Ausleihbedingungen - Goethe-Institut Peru

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Ausleihbedingungen

Bildausschnitt: beleuchteter, festlicher, vertäfelter Filmvorführraum
Das Filmarchiv arbeitet ausschließlich mit Institutionen zusammen, welche Filmreihen organisieren möchten bzw. spezielle Materialien für den Unterricht brauchen; bspw. Bezirksverwaltungen, Universitäten, kulturelle Einrichtungen oder Initiativen, Stiftungen, etc.. Privatpersonen, welche Filmreihen organisieren wollen, benötigen die Haftung durch eine der oben genannten oder einer ähnlichen Institution.

Die Ausleihe von Filmen des Filmarchivs erfordert zudem eine formale Einschreibung und Registrierung. Das Filmarchiv bietet dafür eigens ein Formular an, welches unter Registrieren heruntergeladen werden kann. Selbstverständlich schicken wir Ihnen das Formular bei Bedarf auch per E-mail oder Fax zu.

Sind Sie einmal eingeschrieben, können sie unsere Filme sofort ausleihen. Die Ausleihdauer beträgt in der Regel eine Woche. Verlängerungen bitten wir rechtzeitig mit uns abzusprechen. Bei der Rückgabe der Filme bitten wir Sie, uns für unsere interne Statistik die Zuschauerzahl zu nennen.
  • Die Ausleihe der Filme ist kostenlos. Gerne schicken wir Ihnen unsere Filme auch außerhalb von Lima zu. Die Transportkosten (hin und zurück) trägt Ihre Institution.
  • Das Material darf nur im Rahmen von nicht-kommerziellen Veranstaltungen gezeigt werden und die Vorführungen müssen kostenlos angeboten werden.
  • Die erste Ausleihe beschränkt sich auf 2 Medieneinheiten, weitere Ausleihen können auch mehr Titel umfassen.
  • Die Ausleihfrist beträgt eine Woche. Bei Fernleihen verlängert sich die Frist um ca. 1 Woche.
  • Die Vorführer sind verpflichtet, bei der Filmrückgabe Angaben zum Zustand des Filmes sowie zu den Veranstaltungen abzugeben. Verlängerungen sind nur nach ausdrücklicher Genehmigung möglich.
  • Das Material muss in der Originalverpackung zurückgesandt werden.
  • Bei öffentlichen Vorführungen muss das Goethe-Institut Lima in allen Presse- und Öffentlichkeitsverlautbarungen erwähnt werden.
  • Die Filme dürfen weder teilweise noch vollständig kopiert werden.
  • Die Filme besitzen generell keine Fernsehrechte. Der Einsatz ist nur mit ausdrücklicher Genehmigung möglich.
Die Nichtbeachtung der o.a. Punkte führt zum Entzug der Ausleihberechtigung.