Der dreimonatige Aufenthalt in Kyoto bietet den Stipendiatinnen und Stipendiaten Einblicke in einen ungewohnten Alltag und eine neue städtische und soziale Umgebung. Besuche, Gespräche und Arbeitskontakte mit lokalen Kulturschaffenden vermitteln eine neue Perspektive, neue Methoden und Materialien. Die Anregungen lassen sich sukzessive in die eigene künstlerische Arbeit integrieren oder sind Anlass für neue Produktionen.
Das Auswahlverfahren
Das bisherige Auswahlverfahren, sich als Künstler*in selbst zu bewerben, wird auf ein Nominierungsverfahren umgestellt. Aus den Nominierungen durch externe Expert*innen wird die Vergabe der Stipendien von einer international besetzten Jury entschieden. Initiativ-Bewerbungen für die Villa Kamogawa sind damit nicht mehr möglich.
Nicht alle Projekte können während des Aufenthalts in der Villa Kamogawa abschließend recherchiert oder bearbeitet werden. Aus den beim ersten Aufenthalt angestoßenen künstlerischen Prozessen und den bereits vorliegenden Ergebnissen kann sich die Notwendigkeit einer weitergehenden inhaltlichen Auseinandersetzung vor Ort oder die Möglichkeit eines darauf aufbauenden neuen Projekts ergeben. Oder es besteht die Chance für die Präsentation einer aktuellen Arbeit in Zusammenarbeit mit Partnern in Japan.
Die Villa Kamogawa unterstützt ihre Stipendiat*innen auch nach dem Ende des Aufenthalts bei deren Arbeitskontakten und möglichen Folgeprojekten in Japan. Für einen erneuten Arbeitsaufenthalt stehen Fördermittel zur Verfügung, die direkt bei der Villa Kamogawa beantragt werden können.
Die Nachförderung umfasst i.d.R. einen Zuschuss zu den Reise- und Aufenthaltskosten. Voraussetzung ist, dass das Vorhaben von den Stipendiat*innen selbst in Kooperation mit japanischen Institutionen und Kulturschaffenden geplant, organisiert und finanziert wird.
Der formlose Antrag auf Nachförderung sollte eine Projektbeschreibung, eine Absichtserklärung des japanischen Partners sowie einen ungefähren Finanzierungsplan umfassen. Dabei soll auch die gewünschte Rolle der Villa Kamogawa bei der Realisierung des Projekts beschrieben werden.Die Höhe der Förderung richtet sich danach, wie sehr das Projektvorhaben zur interkulturellen Zusammenarbeit beiträgt, nach der künstlerischen und konzeptionellen Qualität sowie nach den zur Verfügung stehenden Mitteln. Ein Rechtsanspruch auf die Gewährung einer Nachförderung besteht nicht. Die Benachrichtigung zu Bewilligung und Höhe von Fördermitteln erfolgt i.d.R. bis Ende des Jahres. Spätestens drei Monate nach Abschluss des Folgeprojekts muss der Villa Kamogawa ein Abschlussbericht vorgelegt werden.
Bewerbungen sind jeweils bis 31. August bzw. 15. Dezember für das Folgejahr möglich und sollen an die Leitung der Villa Kamogawa gerichtet werden.