Allgemeine Teilnahmevoraussetzung
Der/ die Kursteilnehmer/in müssen bei Kursbeginn mindestens 16 Jahre für Erwachsenenkurse und 12 bis 15 Jahre für Jugendkurse alt sein. Gruppenkurse beginnen in der Regel zu Beginn des Kurshalbjahres. Das Goethe-Institut Philippinen hat (6) sechs bis (7) Kursbeginne pro Jahr. Individualkurse können jederzeit beginnen. Um einen reibungslosen Ablauf des Kurses zu gewährleisten, beträgt die allgemeine Vorbereitungszeit jedoch ca. (3) drei Wochen.
1. Zahlungsbedingungen
1.1. Die Kursgebühr ist bei der Einschreibung in voller Höhe zu entrichten.
1.2. Die Einschreibung erfolgt auf einer „first paid, first-served“ Basis. Eine Reservierung von Plätzen ist nicht möglich. Für die individuellen Kurse muss ein Betrag in Höhe von mindestens (10) zehn Unterrichtseinheiten gebucht und vor Beginn des Kurses bezahlt werden.
2. Preise
2.1. Die zum Zeitpunkt der Anmeldung gültigen Preise in der jeweils aktuellen Preisliste des Goethe-Instituts Philippinen sind Vertragsbestandteil.
2.2. Wird von dem/der Kursteilnehmer/in eine Umbuchung veranlasst (z. B. Änderung des Kurstermins oder Kurswechsel), so ist die Umbuchung kostenpflichtig. Die Verwaltungsgebühr beträgt 10% der Kursgebühr.
2.3. Umbuchungen sind nur bis zu fünf (5) Werktagen vor Beginn des Kurses möglich.
3. Rücktritt
Kann der/die KursteilnehmerIn nicht am Kurs teilnehmen, so gelten folgende Rücktrittsbedingungen:
3.1. Bei Rücktritt bis zu fünf (5) Werktagen vor Kursbeginn werden 50% der Kursgebühr einbehalten. Lehrbücher sind grundsätzlich nicht erstattungsfähig.
3.2. Nach der obengenannten Frist ist eine Rückerstattung der Kursgebühr nicht möglich, unabhängig davon, ob Sie den Kurs bereits besucht haben oder nicht. Bricht der/die Kursteilnehmer/in einen bereits begonnen Kurs ab, so hat er/sie keinen Anspruch auf Rückerstattung der Kursgebühren.
3.3. Die Rücktrittserklärung muss schriftlich mit der Originalquittung eingereicht werden. Maßgeblich für die Fristwahrung ist der Zugang beim Goethe-Institut.
4. Kurseinteilung/Klassengröße
4.1. Die Zuweisung zu einer Kursstufe erfolgt aufgrund des Einstufungstests im Institut. Der Einstufungstest erfolgt nach Terminvereinbarung gegen eine Gebühr von PHP 1000. Wenn der letzte Kurs bereits ein Jahr zurückliegt, behält sich das Goethe-Institut Philippinen das Recht vor, einen weiteren Einstufungstest zu verlangen, um die Einschreibung in einen Kurs mit höherem Niveau zu ermöglichen.
4.2 Anerkennungen sind Teil eines Empfehlungssystems für Kursteilnehmer*innen, die eine höhere Stufe anstreben. Die Bestätigung des Lehrers/der Lehrerin für die nächste Stufe ermöglicht es dem Kursteilnehmer/der Kursteilnehmerin, sich einzuschreiben, ohne eine Prüfung ablegen zu müssen. Diese Anerkennungen basieren auf den Leistungen des Kursteilnehmers/der Kursteilnehmerin während des gesamten Kurses, einschließlich Anwesenheit, Aufgaben, Prüfungen und aktiver Teilnahme. Bitte beachten Sie, dassEndorsementsnicht unsere Teilnahmebescheinigungen oder Prüfungsbescheinigungen ersetzen und nur intern vom Goethe-Institut Philippinen verwendet werden.
DerEndorsement Letterist bis zu sechs Monate ab dem Ausstellungsdatum gültig. Für Anmeldungen, die über diese sechs Monate hinausgehen, ist entweder ein Einstufungstest oder ein Goethe-Zertifikat erforderlich. Erhält der Student/die Studentin kein Anerkennungsschreiben, ist ein Goethe-Zertifikat erforderlich, um sich für einen Kurs auf höherem Niveau einzuschreiben.
4.3. Das Goethe-Institut Philippinen behält sich das Recht vor, Kurse zu ändern oder zu verschieben und Kursdetails wie Gebühren, Zeiten, Materialien, Räume und Dozenten bei schlechtem Wetter zu ändern, um die Sicherheit unserer Teilnehmer zu gewährleisten.
4.4. Die erforderliche Mindestteilnehmerzahl pro Klasse beträgt 12 Personen. Die Studenten können zu einem anderen Kursplan wechseln oder erhalten eine volle Rückerstattung, falls der Kurs abgesagt wird. Dieses Konzept gilt nicht für Individualkurse.
4.5 Alle Lehrkräfte erhalten eine standardisierte Ausbildung, um die Einheitlichkeit des Unterrichts zu gewährleisten. Eine Auswahl der Lehrer ist nicht erlaubt. Von den Schülern wird erwartet, dass sie sich an diese Politik halten, um die Effizienz des Bildungssystems zu erhalten.
5. Pflichten des Kursteilnehmers/ der Kursteilnehmerin
Der/die KursteilnehmerIn ist verpflichtet, die am Institut geltende Kurs- und Hausordnung einzuhalten. Dazu gehört, dass die KTN pünktlich zum Unterrichtsbeginn erscheinen, aktiv zum Lernprozess der Gruppe beitragen und es in jeglicher Art und Weise unterlassen, andere Kursteilnehmer vom gemeinsamen Lernprozess abzulenken. Dazu gehört u.a. auch, dass sich die KTN im Unterricht gemäß der Normen des öffentlichen Raumes angemessen kleiden. Dies gilt auch für Kurse, die im digitalen Raum stattfinden, sowohl für Profil- als auch Live-Bilder der KursteilnehmerIn.
Die Kursteilnehmenden sollten am Unterricht in einer privaten Umgebung teilnehmen, in der sie sich ohne Ablenkungen konzentrieren können. Auf diese Weise wird die Integrität unserer Online-Lernumgebung gewahrt und es wird sichergestellt, dass alle eingeschriebenen Teilnehmenden die gewünschte Lernerfahrung machen. Außerdem ist es den Kursteilnehmenden nicht gestattet, den Unterricht oder den Zugang zum Unterricht mit Personen zu teilen, die nicht offiziell für den Kurs eingeschrieben sind.
Voraussetzungen für Online-Kurse
-Tablet/Laptop/Computer
-Kopfhörer mit Mikrofon
-Kamera
Die Teilnehmenden sollten die technischen Voraussetzungen erfüllen, die von ihnen verlangt werden. Die Benutzung von Mobiltelefonen ist nicht gestattet.
Bei den Individualkursen ist es Aufgabe des Schülers, seine Lernziele zu definieren, damit der Lehrer einen maßgeschneiderten Stundenplan erstellen kann.
6. Haftung des Goethe-lnstituts/ Höhere Gewalt
6.1. Die Haftung des Goethe-Instituts und seiner Mitarbeiter ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
6.2. Das Goethe-Institut haftet nicht für den Ausfall seiner Leistungen aufgrund höherer Gewalt (z. B. Naturkatastrophen, Feuer, Überschwemmungen, Krieg, behördliche Anordnungen und alle anderen Umstände, die außerhalb der Kontrolle der Vertragsparteien stehen).
Stand: 24.07.2024
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