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40 Jahre spanische Verfassung
Alles Gute zum Geburtstag, Spanien!

Antonio Arroyo Gil
Verfassungsrechtler, Dr. Antonio Arroyo Gil | Foto: Fabian Schmiedel | © Goethe-Institut Madrid

Es ist zweifellos ein historisches Datum. Am 6. Dezember 1978 trat Spaniens heutige Verfassung in Kraft. Nach fast 40 Jahren Franquismus wurde das Land zu einer rechtsstaatlichen, pluralistischen Demokratie. Aber wie geht es dir 2018, Spanien? Politische Unzufriedenheit, Reformpläne, ständige Vergleiche mit Deutschland… Wir sprachen mit Antonio Arroyo, Dozent und Verfassungsrechtler der Universidad Autónoma in Madrid, über neue Herausforderungen und die aktuelle Debatte um eine Reform der spanischen Verfassung.

Von Fabian Schmiedel

Herr Arroyo, laut einer neuen Umfrage des soziologischen Forschungszentrums CIS würden bis zu 67,3 Prozent der Spanier eine Verfassungsreform befürworten. Wird die Demokratie in Spanien immer stärker in Frage gestellt?

Naja, ich glaube, wir Spanier sind sehr demokratisch. In internationalen Studien ist Spanien sehr gut positioniert.

Es stimmt natürlich, dass die Verfassung inzwischen 40 Jahre alt und in verschiedenen Bereichen reformbedürftig ist. Mängel und Defizite des derzeitigen Texts sollten korrigiert werden. Außerdem muss die Verfassung angesichts der aktuellen politischen Kultur gegen ihre Feinde verteidigt werden, etwa gegen die zu Vereinfachung neigenden unterschiedlichen Formen von Nationalismus und Populismus. Es gibt zahlreiche Herausforderungen.

Die spanische Verfassung, ein Erbe des Franquismus?

Die spanische Verfassung ging genauso wie die deutsche aus einer Diktatur hervor. Nazideutschland wurde besiegt, es gab einen Bruch mit der Vergangenheit und wir fingen bei null an. Die spanische Verfassung ist das Ergebnis von Verhandlungen zwischen moderaten Franquisten und der demokratischen Opposition. Sind die Mängel also ein Erbe des Franquismus?

Keine Verfassung bricht komplett mit der Vergangenheit. Selbst in Deutschland sind die Spuren der Vergangenheit deutlich erkennbar. Mit dem zweiten Weltkrieg wurde zwar ein vom Schrecken geprägtes Kapitel der Geschichte abgeschlossen. Aber genauer betrachtet ist der Einfluss der Besatzungskräfte deutlich sichtbar, etwa in der föderalen Ausrichtung, die verhindern soll, dass ein neuer, starker und möglicherweise expansiv ausgerichteter Zentralstaat entsteht.

Im Falle Spaniens handelte es sich sicherlich um einen Kompromiss und die Verfassung ist so etwas wie der kleinste gemeinsame Nenner, eine Übereinkunft zwischen gegensätzlichen politischen Kräften. Aber vor allem war es ein bedeutender Sprung, ein Übergang von einer autoritären zu einer in jeglicher Hinsicht demokratischen Rechtsordnung. Wenn man so will, gab es keinen formalen Bruch mit der Vergangenheit, aber einen vollständigen Bruch mit der herrschenden Staats- und Regierungsform: Ein äußerst autoritärer Einheitsstaat entwickelte sich zu einem demokratischen und dezentralisierten Rechtsstaat. Das ist der zentrale Punkt. Spuren der Vergangenheit bleiben erhalten, aber man kann nicht sagen, dass die Verfassung ein Erbe des Franquismus ist.

Ausstehende Reformen

Die Verfassung ist dennoch nicht perfekt und verschiedene Aspekte wurden offenbar nicht gut gelöst. Sie selbst befürworten bestimmte Reformen, etwa die des Senats. Warum?

In seiner derzeitigen Form entspricht der Senat wegen der Wahl seiner Mitglieder in keiner Weise dem, was in der verfassungsmäßigen Definition vorgesehen ist. Er ist kein Vertretungsorgan der Autonomen Gemeinschaften, sondern eine nachrangige Kammer des Abgeordnetenhauses für die zweite Lesung von Gesetzesvorhaben.

Die Regierungen der Autonomen Gemeinschaften bringen deren Willen zum Ausdruck und sie werden auf der Grundlage von Regionalwahlen gebildet. Aber diese Regierungen gehören nicht dem Senat an. Den größten Teil der Senatoren wählen alle Bürger in landesweiten Wahlen. Hier liegt der Unterschied zum deutschen Bundesrat, in dem die Regierungen der Bundesländer vertreten sind. Darum handelt es sich um ein echtes Repräsentationsorgan der Regionen. Und genau deshalb gilt der deutsche Bundesrat als besonders interessantes Modell.

Welche weiteren konkreten Vorschläge machen Sie, um die Verfassung zu reformieren?

Es gibt viele Vorschläge und jeder Verfassungsrechtler hat stets seine eigene Verfassungsreform parat. Den größten Handlungsbedarf gibt es in Abschnitt VIII, in dem es um die Organisation des Staatsgebiets geht. Die derzeitige Ausgestaltung ist sehr konfliktgeladen. Man muss den Staat der Autonomien nicht gleich in einen föderalen Staat umwandeln, die Bezeichnung ist nicht so entscheidend. Wichtiger ist, bestimmte Mechanismen der Kompetenzverteilung und der institutionellen oder finanziellen Organisation zu zu optimieren, also ein zentraler Aspekt aller Staaten.

Es gibt auch weitreichendere Vorschläge zur Ausweitung bestimmter Rechte. Einige sind in der Verfassung bereits enthalten, allerdings nicht als Grundrechte. Das Recht auf Gesundheit, das Recht auf eine gleichgeschlechtliche Ehe oder das Recht auf einen würdevollen Tod werden zurzeit debattiert.

Fehlender politischer Konsens

Bei all den Vorschlägen überrascht es mich, dass die spanische Verfassung erst zweimal reformiert wurde, während es in Deutschland schon 62 Reformen gab …

Um die wichtigsten Aspekte der Verfassung zu reformieren, zum Beispiel die Grundrechte, ist eine Zweidrittelmehrheit beider Kammern erforderlich und danach muss ein Referendum abgehalten werden. Das ist zweifellos komplex, aber machbar. Warum hat man es trotzdem nicht geschafft? Die politischen Parteien konnten sich nicht einigen. Wie fast immer in Demokratien sind also die politischen Lager das Problem. Bei der Transition hat es gut geklappt, aber jetzt müssen sie sich stärker um weitere Reformen bemühen.

Wir brauchen aber bestimmt keine neue Transition, denn die Grundelemente unseres Zusammenlebens – das Demokratieprinzip, der Rechtsstaat, die Grundrechte und ein dezentralisierter Staat – werden nicht in Frage gestellt.
 
Antonio Arroyo Gil ist europäischer Doktor der Rechtswissenschaft der Universidad Autónoma in Madrid und zurzeit dort Dozent für Verfassungsrecht. Er hat zahlreiche wissenschaftlicher Bücher und Artikel über die Organisation des Staatsgebiets und zu den Grundrechten veröffentlicht. Außerdem ist er seit zwölf Jahren für die Stiftung Democracia y Gobierno Local als Rechtsexperte tätig.
 

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