Die meisten Menschen gehen nicht mehr ohne ihr Smartphone aus dem Haus. Wir browsen, chatten, linken und liken quasi rund um die Uhr. Doch sind wir dabei jemals auf die Idee gekommen, dass wir vielleicht gerade mit einem blinden Menschen kommunizieren, für den wir im „echten“ Leben unsichtbar wären? Oder mit jemand Gehörlosem? Was bedeutet Digitalisierung und Social Media-Nutzung eigentlich für Menschen mit Behinderungen? Waad al-Azmi darüber, wie neue Technologien einfachere Möglichkeiten bieten, den Bedürfnissen von Menschen mit Behinderungen gerecht zu werden.
Barrierefreiheit ist heute dank rasanter technologischer Entwicklungen immer leichter umsetzbar, auch wenn das Problem der sozialen Stigmatisierung eines Menschen aufgrund seiner äußeren Erscheinung bestehen bleibt.Die Schaffung von Zugänglichkeit und Barrierefreiheit umfasst laut UN-Behindertenrechtskonvention (CRPD) „geeignete Maßnahmen mit dem Ziel, für Menschen mit Behinderungen den gleichberechtigten Zugang zur physischen Umwelt, zu Transportmitteln, Information und Kommunikation, einschließlich Informations- und Kommunikationstechnologien und -systemen, sowie zu anderen Einrichtungen und Diensten, die der Öffentlichkeit in städtischen und ländlichen Gebieten offenstehen oder für sie bereitgestellt werden, zu gewährleisten“. Tools, Online-Systeme, Apps und sogar das technische Design der Endgeräte sollten demnach auf die Bedürfnisse aller Nutzerinnen und Nutzer zugeschnitten sein, auch auf die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderung.
Hard- und Softwaresysteme sind also idealerweise benutzerfreundlich und nach inklusiven Designprinzipien konzipiert. Doch wie sollen Menschen mit Mobilitätseinschränkungen ein Smartphone bedienen können? Wie kann ein Blinder ein Tablet mit Touchscreen benutzen? Solche und ähnliche Fragen haben sich die Entwickler schon vor zehn Jahren gestellt. Die Antwort lautet: Alternativmöglichkeiten für mehr Unabhängigkeit durch Nutzung entsprechender Tools, anstatt exklusiver Geräte für Menschen mit Behinderung.
Inklusive Tools für alle
Inzwischen verfügen alle Endgeräte über individuelle Einstellungen, die beliebig ausgewählt und angepasst werden können. Menschen mit Mobilitätseinschränkungen können zum Beispiel die Apple-Bedienungshilfe AssistiveTouch nutzen, damit sich ihr Gerät mithilfe von adaptivem Zubehör einfacher bedienen lässt. Die Bedienungshilfe umfasst unter anderem auch sogenannte Touch-Anpassungen, mit denen sich die Steuerung des Bildschirms durch Tipp-, Streich- und andere Gesten einstellen lässt. Menschen mit eingeschränktem Sehvermögen können per Zoomfunktion Darstellungen auf dem Bildschirm vergrößern, um Inhalte leichter lesbar zu machen. Blinde haben überdies die Möglichkeit, ein Text-to-Speech-Tool zu nutzen, um schriftliche Texte in einem Audioformat zu erhalten. Gehörlose haben wiederum die Möglichkeit, effizient per Textnachrichten zu kommunizieren, wenn Sie entsprechende Vibrationsfunktionen nutzen
Durch Closed Captioning können sich zum Beispiel Gehörlose und Hörgeschädigte beim Ansehen von Videos akustische Signale synchron in schriftlicher Form wiedergeben lassen. | © tuffix
Datenklau durch Abhängigkeitsverhältnisse
Die genannten Einstellungsoptionen und Tools sind zweifellos nützlich und wichtig, damit Nutzerinnen und Nutzer mit Einschränkungen nicht ausgegrenzt werden. Denn nicht barrierefreie Hard- und Software erhöht das Risiko eines unbefugten Zugriffs auf die Daten von Menschen, die bei der Nutzung von Onlinediensten auf fremde Hilfe angewiesen sind. Wenn etwa eine Banking-App vorsieht, dass bestimmte Transaktionen nur per Telefon ausgeführt werden können, sind gehörlose und hörgeschädigte Kundinnen und Kunden von einer Vertrauensperson abhängig, die automatisch alle sensiblen Daten erfährt. Entsprechend groß ist die Gefahr eines unbefugten Zugriffs auf das betreffende Bankkonto.
Auch für Sehbehinderte und Blinde wie mich stellen digitale Lösungen, die sich nicht an den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) orientieren, ein Risiko dar, sobald die Hilfe Dritter benötigt wird, die alles sehen können, was auf dem Bildschirm steht. Barrierefreiheit ist hier also kein nettes Luxusattribut, sondern eine unabdingbare Voraussetzung für Cybersicherheit. Wenn beispielsweise der Onlineservice einer Behörde nicht für blinde oder sehbehinderte Nutzerinnen und Nutzer funktioniert, die ein Screenreader-Tool benutzen, muss immer eine Vertrauensperson hinzugezogen werden, die dann Zugriff auf das Nutzerkonto der betroffenen Person erhält, um für sie wichtige Formulare auszufüllen oder ähnlich heikle Aktionen durchzuführen. An sich wäre das kein Problem, solange die Hilfsperson sich korrekt verhält und keine falschen Angaben macht oder die Situation anderweitig ausnutzt, was bis hin zur missbräuchlichen Änderung von Meldeadresse und Kontodaten des blinden oder sehbehinderten Nutzers gehen kann. Ich spreche hier aus Erfahrung. Zur Erledigung dringender behördlicher Angelegenheiten musste ich kürzlich die Unterstützung etlicher mir nicht näher bekannter und nur bedingt vertrauenswürdiger Personen in Anspruch nehmen, sonst wären die vorgegebenen Fristen nicht einzuhalten gewesen. An dieser Stelle möge die Frage erlaubt sein, ob nun die Nutzerinnen und Nutzer selbst schuld sind, weil sie ein Screenreader-Tool verwenden, das aber bei bestimmten Apps nicht funktioniert, oder ob die Verantwortung für einen barrierefreien Zugriff von vorneherein bei den App-Entwicklern liegen sollte. Im geschilderten Fall war die Behörden-App ja eigentlich konzipiert worden, um bestimmte Vorgänge zu erleichtern, doch für mich stellt sie eine zusätzliche Erschwernis dar, weil ich blind bin.
Barrierefreiheit ist kein netter Luxus, sondern eine unerlässliche Voraussetzung für Cybersicherheit. Funktioniert beispielsweise der Online-Dienst einer Regierungsbehörde nicht für blinde oder sehbehinderte Nutzer, die einen Screenreader verwenden, muss stets eine Vertrauensperson eingeschaltet werden, die dann Zugriff auf das Benutzerkonto der betroffenen Person erhält, welches leicht missbraucht werden kann. | © tuffix
Im Prinzip geben die bereits erwähnten Web Content Accessibility Guidelines und andere vom World Wide Web Consortium (W3C) erarbeitete Richtlinien klare Standards vor, die weltweit für digitale Barrierefreiheit sorgen sollen. Demnach sollten alle Produkte idealerweise folgende vier Maßgaben erfüllen: Sie müssen auch von Nutzern und Nutzerinnen mit eingeschränkter Sinneswahrnehmung genutzt werden können. Sie müssen gut bedienbar sein. Sie müssen auf leicht verständliche Art funktionieren. Und sie müssen robust sein.
Eine betreffende Infrastruktur wäre vorhanden. Der Rest ist Einstellungssache und eine Frage der Herangehensweise. Inwieweit sollen technische Neuerungen die Bedürfnisse aller berücksichtigen, sodass entsprechende Tools und Plattformen ein Höchstmaß an Barrierefreiheit gewährleisten können? Die Antwort müssen in der digitalen Welt von heute die Entwickler und die Designer geben. Sie entscheiden über Inklusion oder Ausgrenzung von Menschen, die sich in der Regel nicht dafür entschieden haben, mit einer körperlichen Einschränkung zu leben.
Die Behinderung an sich ist also nicht mehr der springende Punkt. Es geht um die Einstellung der Gesellschaft. Wie würde sich wohl ein Nichtbehinderter unter lauter Leuten fühlen, deren Sprache er nicht versteht, ohne Aussicht auf Unterstützung durch eine Dolmetscherin oder einen Übersetzer? Ausgrenzung funktioniert nach demselben Prinzip. Der Wunsch nach Barrierefreiheit sollte deshalb niemals als Befindlichkeit der Betroffenen abgetan, sondern von Anfang an als wichtiger Faktor in Betracht gezogen werden.
März 2026