Das DaF-Lehrpraktikum richtet sich an Studierende aus Masterstudiengängen der Germanistik an chinesischen Hochschulen und Universitäten an den Standorten des Goethe-Instituts Peking und der Goethe-Sprachlernzentren: Chongqing, Guangzhou, Nanjing, Qingdao, Shanghai, Shenyang, Tianjin, Wuhan und Xi‘an.
In begründeten Ausnahmefällen sind Sonderzulassungen möglich. Bitte kontaktieren Sie diesbezüglich das Goethe-Institut in Peking.
Sie können sich für das Lehrpraktikum bewerben, wenn Sie:
- beabsichtigen Lehrerin/Lehrer für Deutsch als Fremdsprache zu werden
- eingeschrieben sind im Masterstudium des Fachs Germanistik an einer chinesischen Hochschule und mind. 5 Stunden pro Woche Zeit für ein Praktikum haben
- über Deutschkenntnisse mindestens auf dem Niveau B2+ verfügen
- das Europäische Profilraster für Sprachlehrende (EPR) kennengelernt haben
- sich nach einem persönlichen Gespräch am Goethe-Institut oder an einem der Goethe-Sprachlernzentren erfolgreich um einen Praktikumsplatz beworben haben und eine schriftliche Zusage über die Aufnahme an dieser Bildungseinrichtung vorlegen
- beabsichtigen, Ihre Sprachkenntnisse auf dem GER-Niveau C1 durch ein Sprachzertifikat des Goethe-Instituts während des DaF-Lehrpraktikums nachzuweisen
Das DaF-Lehrpraktikum wird nach einem vom Goethe-Institut China vorgegebenen Curriculum in der Zeit zwischen Juli und Ende Dezember 2019 durchgeführt.
Zeitlicher Mindeststandard beträgt 100 UE bei folgenden Minimalvorgaben:
- mind. 40 UE (1 Unterrichtseinheit = 45 Minuten) begleitete Hospitation
- mind. 20 UE Vor- und Nachbesprechungen des zu hospitierenden DaF-Unterrichts mit einer qualifizierten DaF-Begleitlehrkraft
- mind. 30 UE mit Micro-/Team-Teaching
- 10 UE Sprachprüfungstraining C1 und Sprachprüfung Goethe-Zertifikat C1 am Goethe-Institut in Peking oder am Goethe-Jinchuang Sprachlernzentrum Shanghai
Das Goethe-Institut China vergibt zehn Stipendien in Höhe von 750 EUR pro Praktikumsplatz. Dabei erhält der Praktikant/die Praktikantin nach Abschluss des Praktikums eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 250 EUR und die Bildungseinrichtung am Anfang des Praktikums eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 500 EUR.
Aus der Aufwandsentschädigung der Bildungseinrichtungen werden Aufwände für die Sprachprüfung sowie der Teilaufwand der fachlichen Begleitung finanziert.