Dänemark

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    Dänemark

    Offizieller Name: Königreich Dänemark
    Hauptstadt: Kopenhagen
    Kontinent: Europa
    Währung: Dänische Kronen

    Sprache: Dänisch
    Fläche: 43.100 km² (Deutschland: 357.111 km²)
    Einwohner: 5,5 Millionen (Deutschland: 81.7 Millionen)
    Nationalfeiertag: 5. Juni, "Verfassungstag"




    Verteilt auf viele Inseln
    Dänemark liegt zwischen der Nord- und der Ostsee und in Nordeuropa. Der Süden Dänemarks grenzt an Deutschland. Dänemark verteilt sich auf Hunderte von Inseln, insgesamt sind es 443 Stück. Neben diesen vielen kleinen Inseln gehört auch noch die größte Insel der Welt zu Dänemark.

    Eine besondere Insel
    Das ist Grönland. Auch wenn die Insel auf der Landkarte zwischen Kanada und Island liegt und deshalb zum amerikanischen Kontinent gezählt wird, ist Grönland offiziell ein Teil des Königreichs Dänemark.

    Ein König, der nicht regieren darf
    Dänemark ist seit mehr als tausend Jahren ein Königreich. Normalerweise bedeutet das, dass der König sein Land regieren darf, wie er möchte. In Dänemark ist das seit dem 5. Juni 1953 anders. Seitdem ist Dänemark eine konstitutionelle Monarchie. Das heißt: Seit diesem Tag gilt die dänische Verfassung, also Regeln und Gesetze, an die sich alle Dänen, auch der König, halten müssen. Diese Gesetze werden von den demokratisch gewählten Abgeordneten im Parlament festgelegt.

    Gründungsland der EU
    Dänemark war eines der Länder, die 1993 die Europäische Union gründeten. Beim "Euro" wollten die Dänen allerdings lieber nicht mitmachen, sondern lieber weiter mit ihrer dänischen Krone bezahlen.

    Die Meerjungfrau von Kopenhagen
    In Kopenhagen steht die wohl bekannteste dänische Skulptur: eine Meerjungfrau, die auf einem Stein sitzt. Sie erinnert an das Märchen von der "kleinen Seejungfrau". Geschrieben hat die Geschichte der dänische Schriftsteller Hans Christian Andersen. Seine Märchen sind weltberühmt und oft erfährst du darin etwas über Dänemark.

    Katzenschlagen
    "Katzenschlagen" ist eine alte Tradition in Dänemark und wird am dänischen Fasching gespielt. Dabei schlagen Kinder der Reihe nach mit einem Holzschläger auf ein mit Süßigkeiten gefülltes Fass. Wer den Boden aus dem Fass schlägt, wird Katzenkönigin und wer das letzte Holzteil herunterschlägt, ist der Katzenkönig.

    Abgeordnete

    Die Bürgerinnen und Bürger einer Stadt oder eines Landes können nicht alle gleichzeitig darüber entscheiden, welche Politik gemacht wird. Sie wählen daher Frauen oder Männer, die sie für eine bestimmte Zeit im Parlament vertreten. Das kann der Bundestag oder der Landtag sein oder auch ein Stadt- oder Gemeinderat. Dort sollen die Abgeordneten dann möglichst im Sinne ihrer Wählerinnen und Wähler Entscheidungen treffen. Die Abgeordneten gehören meist einer Partei an, aber das muss nicht so sein. Es gibt auch parteilose Abgeordnete. Der wichtigste Teil der Abgeordnetenarbeit findet in Arbeitsgruppen und Ausschüssen statt. Dort wird beispielsweise beraten, wie die Jugend- oder Gesundheitspolitik aussehen soll.

    Als Abgeordneter hat man viel zu tun. Da bleibt keine Zeit, um weiterhin im alten Beruf zu arbeiten. Doch ohne Beruf gibt es natürlich auch kein Gehalt. Deswegen bekommen Abgeordnete sogenannte "Diäten".

    Demokratie

    Der Begriff kommt aus dem Griechischen und bedeutet "Herrschaft des Volkes". In Deutschland gibt es diese Staatsform seit 1949, zuvor gab es sie bereits einmal von 1918 bis 1933. Demokratie heißt: Alle Bürger und Bürgerinnen haben die gleichen Rechte und Pflichten. Sie werden nicht von einem Kaiser oder König und auch nicht von einem General regiert. Alle Menschen dürfen frei ihre Meinung sagen, sich versammeln, sich informieren. Es gibt unterschiedliche Parteien, die ihre Vorstellungen in sogenannten Parteiprogrammen veröffentlichen. In einer Demokratie wählen die Bürger Personen und Parteien, von denen sie eine bestimmte Zeit lang regiert werden wollen. Und wenn die Regierung ihre Arbeit schlecht macht, kann das Volk bei der nächsten Wahl eine andere Regierung wählen.

    In einer Demokratie muss alles, was der Staat tut, nach den Regeln der Verfassung und der geltenden Gesetze ablaufen. In Deutschland stehen diese Regeln im Grundgesetz. Der demokratische Staat ist also immer auch ein Rechtsstaat.

    In Deutschland gab es von 1949 bis 1990 einen zweiten deutschen Staat, die "Deutsche Demokratische Republik", abgekürzt DDR. Obwohl im Staatsnamen der Begriff "Demokratie" vorkam, war die DDR aber keine Demokratie.

    EU: Europäische Union

    Die Europäische Union (abgekürzt: EU) ist ein Zusammenschluss von europäischen Staaten, die gemeinsame politische Ziele haben. Die EU besteht seit dem 1. November 1993. An diesem Tag haben sich zwölf Staaten, darunter auch Deutschland, zur Europäischen Union zusammengeschlossen. So war es vorher im Vertrag von Maastricht vereinbart worden. Zuvor gab es schon einen Zusammenschluss europäischer Staaten, die sogenannte "Europäische Gemeinschaft". Sie hatte aber andere Ziele als die EU und war anders organisiert.
    Jeder Staat in Europa hat die Möglichkeit, Mitglied der Europäischen Union zu werden. Allerdings müssen dafür einige Voraussetzungen erfüllt sein. Eine der wichtigsten Voraussetzungen ist es, dass das zukünftige Mitglied demokratisch ist. Heute gehören 28 Staaten zur EU. Sie haben insgesamt über 500 Millionen Einwohner/innen.

    Mitglieder der Europäischen Union
    Dies sind die Mitglieder der EU: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, die Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, die Slowakische Republik, Slowenien, Spanien, die Tschechische Republik, Ungarn, das Vereinigte Königreich (Großbritannien) und der griechische Teil Zyperns. Wenn alle Staaten, die einen Aufnahmeantrag gestellt haben, in den nächsten Jahren von der EU aufgenommen werden, wird die EU mehr als 30 Mitglieder haben.

    Gemeinsame europäische Politik
    Die Staaten, die sich in der EU zusammengeschlossen haben, wollen in vielen politischen, wirtschaftlichen und sozialen Fragen zusammenarbeiten. Sie wollen gemeinsam dafür sorgen, dass der Wohlstand in Europa gesichert wird und die Menschen in Frieden leben können. Eine solche gemeinsame Politik ist manchmal ziemlich schwierig. Alle Staaten in der Gemeinschaft sind immer noch selbstständige Staaten und haben eigene Regierungen. Da gibt es manchmal Streit zwischen der EU und einzelnen Staaten - und natürlich auch zwischen den Staaten untereinander. Das ist so wie in einer großen Familie. Da ist es nicht immer leicht, sich zu einigen.

    Seit 1999 haben viele EU-Staaten eine gemeinsame Währung: den Euro. Das erleichtert den Handel und das Wirtschaften zwischen den teilnehmenden Ländern.

    Vielleicht ist euch aufgefallen, dass an den Grenzen zu den Niederlanden, nach Frankreich oder zu anderen EU-Ländern zwar manchmal noch kleine Kontrollhäuschen stehen, dort aber keine Passkontrollen stattfinden. Früher musste man immer einen Pass vorzeigen, wenn man in ein anderes Land fuhr. Heute dürfen die Staaten der EU nur noch in Ausnahmefällen die Grenzen kontrollieren. Dass das Reisen in Europa von einem Land ins andere heute so leicht ist, zeigt, dass die Menschen auf unserem Kontinent in einem "Gemeinsamen Haus Europa" leben.

    Der Begriff "Union" kommt übrigens aus dem Lateinischen und heißt "Vereinigung".

    Gesetz

    Für viele Bereiche in unserem Leben gelten Gesetze. Wenn ein Stein zu Boden fällt, wirkt das Gesetz der Schwerkraft. Das ist ein unveränderliches Naturgesetz. Ein Autodieb oder ein Einbrecher verstoßen aber nicht gegen ein Naturgesetz, sondern gegen ein vom Staat gemachtes Gesetz. An diese Gesetze oder Regeln muss man sich halten. Nur dann kann das friedliche Zusammenleben vieler Menschen funktionieren. Was Gesetz ist, wird bei uns von dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat bestimmt. In den Gesetzesbüchern werden diese Regeln und Vorschriften (amtlich heißt das "Erlaubnis", "Verbot" oder "Gebot") aufgeschrieben.

    Monarchie

    "Monarchie" bezeichnet eine bestimmte Staatsform. Das Wort kommt aus dem Griechischen und bedeutet "Alleinherrschaft". Im Gegensatz zur Republik übt in einer Monarchie eine einzelne Person, der Monarch oder die Monarchin, die Herrschaft aus. Das Recht zu regieren wird oft innerhalb der Familie weitervererbt (dies heißt dann "Erbmonarchie"). Zum Beispiel ist Queen Elizabeth von England eine Monarchin oder König Juan Carlos von Spanien ein Monarch. In diesen beiden Ländern (wie auch in vielen anderen, in denen es heute noch Königinnen, Könige oder Fürsten gibt), kann die Königin oder der König aber keineswegs alles alleine entscheiden. Vom Volk gewählte Parlamente und demokratische Regierungen machen in der heutigen Zeit die Gesetze und bestimmen die Richtung der Politik. Die Monarchen, also zum Beispiel die Queen, sprechen sich zwar mit ihnen ab, haben aber fast nur noch die Aufgabe, Gesetze zu unterzeichnen, Minister und Ministerinnen zu ernennen und den Staat bei offiziellen Anlässen zu repräsentieren. Dies nennt man "parlamentarische Monarchie" oder auch "konstitutionelle Monarchie". Das besagt, dass die Stellung und die Aufgaben des Königs in einer Verfassung festgelegt werden (der lateinische Begriff "constitutio" heißt "Verfassung").

    In früheren Jahrhunderten gab es Pharaonen, Kaiser, Könige und Fürsten oder auch Priester, die wirklich die Alleinherrschenden über ihr Volk waren – niemand durfte ihnen reinreden. Eine solche Machtfülle nennt man "absolute Monarchie".

    Regierung

    Die Regierung leitet den Staat. Sie besteht aus einer Gruppe von Personen, die man auch Regierungsmannschaft oder Kabinett nennt. Chef der Regierung ist in Deutschland der Bundeskanzler oder die Bundeskanzlerin. Die Regierung trifft sich regelmäßig in Sitzungen. Dort werden die nötigen Entscheidungen über die Innen- und Außenpolitik eines Staates getroffen. Das können zum Beispiel neue Regelungen zum Kindergeld oder zu den Steuern oder Maßnahmen im Straßenverkehr sein. Die Gesetze, die diese Dinge dann regeln, werden vom Parlament beschlossen.

    Die Regierung berät und legt auch fest, wie die Beziehungen Deutschlands zu anderen Ländern am besten geregelt werden können. In Deutschland gehört der Regierungschef oder die Regierungschefin in der Regel der stärksten Partei im Deutschen Bundestag an. Oftmals spricht man in Deutschland von der Bundesregierung, wenn man die Regierung des Bundeskanzlers oder der Bundeskanzlerin meint. Dann wird deutlich, dass man die Regierung meint, die für ganz Deutschland verantwortlich ist. Auch die Bundesländer haben Regierungen. Man spricht dabei von Landesregierungen. Diese sind nur für ihr jeweiliges Bundesland zuständig.

    Verfassung

    In seiner Verfassung legt ein Staat fest, nach welchen Regeln er organisiert ist und wie das Zusammenleben der Menschen funktionieren soll. Die Verfassung beschreibt das politische System, also wie das Land regiert werden soll. Soll es zum Beispiel eine frei gewählte Regierung oder einen König geben? Welche Rolle sollen Parteien spielen? Es wird festgelegt, was die Regierung darf, was sie nicht darf, welche Macht die Polizei, die Streitkräfte oder andere Staatsorgane haben. Vor allem aber ist festgeschrieben, welche Grundrechte den einzelnen Menschen zustehen, damit sie frei und ohne staatlichen Zwang leben und arbeiten können. Kein anderes Gesetz darf den Bestimmungen dieser Grundordnung widersprechen. In Deutschland wird die Verfassung "Grundgesetz" genannt.