So funktioniert die Bundestagswahl

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Zwei Wahlsysteme = zwei Stimmen? Klingt kompliziert. Foto: © Patrick Hamouz

„Sie haben zwei Stimmen“. In großen Lettern prangt der Satz auf den Stimmzetteln und hinterlässt bei nicht wenigen Wählern ratlose Gesichter. In Deutschland wird der Bundestag nach dem Prinzip der „personalisierten Verhältniswahl“ gewählt. Das ist eine Kombination von zwei Wahlsystemen: Verhältniswahl und Mehrheitswahl. Also: zwei Wahlsysteme = zwei Stimmen? Klingt kompliziert.

Der Bundestag entsteht aus einer Kombination von Verhältnis- und Mehrheitswahl. Das soll die Vorteilen beider Systeme verbinden... oder ihre Nachteile minimieren. Es kommt auf die Perspektive an.

Die reine Mehrheitswahl führt oft zu Zwei-Parteiensystemen; kleinere Parteien und damit Minderheiteninteressen bleiben dabei oft auf der Strecke. Dafür sorgt die Mehrheitswahl in der Regel für eindeutige Wahlergebnisse und stabile Regierungsmehrheiten.

Im Gegensatz dazu droht bei der Verhältniswahl eine Zersplitterung des Parlaments, wenn dort sehr viele (kleine) Parteien vertreten sind. Um Regierungen zu bilden, raufen sich in der Regel Parteien zu Koalitionen zusammen: nicht immer eine leichte Aufgabe. Allerdings bilden die Ergebnisse von Verhältniswahlen den „Wählerwillen“ genauer ab, denn sie stärken die Rolle kleinerer und mittlerer Parteien beziehungsweise sie ermöglichen ihnen überhaupt erst den Einzug ins Parlament.

Auf den folgenden Seiten erfahrt ihr, wo und wie beide Wahlsysteme bei der Wahl zum Deutschen Bundestag angewandt werden.

1. Die Erststimme: The winner takes it all
2. Die Zweitstimme... und warum sie „wichtiger“ ist

3. Die Fünf-Prozent-Hürde... überspringen und unterlaufen

4. Überhangmandate: 299 + 299 = 622?


1. Die Erststimme

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September 2013

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