
Normalerweise richten wir uns mit diesem Webportal an Menschen, die zum Arbeiten nach Deutschland kommen.
Aktuell gibt es aber auch viele Fragen zu Auswirkungen des Kriegs gegen die Ukraine. Daher finden Sie hier wichtige Informationen für geflüchtete Menschen aus der Ukraine, die nach Deutschland kommen. Die Informationen werden laufend aktualisiert.
Ab sofort bietet das Goethe-Institut Ukraine ein „Online Training: Erste Schritte auf Deutsch“ an. Der Kurs richtet sich an Erwachsene ab 18 Jahren ohne Vorkenntnisse der deutschen Sprache. Es handelt sich um einen digitalen Selbstlernkurs auf der Stufe A1.1.
Hier können Sie den Kurs nur bis zum 31.05. zu einem Sonderpreis von UAH 33 (ca. ein Euro) buchen:
Online Training: Erste Schritte auf Deutsch
Häufig gestellte Fragen
1. Kann ich nach Deutschland kommen?
Die deutschen Auslandsvertretungen in der Ukraine sind geschlossen. Es ist daher nicht möglich, ein Visum für Deutschland in der Ukraine zu erhalten.
Alle EU-Länder, die an die Ukraine grenzen, gestatten allen Menschen, die aus humanitären Gründen vor dem Krieg in der Ukraine fliehen, die Einreise, unabhängig davon, ob sie einen biometrischen Reisepass besitzen oder nicht. Dies gilt auch für Kinder. Wenn Sie die ukrainische Staatsangehörigkeit und einen biometrischen Pass besitzen, können Sie in die EU einreisen, indem Sie an der Grenze Ihren Pass vorlegen. Auch für einen längerfristigen Aufenthalt beispielsweise zum Familiennachzug oder zur geplanten Arbeitsaufnahme wird aktuell kein vorheriges Visum vorausgesetzt. Wenn Sie die ukrainische Staatsangehörigkeit und einen biometrischen Pass besitzen, können Sie in die EU einreisen, indem Sie an der Grenze Ihren Pass vorlegen. In allen anderen Fällen werden Sie von den Mitgliedstaaten aus humanitären Gründen zugelassen. Einzelheiten finden sie hier:
European Comission: Information for people fleeing the war in Ukraine
Die EU-Staaten haben sich am 04.03.2022 darauf geeinigt, Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine schnell und unkompliziert aufzunehmen und vorübergehenden Schutz zu gewähren.
Wer erhält diesen Schutz:
- Ukrainische Staatsangehörige
- Familienangehörige von ukrainischen Staatsangehörigen
- nicht-ukrainische Staatsangehörige und staatenlose Personen mit einem internationalen oder nationalen Schutzstatus in der Ukraine mit ihren Familienangehörigen
- nicht-ukrainische Staatsangehörige und staatenlose Personen mit Daueraufenthaltsrecht in der Ukraine, die nicht in ihr Heimatland zurückkehren können
Alle müssen vor dem 24.02.2022 Ihren Aufenthalt in der Ukraine gehabt haben. Das bedeutet, dass Kriegsflüchtlinge diejenigen sind, die ab 24.02.2022 die Grenzen der EU erreichen.
Wenn Sie als ukrainische Staatsangehörige schon vor Kriegsbeginn visumfrei nach Deutschland gekommen sind, können Sie einen Aufenthaltstitel bei der Ausländerbehörde des Wohn- oder Aufenthaltsortes beantragen. Durch die Verlängerung der Frist bis zum 30.08.2022 ist nach derzeitigem Stand ein rechtmäßiger Aufenthalt auch ohne Antragstellung und Aufenthaltstitel gesichert. Bis dahin müssen Sie nicht befürchten, sich unerlaubt in Deutschland aufzuhalten, weil Sie aufgrund des Krieges nicht in die Ukraine zurückkehren können.
Kinder ohne eigenen Pass:
Nehmen Sie für Ihre Kinder die Geburtsurkunde mit und nach Möglichkeit eine Einverständniserklärung des anderen Elternteils.
Haustiere:
Bestimmungen für Deutschland: Tierhalter mit ihren Heimtieren können bis auf Weiteres aus der Ukraine einreisen, ohne vorab eine Genehmigung beantragen zu müssen. Bitte kontaktieren Sie an Ihrem Wohnort in Deutschland die lokale Veterinärbehörde (Gesundheitsamt) oder einen Tierarzt, um den Gesundheitsstatus des Tieres wegen Tollwut zu bestimmen und wenn nötig zu helfen (Isolierung, Antikörper-Titer Bestimmung, Tollwut-Impfung, Mikrochipping, Ausstellung Heimtierausweis).
BMEL: Einreise mit Heimtieren aus der Ukraine
Weiterführende Links und Informationen:
- Auswärtiges Amt: Aktuelle Situation in der Ukraine
- BMI: Fragen und Antworten zur Einreise aus der Ukraine
- European Comission: Information for people fleeing the war in Ukraine
- Integrationsbeauftragte: Informationen für ukrainische Geflüchtete
Diese umfangreichen Informationen des Bundesministeriums des Inneren und für Heimat sind auch als App verfügbar: Germany4Ukraine-App
Sie sind noch in Polen? Hier finden Sie wichtige Adressen in Krakau und Warschau:
Sie können in Polen bleiben oder auch von Polen nach Deutschland weiterreisen.
2. Wie komme ich nach Deutschland?
A. Öffentliche Verkehrsmittel - Bahn
Die Deutsche Bahn ermöglicht ukrainischen Staatsangehörigen, kostenlos alle Fernzüge aus Polen, Tschechien und Österreich nach Deutschland zu nutzen. Sie brauchen keine Fahrkarte, bei Kontrollen reicht der ukrainische Personalausweis oder Pass. Die Ankunftsbahnhöfe sind Berlin, Dresden, München und Nürnberg. Oft erwarten Sie Helferinnen und Helfer bereits bei der Ankunft der Züge auf dem Bahnsteig.
Eine Übersicht über die Zugverbindungen der Deutschen Bahn finden Sie auf dieser Karte.
Auch innerhalb Deutschlands können ukrainische Staatsangehörige die öffentlichen Verkehrsmittel kostenlos nutzen. Wenn Sie Fernzüge benutzen, registrieren Sie sich im Ankunftsbahnhof für das „helpukraine“-Ticket.
Züge des Regional- und Nahverkehrs können Sie mit Ihrem ukrainischen Pass nutzen, um Ihr Ziel zu erreichen. Dadurch können Sie Ihre Verwandten und Freunde in Deutschland direkt erreichen. Auch der öffentliche Nahverkehr (Busse, Straßenbahn, S-Bahn) kann in vielen Städten kostenlos genutzt werden.
Alle Informationen dazu finden Sie hier:
https://www.bahn.de/info/HelpUkraine#de
B. Privat - mit dem Auto
Fahren Sie zu Ihren Verwandten oder Freunden, die Sie aufnehmen wollen. Wer dauerhaft bei Verwandten wohnen kann, kann damit selbst entscheiden, an welchem Ort er oder sie wohnt.
Wenn Sie keine Verwandte, Bekannte oder Freunde in Deutschland haben, fahren Sie bitte zu den Ankunftszentren und Landesaufnahmestellen der Bundesländer. Diese sind vorbereitet und Sie bekommen auch dort Unterkunft, Essen und Hilfen.
Wichtiger Hinweis für Notfälle:
Auch ohne Krankenversicherung haben Sie Anspruch auf medizinische Hilfe im Notfall. Gehen Sie bei einem medizinischen Notfall also unbedingt ins nächste Krankenhaus oder rufen Sie einen Krankenwagen: 112
Wenn es große Probleme gibt und Sie nicht mehr weiterwissen: Rufen Sie notfalls die Polizei an: 110
3. Was passiert, wenn ich in Deutschland ankomme?
An vielen Hauptbahnhöfen in Deutschland finden Sie Informationsstellen für die Unterbringung und die Weiterreise. Bitte melden Sie sich dort. Wenn Sie die Informationsstelle nicht finden, gehen Sie bitte zur Bahnhofsmission.
Dort bekommen Sie Hilfe und erste Informationen zur Orientierung – oftmals auch in Ihrer Muttersprache. Sie können Ihre Kinder versorgen und bekommen Imbiss und Getränke.
Sie erhalten dort auch Informationen zur Registrierung und Weiterleitung in das vorgesehene Ankunftszentrum sowie zu Unterkunft und Weiterreise. Sie werden in das vorgesehene Ankunftszentrum gebracht, wo Sie sich registrieren. Von dort aus werden Sie zu den Unterkünften gebracht.
Großstädte wie Berlin, Hamburg und München haben schon sehr viele Flüchtlinge aufgenommen. Aufnahmemöglichkeiten können beschränkt sein. Nehmen Sie dann Angebote zur organisierten Weiterreise an.
Weiterführende Links:
Viele Menschen in Deutschland und Europa bieten Menschen aus der Ukraine aktuell kostenlose Unterkunft an. Schützen Sie sich hier aber vor unseriösen Angeboten und benachrichtigen Sie die Polizei (+49110), falls Sie sich unwohl fühlen. Minderjährige alleine ohne ihre Familien dürfen nicht privat untergebracht werden. Hier ist die Polizei oder das Jugendamt zu informieren.
Sie haben eine private Unterkunft bei Familie oder Freunden in Deutschland und können dort dauerhaft wohnen? Dann sollten Sie mit Hilfe Ihrer Unterstützer die Ausländerbehörde in Ihrer Stadt/ in Ihrem Landkreis informieren. Dort werden Sie registriert und Sie erhalten eine Bescheinigung und weitere Informationen. Sie müssen keinen Asylantrag stellen.
Wenn Sie vor dem 1. September 2022 arbeiten möchten oder staatliche Unterstützung (zum Beispiel in Form einer Wohnung, Geldzahlungen oder medizinischer Versorgung) benötigen, müssen Sie eine Aufenthaltserlaubnis beantragen (Registrierung). Oft müssen Sie sich online, telefonisch oder mit E-Mail für einen Termin anmelden.
NEU: Sie können sich jetzt auch online für die Beantragung der Aufenthaltserlaubnis anmelden: Germany4Ukraine: Aufenthaltserlaubnis
Das ist die Grundlage für Zahlungen der Unterstützungsleistungen und Krankenversicherung. Wenn der Termin bei der Ausländerbehörde sehr weit in der Zukunft liegen sollte, können Sie bereits vor der Registrierung Sozialleistungen erhalten. Für die Antragsstellung beim Sozialamt brauchen Sie die Bestätigung der Terminvereinbarung mit der Ausländerbehörde (Antwort-E-Mail oder Ähnliches).
Wichtig zu verstehen: „Die erste Registrierung, die Verteilung, die Anmeldung bei der Meldebehörde und die Beantragung eines Aufenthaltstitels sind getrennte Vorgänge – manchmal werden sie gemeinsam erledigt, dies hängt aber letztendlich von der Organisation vor Ort ab.“ (Quelle: BAMF: FAQ Ukraine)
4. Wie geht es dann weiter?
Ankunftszentren und Landesaufnahmestellen als Startpunkt
Die Ankunftszentren und die Landesaufnahmestellen sind die zentralen Registrierungs- und Verteilstellen für das Bundesland und die Region. Dort können Sie sich registrieren, dort bekommen Sie, wenn Sie nicht bei Verwandten, Bekannten oder Freunden wohnen, auch Unterkunft und Verpflegung. Sie bekommen einen Ankunftsnachweis und dort gibt es auch weitere soziale Beratung und Gesundheitsversorgung.
Hinweis: Die Registrierung ist kein Asylantrag – Sie müssen keinen Asylantrag stellen, um in Deutschland zu bleiben.
In den Ankunftszentren und Landesaufnahmestellen hat man einen Überblick, in welchen Orten Wohnungen und Unterkünfte frei sind, in die Sie zugewiesen werden können. Bereits bestehende verwandtschaftliche und freundschaftliche Beziehungen werden nach Möglichkeit berücksichtigt.
Wichtig zu verstehen: „Die erste Registrierung, die Verteilung, die Anmeldung bei der Meldebehörde und die Beantragung eines Aufenthaltstitels sind getrennte Vorgänge – manchmal werden sie gemeinsam erledigt, dies hängt aber letztendlich von der Organisation vor Ort ab.“ (Quelle: BAMF: FAQ Ukraine)
Wenn Sie am neuen Wohnort sind
Städte, Landkreise und Gemeinden in Deutschland sind auf die Aufnahme und Unterbringung ukrainischer Kriegsflüchtlinge vorbereitet. Bitte melden Sie sich nach der Ankunft in der Stadtverwaltung oder Gemeindeverwaltung.
NEU: Sie können sich jetzt auch online für die Beantragung der Aufenthaltserlaubnis anmelden: Germany4Ukraine: Aufenthaltserlaubnis
Reisen
Vor der Aufenthaltserlaubnis
Bitte beachten Sie: Wenn sie eine Aufenthaltserlaubnis beantragt haben, sollten Sie eine sogenannte Fiktionsbescheinigung (vorläufige Bescheinigung) bekommen. Mit dieser Fiktionsbescheinigung oder anderen behördliche Bescheinigungen über die Registrierung oder Antragstellung als Kriegsflüchtling haben Sie noch keine visumfreie Reisefreiheit. Es kann darauf vermerkt sein: „Gilt nicht für Auslandsreisen“. Die Einreise ist aktuell allerdings ausnahmsweise bis zum 31. August 2022 erlaubt.
Reisen mit Aufenthaltserlaubnis §24
Sie können mit Ihrem Pass und mit der Aufenthaltserlaubnis § 24 reisen, auch zurück in die Ukraine, um z.B. zurückgelassenes Eigentum zu holen, jemanden zu besuchen oder abzuholen. Wenn sie auf Dauer zurückkehren, kann die Aufenthaltserlaubnis ungültig werden.
„Wenn Sie bereits einen Aufenthaltstitel zum vorübergehenden Schutz in Deutschland haben, erlischt dieser unter folgenden Voraussetzungen: Sie verlassen Deutschland nicht nur aus einem vorübergehenden Grund oder Sie halten sich mehr als sechs Monate nicht in Deutschland auf.
Wenn Sie bereits einen Aufenthaltstitel zum vorübergehenden Schutz (§ 24) in Deutschland haben, ist es Ihnen grundsätzlich möglich ins Ausland und damit auch in Ihr Herkunftsland zu reisen (bitte beachten Sie hierzu etwaige Einreisebestimmungen jeweiliger Zielländer). Während der Gültigkeit der Aufenthaltserlaubnis und mit einem gültigen Reisedokument (Pass) können Sie jederzeit nach Deutschland wieder einreisen.“ (Quelle: BAMF: FAQ Ukraine)
An Ihrem Wohnort werden Sie das Sozialamt und die Ausländerbehörde kontaktieren, um alle Fragen zu Unterkunft, Lebensunterhalt, Krankenversicherung und Aufenthalt zu klären. Sie bekommen Informationen auch zur Versorgung Ihrer Kinder und zum Schulbesuch (siehe auch Frage 9). Oft gibt es Menschen, die Ihnen als Freiwillige bei den Formalitäten und Wegen helfen.
Ab 1. Juni 2022 ändert sich die Grundlage der Sozialleistungen für hilfebedürftige Geflüchtete aus der Ukraine. Sie werden nicht mehr nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, sondern nach dem Sozialgesetzbuch gewährt. Voraussetzung dafür ist aber, dass Sie schon im Ausländerzentralregister eingetragen sind und einen Aufenthaltstitel zum vorübergehenden Schutz beantragt haben. Das bedeutet, Sie brauchen eine Fiktionsbescheinigung („vorläufige Bestätigung“) oder schon die Aufenthaltserlaubnis zum vorübergehenden Schutz.
Durch den Wechsel ins Sozialgesetzbuch werden Sie Asylberechtigten gleichgestellt. Damit werden umfangreichere Hilfen zur Sicherung des Lebensunterhalts, für die Gesundheitsversorgung und für die Integration gewährleistet. Dafür müssen Sie natürlich die üblichen Voraussetzungen für Grundsicherungsleistungen nach dem SGB II oder SGB XII wie alle anderen Bürger auch erfüllen, wie nicht genug eigenes Einkommen und Vermögen, um davon hier leben zu können.
Germany4Ukraine: Arbeit und Soziales
5. Welche Hilfe gibt es in der Stadt oder der Region?
Für den Erstkontakt zu den deutschen Behörden gehen Sie in das Rathaus an Ihrem Ort. Dort bekommen Sie Informationen zu allen Diensten, die Ihnen helfen können.
Für Ihre Beratung gibt es auch spezielle Migrationsberatungsstellen, die Ihnen helfen bei Anträgen und Schreiben und viele weitere Informationen für Sie haben:
Mein Weg nach Deutschland: Beratungsdienste in Deutschland
Diese Beratungsstellen haben auch Online-Beratung:
Jugendmigrationsdienste: Jmd4you
Migrationsberatung für erwachsene Zuwandernde: Mbeon
Finden Sie die Flüchtlingsberatung, die Migrationsberatung und den Jugendmigrationsdienst an Ihrem Ort oder in der Nähe.
Es gibt zusätzlich viel ehrenamtliche Hilfen von Bürgerinnen und Bürgern, die Ihnen als Freiwillige zur Seite stehen können. Hier eine Auswahl, wie Sie diese Hilfen online finden können:
- Für München z.B. hier:
Willkommen in München - Suche nach Bundesländern:
Pro Asyl: Lokale Beratungsstellen für Flüchtlinge und Migrant*innen (sehr umfangreich, nur auf Deutsch) - Suche nach Beratungsangeboten Flucht & Migration:
adressen.asyl.net (nach Postleitzahlen sortiert, Deutsch und Englisch)
6. Telekommunikation
Nutzen Sie mit Ihrem Smartphone die kostenlosen öffentlichen WLAN-Verbindungen an vielen Orten, in der Bahn, an Bahnhöfen, in Rathäusern und Bibliotheken, in Supermärkten usw.
Achtung: Die Anrufe, SMS sowie die Nutzung mobiler Daten für Nutzer*innen ukrainischer SIM-Karten sind in EU-Ländern nicht kostenlos.
Aber viele deutsche Mobilfunk- und Festnetzanbieter haben die Möglichkeit der kostenlosen Anrufe in die Ukraine freigeschaltet. Voraussetzung dafür ist eine deutsche SIM-Karte.
Hier die Liste dieser Anbieter (Stand: 25.02.2022): Telekom, Vodafone, Congstar, ja!mobil, PENNY mobil, FCB mobil, Sipgate, Pyur, o2 + Partnermarken (Blau, Super Select)
Achtung: Der Mobilfunkanbieter Deutsche Telekom bietet ab jetzt kostenlose SIM-Karten allen Geflüchteten aus der Ukraine an. Diese werden von Hilfsorganisationen an Unterkünften, Bahn- oder Busstationen etc. verteilt.
Wichtige Details:
- Anrufe in die Ukraine und innerhalb der EU sind kostenlos. Die Nutzung der SIM-Karte ist nur in Deutschland möglich, in anderen Ländern ist die Nutzung gesperrt.
- Die erhaltene SIM-Karte kann sofort genutzt werden. Sie können damit sowohl kostenlos telefonieren als auch das Internet nutzen. Die Telefonate und SMS aus Deutschland in die Ukraine sind bis auf weiteres kostenlos.
- Die SIM-Karte ist personenbezogen. Sie dürfen sie weder verkaufen noch verschenken.
- Um die SIM-Karte nutzen zu können, geben Sie bitte auf Ihrem Smartphone die PIN ein, die Sie in einem beiliegenden Brief bekommen haben.
- Wählen Sie die Kurzwahl *135# auf Ihrem Smartphone, um Ihre mobile Rufnummer zu erfahren.
- Die Geltungsdauer der SIM-Karten erstreckt sich mindestens bis zum 30.06.2022.
Weitere Anbieter:
- ALDI TALK: Telefonie in und aus der Ukraine gebührenfrei bis 30.6.2022
- 1&1: Ukraine Telefonate kostenfrei
- mobilcom-debitel, klarmobil und freenet mit kostenlosen Anrufen in die Ukraine
- Super Select: Ab 1.3.2022 kostenlose Telefonate in die Ukraine
Smartphonefreunde: Kostenlos-Ukraine-Telefonieren
Es gibt die Möglichkeit, Telefonguthaben für ukrainische SIM-Karten von hier aus aufzuladen oder zu spenden:
Mobile recharge
7. Krankenversicherung
Wichtiger Hinweis für Notfälle:
Auch ohne Krankenversicherung haben Sie Anspruch auf medizinische Hilfe im Notfall. Gehen Sie bei einem medizinischen Notfall also unbedingt ins nächste Krankenhaus oder rufen Sie einen Krankenwagen: 112
In den Ankunftszentren und Landesaufnahmestellen und in den Sozialämtern Ihres Wohnortes kümmert man sich um Ihre Krankenversicherung bei einer Krankenkasse. Bevor Sie krankenversichert sind, können Sie sogenannte „Überbrückungsleistungen“ vom Sozialamt bekommen, dazu gehört auch eine medizinische Versorgung. Sie müssen diese Hilfen beantragen bevor Sie zum Arzt gehen. Das Sozialamt wird Ihnen dann einen sogenannten „Behandlungsschein“ geben.
Eine weitere Möglichkeit:
Solange Sie noch nicht krankenversichert sind: Kostenlose medizinische Versorgung für FlüchtlingeEs gibt in Deutschland auch Organisation, die Menschen kostenlos behandeln. Als Beispiel hier: Malteser Medizin für Menschen ohne Krankenversicherung. Aktuell gibt es 19 Standorte (siehe Liste als PDF), an denen ein ehrenamtliches Team aus „Ärztinnen und Ärzten, Arzthelferinnen und -helfern sowie Pflegekräften“ Patient*innen betreut. Die Behandlung erfolgt anonym. Es wird gebeten, die Sprechzeiten vor Ort im Vorfeld zu klären, denn derzeit arbeiten die Praxen wegen der Corona-Bedingungen mit Einschränkungen.
Ab 1. Juni 2022 ändert sich die Grundlage der Sozialleistungen für hilfebedürftige Geflüchtete aus der Ukraine. Sie werden nicht mehr nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, sondern nach dem Sozialgesetzbuch gewährt. Voraussetzung dafür ist aber, dass Sie schon im Ausländerzentralregister eingetragen sind und einen Aufenthaltstitel zum vorübergehenden Schutz beantragt haben. Das bedeutet, Sie brauchen eine Fiktionsbescheinigung („vorläufige Bestätigung“) oder schon die Aufenthaltserlaubnis zum vorübergehenden Schutz.
Durch den Wechsel ins Sozialgesetzbuch werden Sie Asylberechtigten gleichgestellt. Damit werden umfangreichere Hilfen zur Sicherung des Lebensunterhalts, für die Gesundheitsversorgung und für die Integration gewährleistet. Sie werden Mitglied in einer gesetzlichen Krankenkasse.
Germany4Ukraine: Arbeit und Soziales
Aber beachten Sie bitte, wenn Sie soziale Leistungen beziehen:
Sie müssen für das Sozialamt oder das Jobcenter erreichbar sein. Wenn Sie länger ihren Wohnort verlassen wollen, müssen Sie das Sozialamt oder das Jobcenter informieren (Meldepflicht) und eine Erlaubnis bekommen. Bis zu 3 Wochen können Sie Ihren Wohnort verlassen, wenn Sie einen wichtigen Grund haben und Sie die Erlaubnis bekommen haben.
8. Geld: Konto bei Banken und Sparkassen
Jede in Deutschland lebende Person hat Anspruch auf ein Girokonto (Basiskonto). Ein Konto kann in jeder Filiale einer Sparkasse, Volks- oder Raiffeisenbank oder anderen Bank beantragt werden. Auch bei den Direktbanken kann über das Internet ein Konto eingerichtet und online genutzt werden. Alle Banken prüfen bei der Einrichtung des Kontos Ihre Identität. Sie müssen Ihren Pass und Ihre Anmeldebescheinigung vorlegen.
Bei vielen Banken muss man für das Konto eine Gebühr bezahlen. Das Konto ermöglicht Ein- und Auszahlungen wie Gehaltszahlungen oder Mietüberweisungen sowie den Empfang von Sozialleistungen. Mit der Bank-Karte können Sie bargeldlos bezahlen und an Bankautomaten Geld abheben. Heben Sie Geld an Automaten ab, die zu Ihrer Bank gehören, ist das Abheben kostenfrei. Wenn Sie an Automaten Geld abheben, die nicht zu Ihrer Bank oder der Bankenverbund gehören, müssen Sie meistens eine Gebühr bezahlen!
9. Kindergarten und Schule
Ihre Kinder können sowohl den Kindergarten als auch die Schule in Deutschland besuchen. Melden Sie sich möglichst innerhalb der ersten Wochen nach dem Zuzug wegen des Schulbesuches beim Sozialamt und im Jugendamt Ihrer Stadt. Die Regelungen unterscheiden sich je nach Bundesland.
Die Schulen sind kostenlos. Zunächst besuchen Kinder vier Jahre lang eine Grundschule. Nach der vierten Klasse entscheidet sich, welche weiterführende Schule sie besuchen. Es gibt Hauptschulen, Realschulen, Gymnasien und Gesamtschulen. Die Lehrerinnen und Lehrer der Schulen geben Empfehlungen und beraten Sie für die Entscheidung.
Die Hauptschule endet nach der 9. Klasse mit dem Hauptschulabschluss, die Realschule nach der 10. Klasse mit dem Realschulabschluss. Danach können die Jugendlichen eine Berufsausbildung beginnen oder die Schule fortsetzen. Das Gymnasium schließt nach der 12. oder 13. Klasse mit dem Abitur, das zum Studium an einer Hochschule berechtigt. Das Abitur kann man auch über berufsbildende Schulen erreichen.
Besonderheiten von Schülerinnen und Schülern in der 11. Klasse der Ukraine
Geflüchtete ukrainische Schülerinnen und Schüler, die in diesem Jahr keinen Sekundarschulabschluss (Abschluss der 11. Klasse) machen können, sollen trotzdem ein Studium in Deutschland aufnehmen können. Das hat die Kultusministerkonferenz (KMK) beschlossen.
Der Grund ist, dass in diesem Jahr in der Ukraine keine regulären staatlichen Abschlussprüfungen stattfänden. Den Schülerinnen und Schülern sollen dadurch keine Nachteile entstehen.
Auch für Studierende im ersten Studienjahr sei die Aufnahme eines Studiums in Deutschland möglich, selbst wenn sie ihr Studienjahr nicht abschließen konnten.
Ukrainische Schülerinnen und Schüler, die keinen Abschluss machen können und ein Studium in Deutschland aufnehmen möchten, müssen sich beim jeweiligen Studienkolleg ihrer Wunschhochschule bewerben. Die Studienkollegs bereiten ausländische Bewerber auf ein Studium in Deutschland vor.
Wer bereits länger studiert, muss sich direkt bei der deutschen Hochschule bewerben.
(Quelle: tagesschau.de 20.4.22)
Für alle ukrainischen Schülerinnen und Schüler, die kurz vor dem Abschluss stehen, soll dieser in Deutschland ermöglicht werden. (Quelle: tagesschau.de 15.5.22)
10. Wie kann ich Freunde, Bekannte und Verwandte in Deutschland wiederfinden?
Wenn Sie nicht weiterwissen: Es gibt einen speziellen Suchdienst des Deutschen Roten Kreuzes DRK. Nehmen Sie Kontakt auf zur Zentrale in Hamburg:
DRK-Suchdienst
Oder kontaktieren Sie als Angehörige eine DRK-Suchdienststelle in Ihrer Nähe.
11. Deutsch lernen
Es gibt viele Möglichkeiten, Deutsch zu lernen.
Starten Sie doch online hier bei „Mein Weg nach Deutschland“ (auch in ukrainischer Sprache).
Kostenlose Deutschübungsangebote des Goethe-Instituts finden Sie hier:
Goethe-Institut: Kostenlos Deutsch üben
Die Onleihe des Goethe-Instituts finden Sie hier: Bibliothek - Onleihe - Goethe-Institut
Der Überblick über die DaF-Materialien des Service Onleihe: School Learning Titles. eLibrary of the Goethe-Institut (onleihe.de)
Besuchen Sie auch die kostenfreien Online-Angebote:
Deutsche Welle in ukrainischer Sprache
VHS Lernportal
Sie können hier auch „Ukrainisch“, „Russisch“ oder „Englisch“ unter Sprache wählen.
NEU: Integrationskurse
Fragen Sie die Volkshochschulen VHS oder andere Kursträger an Ihrem Ort. Dort gibt es ein breites Angebot an Sprach- und Integrationskursen. Sie können alle Integrationskurse kostenfrei besuchen.
- Erstorientierungskurse für Asylbewerber (EOK)
- Programm „Migrantinnen einfach stark im Alltag“ (MiA-Kurse)
- Allgemeine Integrationskurse
- Berufssprachkurse
Es stehen auch alle weiteren vom BAMF geförderten Kursarten zur Verfügung:
- Spezielle Kurse für junge Menschen, für Frauen und Eltern
- Alphabetisierungskurse
- „Zweitschriftlernerkurse“, die sich an Menschen richten, die das lateinische Alphabet noch nicht beherrschen (sondern z.B. nur das kyrillische).
- Intensivkurse
- Kurse für gehörlose und Kurse für blinde Menschen
Die passende Kursart wird im Rahmen eines Einstufungstests ermittelt.
Bitte informieren sie sich auch hier:
BAMF: FAQ: Informationen zum Integrationskurs für Geflüchtete aus der Ukraine
Verpflichtend ist die Teilnahme am Unterricht in deutscher Sprache, Geschichte und Kultur für Kriegsflüchtlinge aber nicht.
Die Deutschkurse des Goethe-Instituts finden Sie hier:
Goethe-Institut: Deutsch lernen in Deutschland
12. Arbeiten in Deutschland
Als ukrainische Kriegsflüchtlinge mit vorübergehendem Schutz werden Sie mit der Aufenthaltserlaubnis auch eine Arbeitserlaubnis bekommen. Damit sind Erwerbsarbeit und auch selbstständige Tätigkeiten erlaubt, im Aufenthaltstitel wird „Erwerbstätigkeit erlaubt“ eingetragen.
Bitte beginnen Sie die Arbeit erst, nachdem Sie die Fiktionsbescheinigung bekommen haben oder die Ausländerbehörde die Erlaubnis zugesichert hat. Ihr Arbeitgeber kann Ihnen dabei helfen.
Für die Arbeitssuche kontaktieren Sie bitte die nächste Agentur für Arbeit an Ihrem Wohnort / in Ihrer Region. Melden sie sich „arbeitssuchend“. Die Mitarbeitenden helfen Ihnen bei der Arbeitssuche.
Hier die Informationen der Bundesagentur für Arbeit:
Bundesagentur für Arbeit: Hilfe für Geflüchtete aus der Ukraine
Wenden Sie sich dazu bitte an die Agentur für Arbeit in dem Ort, in dem Sie in Deutschland wohnen.
Den Kontakt zu Ihrer Agentur für Arbeit finden Sie über die Dienststellensuche hier:
Bundesagentur für Arbeit: Suche Dienststellen
Beginnen Sie Ihre Suche, indem Sie Postleitzahl oder Ort eingeben.
Informationen in englischer Sprache:
Bundesagentur für Arbeit: Consultation and job placement
Zur Arbeitssuche online für ganz Deutschland gibt es die Jobbörse der Bundesagentur für Arbeit online: Bundesagentur für Arbeit: Jobsuche (leider nur in deutscher Sprache)
Umfangreiche Informationen zum Arbeiten, zur Ausbildung und zum Studium in Deutschland finden Sie hier auch in englischer und russischer Sprache: Make it in Germany
Sie haben bereits einen Berufsabschluss, berufliche Qualifikationen oder einen Hochschulabschluss?
Dann informieren Sie sich doch bitte hier über die Möglichkeiten und Wege der Anerkennung:
Anerkennung in Deutschland (Englisch)
Anerkennung in Deutschland (Russisch)
Informationen zur Anerkennung Ihres Abschlusses (auf Ukrainisch):
13. Informationen zu Corona
Die Ukraine ist seit dem 27. Februar nicht mehr als Hochrisikogebiet eingestuft. Damit besteht nach der Corona-Einreiseverordnung aktuell noch eine allgemeine Testpflicht, aber kein Quarantäne- oder Anmeldeerfordernis mehr. Bei Ihrer Einreise haben Sie einen Impf-, Genesenen- oder Testnachweis bei sich. Kinder unter 12 Jahren benötigen keinen Nachweis. Wenn Sie keinen Nachweis haben, lassen Sie sich testen. An der Grenze werden freiwillige Tests bei der Einreise angeboten. Bei Covid-Symptomen werden medizinische Fachkräfte konsultiert. In ganz Deutschland gibt es kostenlose Teststellen für Corona-Schnelltests.
Bundesministerium für Gesundheit: Informationen bei der Einreise
14. Infos für Helferinnen und Helfer
Wenn Sie helfen wollen, schauen Sie auf den Webseiten Ihrer Stadt. Es gibt sehr viele lokale Angebote.
Weitere hilfreiche Informationen:
- Tüftelakademie: Bilderwörterbuch
- Wichtige Begriffe auf Deutsch und Ukrainisch: Mein Weg nach Deutschland: Glossar
- Was müssen Helfer bei der Aufnahme von Geflüchteten beachten: Tagesschau: FAQ-Aufnahme - Geflüchtete
- WDR: Für Ukrainer in Deutschland - Informationen im Überblick: Der Westdeutsche Rundfunk wdr beantwortet Fragen für Ankommende und Helfende - auf Ukrainisch und Deutsch zu verschiedenen Themen.
- Struktur in den Alltag bringen - Kinder fühlen anders.
Web.de: Kriegsflüchtlinge aufnehmen: Wie schenkt man Geborgenheit?
Ein Interview mit Léanne Bertz, Psychologin und Rettungssanitäterin, Fachlehrerin Rettungsdienst an der Johanniter-Akademie in Hannover. Von Tatjana Krieger für WEB.DE, GMX und 1&1 - Direkter „Draht“ für Kinder und Jugendliche Krisenchat ist eine digitale, professionelle psychosoziale Beratung in Berlin per Chat in Echtzeit, rund um die Uhr, ohne Registrierung, kostenlos und vertraulich. Die Beratung wird ausschließlich von Fachleuten mit entsprechenden Qualifikationen, Zusatzausbildung und Beratungserfahrung durchgeführt. Gefördert vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Psychosoziale Soforthilfe (SMS/ Whatsapp) für ukrainische Kinder und Jugendliche: Krisenchat: Ukraine
Für weitere Fragen erreichen Sie uns am besten über das Kontaktformular.
Sie sind schon in Deutschland? Dann geben Sie bitte auch direkt Ihren Aufenthaltsort an.
Sie erreichen uns Montag bis Freitag. Durch die vielen Anfragen kann die Antwort etwas dauern. Danke für Ihr Verständnis.
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