Beratung und Information
Über das Sprachkursbüro erhalten Sie auch Informationen zur Prüfungsvorbereitungen.
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Montags – Freitags | 10:00 - 17:00 Uhr |
Präsenzielle Beratung am Sprachkurssekretariat und Abholung von Zertifikaten und sonstigen Dokumenten | |
Montags - Freitags | 09:00 - 17:00 Uhr |
1. Lehrer:innen
Die Prüfungen werden von vom Goethe-Institut zertifizierten Lehrkräften durchgeführt und richten sich nach den in der Prüfungsordnung für die jeweilige Stufe festgelegten Bedingungen.
2. Durchführungsbestimmungen und Prüfungsordnung
Mit der Anmeldung zur Prüfung bestätigt der/die Prüfungsteilnehmer:in, dass sie/er die "Durchführungsbestimmungen" und die "Prüfungsordnung" auf der Website des Goethe-Instituts gelesen hat.
3. Ausweis
3.1 Um die Prüfung abzulegen, muss der/die Kandidat/in einen physischen Originalausweis (Personalausweis, CNH oder Reisepass) mit einem aktuellen Foto (maximal 10 Jahre) vorlegen, das seine/ihre Identifizierung ermöglicht.
3.2 Digitale Dokumente werden nicht akzeptiert, da der Zugang zu elektronischen Geräten während der Prüfung nicht erlaubt ist.
3.3 Ohne Vorlage des physischen Ausweises mit Foto kann der/die Prüfungsteilnehmer:in nicht zur Prüfung zugelassen werden und die Prüfungsgebühr wird nicht zurückerstattet.
4. Ankunft und Aufenthalt am Goethe-Institut
4.1 Am Tag der Prüfung sollte der/die Prüfungsteilnehmer:in 30 Minuten früher erscheinen. Verspätungen werden nicht geduldet.
4.2 Nach Beginn der Prüfung ist ein Einlass in den Prüfungsraum nicht mehr möglich und die Prüfungsgebühr wird nicht zurückerstattet.
4.3 Während des gesamten Aufenthalts am Goethe-Institut, auch in den Pausen zwischen den einzelnen Modulen, ist der Zugang zu und die Nutzung von Mobiltelefonen, Telefonen, Tablets, Laptops, Computern und anderen elektronischen Geräten strengstens untersagt, ebenso wie die Nutzung der Lehrmittel der Bibliothek.
4.4 Während des gesamten Prüfungszeitraums, auch in den Pausen zwischen den einzelnen Modulen, ist das Verlassen der Räumlichkeiten des Goethe-Instituts strengstens verboten.
5. Absage durch das Goethe-Institut
5.1 Das Goethe-Institut behält sich das Recht vor, die in unserem Kalender vorgesehenen Prüfungen abzusagen, wenn die Zahl der Prüfungsteilnehmer:innen weniger als 6 beträgt.
5.2 Das Goethe-Institut haftet nicht für die Unterbrechung seiner Dienstleistungen, wenn diese durch höhere Gewalt wie Naturkatastrophen, Brände, Überschwemmungen, behördliche Anordnungen, Demonstrationen, Streiks oder andere Faktoren, die außerhalb der Kontrolle des Goethe-Instituts liegen, verursacht werden. In solchen Fällen werden die Prüfungen ersetzt.
5.3 Bei Absage der Prüfung durch das Goethe-Institut erstattet das Goethe-Institut dem/der Prüfungsteilnehmer:in den gezahlten Betrag zurück, oder der/die Prüfungsteilnehmer:in kann das volle Guthaben für den nächsten Prüfungstermin nach dem Kalender des Goethe-Instituts wo die Einschreibung verlief behalten.
6. Änderung des Termins durch den/die Prüfungsteilnehmer:in
6.1 Die Änderung des Termins für die Prüfung kann nur einmal vorgenommen werden und ist nur zulässig, wenn der/die Prüfungsteilnehmer:in dies mindestens 7 Arbeitstage vor dem für die Prüfung vorgesehenen Termin schriftlich beantragt und eine Verwaltungsgebühr von R$ 100,00 (einhundert Reais) entrichtet. Der neu gewählte Termin muss unbedingt im selben Kalenderjahr und im selben Institut liegen.
6.2 Sobald die im vorstehenden Punkt genannten Voraussetzungen erfüllt sind, wird im selben Jahr ein neuer Termin zugewiesen, der sich nach dem Kalender des Goethe-Instituts und der Verfügbarkeit von freien Stellen richtet.
6.3 Nach Ablauf der Frist für die Beantragung einer Änderung der Prüfungsanmeldung, ist es nicht mehr möglich, diese zu ändern.
7. Absage durch den/die Prüfungsteilnehmer:in
7.1 Die Stornierung und Rückerstattung der Teilnahmegebühr ist nur bis zu 7 Kalendertagen nach der Zahlung der Anmeldegebühr möglich. Nach dieser Frist wird bis 14 Tage vor dem Prüfungstermin eine Stornierungsgebühr von 100,00 R$ erhoben.
7.2 Die Frist für die Stornierung der Prüfung beträgt 14 Tage vor dem Prüfungstermin. Nach Ablauf dieser Frist ist eine Stornierung nicht mehr möglich, ebenso wenig wie eine Erstattung oder Rückzahlung.
7.3 Im Falle einer Stornierung ist es nicht möglich, den gezahlten Betrag oder den Platz in der Prüfung auf eine andere Person zu übertragen.
8. Ergebnisse
8.1 Die Prüfungsergebnisse werden innerhalb von 10 Arbeitstagen nach der Prüfung bekannt gegeben.
8.2 Das Goethe-Institut sendet keine Ergebnisse von Prüfungen an Dritte (Behörden, Konsulate, Agenturen usw.), es sei denn, der/die Prüfungsteilnehmer:in hat dies ausdrücklich schriftlich genehmigt.
9. Zertifikate
9.1 Die Zertifikate von nicht-modularen Prüfungen (A1, A2 und C1) können im Sprachkursbüro des Instituts abgeholt werden.
9.2 Die Zertifikate von modularen Prüfungen (B1, B2 und C2) können nur auf schriftlichen Antrag an exames-rio@goethe.de bis zu 3 Arbeitstage im Voraus im Sprachkursbüro des Instituts abgeholt werden.
9.3 Ist der/die Prüfungsteilnehmer:in nicht in der Lage, das Zertifikat persönlich abzuholen, kann es von einer anderen Person gegen Vorlage einer schriftlichen Vollmacht abgeholt werden. Die Vollmacht muss den Namen und den Ausweis der Person enthalten, die das Zeugnis abholen wird.
9.4 Für den Versand des Zertifikats per SEDEX innerhalb Brasiliens wird eine Gebühr von 100,00 R$ (einhundert Reais) verlangt. Das Goethe-Institut übernimmt keine Haftung für den Zustand des Zertifikats bei der Lieferung.
9.5 Der/die Prüfungsteilnehmer:in der/die die Prüfung nicht besteht erhält kein Zertifikat, kann aber auf schriftlichen Antrag an die E-Mail-Adresse exames-rio@goethe.de eine Bescheinigung über die Teilnahme an der Prüfung per E-Mail erhalten.
9.6 Das Goethe-Institut stellt unter keinen Umständen ein zweites Zertifikat aus. Bei Verlust oder Beschädigung kann gegen Zahlung einer Gebühr von R$ 100,00 eine förmliche Erklärung ausgestellt werden, die die Befähigung bescheinigt. Die Ersatzbescheinigung wird innerhalb von 10 Arbeitstagen nach Antragstellung ausgestellt.
9.7 Das Goethe-Institut versendet auf keinen Fall einen Scan oder ein Foto des Zertifikats in digitaler Form.
10. Prüfungseinsicht
10.1 Eine Einsichtnahme in die Prüfung ist, nach einer schriftlichen Anfrage innerhalb von 7 Kalendertagen nach Erhalt der Ergebnisse möglich. Die Frist für die Beantwortung beträgt bis zu 7 Arbeitstage.
11. Prüfungsdurchführung
11.1 Im Falle technischer Probleme, die die Durchführung der digitalen Prüfung unmöglich machen, wird als Alternative am selben Tag und zur selben Uhrzeit die Papierprüfung angeboten.
11.2 Technische Probleme müssen während der Prüfung gemeldet werden und werden nach der Prüfung nicht mehr berücksichtigt.
11.3 Beschwerden über den Ablauf der Prüfung, die keine technischen Probleme betreffen, werden nur während der Prüfung mündlich und unmittelbar nach der Prüfung schriftlich berücksichtigt.
12. Abschließende Bemerkungen
12.1 Der/die Prüfungsteilnehmer:in ermächtig das Goethe-Institut Rio de Janeiro, die von ihnen eingegebenen personenbezogenen Daten zum Zwecke der Registrierung an die Zentrale des Goethe-Instituts in Deutschland unter Beachtung der in Brasilien und Deutschland geltenden Datenschutzgesetze zu übermitteln.
12.2 Mit dem Absenden des Online-Formulars oder der persönlichen Anmeldung erklärt der/die Prüfungsteilnehmer:in, dass ihm/ihr die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Goethe-Instituts Rio de Janeiro bekannt sind.
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR DEUTSCHPRÜFUNGEN AM GOETHE-INSTITUT RIO DE JANEIRO (PDF, 149 kB)
Die Prüfungen werden von vom Goethe-Institut zertifizierten Lehrkräften durchgeführt und richten sich nach den in der Prüfungsordnung für die jeweilige Stufe festgelegten Bedingungen.
2. Durchführungsbestimmungen und Prüfungsordnung
Mit der Anmeldung zur Prüfung bestätigt der/die Prüfungsteilnehmer:in, dass sie/er die "Durchführungsbestimmungen" und die "Prüfungsordnung" auf der Website des Goethe-Instituts gelesen hat.
3. Ausweis
3.1 Um die Prüfung abzulegen, muss der/die Kandidat/in einen physischen Originalausweis (Personalausweis, CNH oder Reisepass) mit einem aktuellen Foto (maximal 10 Jahre) vorlegen, das seine/ihre Identifizierung ermöglicht.
3.2 Digitale Dokumente werden nicht akzeptiert, da der Zugang zu elektronischen Geräten während der Prüfung nicht erlaubt ist.
3.3 Ohne Vorlage des physischen Ausweises mit Foto kann der/die Prüfungsteilnehmer:in nicht zur Prüfung zugelassen werden und die Prüfungsgebühr wird nicht zurückerstattet.
4. Ankunft und Aufenthalt am Goethe-Institut
4.1 Am Tag der Prüfung sollte der/die Prüfungsteilnehmer:in 30 Minuten früher erscheinen. Verspätungen werden nicht geduldet.
4.2 Nach Beginn der Prüfung ist ein Einlass in den Prüfungsraum nicht mehr möglich und die Prüfungsgebühr wird nicht zurückerstattet.
4.3 Während des gesamten Aufenthalts am Goethe-Institut, auch in den Pausen zwischen den einzelnen Modulen, ist der Zugang zu und die Nutzung von Mobiltelefonen, Telefonen, Tablets, Laptops, Computern und anderen elektronischen Geräten strengstens untersagt, ebenso wie die Nutzung der Lehrmittel der Bibliothek.
4.4 Während des gesamten Prüfungszeitraums, auch in den Pausen zwischen den einzelnen Modulen, ist das Verlassen der Räumlichkeiten des Goethe-Instituts strengstens verboten.
5. Absage durch das Goethe-Institut
5.1 Das Goethe-Institut behält sich das Recht vor, die in unserem Kalender vorgesehenen Prüfungen abzusagen, wenn die Zahl der Prüfungsteilnehmer:innen weniger als 6 beträgt.
5.2 Das Goethe-Institut haftet nicht für die Unterbrechung seiner Dienstleistungen, wenn diese durch höhere Gewalt wie Naturkatastrophen, Brände, Überschwemmungen, behördliche Anordnungen, Demonstrationen, Streiks oder andere Faktoren, die außerhalb der Kontrolle des Goethe-Instituts liegen, verursacht werden. In solchen Fällen werden die Prüfungen ersetzt.
5.3 Bei Absage der Prüfung durch das Goethe-Institut erstattet das Goethe-Institut dem/der Prüfungsteilnehmer:in den gezahlten Betrag zurück, oder der/die Prüfungsteilnehmer:in kann das volle Guthaben für den nächsten Prüfungstermin nach dem Kalender des Goethe-Instituts wo die Einschreibung verlief behalten.
6. Änderung des Termins durch den/die Prüfungsteilnehmer:in
6.1 Die Änderung des Termins für die Prüfung kann nur einmal vorgenommen werden und ist nur zulässig, wenn der/die Prüfungsteilnehmer:in dies mindestens 7 Arbeitstage vor dem für die Prüfung vorgesehenen Termin schriftlich beantragt und eine Verwaltungsgebühr von R$ 100,00 (einhundert Reais) entrichtet. Der neu gewählte Termin muss unbedingt im selben Kalenderjahr und im selben Institut liegen.
6.2 Sobald die im vorstehenden Punkt genannten Voraussetzungen erfüllt sind, wird im selben Jahr ein neuer Termin zugewiesen, der sich nach dem Kalender des Goethe-Instituts und der Verfügbarkeit von freien Stellen richtet.
6.3 Nach Ablauf der Frist für die Beantragung einer Änderung der Prüfungsanmeldung, ist es nicht mehr möglich, diese zu ändern.
7. Absage durch den/die Prüfungsteilnehmer:in
7.1 Die Stornierung und Rückerstattung der Teilnahmegebühr ist nur bis zu 7 Kalendertagen nach der Zahlung der Anmeldegebühr möglich. Nach dieser Frist wird bis 14 Tage vor dem Prüfungstermin eine Stornierungsgebühr von 100,00 R$ erhoben.
7.2 Die Frist für die Stornierung der Prüfung beträgt 14 Tage vor dem Prüfungstermin. Nach Ablauf dieser Frist ist eine Stornierung nicht mehr möglich, ebenso wenig wie eine Erstattung oder Rückzahlung.
7.3 Im Falle einer Stornierung ist es nicht möglich, den gezahlten Betrag oder den Platz in der Prüfung auf eine andere Person zu übertragen.
8. Ergebnisse
8.1 Die Prüfungsergebnisse werden innerhalb von 10 Arbeitstagen nach der Prüfung bekannt gegeben.
8.2 Das Goethe-Institut sendet keine Ergebnisse von Prüfungen an Dritte (Behörden, Konsulate, Agenturen usw.), es sei denn, der/die Prüfungsteilnehmer:in hat dies ausdrücklich schriftlich genehmigt.
9. Zertifikate
9.1 Die Zertifikate von nicht-modularen Prüfungen (A1, A2 und C1) können im Sprachkursbüro des Instituts abgeholt werden.
9.2 Die Zertifikate von modularen Prüfungen (B1, B2 und C2) können nur auf schriftlichen Antrag an exames-rio@goethe.de bis zu 3 Arbeitstage im Voraus im Sprachkursbüro des Instituts abgeholt werden.
9.3 Ist der/die Prüfungsteilnehmer:in nicht in der Lage, das Zertifikat persönlich abzuholen, kann es von einer anderen Person gegen Vorlage einer schriftlichen Vollmacht abgeholt werden. Die Vollmacht muss den Namen und den Ausweis der Person enthalten, die das Zeugnis abholen wird.
9.4 Für den Versand des Zertifikats per SEDEX innerhalb Brasiliens wird eine Gebühr von 100,00 R$ (einhundert Reais) verlangt. Das Goethe-Institut übernimmt keine Haftung für den Zustand des Zertifikats bei der Lieferung.
9.5 Der/die Prüfungsteilnehmer:in der/die die Prüfung nicht besteht erhält kein Zertifikat, kann aber auf schriftlichen Antrag an die E-Mail-Adresse exames-rio@goethe.de eine Bescheinigung über die Teilnahme an der Prüfung per E-Mail erhalten.
9.6 Das Goethe-Institut stellt unter keinen Umständen ein zweites Zertifikat aus. Bei Verlust oder Beschädigung kann gegen Zahlung einer Gebühr von R$ 100,00 eine förmliche Erklärung ausgestellt werden, die die Befähigung bescheinigt. Die Ersatzbescheinigung wird innerhalb von 10 Arbeitstagen nach Antragstellung ausgestellt.
9.7 Das Goethe-Institut versendet auf keinen Fall einen Scan oder ein Foto des Zertifikats in digitaler Form.
10. Prüfungseinsicht
10.1 Eine Einsichtnahme in die Prüfung ist, nach einer schriftlichen Anfrage innerhalb von 7 Kalendertagen nach Erhalt der Ergebnisse möglich. Die Frist für die Beantwortung beträgt bis zu 7 Arbeitstage.
11. Prüfungsdurchführung
11.1 Im Falle technischer Probleme, die die Durchführung der digitalen Prüfung unmöglich machen, wird als Alternative am selben Tag und zur selben Uhrzeit die Papierprüfung angeboten.
11.2 Technische Probleme müssen während der Prüfung gemeldet werden und werden nach der Prüfung nicht mehr berücksichtigt.
11.3 Beschwerden über den Ablauf der Prüfung, die keine technischen Probleme betreffen, werden nur während der Prüfung mündlich und unmittelbar nach der Prüfung schriftlich berücksichtigt.
12. Abschließende Bemerkungen
12.1 Der/die Prüfungsteilnehmer:in ermächtig das Goethe-Institut Rio de Janeiro, die von ihnen eingegebenen personenbezogenen Daten zum Zwecke der Registrierung an die Zentrale des Goethe-Instituts in Deutschland unter Beachtung der in Brasilien und Deutschland geltenden Datenschutzgesetze zu übermitteln.
12.2 Mit dem Absenden des Online-Formulars oder der persönlichen Anmeldung erklärt der/die Prüfungsteilnehmer:in, dass ihm/ihr die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Goethe-Instituts Rio de Janeiro bekannt sind.
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR DEUTSCHPRÜFUNGEN AM GOETHE-INSTITUT RIO DE JANEIRO (PDF, 149 kB)
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