anderem auf die Tschechische Republik, die den Transformationsprozess relativ gut bewältigt hat.
Marija zog als qualifizierte Facharbeiterin nach Tschechien und setzte ihre berufliche Laufbahn dann aber als Gärtnerin in einem Unternehmen fort, das Baumsetzlinge züchtete. Das Unternehmen stellte jedoch im Laufe der Zeit seinen Betrieb ein, und die damals etwa 55-Jährige musste sich eine neue Arbeit suchen. Sie fand sie in einer Schweinezucht, wo sie unter widrigen Bedingungen nachts arbeiten musste.
Ich ärgere mich nicht über das System, ich bekomme ja das, was ich eingezahlt habe“, sagt Marija bescheiden.
Die heute 74-jährige Rentnerin blickt auf ein langes Arbeitsleben in Tschechien zurück und beantragte daher vor fünfzehn Jahren hier ihre Rente. „Anfangs bekam ich knapp 1000 Tschechische Kronen (etwa 40 Euro), doch nach und nach stieg meine Rente um 50 oder 100 Kronen“, rechnet sie vor. Jetzt erhält sie eine Rente in Höhe von etwa 2000 Kronen. Den Betrag, den sie vom tschechischen Staat für ihre Arbeit im Inland erhält, bezeichnet das internationale Abkommen als Teilrente. Genau diese erhält Marija. Den Rest, ebenfalls eine Teilrente, erhält sie aus der Ukraine.
Hätte sie ihre gesamte berufliche Laufbahn in Tschechien verbracht, würde sie eine sogenannte Vollrente erhalten. Diese setzt sich aus zwei Teilen zusammen – einem leistungsabhängigen und einem leistungsunabhängigen Teil. Bei Personen mit einer Teilrente kürzt das tschechische Sozialsystem jedoch auch den leistungsunabhängigen Teil, den Rentner und Rentnerinnen mit einer Vollrente unabhängig von der Dauer ihrer Berufstätigkeit erhalten.
„Ich ärgere mich nicht über das System, ich bekomme ja das, was ich eingezahlt habe“, sagt Marija bescheiden. Doch auch angesichts des oben Gesagten bleibt die Tatsache bestehen, dass eine Seniorin oder ein Senior mit Vollrente nicht um einen Teil des leistungsunabhängigen Rentenanteils kommen würde. Auch das ist ein Grund, warum die Teilrente oft so gering ausfällt.
Die sogenannte vorgezogene Rente
Die Soziologin Adéla Chvílová Kolářová von der Masaryk-Universität in Brno empfiehlt daher, sorgfältig abzuwägen, welche Strategie man bei der Beantragung einer tschechischen Rente wählen sollte, wenn man über Berufserfahrung im Ausland verfügt. Es gibt nämlich zwei Möglichkeiten. Manchmal lohnt es sich, auf die volle tschechische Rente zu warten und in der Zwischenzeit die ukrainische Rente zu beantragen. Das bedeutet, keine tschechische Teilrente zu beantragen, sondern auch nach Erreichen des Rentenalters noch fünf Jahre weiterzuarbeiten und erst dann die Vollrente zu beantragen, damit der leistungsunabhängige Teil nicht gekürzt wird. In diesem Fall reichen dem Rentner oder der Rentnerin zwanzig Arbeitsjahre statt 35.„Die sogenannte vorgezogene Rente fällt zwar meist geringer aus, aber sie bietet die Möglichkeit, die Rente früher als nach 35 Jahren zu beziehen. Zudem handelt es sich um eine Rente, die ausschließlich auf der Grundlage der Einkünfte in Tschechien berechnet wird; für viele Menschen kann dies letztlich vorteilhafter sein als eine Teilrente“, erklärt Chvílová Kolářová und weist darauf hin, dass es daher ratsam ist, sich an eine Beratungsstelle für Migrant*innen zu wenden, wo man zukünftige Rentner*innen berät und beide Varianten durchrechnet. Beratungsstellen für Ausländer und Ausländerinnen gibt es in jeder Kreisstadt, aber auch in kleineren Städten.
Die Tschechische Sozialversicherungsanstalt (ČSSZ), die auch für die Bearbeitung von „internationalen Renten“ zuständig ist, verzeichnet insgesamt 6.639 Personen, die auf der Grundlage des oben genannten internationalen Abkommens eine Rente beziehen. Diese Zahl umfasst zwar auch Tschechen, deren Rente aus der Ukraine gezahlt wird. Es ist jedoch anzunehmen, dass diese innerhalb der Gruppe eine Minderheit darstellen.
Die Redaktion der Zeitschrift Revue Prostor befragte die ČSSZ auch dazu, wie hoch die von der tschechischen Seite ausgezahlten Renten sind. Im Durchschnitt beträgt die tschechische Teilrente 8.197 Tschechische Kronen (knapp 340 Euro). Die Hälfte der Menschen in dieser Gruppe (Median) bezieht jedoch eine Altersrente von weniger als 5.553 Kronen (knapp 230 Euro).
Im vergangenen Jahr gab es für alle Rentner*innen relativ große Änderungen, als der Gesetzgeber den Grundteil der Rente an den Durchschnittslohn koppelte. Dieser Grundteil beträgt nun ein Zehntel des Durchschnittslohns – im Jahr 2026 sind das 4 900 Tschechische Kronen (etwa 200 Euro). „Die monatliche Mindesthöhe [der Vollrente – Anm. d. Red.], die im Jahr 2026 gewährt wird, beträgt somit insgesamt 9.800 Tschechische Kronen“, heißt es auf der Webseite der ČSSZ.
Mathematisch korrekt, aber unsozial
Die Realität von Rentnerinnen und Rentnern mit einer internationalen Rente sieht jedoch anders aus. Bei diesen Menschen, insbesondere bei denen, die als Selbstständige tätig waren, reicht selbst die Gesamtrente aus beiden Ländern oft nicht aus, um „den Lebensunterhalt und andere grundlegende persönliche Bedürfnisse“ zu decken, wie es im Gesetz über das Existenzminimum beschrieben wird. Für Rentner*innen mit geringem Einkommen stehen natürlich weitere Instrumente des Sozialsystems zur Verfügung. Allerdings nutzt keiner der Befragten diese und arbeitet stattdessen oder verlässt sich auf die Hilfe der Familie.Die Inanspruchnahme anderer Leistungen wird zudem durch ein weiteres Gesetz erschwert – das Ausländeraufenthaltsgesetz, das unter anderem die Bedingungen für die Erteilung einer Daueraufenthaltsgenehmigung und anderer Aufenthaltsarten regelt. „Der Bezug von Sozialleistungen könnte dazu führen, dass Einwanderern, die keine tschechische Staatsbürgerschaft besitzen, die Aufenthaltsgenehmigung entzogen wird. Viele Menschen wissen gar nicht, dass sie Sozialleistungen beantragen können, oder wollen diese Möglichkeit nicht nutzen“, warnt Chvílová Kolářová vor den Tücken des Systems.
Allerdings sind manche Produkte und insbesondere Medikamente in dem vom Krieg heimgesuchten Land oft teurer oder ähnlich teuer wie in Tschechien.
Aufgrund der sehr geringen Rente wählen Rentner*innen daher verschiedene Strategien, um über die Runden zu kommen. Ein Teil von ihnen kehrt beispielsweise in die Ukraine zurück, wo das Preisniveau niedriger ist. Allerdings sind manche Produkte und insbesondere Medikamente in dem vom Krieg heimgesuchten Land oft teurer oder ähnlich teuer wie in Tschechien.
„Die Rentner entscheiden sich für eine Rückkehr in ihr Herkunftsland, wo sie jedoch oft einsam sind, oder sie werden von ihrer Familie hier in Tschechien unterstützt; manchmal arbeiten sie auch bis ins hohe Alter. Manche ältere Menschen pendeln zwischen zwei Ländern hin und her und reagieren damit auf die Lebenshaltungskosten, die wahrgenommene Qualität verschiedener Dienstleistungen (typischerweise im Gesundheitswesen), die Pflicht, sich um die eigenen Eltern zu kümmern, sowie auf die Sehnsucht nach dem Leben in einem Land, das sie lieben, in dem sie sich aber nicht ganz zu Hause fühlen“, beschreibt die Soziologin.
Rückkehr in die Ukraine als Strategie
Dass sich ukrainische Rentner und Rentnerinnen für eine Rückkehr in ihr Herkunftsland entscheiden, bestätigen auch die Daten des Tschechischen Statistikamtes (ČSÚ). Demnach sinkt die Zahl der Ausländer*innen ab einem Alter von 55 Jahren, und zwar erheblich. Ein Teil dieser Menschen wird wahrscheinlich die tschechische Staatsbürgerschaft erwerben, ein Teil wird sterben und ein Teil wird dauerhaft aus Tschechien wegziehen, wodurch ihre Aufenthaltsgenehmigung erlischt.Auch Oleksandr hat sich für die Rückkehr entschieden. Nach dem Erreichen des Rentenalters beschloss er, in die Ukraine zurückzukehren, wo bereits seit vier beziehungsweise zwölf Jahren Krieg herrscht.
„Über die Rente habe ich erst in den letzten fünf Jahren nachgedacht, vorher habe ich mir darüber keinen Kopf gemacht. Auch über das Rentensystem wusste ich nicht viel. Ich dachte, ich würde die volle tschechische Rente bekommen. Freunde in Deutschland oder den USA erzählten mir zum Beispiel, dass sie schon nach fünf oder acht Jahren Arbeit die volle Rente bekämen“, berichtet Oleksandr.
Jüngeren Menschen mit Berufserfahrung im Ausland rät Olexandr, sich für die Beschäftigung zu entscheiden, bei der auf eine bessere Sozialversicherung geachtet wird. Er würde eine Anstellung im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses einer selbstständigen Tätigkeit vorziehen. Außerdem warnt er vor Schwarzarbeit.
Geht es auch anders?
Auch wenn es den Anschein haben mag, dass das Völkerrecht eher auf der Seite der Idee einer anteiligen Aufteilung steht und auch die Internationale Arbeitsorganisation keine andere Haltung vertritt, gibt es Beispiele für bewährte Praktiken, wie man Rentner*innen mit internationalem beruflichen Werdegang menschenwürdiger behandeln kann.Ein solches Land ist beispielsweise Finnland, das über alle Menschen im Rentenalter eine schützende Hand hält und ihnen eine sogenannte staatliche und vor allem garantierte Rente sichert, wenn deren Rente geringer ausfällt als etwa 1000 Euro. Ein solches System könnte man als Aufstockungssystem bezeichnen, da es eine Aufstockung einer zu geringen Rente gewährleistet. Obwohl es nicht gezielt auf Rentner*innen mit einer internationalen Rente ausgerichtet ist, sichert es pauschal auch für sie eine würdige Rente.
Auch Tschechiens Nachbarland Polen, das über eine Mindestrente verfügt, für die Frauen zwanzig und Männer fünfundzwanzig Jahre Sozialversicherungsbeiträge geleistet haben müssen, geht besser mit Menschen mit internationalem beruflichem Werdegang um. Der polnische Ansatz verkürzt zumindest die erforderliche Versicherungsdauer und ist gleichzeitig großzügiger. Die Mindestrente beträgt dort umgerechnet mehr als 10.000 Kronen (etwa 400 Euro) für einen deutlich kürzeren Zeitraum als in Tschechien erforderlich. (Eine kurze Erläuterung des tschechischen Rentensystems bietet die Vereinigung für Integration und Migration (auf Englisch).) Es muss jedoch angemerkt werden, dass das polnische System in erster Linie auf polnische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger ausgerichtet ist, die von einer Beschäftigung im Ausland nach Polen zurückkehren. Durch seine Pauschalität gewährleistet es jedoch ebenso wie das finnische Modell bessere Bedingungen auch für die übrigen Einwohner*innen.
„Das tschechische Rentensystem schafft die Vorstellung einer Art Standardlebensverlaufs. Wer von dieser Vorstellung abweicht, fällt aus dem System heraus. Seien es Einwanderer, tschechische Staatsbürger, die einen Teil ihres Lebens im Ausland gearbeitet haben, Menschen, die mit Langzeitarbeitslosigkeit zu kämpfen haben, oder Menschen, die durch Zwangsvollstreckungen aus dem formellen Arbeitsmarkt verdrängt werden“, erklärt Chvílová Kolářová.
Auch ihretwegen sollte der politische Wille flächendeckende systematische Instrumente zur Lösung des Problems zu geringer Altersbezüge für alle Rentner*innen in Betracht ziehen, einschließlich derjenigen mit internationaler Berufslaufbahn, da dieser Gedanke bereits im Grundgesetz unseres Landes verankert ist. „Die Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten“, heißt es gleich im ersten Artikel der Charta der Grundrechte und -freiheiten. Wenn die Würde verfassungsrechtlich garantiert ist, muss sich dies auch in der Ausgestaltung des Rentensystems widerspiegeln. Dieses beziffert zwar die lebenslange berufliche Laufbahn anhand mathematischer Gleichungen, doch die Würde der Menschen sollte darin nicht fehlen.
Dieser Artikel erschien zuerst in der Zeitschrift Revue Prostor, einer unserer Medienpartner für PERSPECTIVES – dem neuen Label für unabhängigen, konstruktiven, multiperspektivischen Journalismus. JÁDU setzt dieses von der EU co-finanzierte Projekt mit sechs weiteren Redaktionen aus Mittelosteuropa unter Federführung des Goethe-Instituts um. >>> Mehr über PERSPECTIVES
April 2026