Die Zweitstimme
...und warum sie „wichtiger“ ist
Ströbele ist eine Ausnahme. Keine Frage. Immer wieder hört man, die Zweitstimme sei „wichtiger“. Es ist nämlich das Zweitstimmen-Ergebnis, das über die Zusammensetzung des Parlaments entscheidet, über die Sitzverhältnisse im Bundestag. Denn nach dem Zweitstimmenanteil werden die restlichen 299 Sitze vergeben – im Unterschied zu den Direktmandaten nach dem Verhältniswahlrecht.
Je nach ihrem Zweitstimmenanteil stehen einer Partei eine bestimmte Anzahl der 598 Sitze im Bundestag zu. Dabei wird aber die Zahl der Direktmandate angerechnet, die diese Partei per Erststimmen gewonnen hat. Ein Beispiel: Die XY-Partei darf gemäß ihres Zweitstimmenanteils 100 Sitze besetzen. 30 XY-Kandidaten haben in ihren Wahlkreisen ein Direktmandat gewonnen. Die übrigen 70 Sitze, die der Partei im Bundestag noch zustehen, werden dann durch Kandidaten auf den Landeslisten der Partei besetzt. Auf den Stimmzetteln werden deshalb auf der rechten Spalte (der „Zweitstimmenspalte“) unter den Namen der Parteien immer auch die Namen der Kandidaten angegeben, die auf den ersten Listenplätzen in dem Bundesland stehen.
Zwar sind die meisten (größeren) Parteien bundesweit aktiv. Sie stellen aber in den 16 Bundesländern so genannte Landeslisten auf. Die Bevölkerungsgröße entscheidet, wie viele Abgeordneten ein Bundesland in den Bundestag entsendet. Dazu noch ein Beispiel mit der XY-Partei: Sie hat sowohl im bevölkerungsreichen Nordrhein-Westfalen (NRW) als auch im bevölkerungsärmeren Mecklenburg-Vorpommern (MV) jeweils 10 Prozent der Zweitstimmen bekommen. In den Bundestag ziehen demnach mehr XY-Kandidaten aus NRW ein als aus MV, obwohl die Partei in beiden Ländern den gleichen Anteil an Zweitstimmen geholt hat.
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