Was ist Kulturerbe?
Die Würzburger Residenz und die Akropolis in Athen gelten als Kulturerbe, und wurden als solches von der UNESCO anerkannt – eine ziemlich unumstrittene Entscheidung. In England aber debattieren Wissenschaftler darüber, ob auch der Punk als Kulturerbe gelten kann. Ein guter Anlass, einmal der Frage auf den Grund zu gehen: Was ist eigentlich Kulturerbe?
Von Nadine Berghausen
Dass bedeutende Bauwerke wie die Akropolis in Athen oder die Pyramiden von Gizeh in Ägypten von der UNESCO zum Weltkulturerbe erklärt wurden, wird kaum jemanden verwundern. Doch stellen wir diesen renommierten Stätten mal eine ganz andere Art von Kulturgut gegenüber: zum Beispiel den provozierenden Punk der Siebzigerjahre, die Subkultur schlechthin. Hier mögen Kulturinteressierte leicht verdutzt innehalten: Punk? Kulturerbe?
Aber tatsächlich diskutieren britische Archäologen gerade darüber, ob es sich bei den rotzigen, teils anstößigen Graffitis des Sex-Pistols-Sängers John Lydon, die der Musiker in den Siebzigerjahren auf den Wänden eines Gebäudes in der Denmark Street, Hausnummer 6, in London hinterließ, um Kultur- oder Anti-Kulturerbe handle – und inwieweit dies schützenswert sei.
Die belgische Tradition des Krabbenfischens mit Kaltblutpferden, wie hier am Ärmelkanal in Flandern, ist immaterielles Kulturerbe der UNESCO | Foto (Ausschnitt): A. Hartl © picture alliance / blickwinkel
Das Prädikat „Weltkulturerbe“
Laut der UNESCO gehören Zeugnisse vergangener Kulturen, künstlerische Meisterwerke und einzigartige Naturlandschaften zum Kulturerbe, wenn „deren Untergang ein unersetzlicher Verlust für die gesamte Menschheit wären. Sie zu schützen obliegt nicht allein in der Verantwortung eines einzelnen Staates, sondern ist Aufgabe der Völkergemeinschaft.“ In der Welterbekonvention hat sie zehn Kriterien definiert – darunter unter anderem künstlerische Einzigartigkeit, geschichtliche Bedeutung oder überragende Naturerscheinung –, von denen mindestens eines erfüllt sein muss.Staaten, die die Welterbekonventionen unterschrieben haben, können bei der UNESCO Anträge auf Anerkennung von Kulturgütern als Weltkulturerbe stellen. Wird dieses Prädikat zugesprochen, verpflichten sie sich damit zugleich, diese Orte und Kunstwerke für künftige Generationen zu bewahren. So will die UNESCO Kultur- und Naturschutz globalisieren und kulturelle Vielfalt schützen. Ein besonderes Augenmerk legt sie auf Welterbe, das durch Naturkatastrophen, Kriege oder Verfall gefährdet ist. In dieser Hinsicht ist Kulturerbe auch ein kulturpolitisches Instrument der UNESCO.
Die Anträge werden von Staaten eingereicht, oft sind es aber Einzelpersonen, Gemeinschaften oder Organisationen, die den Prozess anstoßen und unterstützen. Die Bewerbungen durchlaufen ein standardisiertes Prüfverfahren, bei dem ein internationales Komitee über die Vergabe des Prädikats „UNESCO Weltkulturerbe“ entscheidet. Dabei versucht die UNESCO, für eine geografische und thematische Ausgeglichenheit zu sorgen. Erstrebenswert ist die Aufnahme in die Kulturerbe-Liste allemal; sie verspricht Ruhm und Ehre, denn mit dem Prädikat „Weltkulturerbe“ kann geworben und der Tourismus gefördert werden.
Darf in der Liste des Weltkulturerbes natürlich nicht fehlen: Die Akropolis in Athen gehört zu den bekanntesten Bauwerken des antiken Griechenlands | Foto (Ausschnitt): Kay Nietfeld © picture-alliance / dpa / dpaweb
Wer schafft es nicht?
Spannend wird es, wenn ein Antrag negativ beschieden wird. Eine Ablehnung seitens der UNESCO stößt bei den Bewerbern, die oft von Bürgerinitiativen unterstützt werden, nicht selten auf Unverständnis. Häufig wird empört die Frage gestellt: Warum sollte ausgerechnet unsere bedeutsame Stätte keinen Platz auf der langen Liste der UNESCO finden?Beispielsweise musste das Gesamtwerk des schweizerisch-französischen Architekten Le Corbusier bis zu seiner Aufnahme im Jahr 2016 einige Ablehnungen hinnehmen, da die universale Bedeutung seines Werks in Frage gestellt wurde. Hier erwies sich unter anderem ein serieller Antrag als Problem: Der Antrag wurde für die kohärente Werkreihe gestellt und Experten des UNESCO-Komitees fürchteten, der handfeste Begriff des Denkmals könnte so verwässern. „Ganz oder gar nicht“ lautete jedoch die Devise der Fondation Le Corbusier, die die Bewerbung angestoßen hatte. Es folgten weitere Bewerbungen, weitere Ablehnungen, trotzdem wurde sich weiterhin beworben – letztendlich mit Erfolg. Eine besonders komplizierte Bewerbung stellt der Antrag verschiedener europäischer Kurorte dar, die sich als „Great Spas of Europe“ bezeichnen und im 19. und 20. Jahrhundert einen regelrechten Kur-Tourismus auslösten. Neben Baden-Baden sind dies die Kurorte Bad Ems, Bad Kissingen (Deutschland), Baden (Österreich), Montecatini (Italien), Vichy (Frankreich), Spa (Belgien), Bath (Großbritannien), Franzensbad, Marienbad und Karlsbad (Tschechien). In diesem Fall geht es nicht nur um ein einzelnes Bauwerk, eine Stadt oder eine Landschaft, sondern um eine Gruppe von Städten in verschiedenen Ländern. Eine solch transnationale und serielle Bewerbung stellt sich als schwierig dar, da die UNESCO für serielle Nominierungen abgestimmte Managementpläne verlangt – in Anbetracht der Anzahl unterschiedlicher Orte und Länder kann dies zu Verzögerungen und Komplikationen führen. Seit mehreren Jahren schon bereiten die Beteiligten die Bewerbung vor, die 2019 eingereicht werden soll.