Sie brauchen für Arbeit, Studium oder Visum ein Zertifikat oder Zeugnis? Sie möchten wissen, wie gut Ihre Deutschkenntnisse sind? An unserem Institut können Sie eine Vielzahl international anerkannter Prüfungen ablegen.
In unserem Sprachkursbüro helfen wir Ihnen weiter, wenn Sie einen Kurs buchen oder eine unserer Prüfungen ablegen wollen. Termine und Preise zu den Prüfungsvorbereitungskursen finden Sie hier: https://www.goethe.de/ins/ci/de/spr/kur/gia/tup.cfm
Prüfungstermine
Examen
Goethe-Zertifikat A1: Fit in Deutsch 1
DATES
Sur Rendez-Vous
FRAIS D'EXAMEN (Candidats Internes)
FRAIS D'EXAMEN (Candidats Externes)
30.000 F CFA
Goethe-Zertifikat A1: Start Deutsch 1
16.10.2026,
15.& 22.11.2026
50.000 F CFA
85.000 F CFA
Goethe-Zertifikat A2 : Fit in Deutsch 2
Goethe-Zertifikat A2
Sur Rendez-Vous
16.10.2026
50.000 F CFA
35.000 FCFA
100.000 F CFA
Goethe-Zertifikat B1
05.09.2026,
19.10.2026,
15.& 22.11.2026
120.000 F CFA
Module individuel 30 000 F CFA
160.000 F CFA
Module individuel 40 000 F CFA
Goethe-Zertifikat B2
05.& 06.09.2026,
20.10.2026,
15.& 22.11.2026
120.000 F CFA
Module individuel 30 000 F CFA
160.000 F CFA
Module individuel 40 000 F CFA
Goethe-Zertifikat C1
06.09.2026
130.000 F CFA
Module individuel 35 000 F CFA
170.000 F CFA
Module individuel 45 000 F CFA
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR PRÜFUNGEN
1. PREISE
Es gelten die zum Zeitpunkt der Anmeldung gültigen Preise, die in der jeweils aktuellen Sprachkurs- und Prüfungsbroschüre, per Aushang und auf der Webseite des Goethe-Instituts Côte d’Ivoire veröffentlicht sind.
2. EINSCHREIBUNG
(1) Die Einschreibung für die Prüfungen am Goethe-Institut Abidjan muss bis spätestens fünf Tage vor der Prüfung zu den Öffnungszeiten im Sprachkursbüro erfolgen. Zur Einschreibung muss die/der Prüfungsteilnehmende einen gültigen Lichtbildausweis mitbringen.
(2) Die Einschreibung zu den veröffentlichten Prüfungsterminen erfolgt nach Maßgabe der verfügbaren Plätze. Ein Rechtsanspruch auf Einschreibung zum gewünschten Prüfungstermin besteht nicht. Bei minderjährigen Teilnehmenden ist die Zustimmung der Erziehungsberechtigten nötig. Eine Einschreibung in eine Prüfung ist erst dann verbindlich, wenn die Prüfungsgebühren innerhalb der Einschreibfrist bezahlt worden sind.
3. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
(1) Die Bezahlung der Prüfungen am Goethe-Institut Abidjan erfolgt bar bei der Einschreibung im Sprachkursbüro oder per Überweisung bis spätestens fünf Tage vor dem Prüfungstermin. Im Falle einer Überweisung, sind die Prüfungsgebühren auf eines der beiden Konten einzuzahlen:
Empfänger: Goethe-Institut Côte d'Ivoire
Bank: Standard Chartered Bank Cote d'Ivoire SA, 17 BP 1141 Abidjan 17, 23 Boulevard de la République
IBAN: CI097 01001 100100417600 86 (nationale Überweisung)
IBAN: CI93 CI097 01001 100100417600 86 (internationale Überweisung)
Für Überweisungen von Deutschland aus benutzen Sie bitte das folgende deutsche Konto:
(2) Überweisungen müssen Vor- und Nachname, Teilnehmernummer und den Namen der Prüfung enthalten. Im Falle von fehlenden Angaben auf der Überweisung ist keine Einschreibung möglich. Die überwiesenen Gebühren werden nicht zurückerstattet. Wenn die überwiesene Summe nicht exakt dem Prüfungspreis entspricht, ist ebenfalls keine Einschreibung möglich. Die überwiesenen Gebühren werden nicht zurückerstattet und der Teilnehmer verliert den Anspruch auf den Prüfungsplatz.
4. RÜCKTRITT UND ERSTATTUNG
(1) Die/der Prüfungsteilnehmende hat das Recht des Rücktritts von der Prüfung. In diesem Fall sowie im Falle des Ausschlusses von der Prüfung (vgl. Prüfungsordnung § 12) werden die gezahlten Prüfungsgebühren nicht erstattet, die Prüfung gilt dann als nicht abgelegt. Wird die Prüfung nach Beginn abgebrochen, so gilt die Prüfung als nicht bestanden.
(2) Wird eine Prüfung nicht begonnen oder nach Beginn abgebrochen und werden dafür Krankheitsgründe geltend gemacht, sind diese unverzüglich durch Vorlage eines ärztlichen Attests beim zuständigen Prüfungszentrum nachzuweisen. Die Entscheidung über das weitere Vorgehen trifft das Prüfungszentrum.
5. PRÜFUNGSTEILNAHME
(1) Alle Prüfungsteilnehmenden sind verpflichtet, sich am Tag der Prüfung mit einem gültigen Lichtbildausweis auszuweisen.
(2) Prüfungsteilnehmende, die zu spät zur Prüfung kommen, werden von der Prüfung ausgeschlossen. In diesem Fall werden die gezahlten Prüfungsgebühren nicht erstattet.
(3) Von der Prüfung ausgeschlossen wird auch, wer in Zusammenhang mit der Prüfung täuscht und unerlaubte Hilfsmittel mitführt oder verwendet. In diesem Fall werden die gezahlten Prüfungsgebühren ebenfalls nicht erstattet (vgl. Prüfungsordnung § 11).
6. ERGEBNISSE UND ZERTIFIKATE
(1) Die Prüfungsergebnisse können im Anschluss an die Bewertung über ein Kundenkonto auf MeinGoethe.de abgerufen werden.
(2) Die Zertifikate werden den Teilnehmenden nach bestandener Prüfung als PDF-Datei auf MeinGoethe.de zur Verfügung gestellt.
7. BESCHWERDEWEG
Ansprechpartner für Beschwerden zu den vom Goethe-Institut angebotenen Prüfungen ist die Leitung der Sprachabteilung am Goethe-Institut Côte d’Ivoire.
8. PFLICHTEN DER PRÜFUNGSTEILNEHMENDEN
Die Prüfungsteilnehmenden sind verpflichtet, die am Goethe-Institut Côte d’Ivoire geltende Hausordnung einzuhalten.
9. DATENSCHUTZ
Das Goethe-Institut erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten der Prüfungsteilnehmenden sowohl zum Zwecke der Erfüllung eines mit den Teilnehmenden geschlossenen Vertrages als auch im Rahmen der gesetzlichen Erlaubnisse und einer dem Goethe-Institut gegebenenfalls erteilten datenschutzrechtlichen Einwilligungserklärung. Ohne diese Einwilligung werden keine Daten an Dritte weitergegeben.
10. HAFTUNG
Die Haftung des Goethe-Instituts und seiner Mitarbeiter ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Das Goethe-Institut haftet auch nicht für den Ausfall seiner Leistungen aufgrund höherer Gewalt (z.B. Naturkatastrophen, Feuer, Überschwemmungen, Krieg, behördliche Anordnungen und alle anderen Umstände, die außerhalb der Zurechnungsbereichs der Vertragsparteien stehen).
11. GERICHTSSTAND
Als Gerichtsstand wird Abidjan vereinbart.
12. SALVATORISCHE KLAUSEL
Sollten Teile oder einzelne Formulierungen dieser AGB unwirksam sein, bleiben die übrigen Teile in ihrem Inhalt und ihrer Gültigkeit davon unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine rechtlich zulässige zu ersetzen, die der unzulässigen nach Inhalt und wirtschaftlicher Auswirkung am nächsten kommt.
13. VERBINDLICHE GRUNDLAGEN
Aktuelle Informationen zu Preisen, Einschreibterminen etc. werden auf der Homepage des Goethe-Instituts Côte d’Ivoire und per Aushang veröffentlicht.
Ihre Prüfungsergebnisse können Sie spätestens 30 Arbeitstage nach dem Prüfungsdatum bei MeinGoethe.de unter Meine Kurse und Prüfungen einsehen. Dafür geben Sie dort einfach Ihre Teilnehmernummer ein. Diese finden Sie auf Ihrer Bestätigung und der Quittung.
Wenn Sie noch kein Konto haben, können Sie sich ganz einfach und schnell unter https://login.goethe.de registrieren.