Im Jemen werden hunderttausende Menschen mit Behinderung nach wie vor ausgegrenzt und nicht ausreichend gefördert. Viele Angehörige, Nachbarn und Arbeitskollegen vertreten die Ansicht, dass Behinderte vor allem eines verdient haben: Mitleid. Das ist nicht nur diskriminierend, sondern auch höchst demotivierend.
In einem abgelegenen Dorf im Jemen wird ein Kind geboren, mit wunderschönen großen Augen, ganz anders als die älteren Geschwister. Die Freude in der Familie ist groß, schlägt aber in Trauer und Bestürzung um, als sich herausstellt, dass es sich bei dem Kind um den ersten Fall eines Blindgeborenen in der Gegend handelt.Von klein auf hat mich als Kind mit Sehbehinderung das Phänomen ,,gnädiges Mitleid“ verfolgt. Man braucht sich nur anzuhören, wie meine Mutter in ihrer gewohnt schlichten Art erzählt, was die Familie damals empfand: „Als uns klar wurde, dass du als Blinder leben wirst, waren wir ganz traurig und voller Mitleid. Einige in der Familie wünschten dir den Tod, weil sie glaubten, das wäre besser für dich als ein Leben, bei dem du deine Mitmenschen nicht sehen und weder zur Schule gehen noch bei der Feldarbeit mithelfen kannst.“ Im Jemen sind das typische Denkmuster und Redeweisen, geprägt von gnädigem Mitleid und dem Glauben, Gott wolle die Mutter mit einem behinderten Kind prüfen. Ich bin nicht der einzige Behinderte, der unter diesem Phänomen leidet. Viele andere Menschen mit Behinderung wachsen mit weinenden Müttern auf und mit Verwandten, bei denen Behinderte klischeehaft als lebensunfähige, dauerhaft hilfsbedürftige und auf milde Gaben der Mitmenschen angewiesene Wesen gelten.
Dieses Fürsorge-Denken, das jeden Menschen mit Behinderung als „chronisch Kranken“ und als „Heimgesuchten“ definiert, der Mitleid verdient hat, entspringt einer Fehlinterpretation der religiösen Pflicht, sich reichen Lohn im Jenseits durch Unterstützung der „Schwachen“ verdienen zu müssen, wobei andere religiöse Pflichten wie Gerechtigkeit und die Förderung von Talenten offenbar unter den Tisch fallen. Eine weitere Ursache für diese Denkweise sind bittere Armut und desolate Lebensumstände, die sich infolge kriegerischer Auseinandersetzungen im Jemen in den letzten zehn Jahren immer weiter verschärft haben. Behinderte werden zusehends als „wirtschaftliche Bürde“ angesehen, derer man sich entledigen sollte und deshalb aufhören müsse, teures Geld in die Aus- und Weiterbildung solcher Menschen zu stecken. Erschwerend kommt hinzu, dass viele Jemenitinnen und Jemeniten nicht wissen, wie sie mit Behinderten umgehen sollen, und in ihrer Engstirnigkeit vor allem deren Defizite sehen, ohne ihr Potenzial und ihre Fähigkeiten zu erkennen.
Durch die gesellschaftlich anerkannte und an sich humane Ansicht, mit Behinderten müsse man vor allen Dingen Mitleid haben, werden nicht nur die Gefühle von Menschen mit Behinderung verletzt, sondern auch ihre Rechte auf Inklusion und Teilhabe eingeschränkt. Weitere Punkte sind das Nichtvorhandensein echter Inklusionskonzepte sowie die Tatsache, dass in den Medien keine Bewusstseinsbildung stattfindet, sondern Behinderung entweder verklärt oder als etwas Negatives dargestellt wird, wodurch behinderte Menschen als minderwertig erscheinen oder anderweitig ausgegrenzt werden, was wiederum die Spaltung der Gesellschaft weiter vorantreibt.
Spielarten des Mitleids
Mitleid hat in der jemenitischen Gesellschaft viele Gesichter. Da ist zum einen der Aspekt der grundlosen Angst. Behinderte werden vom öffentlichen Leben ausgeschlossen und von Aktivitäten ferngehalten, die ein gewisses Maß an Mobilität erfordern, angeblich aus Angst, sie damit zu überfordern. Dass diese vermeintliche „Schonung“ die Behinderten jedoch weiter isoliert, wird dabei häufig übersehen. Ausgrenzung und mangelndes Vertrauen auf die Widerstandskraft der Behinderten manifestieren sich hier zwar als Angst, beruhen aber, genau genommen, auch in diesem Fall auf der Grundeinstellung, Behinderten begegne man am besten mit gnädigem Mitleid.Viele junge Menschen mit Behinderung haben im Jemen keinen Zugang zu Bildungsangeboten, weil der Staat nicht in der Lage ist, das Schul- und Hochschulwesen behindertengerecht zu gestalten. Wer beschließt, diesen strukturellen Hürden zu trotzen, stößt nicht selten auf Hürden in den Köpfen, denn viele Schulen weigern sich schlichtweg, Schülerinnen und Schüler mit Behinderung aufzunehmen, weil sie Angst haben, die Behinderten könnten gehänselt werden, oder weil sie keinen Sinn darin sehen, dass Behinderte etwas lernen. Manche sind aus Mitleid mit dem Kind und der Familie der Ansicht, ein behindertes Kind solle lieber zu Hause bleiben. Ein Behinderter, der trotzdem eine Schule findet, die seinen Wunsch nach einer schulischen Ausbildung respektiert und ihm, ungeachtet seiner Behinderung, zu seinem Recht verhilft, hat Glück gehabt. In der Arbeitswelt ist die Situation ähnlich. Behinderte, die aufgrund eines erfolgreichen Schulabschlusses an sich eine Anstellung mit Aussicht auf ein menschenwürdiges Leben finden sollten, müssen sich oftmals mit der Tatsache herumärgern, dass die Gesellschaft den Fähigkeiten behinderter Menschen grundsätzlich misstraut, ihnen das Recht auf Arbeit vorenthalten möchte und sie lediglich auf ihre Behinderung reduziert.
Wer im Jemen als Behinderter zu seinem Recht kommen will, kann sich in der Regel nicht auf geltende Gesetze berufen, sondern ist einzig und allein auf das Wohlwollen der Mitmenschen angewiesen. Die Gefahr, als Behinderter einen Job machen zu müssen, der nicht mehr viel mit der eigentlichen Qualifikation und mit der vorhandenen Berufserfahrung zu tun hat, ist groß. Viele Arbeitgeber denken ohnehin, dass Behinderte am besten zu Hause bleiben sollten. Die jemenitische Behindertenrechtsaktivistin Marwa al-Habbari berichtet: „Unter dem Vorwand, uns zu behüten und nur unser Bestes zu wollen, werden wir in unseren Rechten und Freiheiten eingeschränkt. Wir dürfen nicht raus, können uns nicht frei bewegen und sollen warten, bis sich ein Familienmitglied erbarmt, uns zu begleiten und darüber zu entscheiden, was wir zu wollen haben und was nicht.
Marwa al-Habbari, jemenitische Behindertenrechtsaktivistin | © Privat
Das Phänomen wird, so Marwa al-Habbari, durch die Gesetzeslage im Jemen noch verstärkt. Wer aufgrund einer Behinderung als beschränkt geschäftsfähig gilt, gilt allgemein als beschränkt. Bei bestimmten Vorgängen muss sich die behinderte Person von einem Vormund oder einem Bevollmächtigten vertreten lassen, was zum Beispiel dazu führt, dass in vielen Banken vertrauliche Finanztransaktionen für Behinderte nicht mit der erforderlichen Diskretion abgewickelt werden können.
Im Umgang mit Behinderten, schlussfolgert Marwa al-Habbari, herrscht nach wie vor das Prinzip der „freiwilligen Almosen“. Die Erfüllung der Bedürfnisse von Behinderten wird dabei auf Basis einer Zuwendungsmentalität geregelt, nicht auf Basis gesetzlich vorgeschriebener Pflichten für Staat und Gesellschaft.
Psychologen sind der Ansicht, dass das Prinzip „Mitleid und Erbarmen“ demotivierend ist und dass die Formulierung „der Arme“ viel Potenzial für Frust und Minderwertigkeitskomplexe birgt. Die Psychiaterin Munira Mahdi formuliert es so: „Zu den schwerwiegendsten Folgen des Phänomens, das wir unbewusst abhängig machendes Mitleid nennen, gehört die Reduzierung einer Person auf ihre Abhängigkeit von anderen und auf ihre Hilfsbedürftigkeit, was ihre Teilhabe am gesellschaftlichen Leben und an der Arbeitswelt stark einschränkt.
Munira Mahdi, Psychiaterin | ©Privat
Darüber hinaus bekommt ein Mensch mit Behinderung das Gefühl vermittelt, seine Existenz erfülle keinen Zweck, er sei kein produktives Mitglied der Gesellschaft und habe keinen Anspruch auf Zuneigung und Interesse.
„Oftmals muss in solchen Fällen therapeutisch interveniert werden“, so Munira Mahdi, „um die Person seelisch wieder aufzubauen und sie zu ermutigen, ein produktives Mitglied der Gesellschaft zu werden, bis sie wieder mehr Selbstvertrauen gewinnt und lernt, sich mit der Behinderung abzufinden.“
Gerechtigkeit statt Almosen
Der Jemen hat 2008 das Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen ratifiziert, nachdem bereits im Jahr 1999 das Gesetz Nr. 61 zur Behindertenfürsorge und -rehabilitation und im Jahr 2002 das Gesetz zum Behindertenfürsorge und -rehabilitationsfond verabschiedet worden waren. Somit besteht an sich eine solide gesetzliche Grundlage, die Menschen mit Behinderung bestimmte Rechte garantiert. Ihre Anwendung wäre ein guter Anfang, um vom Fürsorgemodell wegzukommen und zu einem rechtsbasierten Modell zu gelangen.Eine Behinderung muss endlich als natürliche individuelle Besonderheit angesehen werden und nicht länger bloß als Defekt. Nur so können behindertengerechte Lebensumstände geschaffen werden. Es muss ein fundiertes Konzept erarbeitet werden, das Bildungsinklusion bereits ab frühester Kindheit gewährleistet, damit Behinderte von Gleichaltrigen schon früh als „normal“ betrachtet werden und statt Mitleid der Wunsch nach Zusammenarbeit und gegenseitiger Wertschätzung das Miteinander von behinderten und nichtbehinderten Schulkindern prägt.
Die Medien sollten über Menschen mit Behinderung berichten, die Karriere gemacht haben, anstatt durch eine larmoyante Verklärung Klischees vom „erbarmungswürdigen Krüppel“ oder vom „behinderten Superhelden“ aufrecht zu erhalten. Hierbei wäre eine konsequente Sensibilisierung der Verantwortlichen an den entsprechenden Schaltstellen erforderlich.
Im Jemen leben laut einer früheren Schätzung der WHO über 4,5 Millionen Menschen mit einer Behinderung, was ca. 15 % der Bevölkerung gleichkäme. Es stehen deshalb alle – sowohl der Staat als auch die Gesellschaft – in der Pflicht, damit diese Menschen ausreichend gefördert und eingegliedert werden. Krokodilstränen helfen niemandem weiter. Man muss an die Behinderten glauben und ihnen den Weg frei machen, in der festen Überzeugung, dass Gerechtigkeit besser ist als Almosen und dass in einer starken Gesellschaft alle gefördert werden sollten, unabhängig von ihrer äußeren Erscheinung.
April 2026