In einem Zimmer steht ein rotes Kinderfahrrad, Kinder-Gummistiefel und Schuhe eines Erwachsenen. © Goethe-Institut


Schwangerschaft

Das Leben mit Kindern beginnt schon in der Schwangerschaft. Wenn Sie Fragen zum Thema Schwangerschaft haben, können Sie zu einer Schwangerschaftsberatung gehen.

In der Schwangerschaft sollten Sie regelmäßig zu einem Frauenarzt gehen. Er beantwortet Ihre Fragen und kontrolliert die Gesundheit von Ihrem Kind. Ähnliche Aufgaben hat auch eine Hebamme. Sie berät und hilft Ihnen während der Schwangerschaft und auch nach der Geburt von Ihrem Kind. Die Hebamme ist auch bei der Geburt dabei. Ihr Arzt kann Ihnen helfen einen Frauenarzt und/oder eine Hebamme zu finden. Viele Frauen gehen auch in einen Geburtsvorbereitungskurs. Hier gibt man Ihnen viele Tipps für die Geburt. Und Sie bekommen Kontakt zu anderen schwangeren Frauen.

Auf einem Tisch liegt ein Ultraschallbild eines Ungeborenen. © Goethe-Institut

Mutterschutz, Elternzeit und Elterngeld

Wenn Sie eine feste Arbeitsstelle haben, können Sie schon vor der Geburt in Mutterschutz gehen, das heißt Sie müssen nicht arbeiten. In den meisten Berufen ist das sechs Wochen vor der Geburt. Der Mutterschutz dauert insgesamt mindestens 14 Wochen. Diese Frist kann verlängert werden. In dieser Zeit darf Ihr Arbeitgeber Ihnen auch nicht kündigen. Nach dem Mutterschutz können Sie Elternzeit nehmen: Sie können zu Hause bleiben, bis Ihr Kind drei Jahre alt ist. Nach den drei Jahren können Sie an Ihre Arbeitsstelle zurückkehren.

In den ersten 12 Monaten der Elternzeit bekommt man Elterngeld. Wenn Ihr Partner auch Elternzeit nimmt, sind es 14 Monate. Die Höhe des Elterngeldes richtet sich nach Ihrem Nettogehalt. Das Elterngeld muss man beantragen. Man bekommt es auch, wenn man keine Arbeitsstelle hat. Zusätzlich zum Elterngeld können Sie Kindergeld beantragen. Kindergeld bekommen Sie mindestens bis zum achtzehnten Geburtstag Ihres Kindes. Wer wenig verdient, bekommt unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschlag zum Kindergeld.

Gesundheitliche Vorsorge

Ihr Kind muss regelmäßig zum Kinderarzt. Jede Untersuchung trägt der Arzt in einen speziellen Pass ein. Es sind Vorsorgeuntersuchungen. Auch wenn Ihr Kind nicht krank ist, müssen Sie das machen lassen. Der Kinderarzt macht auch die Impfungen bei Ihrem Kind.  

Kinderbetreuung

Möchten Sie früher wieder arbeiten, dann brauchen Sie eine Betreuung für Ihr Kind. Hier gibt es viele Möglichkeiten. Kinder unter drei Jahren können in eine Kinderkrippe gehen oder bei einer Tagesmutter oder einem Tagesvater bleiben. Kinder ab drei Jahren können in den Kindergarten oder in eine Kindertagesstätte gehen (siehe: „Frühe Förderung“). Kinder ab sechs oder sieben Jahren müssen in die Schule gehen. Es gibt eine Schulpflicht (siehe: „Schulsystem“). Wenn Sie arbeiten, kann Ihr Kind in eine Ganztagsschule oder nach der Schule in einen Hort gehen. Dort kann Ihr Kind bis 16 oder 17 Uhr bleiben. Meistens kann Ihr Kind hier auch mittags essen. 

Ein Kind sitzt mit Badeanzug und Schwimmflügeln zusammen mit dem Vater an einem See. © Goethe-Institut

Freizeitgestaltung

In der Freizeit können Sie viel mit Ihrem Kind machen: Für kleine Kinder gibt es Spielplätze im Freien. Größere Kinder können zum Beispiel in einen Sportverein gehen. Im Sommer gibt es überall Freibäder, im Winter Hallenbäder zum Schwimmen. In den Schulferien haben die Städte spezielle Angebote für Kinder, die nicht viel kosten. Informationen bekommen Sie beim Jugendamt und im Rathaus Ihrer Stadt. Auch viele Vereine bieten Freizeitangebote speziell für Kinder an (siehe auch „Freizeit“).

Viele deutsche Kinder feiern ihren Geburtstag zu Hause mit einer Party. Dazu laden sie andere Kinder ein. Manchmal laden Kinder auch andere Kinder ein, bei ihnen zu Hause zu schlafen. 

Ein Kinderspringseil liegt auf dem Boden. © Goethe-Institut

Streit, Krisen und Gewalt in der Familie

Unterschiedliche Vorstellungen, Eifersucht oder unerwartete Lebenssituationen können zu Streit und Krisen in der Familie führen. Paar-Beratungs-Stellen können helfen, gemeinsam eine Lösung zu finden. Außerdem gibt es Möglichkeiten, sich über Entlastung in der Familie zu informieren.
 
Wer in seiner Familie gedemütigt, genötigt, bedroht wird oder wer körperliche oder sexualisierte Gewalt erfährt, braucht Hilfe. Informationen und eine Notfallnummer finden Sie auf der Seite des Bundesamts für Familie. Es gibt auch spezielle Hilfeangebote für Frauen.
 

Video Gebärdensprache

Häufige Fragen

Haben Sie weitere Fragen? Dann schreiben Sie uns über das Kontaktformular. Wir leiten Ihre Frage anonym an unseren Berater weiter.

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