Was ist die Studienbrücke?

Studierende lernen © Getty Images/Foto: Frank Lukasseck

Die Studienbrücke ist ein Programm, das Schüler*innen mit herausragenden Leistungen in Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik (MINT-Fächer) und Deutschkenntnissen sprachlich und fachsprachlich auf ein Studium in Deutschland vorbereitet und ihnen die deutsche Lehr- und Lernkultur nahebringen soll.

Vorteile der Studienbrücke

  • Direkter Zugang zum Studium an einer deutschen Partnerhochschule nach dem Schulabschluss
  • Umfassende passgenaue Vorbereitung durch eine sinnvolle Kombination aus Sprachkursen und Prüfungen (TestDaF und TestAS inkl. Vorbereitung), fachsprachlichen Kursen, interkulturellen Trainings und Studienberatung
  • Kontaktperson am Goethe-Institut, Betreuung während der gesamten Programmlaufzeit
  • Motivationsangebote, Give aways
  • Gesicherte Kontingente an Studienplätzen an den Partnerhochschulen für erfolgreiche Teilnehmer*innen der Studienbrücke
  • Attraktives Fächerangebot
  • Vereinfachtes Bewerbungsverfahren für die Aufnahme an den Partnerhochschulen
  • Betreuungsangebot der Partnerhochschulen zu Studienbeginn und während des Studiums
  • Preisgarantie und ermäßigter Preis für Sprachkurspakete am Goethe-Institut Georgien

Teilnahmevoraussetzungen
  • Zum Zeitpunkt der Bewerbung:     
    - Klasse 10/ abgeschlossenes B1-Niveau (für Aserbaidschan, Ausschreibung im Oktober)
    - Klasse 11/ abgeschlossenes B1-Niveau (für Armenien und Georgien, Ausschreibung im Oktober)
    - Klasse 11/ abgeschlossenes B2-Niveau (für Aserbaidschan, Ausschreibung im September)
    . Klasse 12/ abgeschlossenes B2-Niveau (für Armenien und Georgien, Ausschreibung im September) 
  • hohe Motivation für ein Studium in Deutschland, nachgewiesen durch ein Motivationsschreiben
  • Teilnahme an Schülerolympiaden, Wettbewerben, regionalen und internationalen Projekten
  • überdurchschnittliche schulische Leistungen, insbesondere in den MINT-Fächern
  • ausgeprägte soziale Kompetenz, nachgewiesen beispielsweise durch ehrenamtliches Engagement
  • schriftliche Zusage der Eltern bzw. Erziehungsberechtigten bei Minderjährigen
  • Teilnahme an einem Vorstellungsgespräch

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