Projektförderung
Internationaler Koproduktionsfonds (IKF)

Internationale Koproduktionen stehen beispielhaft für die partnerschaftliche und dialogische Zusammenarbeit. Wir fördern kollaborative Arbeitsprozesse und innovative Produktionen im internationalen Kulturaustausch. Damit unterstützen wir die Entstehung neuer Netzwerke und Arbeitsformen in globalen Zusammenhängen und erproben neue Wege der interkulturellen Zusammenarbeit.

Bee Dances Foto: Saki Tagami

Förderbedingungen

Professionell arbeitende Künstler*innen sowie Ensembles und Initiativen im Ausland und in Deutschland aus den Bereichen Theater, Tanz, Musik und Performance, die nachweislich nicht über ausreichende Eigenmittel verfügen, um eine internationale Koproduktion zu verwirklichen

Wir begrüßen insbesondere Beteiligte aus Entwicklungs- und Transformationsländern.

Mit dem IKF fördern wir Vorhaben internationaler Koproduktionen, die eine hohe künstlerische Qualität erwarten lassen und eine öffentliche Wirkung haben. Hybride und interdisziplinäre Formate und die Verwendung digitaler Medien können dabei tragende Komponenten darstellen. Eine gemeinsame künstlerische Entwicklung des Projektes ist unabdingbar, daher fördern wir keine reinen Gastspiele, Tourneen oder Festivalbeteiligungen.

  • Die beantragten Projekte betreffen die darstellenden Künste (keine Film- oder reine Ausstellungsprojekte) 
  • Qualität des Projekts   
  • Relevanz der beteiligten Künstler*innen in ihren Szenen  
  • Budgeterstellung mit ausgewiesenen Eigen-/Drittmitteln und solidem Finanzplan
  • ausgewogene Projektpartnerschaft, künstlerische Kollaboration  
  • Realisierung mindestens einer Aufführung außerhalb Deutschlands, nach Möglichkeit auch in Deutschland  
  • Der Projektzeitraum sollte nicht länger als 24 Monate betragen.

Anträge für den Internationalen Koproduktionsfonds werden online in englischer Sprache gestellt.
Bitte beachten Sie, dass für die Antragsstellung der Kontakt mit dem jeweiligen Goethe-Institute im Ausland nachgewiesen werden muss.
 
Das Blanko Bewerbungsformular gibt eine Übersicht über den Aufbau des Onlineformulars:  Bitte lesen Sie die Erläuterungen und die Checkliste gründlich, bevor Sie einen Antrag ausfüllen:  Nach Vorstellung der Projektidee beim lokalen Goethe-Institute im Ausland soll dieses Formular ausgefüllt und unterschrieben der Bewerbung beigelegt werden:

Antragsteller*in bzw. 1. Koproduzent*in ist immer der*die Künstler*in bzw. das Ensemble aus dem nicht deutschsprachigen Ausland. Sie sind zentrale*r Ansprechpartner*in für das Projekt, schließen den Vertrag mit dem Goethe-Institut vor Ort und verwalten die Fördersumme. Sowohl private als auch juristische Personen können einen Antrag stellen.

Eine Förderung durch den IKF setzt voraus, dass mindestens zwei Beteiligte miteinander kooperieren. Insofern ist eine Partnerschaft mit Künstler*innen bzw. Ensembles aus Deutschland unerlässlich. Dritte und weitere Koproduzent*innen sind zur Erlangung der Koproduktionsförderung nicht zwingend erforderlich, erhöhen jedoch die Chancen auf Bewilligung. Die Definition von „Koproduzent*in" ist bewusst weit gefasst. Entscheidend ist ein substantieller Beitrag zur Produktion.

Die Kontaktaufnahme mit dem lokalen Goethe-Institut im Land der*des Antragsteller*in ist eine obligatorische Voraussetzung für die Einreichung eines Fördergesuchs. Wenn es im Land der*des Antragsteller*in kein Goethe-Institut gibt, suchen Sie bitte auf unserer Webseite unter Standorte das nächstgelegene Institut heraus und kontaktieren unsere Kolleg*innen dort.

Unvollständige und zu spät eingegangene Projektanträge können nicht berücksichtigt werden.

Bitte geben Sie bei Fragen zu laufenden oder früheren Anträgen Ihre Auftragsnummer an.
   
Bitte beachten Sie die geltende Datenschutzerklärung.

Nächster Bewerbungsschluss

Neuerung beim Bewerbungsprozess: Für das Jahr 2024 ist es möglich, Anträge unterjährig zu stellen.  

Bewerbungen können ab dem 2. Januar und bis zum 1. September 2024 um 23:59 Uhr (CET – Zeit in Deutschland) im Antragsportal eingereicht werden.   

Es können Projekte gefördert werden, die 2024 starten und einen Projektzeitraum von bis zu 24 Monaten haben. Bitte beachten Sie, dass Ihr Projektantrag mindestens drei Monate vor Projektbeginn eingereicht werden muss.
 

Kontakt

Goethe-Institut e.V.
Internationaler Koproduktionsfonds (IKF)
koproduktionsfonds@goethe.de

FAQ

Sie sollten die Produktion mindestens einmal im Ausland zeigen, vorzugsweise im Land, in dem der Produktionsprozess stattfindet. Präsentationen in Deutschland sind nicht obligatorisch. Mit dem IKF fördern wir vorrangig Produktionen, die in mindestens zwei Ländern zur Aufführung kommen.
 

Wir fördern keine Projekte mit kommerzieller Ausrichtung, reine Filmproduktionen oder Ausstellungen ohne performativen Ansatz. Auch laufende Betriebskosten können nicht unterstützt werden.

Vor allem durch die Einhaltung der grundlegenden Bedingungen für die Bewilligung einer Förderung: durch die aktive und gleichberechtigte Zusammenarbeit zwischen den Partner*innen bei der Entwicklung und Realisierung des Projektes, die Gewährleistung der Kofinanzierung (durch Eigen- und/oder Drittmittel), sowie eine transparente Kostenplanung. Es ist zudem vorteilhaft, wenn das Thema zeitbezogen ist oder von gesellschaftlicher Relevanz zeugt bzw. wenn eine interdisziplinäre Arbeit stattfindet. 

Die Herstellung von Kontakten zwischen zukünftigen Kooperationsbeteiligten ist nicht die Aufgabe des IKF. Auf der Website des Goethe-Instituts finden Sie Informationen zur Szene in Deutschland sowie zu bereits geförderten Projekten. Sie können auch mit den jeweiligen Goethe-Instituten im Ausland in Kontakt treten.

Weitere Informationen

Grafik mit tanzenden und musizierenden Personen © Synaesthesik (Ginna Mora)

IKF Keyvisual © Synaesthesik (Ginna Mora)

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