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An unserem Institut können Sie eine Vielzahl international anerkannter Prüfungen ablegen.
Anmeldung
Ab jetzt können Sie unsere Prüfungen bequem über den Webshop buchen. Dafür wählen Sie bitte auf der
Startseite die Prüfung aus, die Sie buchen möchten; auf der Seite der jeweiligen Prüfung können Sie die Buchung zum gewünschten Termin vornehmen.
*Kursteilnehmer*innen:
Wer (vom Prüfungstag zurück gerechnet) innerhalb der letzten sechs Monate einen Kurs an einem Goethe-Institut (weltweit/Japan) besucht hat, bezahlt den Preis für Kursteilnehmer. (außer TestDaF)
*Teilwiederholung:
Wenn Sie sich für die A2- oder C1-Prüfung zu einer Teilwiederholung (schriftlich oder mündlich) anmelden möchten, buchen Sie bitte die Teilwiederholung per gesondertem Online-Anmeldeformular. Bei "Sonstiges" schreiben Sie bitte Ihren gewünschten Prüfungsteil ein.
Online-Anmeldeformular für Teilwiederholung (Tokyo)
Online-Anmeldeformular für Teilwiederholung (Osaka)
Prüfungen und Anmeldung
1.1 Für die Teilnahme an den Prüfungen des Goethe-Instituts gelten die Prüfungsordnung und die Durchführungsbestimmungen des Goethe-Instituts. www.goethe.de/pruefungen
1.2 Die Prüfungsorte sind das Goethe-Institut Tokyo (7-5-56 Akasaka, Minato-ku, Tokyo) sowie das Goethe-Institut Osaka (
1-1-88-3502 Oyodo-naka).
1.3 Die schriftlichen und mündlichen Prüfungen finden in der Regel am selben Tag statt. Die Prüfungen A1, A2 und C1 müssen als Ganzes abgelegt werden. A2- und C1-Kandidaten haben die Möglichkeit, den Teil der Prüfung, den sie einmal nicht bestanden haben, innerhalb eines Jahres zu wiederholen. Diese Teilwiederholungen der A2- und C1-Prüfungen können nicht in den Bereichen Lesen, Hören und Schreiben allein abgelegt werden. Es ist auch nicht möglich, die Ergebnisse von zwei separaten Vollprüfungen zu mischen. Bei den modularen Prüfungen B1, B2 und C2 können die Module einzeln oder in Kombination abgelegt werden, für die Wiederholung eines Moduls bestehen keine Fristen.
1.4 Alle Kandidat*innen müssen zu den schriftlichen und mündlichen Prüfungen einen amtlich anerkannten und gültigen Lichtbildausweis (z. B. Reisepass, Führerschein, Personalausweis mit Lichtbild) vorlegen, ohne den sie nicht zur Prüfung zugelassen werden. Falls Kandidat*innen sich nicht ausweisen können und deshalb nicht an der Prüfung teilnehmen können, wird die bereits gezahlte Prüfungsgebühr nicht zurückerstattet.
1.5 Kandidat*innen, die zu spät zum Prüfungsort erscheinen, sich in einer Weise verhalten, die die Prüfung stört oder eine gesundheitliches Risiko für andere Prüfungsteilnehmende darstellen , können nicht zur Prüfung zugelassen werden. Liegen diese Gründe vor, wird die Prüfungsgebühr nicht zurückerstattet.
1.6 Wenn Sie vor Beginn der Prüfung beantragen, der Prüfung wegen Krankheit oder Verletzung fernzubleiben, kann die Prüfungsgebühr auf einen späteren Prüfungstermin übertragen werden, sofern Sie innerhalb von fünf Tagen nach der Prüfung ein ärztliches Attest vorlegen. Die Prüfungsgebühr wird jedoch nicht zurückerstattet.
1.7 Prüfungsteilnehmende mit spezifischem Bedarf können die Prüfung unter bestimmten Bedingungen ablegen, wenn sie ein entsprechendes ärztliches Attest vorlegen. Informationen zu den Bedingungen, unter denen Kandidat*innen eine barrierefreie Prüfung ablegen können, finden Sie unter diesem Link:
https://www.goethe.de/pro/relaunch/prf/de/Teilnehmende_mit_spezifischem_Bedarf.pdf
1.8 Bleistifte sind nicht erlaubt. Sie müssen einen schwarzen oder blauen Kugelschreiber verwenden, um auf Ihrem Antwortbogen zu schreiben. Löschbare Kugelschreiber, Korrekturflüssigkeit und Korrekturband sind nicht zulässig. Wenn Sie Korrekturen an Aufsatzaufgaben vornehmen, streichen Sie bitte die zu korrigierenden Wörter einfach durch und schreiben Sie Ihre Korrektur dahinter. Bitte beachten Sie die Anweisungen der Aufsichtspersonen zur Korrektur Ihrer Antworten auf den Antwortbögen der Prüfungsteile Lesen und Hören.
1.9 Die Prüfungsteile Lesen, Hören und Schreiben der digitalen Version der B1- und B2-Prüfungen werden auf einem vom Goethe-Institut Tokyo bereitgestellten Laptop mit deutscher Tastatur abgelegt. Der Veranstaltungsort ist das Goethe-Institut Tokyo bzw. das Goethe-Institut Osaka. Die Dauer und das Format der Prüfungsteile sowie die Gültigkeit der Zertifikate sind die gleichen wie bei den Papierversionen der Prüfungen B1 und B2.
2.1 Die Registrierung erfolgt durch die Kandidat*innen selbst über die Webshop-Seite des Goethe-Instituts im Internet. Die Registrierungsinformationen müssen in lateinischer Schrift eingegeben werden. Das Goethe-Institut übernimmt keine Verantwortung für falsch eingegebene Registrierungsdaten. Bitte achten Sie auf die korrekte Angabe Ihres Familiennamens und Ihres Vornamens.
2.2 Jeder Prüfungstermin hat eine feste Anzahl von Plätzen. Sobald die Anzahl der Plätze erreicht ist, können wir keine weiteren Anmeldungen mehr annehmen.
2.3 Die Prüfungsgebühr kann per Kreditkarte auf unserer Webshop-Seite bezahlt werden. Sie erhalten nach erfolgter Zahlung eine Bestätigung Ihrer Anmeldung per E-Mail.
2.4 Prüfungsteilnehmende, die nicht mit Kreditkarte zahlen möchten, können sich hinsichtlich alternativer Zahlungsweisen an das Büro der Sprachabteilung wenden. Wenn Sie auf dem Anmeldeformular die Zahlungsweise Überweisung gewählt haben, erhalten Sie eine Anmeldebestätigung und eine Rechnung. Wenn die Prüfungsgebühr nicht innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der Rechnung bezahlt wird, wird die Anmeldung automatisch storniert.
2.5 Wenn Sie innerhalb der letzten sechs Monate vor dem Prüfungstermin einen Kurs an einem Goethe-Institut (in Japan oder international) besucht haben, können Sie sich zu einem ermäßigten internen Preis anmelden.
2.6 Die mündlichen Prüfungen werden in der Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen im frühesten Zeitfenster gebucht. Wenn Sie die mündliche Prüfung zu einem möglichst frühen Zeitpunkt ablegen möchten, melden Sie sich bitte frühzeitig an. Die genauen Zeiten für die mündliche Prüfung finden Sie auf Ihrem Einladungsschreiben zur Prüfung. Bitte beachten Sie, dass sich die Zeiten am Prüfungstag noch ändern können.
2.7 Zur Prüfung kann nur zugelassen werden, wer sich innerhalb der Anmeldefrist vollständig angemeldet und die Prüfungsgebühr in der vorgeschriebenen Weise entrichtet hat. Wenn Sie sich außerhalb des Anmeldezeitraums anmelden oder Ihre Zahlung nicht fristgerecht eingegangen ist, können Sie nicht zur Prüfung zugelassen werden.
3.1 Sobald die Prüfungsgebühr bezahlt wurde, kann sie aus keinem Grund mehr zurückerstattet werden. Bitte vergewissern Sie sich vor der Anmeldung, dass Sie die Prüfung am Prüfungstag ablegen können. Nach erfolgter Zahlung ist ein Wechsel auf einen anderen Termin, eine andere Niveaustufe, ein Wechsel von der Belegung aller Module auf die Belegung einzelner Module (oder umgekehrt) oder ein Wechsel von der Gesamtprüfung auf die Belegung einer Teilwiederholung (oder umgekehrt) nicht mehr möglich.
4.1 Nach Bezahlung der Prüfungsgebühr per Kreditkarte über den Webshop wird den Teilnehmenden automatisch eine Anmeldebestätigung zugeschickt. Bei dieser Bestätigung, die Sie nach der Bezahlung erhalten, handelt es sich nicht um eine Prüfungseinladung.
4.2 Sie erhalten 1 - 2 Wochen vor der Prüfung eine Prüfungseinladung mit dem Prüfungszeitplan per E-Mail. Die Prüfungszeiten können auf Wunsch eine*s Teilnehmenden nicht geändert werden.
4.3 Details zu den Prüfungszeiten finden Sie auf der Prüfungseinladung. Zwischen der schriftlichen und der mündlichen Prüfung kann es zu einer längeren Wartezeit kommen. Bitte machen Sie während der Wartezeit keine anderen Pläne, da die mündliche Prüfung auf eine frühere Anfangszeit vorverlegt werden kann, wenn Plätze frei werden.
5.1 Ihre Ergebnisse werden vier Wochen nach der Prüfung um 18:00 Uhr am selben Wochentag wie die Prüfung veröffentlicht. Sie können Ihre Prüfungsergebnisse auf mein Goethe.de unter dem Menüpunkt „Meine Kurse und Prüfungen“ einsehen.
Um die Prüfungsergebnisse einzusehen, müssen Sie bei mein Goethe.de (https://my.goethe.de ) registriert sein und ggf. einmalig Ihre Kundennummer im Menüpunkt „Meine Kurse und Prüfungen“ in das dafür vorgesehene Feld eingeben.
5.2 Sie erhalten Ihr Zertifikat ca. 5 Wochen nach der Prüfung per Post (ca. 1 Woche nach Veröffentlichung der Ergebnisse im Internet). Ihr Zertifikat wird an die Adresse geschickt, die Sie bei der Registrierung angegeben haben. Wenn Sie die Prüfung nicht bestanden haben, können Sie Ihr Ergebnis nur im Internet einsehen. Wenn Sie möchten, können Sie sich jedoch an das Sprachkursbüro wenden, um eine ausgedruckte Teilnahmebestätigung zu erhalten.
5.3 Für die modularen Prüfungen B1 und B2 wird Ihnen ein Gesamtzeugnis ausgestellt, wenn Sie alle vier Module innerhalb eines Jahres nach Bestehen des ersten Moduls im selben Testzentrum bestanden haben. Bei den Prüfungen B1- und B2 ist es möglich, die Zertifikate der digitalen und papierbasierten Prüfungen zu kombinieren und ein Gesamtzeugnis zu erhalten. C2-Zertifikate können nur zu einem Gesamtzeugnis zusammengefasst werden, wenn alle vier Module am selben Prüfungstermin bestanden wurden.
5.4 Das Zertifikat kann nicht neu ausgestellt werden und sollte an einem sicheren Ort aufbewahrt werden. Bei Verlust kann das Zertifikat nicht neu ausgestellt werden, aber eine Ersatzbescheinigung kann innerhalb von 10 Jahren nach Ablegen der Prüfung gegen eine Gebühr von 1.000 Yen ausgestellt werden.
5.5 Wenn Sie die Beglaubigung einer Fotokopie Ihres Goethe-Zertifikats benötigen, kann diese gegen eine Gebühr von der Deutschen Botschaft ausgestellt werden. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte direkt an die Deutsche Botschaft.
www.japan.diplo.de (Botschaft der Bundesrepublik Deutschland, Konsularabteilung)
6.1 Die Prüfungen werden mit angemessenen Vorsichtsmaßnahmen durchgeführt, um eine Virusinfektion zu verhindern. Sollte das Goethe-Institut die Prüfung kurzfristig absagen müssen, informieren wir Sie, sobald die Entscheidung gefallen ist, spätestens jedoch 48 Stunden vor Beginn der Prüfung. Falls Sie nicht mindestens 48 Stunden vor Beginn der Prüfung vom Goethe-Institut eine Information zur Absage erhalten, gehen Sie bitte davon aus, dass die Prüfung wie geplant stattfinden wird. Im Fall, dass die Prüfung aufgrund eines Corona-Notstands in ausfällt, wird Ihnen die gezahlte Prüfungsgebühr zur Teilnahme an einem folgenden Termin am gleichen Institut gutgeschrieben. Falls die Prüfung durchgeführt wird und ein*e Kandidat*in sich entscheidet, nicht an der Prüfung teilzunehmen, erfolgt keine Rückerstattung der Prüfungsgebühr und keine Gutschrift für einen späteren Prüfungstermin.