Glossar

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J


Journalist/in
In den Zeitungen lesen wir Artikel über viele verschiedene Themen. Im Fernsehen sehen wir ein Fußballspiel und hören jemanden, der es kommentiert. Journalisten, Reporter und Auslandskorrespondenten sind diejenigen, die für Fernsehen, Radio, Zeitungen oder Nachrichtenagenturen über wichtige Ereignisse aus fremden Ländern berichten. Das Wort "Journalist" kommt vom französischen "journal", was so viel wie Tageszeitung bedeutet. Viele Journalisten haben sich auf bestimmte Bereiche spezialisiert. Ein Spezialgebiet ist zum Beispiel die Politik, einige berichten über Sport, andere über Kultur oder über Themen aus der Wissenschaft. Auch die Fotografinnen und Fotografen, deren Bilder in den Zeitungen erscheinen, sind Journalisten, nämlich Bildjournalisten.

Judentum
Das Judentum ist eine der fünf großen Weltreligionen (neben Christentum, Islam, Buddhismus und Hinduismus). Es entstand etwa 2000 Jahre vor Christus. Weltweit gehören über 14 Millionen Menschen dem Judentum an. Unter den Weltreligionen, die nur einen Gott verehren (das sind die sogenannten monotheistischen Religionen), ist das Judentum die älteste. Aus ihm haben sich das Christentum und der Islam entwickelt. Die wichtigsten Schriften sind der Tanach (das Alte Testament) sowie der Talmud (die Sammlung der Gesetze und religiösen Traditionen). Die Juden glauben an einen Gott, den sie Jahwe nennen. Er wird als Schöpfer der Welt verehrt. Das Gotteshaus der Juden heißt Synagoge. Mit "Judentum" ist zunächst die Religion des jüdischen Volkes gemeint. Mit diesem Begriff bezeichnet man aber auch die Gemeinschaft aller Menschen, die dem jüdischen Volk angehören. Nach religiöser Tradition gilt als Jude, wer eine jüdische Mutter hat. Aber es ist auch möglich, das Judentum anzunehmen. Wichtig für die gläubigen Juden ist es, sich an die religiösen Gesetze zu halten. Dazu gehört besonders die Achtung des Sabbath, der am Freitagabend beginnt und bis zum Samstagabend dauert. Die Juden haben auch einen eigenen Kalender und eigene Feiertage. In ihrer langen Geschichte sind die Juden immer wieder verfolgt und vertrieben worden. Seit der Zerstörung des Tempels in Jerusalem durch die Römer im Jahr 70 nach Christus lebten sie nicht mehr in ihrem eigenen Land, sondern über die ganze Welt verteilt in der Diaspora. In der Zeit des Nationalsozialismus wurden die Juden in Deutschland und in den von den Deutschen besetzten Ländern Europas verfolgt, 6 Millionen Juden wurden während des Holocaust ermordet. Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde der Staat Israel als jüdischer Staat gegründet. Heute lebt dort etwa die Hälfte aller Juden. In Deutschland leben heute etwa 250.000 Jüdinnen und Juden. Die Anzahl der Anhänger/innen aller großen Religionen in Deutschland und weltweit findet ihr beim Stichwort "Religion".

Jugendamt
Ein Jugendamt gibt es in allen Städten und Landkreisen. Es ist eine Behörde, die für die öffentliche Kinder- und Jugendhilfe zuständig ist. Das Jugendamt kann angesprochen werden, wenn es Probleme in der Familie gibt, die ohne Hilfe von außen nicht gelöst werden können. Zu den Aufgaben eines Jugendamtes gehört vor allem der Schutz der Pflegekinder, die Beratung in Fragen der Heimerziehung, Hilfsangebote für Mütter und Kinder sowie die Kinder- und Jugenderholung. Wenn es nötig ist, kann das Jugendamt zum Wohl des Kindes eingreifen. Die Jugendämter haben auch die Aufsicht über private Tagesstätten, Kindergärten und Horte.

Jugendkriminalität
Mit "Jugendkriminalität" bezeichnet man alle Straftaten, die von Jugendlichen (14-17 Jahre) und Heranwachsenden (18-20 Jahre) begangen werden. Jugendliche, die sich strafbar gemacht haben, können vor Gericht gestellt werden. Diese Fälle werden nach dem Jugendstrafrecht verhandelt. Wenn Kinder bis 14 Jahre Straftaten begehen, spricht man von "Kinderkriminalität". Kinder gelten zwar als strafunmündig, können also nicht vor Gericht gestellt werden. Allerdings können auch schon Kinder ab 7 Jahren zu Schadensersatz und Schmerzensgeld verpflichtet werden. Der Begriff "Kriminalität" kommt übrigens vom lateinischen Wort "crimen" und bedeutet "Vergehen", "Verbrechen". Natürlich werden nicht alle Jugendlichen, die einmal eine Straftat begangen haben, später kriminell, und nicht jede Straftat ist ein Verbrechen, für das man ein Leben lang bezahlen muss. Aber bei fast jeder Straftat gibt es Menschen, die dadurch Schaden erleiden, Angst haben oder sich bedroht fühlen. Opfer von jugendlichen Kriminellen sind oft andere Jugendliche. Gegen Drogenkriminalität, Gewalttaten oder Erpressung auf dem Schulhof muss man versuchen, sich zu verteidigen. Wer Opfer geworden ist, sollte darüber auf jeden Fall mit seinen Eltern oder einem Vertrauenslehrer sprechen. Hilfe gibt es in der Regel auch beim Jugendamt oder der Polizei.

Jugendpolitik
Jugendliche können bis zur Volljährigkeit ihre Interessen selbst nur eingeschränkt vertreten und sie können auch politisch nur begrenzt aktiv sein. Daher kümmert sich der Staat um ihre Interessen. Auf Bundesebene ist das Ministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend für die Jugendpolitik zuständig. Hier werden die politischen Entscheidungen darüber getroffen, welche Grundsätze in der Jugendpolitik gelten sollen und wofür Geld ausgegeben wird. Die direkten Ansprechpartner in den Städten und Gemeinden für die Jugendlichen sind die Jugendämter. Sie sind für alle Projekte zur sozialen Förderung von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen zuständig. Sie beraten, wenn Jugendliche Probleme in ihren Familien haben. In der Jugendpolitik engagieren sich auch die kirchlichen Einrichtungen wie Diakonie und Caritas. Zahlreiche Jugendverbände, Jugendgruppen, Sportvereine und andere Freizeitorganisationen wie zum Beispiel die Pfadfinder kümmern sich mit verschiedenen Angeboten um Jugendliche. Die meisten Parteien haben in ihren Programmen festgelegt, welche Vorstellungen sie für die Jugendpolitik haben. In den Jugendorganisationen der Parteien können Jugendliche ihre Vorstellungen und Ideen einbringen. Ein wichtiger Teil der Jugendpolitik ist der internationale Austausch. Es gibt viele Programme und Initiativen, die dazu beitragen sollen, dass sich Jugendliche in Europa besser kennen lernen, um zukünftige Aufgaben gemeinsam und im gegenseitigen Verständnis meistern zu können. Jugendschutz Kinder und Jugendliche haben noch nicht so viele Erfahrungen gesammelt, um jede Bedrohung und Gefahr zu erkennen und richtig darauf zu reagieren. Die Erziehungsberechtigten, das sind zumeist die Eltern, müssen dafür sorgen, dass ihren Kindern kein Unrecht geschieht, und dass ihnen kein Schaden zugefügt wird. Aber auch der Staat sorgt dafür, dass Kinder und Jugendliche geschützt werden. Dazu gibt es eine Vielzahl von Gesetzen. Das bekannteste dieser Gesetze ist das Jugendschutzgesetz. Es regelt zum Beispiel den Verkauf und den Konsum von Tabak und Alkohol für Jugendliche. Doch beim Jugendschutz geht es nicht nur darum, Jugendlichen etwas zu verbieten, sondern die Kinder auch vor Ungerechtigkeiten in Schutz zu nehmen, sie in ihrer Entwicklung zu unterstützen. So werden die Kinder und Jugendlichen durch Gesetz davor geschützt, dass sie wie Erwachsene bestraft werden, wenn sie ein Unrecht getan haben. Auch die Jugendämter handeln im Sinne des Jugendschutzes, wenn sie zum Beispiel für Kinder, deren Eltern sich nicht um sie kümmern können, Pflegefamilien finden. Der Gedanke, dass der Staat Jugendliche besonders schützen muss, entstand vor fast 200 Jahren zu Beginn des industriellen Zeitalters. Damals mussten viele Kinder und Jugendliche in Fabriken hart arbeiten. Sie erlitten oftmals Schäden in ihrer körperlichen und seelischen Entwicklung. So entstand die Idee, die Jugend vor diesen Gefahren besonders zu schützen und es wurden die ersten Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes erlassen.

Jugendschutzgesetz
Das Jugendschutzgesetz ist kein einzelnes Gesetz, sondern mehrere besondere gesetzliche Vorschriften zum Schutz von Kindern und Jugendlichen. So gibt es, um ein Beispiel zu nennen, das "Jugendarbeitsschutzgesetz". Es verbietet, dass Jugendliche unter 15 Jahren arbeiten. (Hier gibt es einige genau geregelte Ausnahmen, wenn Kinder zum Beispiel in Filmen oder im Theater mitspielen.) Ein weiteres Jugendschutzgesetz, genauer das "Gesetz zum Schutz der Jugend in der Öffentlichkeit", beschäftigt sich mit den Gefahren, denen Kinder und Jugendliche ausgesetzt sind, wenn sie zum Beispiel Spielhallen besuchen. Der Zutritt für sie ist verboten. Auch darf an Kinder und Jugendliche kein Alkohol verkauft werden. Wenn diese Gesetze nicht eingehalten werden, kann der Besitzer des Geschäftes oder Lokales bestraft werden. Wer Bücher, Zeitungen oder Videos, die Gewalttaten beschönigen, an Kinder und Jugendliche verleiht oder verkauft, muss auch mit einer Strafe rechnen.

Jugendstrafrecht
Wenn ein Jugendlicher ab 14 Jahre eine Straftat begeht und angezeigt wird, muss er damit rechnen, auch bestraft zu werden. Es wird angenommen, dass Jugendliche in diesem Alter reif genug sind, um einzusehen, dass zum Beispiel Stehlen oder Beschädigen von Sachen, dass Körperverletzung oder Einbrechen kein Spaß sind, sondern Unrecht. Allerdings werden die Täter in diesem jugendlichen Alter (von 14 bis 18 Jahren, in vielen Fällen auch bis 21 Jahren) nicht nach dem gleichen Strafrecht wie Erwachsene verurteilt. Bei ihnen gilt das Jugendstrafrecht. Das wurde in Deutschland 1974 eingeführt. Es soll in erster Linie nicht bestrafen, sondern erziehen. Wenn ein Jugendlicher gegen ein Gesetz verstoßen hat und straffällig geworden ist, sind die sogenannten Jugendgerichte zuständig. Hier werden die jungen Täter oder Täterinnen nicht gleich ins Gefängnis gesperrt, sondern zuerst verwarnt. Es werden sogenannte Auflagen erteilt: Zum Beispiel muss sich ein junger Dieb jede Woche beim Gericht melden oder bestimmte soziale Arbeiten übernehmen. Je nach Schwere des Falles kann er auch einige Wochen unter Jugendarrest gestellt werden. Das Gericht prüft immer, ob bei einem jungen Täter die Hoffnung besteht, dass er sich bessert. Bei ganz schweren Fällen, wenn jemand immer wieder eines Diebstahls überführt wurde oder sogar einen Mord begangen hat, kann eine Jugendstrafe im Gefängnis verhängt werden. Dies bedeutet dann Jugendhaftanstalt für mindestens sechs Monate, bei schweren Verbrechen bis zu zehn Jahren. Die Verhandlungen vor dem Jugendgericht sind – anders als andere Gerichtsverhandlungen – nicht öffentlich. Dies heißt, dass bei Jugendlichen bis 18 Jahren keine Zuschauer dabei sein dürfen, bei älteren Jugendlichen sind Zuschauer dagegen zugelassen. Die Strafen werden in einem sogenannten Erziehungsregister gespeichert.