Präsidentin und Vorstand
Die Präsidentin steht dem Präsidium vor und führt den Vorsitz in der Mitgliederversammlung. Sie wird für die Dauer von vier Jahren vom Präsidium gewählt.
Der Vorstand führt die Geschäfte des Goethe-Instituts und vertritt ihn nach außen (Vorstand im Sinne des § 26 BGB). Er setzt sich zusammen aus dem Generalsekretär und der kaufmännischen Direktorin. Den Vorsitz führt der Generalsekretär als Sprecher des Vorstands. Die Amtsdauer der Vorstandsmitglieder beträgt grundsätzlich jeweils fünf Jahre. Der Vorstand wird vom Präsidium bestellt.
Der Vorstand führt die Geschäfte des Goethe-Instituts und vertritt ihn nach außen (Vorstand im Sinne des § 26 BGB). Er setzt sich zusammen aus dem Generalsekretär und der kaufmännischen Direktorin. Den Vorsitz führt der Generalsekretär als Sprecher des Vorstands. Die Amtsdauer der Vorstandsmitglieder beträgt grundsätzlich jeweils fünf Jahre. Der Vorstand wird vom Präsidium bestellt.