1.1 Für die Teilnahme an den Prüfungen des Goethe-Instituts gelten die Prüfungsordnung und die Durchführungsbestimmungen des Goethe-Instituts. www.goethe.de/pruefungen
1.2 Die Prüfungsorte sind das Goethe-Institut Tokyo (7-5-56 Akasaka, Minato-ku, Tokyo) sowie das Goethe-Institut Osaka (
1-1-88-3502 Oyodo-naka).
1.3 Die schriftlichen und mündlichen Prüfungen finden in der Regel am selben Tag statt. Die Prüfungen A1, A2 und C1 müssen als Ganzes abgelegt werden. A2- und C1-Kandidaten haben die Möglichkeit, den Teil der Prüfung, den sie einmal nicht bestanden haben, innerhalb eines Jahres zu wiederholen. Diese Teilwiederholungen der A2- und C1-Prüfungen können nicht in den Bereichen Lesen, Hören und Schreiben allein abgelegt werden. Es ist auch nicht möglich, die Ergebnisse von zwei separaten Vollprüfungen zu mischen. Bei den modularen Prüfungen B1, B2 und C2 können die Module einzeln oder in Kombination abgelegt werden, für die Wiederholung eines Moduls bestehen keine Fristen.
1.4 Alle Kandidat*innen müssen zu den schriftlichen und mündlichen Prüfungen einen amtlich anerkannten und gültigen Lichtbildausweis (z. B. Reisepass, Führerschein, Personalausweis mit Lichtbild) vorlegen, ohne den sie nicht zur Prüfung zugelassen werden. Falls Kandidat*innen sich nicht ausweisen können und deshalb nicht an der Prüfung teilnehmen können, wird die bereits gezahlte Prüfungsgebühr nicht zurückerstattet.
1.5 Kandidat*innen, die zu spät zum Prüfungsort erscheinen, sich in einer Weise verhalten, die die Prüfung stört oder eine gesundheitliches Risiko für andere Prüfungsteilnehmende darstellen , können nicht zur Prüfung zugelassen werden. Liegen diese Gründe vor, wird die Prüfungsgebühr nicht zurückerstattet.
1.6 Wenn Sie vor Beginn der Prüfung beantragen, der Prüfung wegen Krankheit oder Verletzung fernzubleiben, kann die Prüfungsgebühr auf einen späteren Prüfungstermin übertragen werden, sofern Sie innerhalb von fünf Tagen nach der Prüfung ein ärztliches Attest vorlegen. Die Prüfungsgebühr wird jedoch nicht zurückerstattet.
1.7 Prüfungsteilnehmende mit spezifischem Bedarf können die Prüfung unter bestimmten Bedingungen ablegen, wenn sie ein entsprechendes ärztliches Attest vorlegen. Informationen zu den Bedingungen, unter denen Kandidat*innen eine barrierefreie Prüfung ablegen können, finden Sie unter diesem Link:
https://www.goethe.de/pro/relaunch/prf/de/Teilnehmende_mit_spezifischem_Bedarf.pdf
1.8 Bleistifte sind nicht erlaubt. Sie müssen einen schwarzen oder blauen Kugelschreiber verwenden, um auf Ihrem Antwortbogen zu schreiben. Löschbare Kugelschreiber, Korrekturflüssigkeit und Korrekturband sind nicht zulässig. Wenn Sie Korrekturen an Aufsatzaufgaben vornehmen, streichen Sie bitte die zu korrigierenden Wörter einfach durch und schreiben Sie Ihre Korrektur dahinter. Bitte beachten Sie die Anweisungen der Aufsichtspersonen zur Korrektur Ihrer Antworten auf den Antwortbögen der Prüfungsteile Lesen und Hören.
1.9 Die Prüfungsteile Lesen, Hören und Schreiben der digitalen Version der B1- und B2-Prüfungen werden auf einem vom Goethe-Institut Tokyo bereitgestellten Laptop mit deutscher Tastatur abgelegt. Der Veranstaltungsort ist das Goethe-Institut Tokyo bzw. das Goethe-Institut Osaka. Die Dauer und das Format der Prüfungsteile sowie die Gültigkeit der Zertifikate sind die gleichen wie bei den Papierversionen der Prüfungen B1 und B2.