Die Präsidentin steht dem Präsidium vor, das die Aufsicht über die Geschäfte des Goethe-Instituts wahrnimmt sowie in Angelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung entscheidet. Sie wird für die Dauer von vier Jahren gewählt.
Der Vorstand führt die Geschäfte des Goethe-Instituts und repräsentiert den Verein gemeinsam mit der Präsidentin nach außen. Er setzt sich zusammen aus Generalsekretär (Sprecher des Vorstands) und kaufmännischem Direktor. Die Amtsdauer der Vorstandsmitglieder beträgt jeweils fünf Jahre.