Informationen zum Sprachnachweis beim Ehegattennachzug

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    Wer aus dem Ausland zu seinem Ehemann oder seiner Ehefrau nach Deutschland ziehen möchte, muss vor der Ausreise aus dem Heimatland einfache Deutschkenntnisse nachweisen. Nur dann erhält sie/er eine Aufenthaltserlaubnis, mit der sie/er nach Deutschland einreisen darf.

    Diese einfachen Deutschkenntnisse können Sie mit einer Prüfung des Goethe-Instituts nachweisen. Hier finden Sie Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen zu dieser Prüfung, zum Ehegattennachzug und außerdem ein Prüfungsbeispiel.
    Wir helfen wir Ihnen gern auch telefonisch weiter.

    Hotline Ehegattennachzug: + 49 89 15921-619
    Dienstag–Donnerstag: 09.00–17.00 Uhr,
    Freitag: 08.00–13.00 Uhr
    Frau Gisela Hübner
    Gisela Hübner