Beratung und Information
Anmeldung
Anmeldungen zu allen angebotenen Prüfungen erfolgen innerhalb der Anmeldefrist online.
Bitte melden Sie sich an dem Goethe-Institut an, an dem Sie die Prüfung ablegen wollen.
Online-Anmeldung
Prüfung | RABAT | CASABLANCA |
Goethe-Zertifikat A1 | Buchen | Buchen |
Goethe-Zertifikat B1 | Buchen | Buchen |
Goethe-Zertifikat B2 | Buchen | Buchen |
Goethe-Zertifikat C1 | Buchen | Buchen |
Goethe-Zertifikat C2 | Buchen | Buchen |
Kursteilnehmende des Goethe-Instituts Marokko erhalten automatisch beim erfolgreichem Abschluss eines Kurses B1.3 bzw. B2.3 eine persönliche Einladung zur zeitnahen Prüfungsteilnahme am Goethe-Zertifikat B1 bzw. B2.
Eine Online-Anmeldung ist noch keine Einschreibung. Die verbindliche Einschreibung zu Prüfungen erfolgt in der Reihenfolge der Anmeldung und nach Maßgabe der verfügbaren Plätze. Die endgültige Entscheidung über die Einschreibung zu einer Prüfung liegt beim Goethe-Institut Marokko, ein Rechtsanspruch auf Einschreibung zum gewünschten Prüfungstermin besteht nicht.
Eine Einschreibung in eine Prüfung ist erst dann verbindlich, wenn die Prüfungsgebühr innerhalb der Einschreibefrist auf das Konto des Goethe-Instituts Marokko eingegangen ist. Eine Nichtzahlung der Prüfungsgebühren führt zur Stornierung der Prüfungseinschreibung.
Wählen Sie für die Anmeldung Ihr zuständiges Goethe-Institut in Marokko aus.
Preise für Prüfungen
Prüfung | Kursteilnehmer des Goethe-Instituts |
Externe Prüfungsteilnehmer |
A1 | 1500 DH | 1750 DH |
A2 | 1500 DH | 1750 DH |
B1 | 1850 DH | 2200 DH |
B1 Modul | 900 DH | 900 DH |
B2 | 2000 DH | 2500 DH |
B2 Modul | 900 DH | 900 DH |
C1 | 2400 DH | 2600 DH |
C2 | 2500 DH | 2700 DH |
C2 Modul | 900 DH | 900 DH |
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Es gelten die Prüfungsordnung und die Durchführungsbestimmungen des Goethe-Instituts. Bitte beachten Sie unsere ab 01.03.2023 geänderten AGB. Für die Stornierung einer Prüfung im Krankheitsfall müssen wir leider eine Umbuchungsgebühr berechnen.
Wird am Prüfungstag kein gültiger Ausweis bzw. Reisepass vorgelegt, ist keine Prüfungsteilnahme möglich. Das Goethe-Institut bietet in diesen Fällen eine Umschreibung auf einen späteren Prüfungstermin an, wobei eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 250 MAD erhoben wird.
Bei der Prüfung muss der gleiche, gültige Personalausweis/ Reisepass vorgelegt werden!
1.2. Der Prüfungskandidat hat das Recht des Rücktritts von der Prüfung. In diesem Fall sowie im Falle des Ausschlusses von der Prüfung (vgl. Prüfungsordnung § 12) werden die gezahlten Prüfungsgebühren nicht erstattet.
1.3. Nimmt der Prüfungskandidat nicht an der schriftlichen und mündlichen Prüfung teil oder erscheint er zu spät am Prüfungsort und kann nicht mehr an der Prüfung teilnehmen, dann werden die Prüfungsgebühren nicht erstattet.
1.4. Für Prüfungsteilnehmende mit spezifischem Bedarf besteht die Möglichkeit, auf Antrag die Prüfung unter bestimmten Bedingungen abzulegen. Bitte informieren Sie sich hierzu vor der Prüfungsanmeldung beim Prüfungszentrum.
1.5. Zertifikatsverlust: Bei Verlust des Zertifikats wird durch das Goethe-Institut Marokko eine Ersatz-Bescheinigung ausgestellt. Die Ausstellung der Bescheinigung ist kostenpflichtig. Das Archiv über die Gesamtergebnisse wird 10 Jahre lang aufbewahrt und dann fachgerecht entsorgt.
1.6. Die persönlichen Daten der Prüfungsteilnehmenden werden nicht ohne Einwilligung an Dritte weitergegeben.
Die Anmeldung muss spätestens eine Woche vor der Prüfung erfolgen. Anmeldungen für die Prüfungen B1, B2, C1 und C2 erfolgen innerhalb der Anmeldefrist online über das Anmeldeformular auf der Webseite www.goethe.de/marokko unter dem Menüpunkt Deutschprüfungen. Diese Anmeldung ist noch keine Einschreibung.
2.2. Verbindliche Anmeldung: Die verbindliche Einschreibung zu Prüfungen erfolgt zu den veröffentlichten Terminen, in der Reihenfolge der Anmeldung und nach Maßgabe der verfügbaren Plätze. Die endgültige Entscheidung über die Einschreibung zu einer Prüfung liegt beim Goethe-Institut, ein Rechtsanspruch auf Einschreibung zum gewünschten Prüfungstermin besteht nicht. Bei minderjährigen Teilnehmenden ist die Zustimmung der Erziehungsberechtigten nötig.
Eine Einschreibung in eine Prüfung ist erst dann verbindlich, wenn Sie eine Antwortmail auf die online-Anmeldung mit einer Prüfungsteilnehmernummer und einer Zahlungsaufforderung erhalten haben und wenn die Prüfungsgebühren innerhalb der Einschreibfrist auf das Konto des Goethe-Instituts Marokko eingegangen ist.
2.3. Das Recht zur Teilnahme an den Prüfungen erhalten nur Kandidaten, die sich frist- und formgerecht angemeldet haben und solange Prüfungsplätze verfügbar sind. Verspätete Anmeldungen werden nicht berücksichtigt.
Die Prüfungsgebühren sind nach Erhalt der Bestätigung der Anmeldung auf das folgende Konto einzuzahlen:
Goethe-Institut Casablanca
BMCI Casablanca Place 16 novembre
RIB: 013 780 01291 00060200184 48
Goethe-Institut Rabat
BMCI Rabat Agence Ville Nouvelle
RIB : 013 810 01 032 003583 001 33 94
Überweisungen müssen Vor- und Nachname und die bei der Anmeldung übermittelten Prüfungsteilnehmernummer und den Namen und Datum der Prüfung enthalten.
Im Falle von fehlenden Angaben auf der Überweisung ist keine Einschreibung möglich. Die überwiesenen Gebühren werden nicht zurückerstattet.
Wenn die überwiesene Summe nicht exakt dem Prüfungspreis entspricht, ist ebenfalls keine Einschreibung möglich. Die überwiesenen Gebühren werden nicht zurückerstattet und der Teilnehmer verliert den Anspruch auf den Prüfungsplatz.
a) bei Start 1/SD1 /A1/A2 am gleichen Tag
b) bei B1/B2/C1/C2 möglichst zeitnah statt.
4.2. Termin und Uhrzeit stehen auf den grünen Einschreibbestätigungen.
4.3. Vor Beginn der schriftlichen Prüfung ist eine Datenschutzerklärung zu unterzeichnen.
4.4. Bei Nichtbestehen der B1-Prüfung:
Das Goethe-Institut ermöglicht allen Prüfungsteilnehmern eine zeitnahe Wiederholung der nicht bestandenen Module, behält sich aber vor, aus organisatorischen Gründen die Prüfungsteilnehmerzahl zu begrenzen. In diesem Fall können nur Teilnehmer mit einer Mindestpunktzahl von 50 im zu wiederholenden Modul in der Reihenfolge der Anmeldung zur Wiederholungsprüfung zugelassen werden, bis die Kapazitäten erschöpft sind. Teilnehmer mit weniger als 50 Punkten werden erst frühestens 2 Monate nach der nicht bestandenen Prüfung zu einem Wiederholungstermin zugelassen,
4.5. Einspruchsmöglichkeiten: siehe § 21 der Prüfungsordnung.
Die Prüfungsergebnisse für A1 (Start Deutsch 1) werden nach Abschluss der Prüfung (in der Regel noch am Prüfungstag) durch Aushang im Institut anonymisiert bekanntgegeben. Die Zertifikate können nach bestandener Prüfung von den Teilnehmenden persönlich und unter Vorlage eines gültigen Personalausweises bzw. Reisepasses im Sprachkursbüro des Goethe-Instituts abgeholt werden.
Innerhalb von einer Woche nach Bekanntgabe der Prüfungsergebnisse kann der Prüfungsteilnehmende einen schriftlichen Antrag auf Einsichtnahme in die Unterlagen der nicht bestandenen Prüfung an die Prüfungsbeauftragten des Goethe-Instituts Marokko stellen.
Bei Verlust des Zertifikats wird durch das Goethe-Institut Marokko eine Ersatz-Bescheinigung ausgestellt. Die Ausstellung der Bescheinigung ist kostenpflichtig. Das Archiv über die Gesamtergebnisse wird 10 Jahre lang aufbewahrt und dann fachgerecht entsorgt.