Kontakt und Einschreibung
Hongkong

Eingang zu unseren Klassenräumen Foto: Paul Hui © Goethe-Institut Hongkong

In unserem Sprachkursbüro helfen wir Ihnen gerne weiter, wenn Sie einen Kurs in Hong Kong oder in Deutschland buchen oder eine unserer Prüfungen ablegen wollen.
 
Kontakt
14/F Hong Kong Arts Centre
2, Harbour Road, Wanchai
Hong Kong
Tel. +852 28299914
Fax +852 28024363
german-hongkong@goethe.de


Öffnungszeiten des Sprachkursbüros für Allgemeine Informationen und Einschreibung:

Montag:   11.00 Uhr - 20.00 Uhr
Dienstag - Freitag: 10:00 Uhr - 20:00 Uhr
Samstag: 9.30 Uhr - 18.00 Uhr
Sonntag:  geschlossen

Regelungen im Falle eines Taifuns
 

Einschreibung in Standardkurse für Erwachsene
  • Wenn Sie mit dem Deutschlernen anfangen möchten, melden Sie sich bitte onlinefür einen Deutschkurs A1.1 für Anfänger an.
  • Sollten Sie bereits über Deutschkenntnisse verfügen, melden Sie sich bitte zunächst online für einen Einstufungstest an, damit Sie herausfinden können, welcher Kurs der passende für Sie ist. Wenn Sie sich anschließend für einen Kurs bei uns am Goethe-Institut einschreiben, erstatten wir Ihnen die Gebühr für den Einstufungstest. Bitte machen Sie auch den Einstufungstest, wenn Sie vor mehr als 6 Monaten das letzten Mal einen Kurs am Goethe-Institut Hongkong besucht haben.
Wenn Sie am Programm des Continuing Education Fund teilnehmen möchten, müssen Sie innerhalb eines Jahres nach erfolgreichem Abschluss des Kurses (der jeweils nach dem jeweiligen Kurs berechnet werden sollte) und vor Erreichen der 71-Jährigen das ausgefüllte Antragsformular zusammen mit einer Kopie der folgenden Dokumente beim Office of the Continuing Education Fund (OCEF) einreichen (Adresse: Units 07-11, 25/F., CDW Building, 388 Castle Peak Road, Tsuen Wan, Hongkong)

    Erforderliche Dokumente:
  1. Hongkong Smart Identity Card,
  2. Einweg-Genehmigung (falls zutreffend),
  3. Dokumentierender Nachweis der gezahlten Studiengebühren,
  4. Dokumentierter Nachweis über den erfolgreichen Abschluss der Kurse,
  5. Benchmark-Test / Prüfungsergebnis (gilt nur für Bewerber, die Sprachkurse sowie eine bestimmte Benchmark-Test / Prüfung auf dem angegebenen (oder höheren) Niveau in Bezug auf die Kurse absolviert haben),
  6.  Dokumentierter Nachweis der Benchmark-Test / Prüfungsgebühr (gilt nur für Bewerber, die Sprachkurse sowie eine bestimmte Benchmark-Test / Prüfung auf dem angegebenen (oder höheren) Niveau in Bezug auf die Kurs(e)) ,
  7. Vorderseite des Bankbuchs oder des Kontoauszugs des Antragstellers mit Name, Kontonummer und Bankname des Antragstellers/Bankleitzahl.
Informationen zum Continuing Education Fund (CEF) der Regierung von Hongkong Programm finden Sie unter http://www.wfsfaa.gov.hk/cef/apply.htm. Sie können auch die 24-Stunden-Hotline unter der Nummer 3142 2277 anrufen.

Das Goethe-Institut Hongkong bietet an, Kursgebühren in monatlichen Ratenzahlungen zu begleichen. Für nähere Informationen kontaktieren Sie bitte unsere Sprachabteilung.

Der Continuing Education Fund(CEF) fördert Erwachsene mit Lernbedürfnissen, die sich der Weiterbildung widmen. Anspruchsberechtigte Antragsteller können innerhalb eines Jahres nach erfolgreichem Abschluss der erstattungsfähigen CEF-Kurse und vor Erreichen des 71. Lebensjahres unbegrenzt viele Anträge auf Rückerstattung der Gebühren bis zu einer Höchstsumme von HK$20.000  stellen. Die Zuzahlungsquoten der Lernenden (d.h. der Prozentsatz der von den Lernenden zu tragenden Gebühren) für den ersten HK$10.000 Zuschuss betragen 20% der Kursgebühr und für den zweiten HK$10.000 Zuschuss 40% der Kursgebühr.

Für Antragsteller, die ein CEF-Konto vor dem 1. April 2019 eröffnet haben, haben sie auch Anspruch auf den zusätzlichen Zuschuss von 10.000 HK$ und den ungenutzten Saldo (falls vorhanden) des ursprünglichen Zuschusses von 10.000 HK$, unabhängig davon, ob ihre Konten in der Vergangenheit geschlossen wurden. Die Eigenzahlungsquoten sind die gleichen wie oben.

Wer kann sich bewerben?
Die, die -
  • Einwohner Hongkongs, die das Recht auf Aufenthalt oder das Recht auf Landung oder Aufenthalt in Hongkong ohne Einschränkung haben, d.h. "A" (Aufenthaltsrecht), "R" (Landungsrecht) oder "U" (Aufenthalt in Hongkong ohne Einschränkung), sollten unterhalb des Geburtsdatums auf der HK Smart Identity Card erscheinen, oder Inhaber einer One-Way-Erlaubnis aus dem chinesischen Festland. Für Details zur Bedeutung der Symbole besuchen Sie bitte die Website der Einwanderungsbehörde.
  • Im Alter zwischen 18 und 70 Jahren (d.h. vor Vollendung des 71. Lebensjahres) sowohl zu dem Zeitpunkt, zu dem der beantragte GERK-Kurs beginnt, als auch zu dem Zeitpunkt, zu dem ein Antrag auf Erstattung der Gebühren gestellt wird, der innerhalb eines Jahres nach erfolgreichem Abschluss des GERK-Kurses erfolgen sollte. Verspätete Bewerbungen werden nicht akzeptiert;
  • sich angemeldet und die Studiengebühr für den erstattungsfähigen Kurs des GER bezahlt haben; und
  • keine anderen öffentlichen Mittel oder Unterstützung im Rahmen anderer öffentlich finanzierter finanzieller Unterstützungssysteme für denselben Kurs erhalten haben.

    Erstattungsfähige Kurse im Goethe-Institut Hong Kong:
  • A1 Communicating in German (besteht aus 4 Modulen - A1.1 + A1.2 + A1.3 + A1.4)
  • A2-C German for Conversation  (besteht aus 4 Modulen - A2.1C + A2.2C + A2.3C + A2.4C)
Bedingungen für die Erstattung:
  • Schließen Sie alle 4 Module des Kurses erfolgreich ab. Jedes Modul mit mindestens 80% Anwesenheit (d. H. Mindestens 7 von 9 Lektionen; eine verspätete Ankunft oder eine vorzeitige Abreise von mehr als 20 Minuten wird als abwesend betrachtet).
  • Bestehen der Benchmark-Prüfung des Kurses mit mindestens 60%. Die Benchmark-Prüfungen sind:
o A1 - Start Deutsch 1
o A2-C - Goethe-Zertifikat A2

Bei der CEF einzureichende Unterlagen zur Erstattung:
  • Anmeldebestätigung aller 4 Module (z. B. für A1, Bestätigung von A1.1 bis A1.4; für A2, Bestätigung von A2.1 bis A2.4)
  • Teilnahmebestätigung für alle 4 Module (z. B. für A1: Teilnahmebestätigung von A1.1 bis A1.4; für A2: Teilnahmebestätigung von A2.1 bis A2.4)
  • Bestehen der Benchmark-Prüfung (z. B. Start Deutsch 1 für A1, Goethe-Zertifikat A2 für A2) und Abgabe der Prüfungsurkunde
  • Kopien der Quittungen der Prüfung
Bewerber sollten das ausgefüllte Erstattungsformular zusammen mit den oben genannten Dokumenten zum Abdruck an die Sprachabteilung schicken und an die CEF senden.

Wenn Sie nicht alle erforderlichen Unterlagen vorlegen, kann dies zur Zurückweisung des Erstattungsanspruchs führen.

Andere Dinge zu beachten:
  • Bitte bewahren Sie Ihre Quittungen ordnungsgemäß auf. Wenn Sie nach der dritten Lektion jedes Moduls keine Quittungen erhalten haben, wenden Sie sich bitte an die Sprachabteilung (HK Art Center, 14. Etage, Tel .: 2802 0088). Nach Ablauf der Laufzeit können keine Belege ausgestellt werden.
  • Die Teilnahmebestätigung und die Prüfungsurkunde werden in der letzten Stunde jedes Semesters verteilt. Schüler, die nicht an der letzten Stunde teilnehmen, können ihre Zeugnisse bis zum Ende des nächsten Semesters an der Rezeption abholen.
  • Nicht abgeholte Zertifikate werden bis zum Ende der nächsten Laufzeit aufbewahrt. danach werden nicht abgeholte Zertifikate verworfen und es werden keine Duplikate ausgestellt.
Weitere Informationen zu CEF erhalten Sie unter der 24-Stunden-Hotline von CEF unter 3142 2277 oder unter http://www.wfsfaa.gov.hk/cef/
 


1) Laden Sie das Antragsformular hier herunter: 

2) Bitte füllen Sie das Antragsformular mit den Kurs- und Prüfungsdetails aus:
a) Kursbeginn = der erste Kurstag von A1.1 oder A2.1
b) Datum des Abschlusses des Kurses = das letzte Datum des Kurses A1.4 oder A2.4
c) Datum der 1. bezahlten Rate der Studiengebühren: das Ausstellungsdatum auf der Bestätigung Ihres A1.1-Kurses oder A2.1-Kurses
d) Tatsächliche Höhe der gezahlten Studiengebühren: Die Gesamtkursgebühr von A1.1 + A1.2 + A1.3 + A1.4 oder die Gesamtkursgebühr von A2.1 + A2.2 + A2.3 + A2.4
e) Name des Benchmark-Tests / der Prüfung: 1) Prüfung der A1-Lehrveranstaltung: Goethe-Zertifikat A1: Start Deutsch 1, 2) Prüfung der A2-Lehrveranstaltung: Goethe-Zertifikat A2
f) Datum des Benchmark-Tests / der Prüfung: das Datum der Prüfung, das in Ihrem Zertifikat angegeben ist: Start Deutsch 1-Prüfung oder Goethe-Zertifikat A2
g) Datum, wenn die Prüfungsgebühr bezahlt ist: das Ausstellungsdatum auf der Prüfungsbestätigung
h) Entrichtete Benchmark-Test- / Prüfungsgebühr: Die auf der Prüfungsbestätigung angegebene Prüfungsgebühr
 
3) Zehn Originaldokumente, die die CEF-Erstattung belegen
Bitte bringen Sie alle zehn Originaldokumente mit Ihrem Original-CEF-Antragsformular in unser Büro, um sie dort stempeln zu lassen 
• Original-Kursbestätigung aller 4 Module, die Sie bei Zahlung der Kursgebühr erhalten (z. B. für A1 Bestätigung von A1.1, A1.2, A1.3 und A1.4; für A2 Bestätigung von A2.1, A2.2, A2.3 und A2.4)
• Original-Teilnahmebestätigung aller 4 Module, die Sie am letzten Tag jedes Semesters von Ihrem Lehrer erhalten, wenn Sie mindestens 7 Lektionen von 9 Lektionen besuchhaben (z. B. für A1: Teilnahmebestätigungen von A1.1 bis A1.4; für A2: Teilnahmebescheinigungen von A2.1 bis A2.4)
• das Original-Prüfungszeugnis (Goethe-Zertifikat A1: Start Deutsch 1 Prüfung oder Goethe-Zertifikat A2 Prüfung)
• Original-Prüfungsbestätigung, die Sie erhalten, wenn Sie die Prüfungsgebühr bezahlt haben

4) Die zehn Originaldokumente werden von unserer Sprachabteilung geprüft und abgestempelt. Gleichzeitig wird Ihr Original-CEF-Antragsformular von unserer Sprachabteilung geprüft und abgestempelt

5) Nachdem die zehn Originaldokumente und das Original-CEF-Antragsformular abgestempelt wurden, rufen wir Sie an, sie können mit Ihrer HKID oder Ihrem Pass an unsere Rezeption kommen, um die zehn abgestempelten Originaldokumente und das abgestempelte Original-CEF-Antragsformular abzuholen

6) Nachdem Sie die zehn abgestempelten Originaldokumente und das abgestempelte Original-CEF-Antragsformular an unserer Rezeption abgeholt haben, erstellen Sie bitte eine Kopie der zehn abgestempelten Originaldokumente und Ihres CEF-Antragsformulars

7) Bitte senden Sie die Kopien der zehn gestempelten Dokumente und des Original-CEF-Antragsformulars zur Erstattung an CEF
 

Sie verfügen schon über Deutschkenntnisse und möchten wissen, welche Kursstufe die richtige für Sie ist?
Oder Sie haben vor mehr als sechs Monaten das letzte Mal einen Deutschkurs am Goethe-Institut Hongkong besucht?

Dann möchten wir Sie bitten, unseren Einstufungstest durchzuführen. Das Verfahren, um Ihren derzeitigen Sprachstand im Deutschen zu ermitteln, besteht aus 2 Teilen:

  1. Einem schriftlichen Online-Einstufungstest, den Sie bitte zu Hause ausfüllen, bevor Sie
  2. Zum mündlichen Einstufungsgespräch im Institut.

Der Einstufungstest kostet 100 HKD. Wenn Sie sich innerhalb von 4 Monaten nach dem Einstufungsgespräch in einen unserer Deutschkurse einschreiben, wird die Einstufungstest-Gebühr von Ihrer Kursgebühr abgezogen.
Online-Einstufungstest buchen Haben Sie weitere Fragen zur Einstufung oder passt Ihnen keiner der Termine? Dann schreiben Sie bitte eine E-Mail an uns unter placement-hongkong@goethe.de und wir werden uns so bald wie möglich bei Ihnen melden.

Extensivkurse für Erwachsene (ab 16 Jahren)

Term 1/2021
Kursdauer: 04.01. – 14.03.2021

Term 2/2021
Kursdauer: 15.03. - 25.05. & 29.05.2021

Term 3/2021
Kursdauer: 27.05. & 31.05. - 02.08.2021

Term 4/2021
Kursdauer: 06.08. - 13.10.2021

Term 5/2021
Kursdauer: 15.10. - 19.12.2021

Kurse für Kinder (5-7, 8-11 Jahre) und Jugendliche (12 – 15 Jahre):
1. Jahreshälfte 2021: 18.01. – Juni / Juli 2021
2. Jahreshälfte 2021: 06.09. – 19.12.2021
 
Änderungen vorbehalten.

Sprachkurs-Typ Preis pro Kursabschnitt
Standardkurse für Erwachsene (9 Wochen, 27 Stunden) 2.800 HKD
Schnellkurse für Erwachsene (9 Wochen, 54 Stunden) 5.600 HKD
Standardkurse für Jugendliche, 12-15 Jahre (15 Wochen, 22.5 Stunden) 3.100 HKD
Goethe-Junior "Deutschprofis" A1-Niveau, 8-11 Jahre (12 Wochen, 18 Stunden) 3.200 HKD
Goethe-Junior "Deutschprofis" Niveaus A2 und B1, 8-11 Jahre (15 Wochen, 22.5 Stunden) 3.800 HKD
Goethe-Kids: Deutsch mit Hans Hase, Deutsch mit Bruno Bär, 5-7 Jahre (15 Wochen, 15 Stunden) 3.800 HKD

Bitte beachten Sie bei der Online-Einschreibung mit Kreditkarte: Ab dem 15. März 2021 handelt es sich um eine internationale Transaktion, für die Ihre Bank gegebenenfalls Gebühren erhebt. Das Goethe-Institut kann etwaige Bearbeitungsgebühren, die von Ihrem Kreditkartenanbieter erhoben werden, nicht zurückerstatten.
 
Lernmaterialien  
studio 21 A1 / A2 / B1 (Kursbuch inkl. DVD und Übungen) 300 HKD
studio 21 A1 / A2 Intensivtraining 150 HKD
studio express A1 / A2 200 HKD
sicher! B1+ (Kursbuch mit Arbeitsbuch) 300 HKD
Sicher! B2.1 / B2.2 / C1.1 / C1.2 (Kursbuch mit Arbeitsbuch) 150 HKD
Erkundungen C2 300 HKD
"Beste Freunde" A1.1 / A1.2 / A2.1 / A2.2 / B1.1 / B1.2 (Kursbuch mit Arbeitsbuch) 300 HKD
"Die Deutschprofis" A1.1 / A1.2 / A2.1 / A2.2 / B1.1 (Kursbuch mit Arbeitsbuch) 300 HKD
"Bruno und ich" 1 / 2 (Kursbuch mit Arbeitsbuch)               300 HKD

Die Teilnehmer der Kurse des Goethe-Instituts können Bücher und CDs an unserer Rezeption im 14. Stock des Hong Kong Arts Centres kaufen. Wir können leider keine Materialien an Personen verkaufen, die nicht in unseren Kursen eingeschrieben sind. Bitte zeigen Sie daher Ihre Einschreibungsquittung, wenn Sie die Bücher und CDs kaufen.
  Wenn Sie an einem Kurs am Samstagmorgen oder am Sontag teilnehmen, kaufen Sie bitte die Bücher ein paar Tage früher, da die Rezeption Sontag nicht geöffnet ist.

1. Altersbeschränkungen für die Kurse
Kursteilnehmer in Erwachsenenkursen müssen mindestens 16 Jahre alt sein.
Kursteilnehmer in Jugendkursen: 12-15 Jahre alt
Kursteilnehmer in Junior-Kinderkursen ("Deutschprofis"): 8-11 Jahre alt
Kursteilnehmer in Kids-Kinderkursen ("Hans Hase", "Bruno der Bär"): 5-7 Jahre alt

2. Zahlungsbedingungen
Ein Platz im Kurs ist nur nach voller Zahlung der Kursgebühr gesichert. 

Das Goethe-Institut Hongkong bietet an, Kursgebühren der Standardkurse in monatlichen Ratenzahlungen zu begleichen. Für nähere Informationen kontaktieren Sie bitte unsere Sprachabteilung.

3. Preise
Die zum Zeitpunkt der Anmeldung gültigen Preise auf der Website des Goethe-Instituts Hongkong sind Vertragsbestandteil.

4. Rücktritt
4.1 Bei Rücktritt von einem bereits gebuchten Kurs fallen folgende Stornogebühren an:
Rücktritt bis zu 28 Tage vor Kursbeginn 10% der Kursgebühr
Rücktritt bis zu 7 Tage vor Kursbeginn 20% der Kursgebühr
Rücktritt bis zu 1 Tag vor Kursbeginn 30% der Kursgebühr
Rücktritt ab Kursbeginn 100% der Kursgebühr

4.2 Wird ein Kurs vom Goethe-Institut gestrichen, so wird die Gebühr dem Teilnehmer voll erstattet.

5. Kurseinteilung/Klassengröße
5.1 Die Zuweisung zu einer Kursstufe erfolgt durch das Goethe-Institut aufgrund des Einstufungstests im Institut. 
5.2 Unsere Kurse haben mindestens 10 und höchstens 18 Teilnehmer. Sollte bei Kursbeginn eine zu geringe Teilnehmerzahl vorliegen, behalten wir uns vor, diesen Kurs zu annullieren oder zu verschieben. In diesem Fall bieten wir den Teilnehmern die Möglichkeit, in einen anderen Kurs zu wechseln oder die gesamte Kursgebühr zurück zu erhalten. 
5.3 Leider können nur solche Kurse zustande kommen, die bei Ende der Einschreibungsfrist die Mindestteilnehmerzahl aufweisen

6. Kurswechsel
Ein Kurswechsel innerhalb eines Niveaus ist einmalig nur in den ersten 5 Wochen des Kurses möglich und nur, wenn in dem gewünschten Kurs noch freie Plätze sind. Der Kurs kann nur einmal gewechselt werden, ein Wechsel zurück oder in einen anderen Kurs ist anschließend nicht mehr möglich.

7. Lehrereinsatz
Die Lehrereinteilung für die einzelnen Kurse erfolgt unter Vorbehalt und kann sich ändern.

8. Urheberrecht
Foto-, Audio- und Videoaufnahmen während des Unterrichts sind ohne die ausdrückliche Genehmigung der Leitung des Goethe-Instituts und der Lehrkraft nicht gestattet. Vom Goethe-Institut erarbeitetes Unterrichtsmaterial ist nur zur Eigennutzung vorgesehen und darf nicht an Dritte weitergegeben werden.

9. Haftung des Goethe-lnstituts/ Höhere Gewalt
Die Haftung des Goethe-Instituts Hongkong und seiner Mitarbeiter ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Das Goethe-Institut Hongkong haftet auch nicht für den Ausfall seiner Leistungen aufgrund höherer Gewalt (z. B. Naturkatastrophen, Feuer, Überschwemmungen, Krieg, behördliche Anordnungen und alle anderen Umstände, die außerhalb der Kontrolle der Vertragsparteien stehen).

10. Besondere Vorkehrungen im Falle unvorhergesehener äußerer Umstände
10.1
Ist das Taifun-Signal 8 drei Stunden vor dem regulären Kursbeginn in Kraft, werden die Kursteilnehmenden darüber informiert, ob der Unterricht im virtuellen Präsenzformat stattfindet oder abgesagt wird. Im Fall einer Absage gibt es weder Nachholunterricht noch eine Rückerstattung für den abgesagten Unterricht. Wenn das Taifun-Signal Nr. 8 (oder höher) während der Unterrichtszeit in Kraft tritt, werden bereits stattfindende Kurse sofort abgebrochen. Eine detaillierte Liste der Vorkehrungen bei widrigen Wetterbedingungen finden Sie hier.
10.2 Im Falle einer kurzfristigen Aussetzung von Sprachkursen und Prüfungen aufgrund unvorhergesehener äußerer Umstände (außer Taifunen), wie z.B. einer Gefährdung der öffentlichen Gesundheit, Sicherheit und Ordnung oder massiven Störungen des öffentlichen Verkehrs, behält sich das Goethe-Institut das Recht vor, für derzeit eingeschriebene Kursteilnehmende Sonderregelungen zu treffen, die Sie hierfinden.

Wenn Sie sich für Kurse und Prüfungen bei uns anmelden, müssen Sie unsere Geschäftsbedingungen / Teilnahmebedingungen sowie unsere Datenschutzeinwilligungserklärung lesen und akzeptieren.
 

Übersicht Kursprogramm

Hier können Sie unser Kursprogramm und eine Übersicht unserer Niveaustufen herunterladen:
Jan - Aug 2023 Sprachkursbroschüre
Übersicht Kurs-Niveaustufen


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