Rechtsreferendariat

. Foto: B. Ludewig / Goethe-Institut

Sie absolvieren Ihr Rechtsreferendariat und interessieren sich für eine Wahlstation oder ein Pflichtwahlpraktikum bei uns? Wir können Ihnen abwechslungsreiche Tätigkeiten bieten.

Wenn Sie sich im Rechtsreferendariat befinden und Lust haben, in einer Kultur- und Bildungsinstitution zu arbeiten, können Sie gerne Ihre Wahlstation oder ein Pflichtwahlpraktikum bei uns machen.
Voraussetzung ist, dass Sie Ihre juristische Qualifikation nachweisen können – idealerweise durch ein Prädikatsexamen.

In welchen Rechtsbereichen werden Sie eingesetzt?

Es gibt zwei Rechtsbereiche in der Münchner Zentrale des Goethe-Instituts, in denen eine Wahlstation oder ein Praktikum möglich sind. Ein Einsatz im Ausland ist leider nicht möglich.

Personalrecht im Bereich Personalstrategie

Unser Team Personalrecht kümmert sich um alle arbeits- und tarifrechtlichen Belange im In- und Ausland.
Die Mitarbeitenden beraten hausintern in allen Fragen des Arbeits- und Tarifrechts, begleiten arbeitsrechtliche Streitigkeiten, wirken an Tarifverhandlungen zu den Haustarifen mit und befassen sich mit Themen des Betriebsverfassungsrechts.

Dieser Bereich ist besonders für das Rechtsreferendariat mit dem Schwerpunktmit „Arbeits- und Sozialrecht“ geeignet.

Bereich Recht

Der Bereich „Recht“ kümmert sich um alle Rechtsfragen der Zentrale und der in- und ausländischen Goethe-Institute aus den Bereichen

  • Allgemeines Zivilrecht (auch Mietrecht),
  • Vergaberecht,
  • Urheber-, Marken- und Wettbewerbsrecht,
  • Datenschutzrecht,
  • Rechtsfragen im Zusammenhang mit den Goethe-Instituten weltweit,
  • Zuwendungs- und Haushaltsrecht. 

Der Bereich „Recht“ eignet sich besonders für das Rechtsreferendariat mit dem Schwerpunkt „Wirtschaft“ oder „Internationales Recht und Europarecht“.

Hinweis
Ihre Verwaltungsstation können Sie leider nicht am Goethe-Institut ableisten, da wir nicht Teil der öffentlichen Verwaltung sind.