Sie erhalten vom Goethe-Institut Korea eine monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe von 450 EUR oder den Gegenwert in koreanischen Won zum jeweils aktuellen Wechselkurs. Die gleichzeitige Gewährung eines Stipendiums schließt die Zahlung der Aufwandsentschädigung nicht aus. Als Ausnahme von dieser Regelung gilt, wenn Sie das Praktikum im Rahmen Ihrer bezahlten Ausbildung leisten (z.B. Beamtenausbildung, Duales Studium). Die Aufwandsentschädigung wird anteilig gewährt, wenn Praktikant*innen während eines laufenden Monats ihr Praktikum beginnen bzw. beenden. Ein Zuschuss zu den Reisekosten wird nicht gewährt. Praktikanten*innen haben dafür Sorge zu tragen, dass sie während des Praktikums ausreichend versichert sind, insbesondere kranken- und unfallversichert.