Gebäude des Türkischen Parlaments

Gebäude des Türkischen Parlaments

Auf Beschluss der Großen Türkischen Nationalversammlung vom 11. Januar 1937 sollte ein „vom Stil her vollkommenes, von seiner äußeren Erscheinung her harmonisches, den Erfordernissen des 20. Jahrhunderts gewachsenes und die Existenz der Republik Türkei in aller Form bestätigendes“ Parlamentsgebäude in Ankara errichtet und dazu ein Wettbewerb ausgeschrieben werden. Das Ergebnis dieses Wettbewerbs, an dem 14 Projekte teilgenommen hatten, wurde am 28. Januar 1938 bekanntgegeben; die Jury hatte drei Entwürfe in die engere Wahl gezogen. Atatürk selbst hat sich dann für die Durchführung des von Holzmeister vorgelegten Entwurfes ausgesprochen. Alle Wettbewerbsteilnehmer hatten auf Elemente des herrschenden monumentalen neoklassizistischen Stils wie Symmetrie, einen monumentalen Portikus und die Verwendung von Mauersteinen gesetzt.

In der Lage des Bauwerks auf einem erhöhten Gelände, der symmetrischen Anordnung der in einem modernisierten neoklassizistischen Stil entworfenen Gebäude, im monumentalen Eingang mit den über alle Stockwerke reichenden Säulen, in der außen durch die Größe und im Inneren durch die Vielfalt der verwendeten Baumaterialien hervorgerufenen Wirkung lässt sich das Ziel erkennen, mit diesem prächtigen Bauwerk das „Symbol der staatlichen Autorität“ zu entwerfen.

Die Fundamente wurden am 26. Oktober 1938 gelegt. In den Kriegsjahren kamen die Bautätigkeiten zum Stillstand, erst im Jahr 1947 wurde der Rohbau vollendet. Gleichzeitig wurde die Bautätigkeit unter der Aufsicht einer Kontrollkommission des Ministeriums für Bau- und Wohnungswesen unter dem Vorsitz des Architekten Adil Denktaş fortgeführt.

Der Komplex der weitläufigen Parlamentsgebäude bedeckt eine Grundfläche von insgesamt 14.706 m² und folgt einer symmetrischen Anordnung. Im Zentrum befindet sich das Hauptgebäude mit dem säulengestützten Eingang, zu dem eine breite Freitreppe hinaufführt; dieser auf dem höchsten Punkt des Geländes liegende Trakt beherbergt die großen Versammlungs- und Sitzungssäle. Zu beiden Seiten sind in zwei Reihen parallel zueinander verlaufende Seitenflügel vorgelagert, die untereinander mit Brücken verbunden sind. Im Hauptgebäude führt ein Marmortreppenaufgang zu dem mit hohen Säulen geschmückten pompösen Eingang zur Ehrenhalle, die durch fünf bronzene Türen betreten wird. Von der Ehrenhalle gelangt man zur großen Marmorhalle, wo im Innenhof Gärten angelegt sind und zu Galerien mit Säulen auf beiden Seiten.

Über die Galerien erreicht man den Plenarsaal des Parlaments, der für 528 Personen konzipiert ist und außerdem über Besucherbalkone verfügt, sowie den zur Rechten gelegenen halbkreisförmigen Versammlungssaal des Senats mit 328 Plätzen. Auf der linken Seite liegen zwei weitere Sitzungssäle. Die Halle für Empfänge und Zeremonien des Staatspräsidenten befindet sich im dreigeschossigen Gebäudeabschnitt an der rechten Vorderseite. Das oberste Stockwerk ist im Stil einer Galerie angelegt, die von oben Licht erhält, und bietet über eine auf Fundamente gestützte Brücke einen Übergang zum Hauptgebäude. Eine ähnliche, über eine Brücke zugängliche Verlängerung findet sich auch auf der linken Seite der Symmetrieachse. Vor der dem Regierungsbezirk zugewandten Front beider Gebäudeabschnitte sind Säulenreihen angeordnet, die sich über zwei Geschosse erstrecken.

Das erdbebensichere Gebäude ist von außen mit beigefarbenen Travertin-Steinen verkleidet; im Inneren wurden dreißig verschiedene Sorten von Marmor aus der Türkei, des weiteren Fliesen, Bronze und verschiedene Arten von Holz verwendet.

Goethe-Institut Ankara
2010