1. Prüfer:innen
Die Prüfungen werden von vom Goethe-Institut zertifizierten Lehrkräften durchgeführt und richten sich nach den in der Prüfungsordnung für die jeweilige Stufe festgelegten Bedingungen.
2. Durchführungsbestimmungen und Prüfungsordnung
Mit der Anmeldung zur Prüfung bestätigt der/die Prüfungsteilnehmer*in, dass sie/er die "Durchführungsbestimmungen" und die "Prüfungsordnung" auf der Website des Goethe-Instituts gelesen hat.
3. Ausweis
3.1 Um die Prüfung abzulegen, muss der/die Prüfungsteilnehmer*in, ein physisches Originalausweis (Personalausweis, CNH oder Reisepass) mit einem aktuellen Foto, das nicht älter als 10 Jahre ist und seine/ihre Identifizierung ermöglicht, vorlegen. Für Teilnehmer:innen unter 22 Jahren darf das Dokument nicht älter als 4 Jahre sein.
3.2 Digitale Dokumente werden nicht akzeptiert, da der Zugang zu elektronischen Geräten während der Prüfung nicht erlaubt ist.
3.3 Ohne Vorlage des physischen Ausweises mit Foto kann der/die Prüfungsteilnehmer*in nicht zur Prüfung zugelassen werden und die Prüfungsgebühr wird nicht zurückerstattet.
4. Ankunft und Aufenthalt am Goethe-Institut
4.1 Am Tag der Prüfung sollte der/die Prüfungsteilnehmer*in 30 Minuten früher erscheinen. Verspätungen werden nicht geduldet.
4.2 Nach Beginn der Prüfung ist eine Anmeldung nicht mehr möglich und die Prüfungsgebühr wird nicht zurückerstattet.
4.3 Während des gesamten Aufenthalts am Goethe-Institut, auch in den Pausen zwischen den einzelnen Modulen, ist der Zugang zu und die Nutzung von Mobiltelefonen, Telefonen, Tablets, Laptops, Computern und anderen elektronischen Geräten strengstens untersagt, ebenso wie die Nutzung der Lehrmittel der Bibliothek.
4.4 Während des gesamten Prüfungszeitraums, auch in den Pausen zwischen den einzelnen Modulen, ist das Verlassen der Räumlichkeiten des Goethe-Instituts strengstens verboten.
4.5 Die Prüfungsteilnehmer*innen werden gebeten, den ganzen Tag für die Teilnahme an der Prüfung einzuplanen.
5. Absage durch das Goethe-Institut
5.1 Das Goethe-Institut behält sich das Recht vor, die in unserem Kalender vorgesehenen Prüfungen abzusagen, wenn die Zahl der Prüfungsteilnehmer*innen weniger als 6 beträgt.
5.2 Das Goethe-Institut haftet nicht für die Unterbrechung seiner Dienstleistungen, wenn diese durch höhere Gewalt wie Naturkatastrophen, Brände, Überschwemmungen, behördliche Anordnungen, Demonstrationen, Streiks oder andere Faktoren, die außerhalb der Kontrolle des Goethe-Instituts liegen, verursacht werden. In solchen Fällen werden die Prüfungen ersetzt.
5.3 Bei Absage der Prüfung durch das Goethe-Institut erstattet das Goethe-Institut dem/der Prüfungsteilnehmer*in den gezahlten Betrag zurück, oder der/die Prüfungsteilnehmer*in kann das volle Guthaben für den nächsten Prüfungstermin nach dem Kalender des Goethe-Instituts wo die Einschreibung verlief behalten.
6. Änderung des Termins durch den/die Prüfungsteilnehmer*in
6.1 Die Änderung des Termins für die Prüfung kann nur einmal beantragt werden und ist nur zulässig, wenn der/die Prüfungsteilnehmer*in dies mindestens 7 Arbeitstage vor dem für die Prüfung vorgesehenen Termin schriftlich an exames-rio@goethe.de beantragt und eine Verwaltungsgebühr von R$ 100,00 (einhundert Reais) entrichtet. Der neu gewählte Termin muss unbedingt im selben Kalenderjahr und im selben Institut liegen. Eine Befreiung von der Verwaltungsgebühr kann dem/der Prüfungsteilnehmenden gewährt werden, sofern ein ärztliches Attest am Tag vor der Prüfung (mit einer Mindestgültigkeit von zwei Tagen), am Prüfungstag selbst oder unmittelbar am darauffolgenden Tag vorgelegt wird. Nach Ablauf dieser Frist eingereichte Atteste werden nicht berücksichtigt.
6.2 Sobald die im vorstehenden Punkt genannten Voraussetzungen erfüllt sind, wird im selben Jahr ein neuer Termin zugewiesen, der sich nach dem Kalender des Goethe-Instituts und der Verfügbarkeit von freien Stellen richtet.
6.3 Bei modulare Prüfungen (Goethe-Zertifikat B1, B2, C1 und C2) ist es nicht möglich, den Prüfungstermin teilweise (also pro Modul) zu ändern, sondern nur für alle zu diesem Termin angemeldeten Module.
6.4 Für die modularen Prüfungen (Goethe-Zertifikat B1, B2, C1 und C2) muss der Antrag auf Änderung des/der Moduls/Module per E-Mail an exames-rio@goethe.de spätestens 14 Kalendertage vor dem Prüfungstermin gestellt werden und ist abhängig von der Verfügbarkeit.
6.5 Nach Ablauf der Frist für die Beantragung einer Änderung der Prüfungsanmeldung verstrichen ist, ist es nicht mehr möglich, diese zu ändern.
7. Absage durch den/die Prüfungsteilnehmer*in
7.1 Die Stornierung und komplette Rückerstattung der Teilnahmegebühr ist nur bis zu 7 Kalendertagen nach der Zahlung der Anmeldegebühr möglich, wenn sie online über Link bezahlt wurde.
7.2 Nach dem unter Punkt 7.1. beschriebenen Zeitraum
wird bis 14 Tage vor dem Prüfungstermin eine
Stornierungsgebühr von 100,00 R$ für die Stornierung erhoben.
7.3 Bei modulare Prüfungen (Goethe-Zertifikat B1, B2, C1 und C2) ist es nicht möglich, die Prüfung teilweise (also pro Modul) zu stornieren, sondern nur alle zu diesem Termin angemeldeten Module.
7.4 Die Frist für die Stornierung der Prüfung beträgt 14 Tage vor dem Prüfungstermin. Nach Ablauf dieser Frist ist eine Stornierung nicht mehr möglich, ebenso wenig wie eine Erstattung oder Rückzahlung.
7.5 Im Falle einer Stornierung ist es nicht möglich, den gezahlten Betrag oder den Platz in der Prüfung auf eine andere Person zu übertragen.
7.6 Für die Rückzahlung oder -erstattung von Beträgen muss ein brasilianisches Bankkonto angegeben werden. Es werden keine Erstattungen oder Rückzahlungen auf ausländische Bankkonten vorgenommen.
7.7 Die Rückerstattung erfolgt nicht an die Kredit- oder Debitkarte, sondern per Banküberweisung.
8. Ergebnisse
8.1 Die Prüfungsergebnisse werden innerhalb von 10 Arbeitstagen nach der Prüfung bekannt gegeben.
8.2 Das Goethe-Institut sendet keine Ergebnisse von Prüfungen an Dritte (Behörden, Konsulate, Agenturen usw.), es sei denn, der/die Prüfungsteilnehmer*in hat dies ausdrücklich schriftlich genehmigt.
9. Zertifikate
9.1 Die Zertifikate werden automatisch im digitalen Format auf der Plattform MeinGoethe.de bis zu einem Arbeitstag nach Veröffentlichung der Ergebnisse bereitgestellt.
9.2 Die Zertifikate in Papierformat können nur auf schriftlichen Antrag unter der E-Mail exames-rio@goethe.de bis zu 7 Arbeitstage im Voraus im Sprachkursbüro des Instituts abgeholt werden nach Bestätigung des Eingangs des Antrags.
9.3 Für modulare Prüfungen (Goethe-Zertifikat B1, B2, C1 und C2) werden ausnahmslos nur Gesamtzeugnisse ausgestellt.
9.4 Gesamtzeugnisse werden nur ausgestellt, wenn alle vier Module bestanden wurden, sofern diese in derselben Region und innerhalb eines Jahres absolviert wurden.
9.5 Ist der/die Prüfungsteilnehmer*in nicht in der Lage, das Zertifikat in Papierformat persönlich abzuholen, kann es von einer anderen Person gegen Vorlage einer schriftlichen Vollmacht abgeholt werden. Die Vollmacht muss den Namen und den Ausweis der Person enthalten, die das Zeugnis abholen wird.
9.6 Für den Versand des Zertifikats per SEDEX innerhalb Brasiliens wird eine Gebühr von 100,00 R$ (einhundert Reais) verlangt. Das Goethe-Institut übernimmt keine
Haftung für den Zustand des Zertifikats bei der
Lieferung.
9.7 Der/die Prüfungsteilnehmer*in der/die die Prüfung nicht besteht erhält kein Zertifikat, kann aber auf schriftlichen Antrag an die E-Mail-Adresse exames-rio@goethe.de eine Bescheinigung über die Teilnahme an der Prüfung erhalten.
9.8 Das Goethe-Institut stellt unter keinen Umständen ein zweites Zertifikat aus. Bei Verlust oder Beschädigung kann gegen Zahlung einer Gebühr von R$ 100,00 eine förmliche Erklärung ausgestellt werden, die die Befähigung bescheinigt. Die Ersatzbescheinigung wird innerhalb von 10 Arbeitstagen nach Antragstellung ausgestellt.
9.9 Das Goethe-Institut versendet auf keinen Fall einen Scan oder ein Foto des Zertifikats in Papierformat.
10. Prüfungsansicht
10.1 Bei Nichtbestehen hat der/die Prüfungsteilnehmer*in das Recht auf eine Einsichtnahme. Diese soll innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der Ergebnisse schriftlich beantragt werden. Die Frist für die Beantwortung beträgt bis zu 7 Arbeitstage.
10.2 Die Einsichtnahme wird nur auf Antrag gemäß Punkt 10.1 präsentisch angeboten. Bei den Modulen Hören und Lesen wird nur die Gesamtnote angezeigt, nicht die Noten für die einzelnen Teile.
10.3 Für Prüfungen, die in Brasília und Curitiba durchgeführt werden, kann die Einsichtnahme ausschließlich im Goethe-Institut Rio de Janeiro erfolgen.
11. Prüfungsdurchführung
11.1 Im Falle technischer Probleme, die die Durchführung der digitalen Prüfung unmöglich machen, wird als Alternative am selben Tag und zur selben Uhrzeit die Papierprüfung angeboten.
11.2 Technische Probleme müssen während der Prüfung gemeldet werden und werden nach der Prüfung nicht mehr berücksichtigt.
11.3 Beschwerden über den Ablauf der Prüfung, die keine technischen Probleme betreffen, werden nur während der Prüfung mündlich und unmittelbar nach der Prüfung schriftlich berücksichtigt.
11.4 Das Goethe-Institut behält sich das Recht vor, Prüfungsteilnehmende auszuschließen, Ergebnisse für ungültig zu erklären und keine Zertifikate auszustellen, wenn ein begründeter Verdacht besteht, dass während der Prüfung keine eigenständige Leistung erbracht wurde. Das Fehlen einer eigenständigen Leistung kann insbesondere dann vorliegen, wenn:
- im Modul HÖREN Antworten vor dem Anhören des Textes markiert werden;
- im Modul LESEN Antworten vor dem Lesen des Textes markiert werden;
- im Modul SCHREIBEN Texte erstellt werden, die ganz oder teilweise nicht dem vom Prüfungsprofil vorgegebenen Kompetenzniveau des/der Teilnehmenden entsprechen;
- ungewöhnliche Übereinstimmungen in den Antworten von mindestens zwei Teilnehmenden auftreten;
- auswendig gelernte Antworten oder Mustertexte verwendet werden;
- innerhalb eines kurzen Zeitraums (weniger als 3 Monate) zwischen zwei Prüfungen ein sehr großer Sprung in der Punktezahl festgestellt wird.
12. Spezifischer Bedarf
12.1 Das Goethe-Institut bemüht sich, nach ihren Möglichkeiten vor Ort individuell auf Prüfungsteilnehmende mit spezifischem Bedarf (zum Beispiel chronisch krank oder seh-, hörbehindert) einzugehen.
12.2 Art und Grad des spezifischen Bedarfs müssen bereits bei der Anmeldung zur Prüfung durch ein innerhalb von maximal 4 (vier) Monaten ausgestelltes ärztliches Attest belegt werden, in dem dieser besondere Bedarf sowie die Art der zu gewährende Hilfe beschrieben wird. Dieses Dokument muss den vollständigen Namen des Teilnehmers, eine von einer medizinischen Fachkraft ausgestellte Diagnose mit der Internationalen Klassifikation der Krankheiten (ICD 10) sowie die Unterschrift und den Ausweis der Fachkraft enthalten, die bei der regionalen Ärztekammer (CRM), dem Gesundheitsministerium (RMS) oder der zuständigen Stelle registriert ist.
12.3 Das Goethe-Institut stellt ein Muster für ein ärztliches Attest zur Verfügung. Dieses Muster kann von der Ärztin oder dem Arzt ausgefüllt werden, hat jedoch a prori einen orientierenden Charakter.
12.4 Der Antrag auf die Art der Anpassung muss mindestens 30 Tage vor dem Prüfungstermin eingereicht werden.
12.5 Das Goethe-Institut wird nach Erhalt des ärztlichen Gutachtens den Antrag auf Anpassung prüfen. Wenn die beantragte Anpassung möglich ist, wird ein Beratungsgespräch mit dem/der Teilnehmer*in angeboten, um eine Einigung über geeignete Lösungen für die Durchführung der Prüfung zu erzielen.
12.6 Nach der Anmeldung zur Prüfung werden keine Anträge auf besondere Bedürfnisse wahrgenommen.
12.7 Anpassungen bei der Durchführung der Prüfung sind möglich, gemäß den Ergänzungen zu den Durchführungsbestimmungen: Prüfungsteilnehmende mit spezifischem Bedarf für:
- sehbehinderte oder blinde Teilnehmer mit einem von einem Augenarzt ausgestellten Attest;
- hörbehinderte oder gehörlose Prüfungsteilnehmende
mit einem von einem HNO-Arzt ausgestellten Attest;
- Prüfungsteilnehmende mit dauerhaften und temporären motorischen Einschränkungen (z. B. gebrochener Schreibarm) mit einem Attest eines Orthopäden oder Neurologen;
- Prüfungsteilnehmende mit Lese- und/oder Rechtschreibschwäche (Legasthenie oder Dyslexie) mit einem Attest eines Neurologen, Neuropsychiaters oder Psychiaters;
- Prüfungsteilnehmende mit Aufmerksamkeitsdefizit-/ Hyperaktivitätsstörung (ADS/ADHS mit einem Attest eines Neurologen, Neuropsychiaters oder Psychiaters;
- Prüfungsteilnehmende mit Sprachbehinderung (z. B. Stottern) mit einer Bescheinigung eines HNO-Arztes oder Sprachtherapeuten.
12.8 Das Goethe-Institut beurteilt nicht, ob ein/e Kandidat/in Anspruch auf besondere Anpassungen hat. Alle Anpassungen müssen von einer fachkundigen Person gemäß Punkt 12.7 beantragt und durch ein ärztliches Attest nachgewiesen werden.
13. Abschließende Überlegungen
13.1 Der/die Prüfungsteilnehmer*in ermächtig das Goethe-Institut Rio de Janeiro, die von ihnen eingegebenen personenbezogenen Daten zum Zwecke der Registrierung an die Zentrale des Goethe-Instituts in Deutschland unter Beachtung der in Brasilien und Deutschland geltenden Datenschutzgesetze zu übermitteln.
13.2 Mit dem Absenden des Online-Formulars oder der persönlichen Anmeldung erklärt der/die Prüfungsteilnehmer*in, dass ihm/ihr die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Goethe-Instituts Rio de Janeiro bekannt sind.