Übersetzungsförderung
Dänische und isländische Verlage, die Bücher aus dem Deutschen übersetzen möchten, können sich bei uns um Übersetzungsförderung bewerben. Unser Förderprogramm hat seit seiner Gründung vor fast 50 Jahren die Übersetzung von rund 6.000 deutschsprachigen Büchern in 45 Sprachen finanziell unterstützt. Damit möchten wir einem internationalen Publikum den Zugang zu deutschsprachiger Gegenwartsliteratur, Sachbüchern und Büchern für Kinder und Jugendliche erleichtern.
Förderkriterien
Wir fördern ausländische, professionelle Verlage, die deutschsprachige Bücher übersetzen möchten. Die Verlage müssen Erfahrung mit der Publikation anspruchsvoller Literatur nachweisen können sowie über professionelle Vertriebskanäle verfügen.
Übersetzer*innen und/oder Autor*innen können sich nicht bewerben.
Übersetzer*innen und/oder Autor*innen können sich nicht bewerben.
Wir fördern Übersetzungen von in deutscher Sprache verfassten Werken, die in gedruckter Form bei einem Verlag im deutschen Sprachraum publiziert sind. Die Übersetzung muss aus dem deutschen Originaltext vorgenommen werden.
Die Nationalität der Autor*innen ist dabei unerheblich, mit der Einschränkung, dass Anträge zu belletristischen Werken von zeitgenössischen österreichischen Autor*innen beim österreichischen Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport (BMKÖS) und von zeitgenössischen Schweizer Autor*innen bei Pro Helvetia eingereicht werden müssen.
Die Übersetzung darf nicht in Druck gehen, bevor der Fördervertrag unterzeichnet ist.
Bücher aus folgenden Gebieten können für die Förderung berücksichtigt werden:
Klassiker können nur berücksichtigt werden, wenn noch keine Übersetzung des jeweiligen Textes vorliegt oder wenn der antragstellende Verlag stichhaltige Gründe für eine Neuübersetzung in der Projektbegründung vorlegt.
Unabhängig vom Genre müssen die geförderten Werke hohe literarische Qualität in Bezug auf Stil, Form und Inhalt aufweisen. Die Qualität der zu übersetzenden Publikationen wird von der Jury bewertet.
Unterstützt werden Übersetzungen von Übersetzerinnen und Übersetzern, die über einschlägige Erfahrung im Übersetzen aus der deutschen Sprache verfügen oder eine professionelle Ausbildung im Bereich Übersetzung absolviert haben. Die Qualität der Bewerbung wird außerdem anhand der folgenden Kriterien, die den antragstellenden Verlag betreffen, bewertet: Qualität des Programms (Backlist, aktueller Katalog), Qualität der veröffentlichten Übersetzungen, Buchgestaltung, Vertriebsnetz u.a.
Dafür werden zusätzliche Bewerbungsunterlagen benötigt:
Die Nationalität der Autor*innen ist dabei unerheblich, mit der Einschränkung, dass Anträge zu belletristischen Werken von zeitgenössischen österreichischen Autor*innen beim österreichischen Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport (BMKÖS) und von zeitgenössischen Schweizer Autor*innen bei Pro Helvetia eingereicht werden müssen.
Die Übersetzung darf nicht in Druck gehen, bevor der Fördervertrag unterzeichnet ist.
Bücher aus folgenden Gebieten können für die Förderung berücksichtigt werden:
- Belletristik, Lyrik, Bilderbücher, Comics und Graphic Novels für Erwachsene, Kinder und Jugendliche;
- Sachbücher und Essays zu aktuellen, gesellschaftlich relevanten Themen, die für den zeitgenössischen Diskurs in Deutschland und in den Zielländern relevant sind;
- Wissenschaftliche Werke von allgemeinem Interesse und übergeordneter Relevanz für aktuelle Diskurse aus dem Bereich der Geistes- und Sozialwissenschaften.
Klassiker können nur berücksichtigt werden, wenn noch keine Übersetzung des jeweiligen Textes vorliegt oder wenn der antragstellende Verlag stichhaltige Gründe für eine Neuübersetzung in der Projektbegründung vorlegt.
Unabhängig vom Genre müssen die geförderten Werke hohe literarische Qualität in Bezug auf Stil, Form und Inhalt aufweisen. Die Qualität der zu übersetzenden Publikationen wird von der Jury bewertet.
Unterstützt werden Übersetzungen von Übersetzerinnen und Übersetzern, die über einschlägige Erfahrung im Übersetzen aus der deutschen Sprache verfügen oder eine professionelle Ausbildung im Bereich Übersetzung absolviert haben. Die Qualität der Bewerbung wird außerdem anhand der folgenden Kriterien, die den antragstellenden Verlag betreffen, bewertet: Qualität des Programms (Backlist, aktueller Katalog), Qualität der veröffentlichten Übersetzungen, Buchgestaltung, Vertriebsnetz u.a.
Bewerbungen für eine selbst zusammengestellte Textauswahl
Es ist möglich, eine Bewerbung für eine vom bzw. für den ausländischen Verlag zusammengestellte Textauswahl einzureichen.Dafür werden zusätzliche Bewerbungsunterlagen benötigt:
- eine Auflistung der ausgewählten Texte (deutsche Originaltitel und bibliografische Angaben),
- eine Begründung der Auswahl,
- alle ausgewählten Texte als Scan
- Reine Unterhaltungsliteratur, Krimis;
- Spezialisierte wissenschaftliche Werke (Dissertations- / Habilitationsschriften), Nachschlagewerke, Lehrbücher, Festschriften;
- Musikalien,
- Jahrbücher, Bücher mit ausschließlich lokalem Bezug, Ausstellungskataloge;
- Bastelbücher, Handwerksbücher, Ratgeber, Kochbücher und Reiseführer.
Im Falle einer Förderung erstattet das Goethe-Institut dem ausländischen Verlag nach Erscheinen der Fremdsprachenausgabe einen Anteil der Übersetzungskosten, im Regelfall 40-60 Prozent. Eine vollständige Übernahme der Übersetzungskosten oder die Finanzierung von Lizenz-, Druck- oder Redaktionskosten sind nicht vorgesehen.
Die maximale Fördersumme pro Buch beträgt 8.000 Euro.
Die im Antrag genannten Übersetzungskosten müssen dem Betrag entsprechen, der im Vertrag mit dem/der Übersetzer*in vereinbart wurde. Dieser Betrag muss spätestens bei Erscheinen der Übersetzung in voller Höhe an den/die Übersetzer*in gezahlt werden, unabhängig von der Höhe der Förderung, die das Goethe-Institut bewilligt. Der/die Übersetzer*in muss den Empfang des vollen Honorars bestätigen, bevor die Fördersumme an den Verlag ausgezahlt werden kann.
Die Förderzusage gilt drei Jahre, das genaue Datum ist im Fördervertrag festgehalten.
Die maximale Fördersumme pro Buch beträgt 8.000 Euro.
Die im Antrag genannten Übersetzungskosten müssen dem Betrag entsprechen, der im Vertrag mit dem/der Übersetzer*in vereinbart wurde. Dieser Betrag muss spätestens bei Erscheinen der Übersetzung in voller Höhe an den/die Übersetzer*in gezahlt werden, unabhängig von der Höhe der Förderung, die das Goethe-Institut bewilligt. Der/die Übersetzer*in muss den Empfang des vollen Honorars bestätigen, bevor die Fördersumme an den Verlag ausgezahlt werden kann.
Die Förderzusage gilt drei Jahre, das genaue Datum ist im Fördervertrag festgehalten.
Die Auswahl der zu fördernden Übersetzungen wird von einer sechsköpfigen Jury getroffen, die sich aus zwei Literaturkritiker*innen, einer*einem jährlich wechselnden Verlagsmitarbeiter*in aus dem Bereich Rechte und Lizenzen sowie zwei Mitarbeiter*innen des Bereichs Literatur und Übersetzungsförderung des Goethe-Instituts zusammensetzt.
Das Goethe-Institut in Dänemark sendet eine Stellungnahme, die in die Beurteilung des Antrags einfließt.
Das Goethe-Institut in Dänemark sendet eine Stellungnahme, die in die Beurteilung des Antrags einfließt.
Bitte bewerben Sie sich über das Goethe-Antragsportal, die Bewerbung ist in deutscher oder englischer Sprache möglich. Vor Einreichen des ersten Antrags muss der antragsstellende Verlag einen Account erstellen. Wenn Sie den Account erstellen, wählen Sie bitte einen Account für Organisationen / Unternehmen und nicht den Account für Individualpersonen.
Wir empfehlen, mit dem Antragsprozess frühzeitig zu beginnen. Das Bewerbungsportal speichert Ihre Angaben, die Sie vor Absenden des Antrags jederzeit ergänzen können.
Bitte beachten Sie, dass Sie außerhalb der Bewerbungszeiträume 15. März - 15. April, 15. August - 15. September und 1. November - 1. Dezember keine Anträge im Portal erstellen können. Die Einrichtung von Accounts ist durchgängig möglich.
Wir empfehlen, mit dem Antragsprozess frühzeitig zu beginnen. Das Bewerbungsportal speichert Ihre Angaben, die Sie vor Absenden des Antrags jederzeit ergänzen können.
Bitte beachten Sie, dass Sie außerhalb der Bewerbungszeiträume 15. März - 15. April, 15. August - 15. September und 1. November - 1. Dezember keine Anträge im Portal erstellen können. Die Einrichtung von Accounts ist durchgängig möglich.
- Lizenzvertrag mit dem Rechteinhaber
- Vertrag mit dem Übersetzer oder der Übersetzerin und Lebenslauf
- PDF des deutschen Buches oder Textes
Nächster Bewerbungsschluss
Nächster Bewerbungszeitraum ist der 1. November bis 1. Dezember für Übersetzungen, die frühestens im März 2026 in Druck gehen. Die Entscheidungen über Bewerbungen aus der letzten Bewerbungsrunde werden am 27. November 2025 per E-Mail bekannt gegeben.
Anträge werden dreimal jährlich in folgenden Zeiträumen entgegen genommen:
15.03.-15.04.: Bücher, die ab Juli in Druck gehen
15.08.-15.09.: Bücher,die ab Dezember in Druck gehen
01.11.-01.12.: Bücher, die ab März in Druck gehen
Anträge werden dreimal jährlich in folgenden Zeiträumen entgegen genommen:
15.03.-15.04.: Bücher, die ab Juli in Druck gehen
15.08.-15.09.: Bücher,die ab Dezember in Druck gehen
01.11.-01.12.: Bücher, die ab März in Druck gehen
Logo
Hier finden Sie das Logo des Goethe-Instituts zum Abdruck in geförderten Übersetzungen:
Kontakt
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Mareike Wittler
Leiterin Information & Kommunikation
Literatur & Übersetzungsförderung
(Stellv. Institutsleitung)