Praktikum

Das Goethe-Institut Finnland bietet für Student*innen in höheren Semestern die Möglichkeit eines Praktikums. Sie erhalten einen Einblick in die Arbeit eines Goethe-Instituts, beteiligen sich an Planung und Umsetzung von Kulturprogrammen, übernehmen Aufgaben in der Sprachkursarbeit, Bildungskooperation Deutsch oder in den Bereichen Bibliothek und Information. Informieren Sie sich auf unseren Seiten über die Voraussetzungen, die verschiedenen Arbeitsbereiche und freie Stellen.

Sie können sich online bewerben. Die jeweilige Abteilung, für die Sie sich bewerben, bearbeitet Ihre Bewerbung:

Allgemeine Grundsätze für Praktika

Das Goethe-Institut e.V. begrüßt das Absolvieren von Praktika zur Berufsfindung:
  • Praktika im In- und Ausland öffnen das Verständnis für die Auswärtige Kultur- und Bildungspolitik.
  • Praktika können dazu beitragen, dass junge Menschen eine konkretere Vorstellung darüber erlangen, was eine Tätigkeit beim Goethe-Institut e.V. im In- und Ausland bedeutet.
  • Praktika an einem Auslandsinstitut tragen zum Verständnis für andere Lebens- und Arbeitssituationen bei und fördern so den internationalen kulturellen Austausch und die Verständigung zwischen den Ländern.
Vor diesem Hintergrund unterstützt das Goethe-Institut aktiv Praktikant*innen. Es bietet entsprechende Plätze, die einen Einblick und eine Einbeziehung in die Arbeit ermöglichen. Damit möchte das Goethe-Institut die Ausbildung der Praktikant*innen, insbesondere während des Studiums, fördern. Praktikumsplätze können daher ausschließlich Personen angeboten werden, die ihr Hochschulstudium noch nicht abgeschlossen haben.
Praktika dienen dazu, praktische Erfahrungen und neue Kenntnisse zu sammeln, und ermöglichen eine berufliche Orientierung während der Ausbildungsphase. Auch wenn Praktikant*innen im Rahmen ihrer Ausbildung zu diesem Zweck in den laufenden Betrieb eines Instituts/ eines Bereichs eingebunden sind und feste Aufgaben übernehmen, ersetzen sie keine Arbeitnehmer. Damit der Ausbildungszweck gewahrt bleibt, sollen Praktika im Inland nicht länger als drei Monate und dürfen im Ausland nicht länger als sechs Monate dauern.
Jede*r Praktikant*in erhält am Ende des Praktikums ein Zeugnis.
Das Goethe-Institut macht Praktika weder zur Voraussetzung für eine Festanstellung noch stellt es in Aussicht, dass aus Praktika Anstellungsverhältnisse entstehen.

Voraussetzungen

Für ein Praktikum am Goethe-Institut Finnland bestehen folgende Bedingungen: 
  • Sehr gute deutsche Sprachkenntnisse (muttersprachliches Niveau)
  • gute Englischkenntnisse
  • Kenntnisse in den Landessprachen (Finnisch/ Schwedisch) erwünscht
  • Kenntnisse im Umgang mit sozialen Medien erwünscht
  • Begonnenes Hochschulstudium im geisteswissenschaftlichen oder informationswissenschaftlichen Bereich, das zum Diplom, Magister, Bachelor, Master, Staatsexamen für Sek. II oder einer Promotion führt. Das Goethe-Institut möchte die Ausbildung der Praktikantinnen und Praktikanten, insbesondere während des Studiums, fördern. Praktikumsplätze können daher ausschließlich Personen angeboten werden, die ihr Hochschulstudium noch nicht abgeschlossen haben.
  • mindestens 3 Semester Studium

Bereiche und Tätigkeiten

Freie Stellen, Dauer und Termine

Praktika am Goethe-Institut Finnland dauern in der Regel 2-3 Monate im Zeitraum Mitte Januar bis Ende Mai oder Anfang August bis Mitte Dezember. Ein Praktikum während der Sommermonate Juni und Juli ist leider nicht möglich. Kürzere Praktika nur in Ausnahmefällen. 

Freie Praktikumsplätze 2024/2025
 Bereich Termine Bewerbungsschluss Entscheidung
Sprache & BKD* 1. Halbjahr 2025
2. Halbjahr 2025
30.04.2024
31.10.2024
 
31.05.2024
30.11.2024
Programmarbeit/ Information & Bibliothek 1. Halbjahr 2025
2. Halbjahr 2025
30.04.2024
31.10.2024
31.05.2024
30.11.2024

*Bildungskooperation Deutsch

Bewerbungsverfahren

Um Entscheidungen für ein Praktikum zügig und reibungslos treffen zu können, möchten wir Sie bitten, den Online- Fragebogen in deutscher Sprache auszufüllen und direkt an uns zurück zu senden. Bitte beachten Sie, dass Sie während des gesamten Praktikumszeitraums an einer Hochschule eingeschrieben sein müssen. 

Erforderliche Anlagen (in einem pdf-Dokument zusammengefasst):

  • kurzer, aussagekräftiger Lebenslauf
Bewerben Sie sich bitte rechtzeitig im Rahmen der Bewerbungsfristen.

Ihre Ansprechpartner*in:

Tel. +358 44 7222710
info-helsinki@goethe.de

Vergütung und Versicherung

Eine Vergütung von Praktika im Ausland ist aus rechtlichen und tatsächlichen Gründen nicht einheitlich regelbar. Soweit nach Landesrecht zulässig, wird spätestens ab 01.07.2023 auch im Ausland in Anlehnung an die Praktikantenvergütung des Auswärtigen Amts eine monatliche Aufwandsentschädigung/Vergütung von 450 € brutto bezahlt. Die örtlichen Steuer- und Sozialversicherungsvorschriften sind zu berücksichtigen. Die genaue rechtliche und tatsächliche Ausgestaltung dieser Aufwandsentschädigung/ Vergütung richtet sich nach Landesrecht und örtlichen Gepflogenheiten.

Bitte klären Sie mit Ihrer Krankenkasse in Deutschland Ihren Krankenversicherungsschutz, bevor Sie das Praktikum beginnen. Überprüfen Sie bitte auch Ihre Unfallversicherung für die Dauer des Auslandsaufenthaltes.  
 

Arbeitserlaubnis

EU-Bürger benötigen in Finnland generell keine Erlaubnis zur Arbeitsaufnahme. Umfassende Informationen über Leben, Arbeiten und Studieren in Finnland finden Sie auf den Seiten der Bundesagentur für Arbeit.

Die Website "This is Finland" wird vom Finnischen Außenministerium herausgegeben und beinhaltet umfangreiche Informationen zum Land auch auf Deutsch.  
       

Anreise

Helsinki hat einen internationalen Flughafen Helsinki-Vantaan lentoasema.
Zug oder Bus bringen einen direkt zum Hauptbahnhof ins Zentrum von Helsinki. Fahrzeit ca. 30 Minuten.

Es gibt zudem aus Deutschland (Travemünde) eine direkte Fährverbindung mit Finnlines, sowie die Möglichkeit, per Bus und Bahn sowie Fähre über Schweden oder das Baltikum anzureisen. 
Flughafen Helsinki-Vantaa

 


Unterkunftssuche

Für Ihre Unterbringung müssen Sie selber aufkommen. Dabei kann Sie das Goethe-Institut leider nicht unterstützen. Obwohl wir bei der Unterkunftssuche behilflich sein können, sind Praktikant*innen selbst dafür verantwortlich, ein Zimmer zu finden.
 

Praktikumsbestätigung und -bericht

Sie sind verpflichtet, am Ende des Praktikums einen Bericht zu erstellen, der als Grundlage der Praktikumsbestätigung dient.

Eine Bewertung der Tätigkeit findet in aller Regel nicht statt, kann aber auf Wunsch erstellt werden. Bitte beantragen Sie die Bestätigung rechtzeitig bei der Praktikumsleitung. Es besteht jedoch kein Rechtsanspruch auf ein Beurteilungsschreiben.  

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