Vergleich des Grundgesetzes Frankreich-Deutschland
Lesen Sie, welche Vergleiche ein deutscher Jurist, der in Frankreich lebt, zwischen dem deutschen und französischen Grundgesetzen zieht.
Die Grundrechte in den Verfassungen von Deutschland und Frankreich
Am 23. Mai 1949 trat die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland, das Grundgesetz, in Kraft.
Die ersten 19 Artikel der Verfassung sind den Grundrechten gewidmet. Die Mütter und Väter des Grundgesetzes haben die Grundrechte ganz bewußt allen anderen Artikeln vorangestellt. Damit sollte verdeutlicht werden, welche Bedeutung die Grundrechte innerhalb der Verfassung und damit innerhalb des Rechtssystems in Deutschland haben. Waren die Grundrechte eine neue Idee?
Betrachtet man die Geschichte Deutschlands im 19. und 20. Jahrhundert, so stellt man schnell fest, dass Grundrechte in der deutschen Verfassung eine gewisse Tradition haben. Schon in der für ihre Zeit sehr fortschrittlichen Verfassung der Paulskirche aus dem Jahre 1848/49 wurden Grundrechte wie Freizügigkeit, Meinungsfreiheit, Glaubensfreiheit und Versammlungsfreiheit gewährt. Bekanntlich trat diese Verfassung nie in Kraft, da die nach der Revolution von 1848 zwischenzeitlich wiedererstarkten konservativen Kräfte dies verhinderten.
Erst in der Weimarer Reichsverfassung von 1919 wurden den Deutschen wieder Grundrechte gewährt. Sie standen allerdings, anders als heute, nicht am Anfang der Verfassung sondern erst im 2. Hauptteil ab Artikel 109. Und es fehlte ein wirksamer Grundrechtsschutz, so wie er heute im Grundgesetz verankert ist. Die herausragende Stellung des Bundesverfassungsgerichts ist dafür ein Beispiel.
Gab es für die Gewährung der Grundrechte in Deutschland ein Vorbild?
Bereits ein halbes Jahrhundert vor der Verfassung der Paulskirche erhielten in Frankreich die Bürger Grundrechte. Seit der Revolution von 1789 garantiert die Französische Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte unter anderem die Freiheit der Person, Gleichheit, Meinungsfreiheit und das Eigentum. Anders als im Grundgesetz sind die Grundrechte in Frankreich nicht integraler Bestandteil der Verfassung. In einer Präambel zur Verfassung wird aber unmittelbar auf die Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte von 1789 Bezug genommen. Von dieser Erklärung hatten sich übrigens auch die Verfasser der Grundrechte in der Paulskirche leiten lassen.
Sowohl in Frankreich wie auch in Deutschland führten die Grundrechte zu einem ganz neuen Verhältnis zwischen Staat und Bürger. Dieser war nicht länger rechtloser Untertan einer willkürlichen Staatsmacht. Und wie steht es um die Grundrechte in der Gegenwart? In beiden Ländern werden nach wie vor Frauen bei der Entlohnung gegenüber Männern benachteiligt. Menschen mit Migrationshintergrund finden in beiden Ländern viel schwerer eine Wohnung oder einen Arbeitsplatz. Zur Abwehr terroristischer Angriffe sollen Grundrechte in Deutschland zunehmend eingeschränkt werden: Die Unverletzlichkeit der Wohnung und sogar das Recht auf Leben stehen plötzlich wieder zur Disposition. Wie heißt es in Artikel 1 Grundgesetz: „Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt“. Auch angesichts der neuen Weltlage muss dieser Auftrag des Staates oberste Priorität haben.
Die ersten 19 Artikel der Verfassung sind den Grundrechten gewidmet. Die Mütter und Väter des Grundgesetzes haben die Grundrechte ganz bewußt allen anderen Artikeln vorangestellt. Damit sollte verdeutlicht werden, welche Bedeutung die Grundrechte innerhalb der Verfassung und damit innerhalb des Rechtssystems in Deutschland haben. Waren die Grundrechte eine neue Idee?
Betrachtet man die Geschichte Deutschlands im 19. und 20. Jahrhundert, so stellt man schnell fest, dass Grundrechte in der deutschen Verfassung eine gewisse Tradition haben. Schon in der für ihre Zeit sehr fortschrittlichen Verfassung der Paulskirche aus dem Jahre 1848/49 wurden Grundrechte wie Freizügigkeit, Meinungsfreiheit, Glaubensfreiheit und Versammlungsfreiheit gewährt. Bekanntlich trat diese Verfassung nie in Kraft, da die nach der Revolution von 1848 zwischenzeitlich wiedererstarkten konservativen Kräfte dies verhinderten.
Erst in der Weimarer Reichsverfassung von 1919 wurden den Deutschen wieder Grundrechte gewährt. Sie standen allerdings, anders als heute, nicht am Anfang der Verfassung sondern erst im 2. Hauptteil ab Artikel 109. Und es fehlte ein wirksamer Grundrechtsschutz, so wie er heute im Grundgesetz verankert ist. Die herausragende Stellung des Bundesverfassungsgerichts ist dafür ein Beispiel.
Gab es für die Gewährung der Grundrechte in Deutschland ein Vorbild?
Bereits ein halbes Jahrhundert vor der Verfassung der Paulskirche erhielten in Frankreich die Bürger Grundrechte. Seit der Revolution von 1789 garantiert die Französische Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte unter anderem die Freiheit der Person, Gleichheit, Meinungsfreiheit und das Eigentum. Anders als im Grundgesetz sind die Grundrechte in Frankreich nicht integraler Bestandteil der Verfassung. In einer Präambel zur Verfassung wird aber unmittelbar auf die Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte von 1789 Bezug genommen. Von dieser Erklärung hatten sich übrigens auch die Verfasser der Grundrechte in der Paulskirche leiten lassen.
Sowohl in Frankreich wie auch in Deutschland führten die Grundrechte zu einem ganz neuen Verhältnis zwischen Staat und Bürger. Dieser war nicht länger rechtloser Untertan einer willkürlichen Staatsmacht. Und wie steht es um die Grundrechte in der Gegenwart? In beiden Ländern werden nach wie vor Frauen bei der Entlohnung gegenüber Männern benachteiligt. Menschen mit Migrationshintergrund finden in beiden Ländern viel schwerer eine Wohnung oder einen Arbeitsplatz. Zur Abwehr terroristischer Angriffe sollen Grundrechte in Deutschland zunehmend eingeschränkt werden: Die Unverletzlichkeit der Wohnung und sogar das Recht auf Leben stehen plötzlich wieder zur Disposition. Wie heißt es in Artikel 1 Grundgesetz: „Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt“. Auch angesichts der neuen Weltlage muss dieser Auftrag des Staates oberste Priorität haben.









